Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006



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Transkript:

StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin. Aufgrund von Art. in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 8a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Die in dieser Satzung verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Zulassung zum Studiengang 4 Übergangsregelung 5 Berufsfeldpraktikum Beschreibung des Studiengangs und der Ziele des Studiums 7 Lehr- und Studienformen 8 Studieninhalte des Bachelorstudiums und Zuordnung von Prüfungsarten 9 Studienabschnitte 10 Studienplan 11 Studienfachberatung und Orientierungsveranstaltungen 12 Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten 13 Inkrafttreten 1

07 StO Bachelor Erziehungsw. 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung nach dem European Credit Transfer System (ECTS) für den Studiengang Bachelor Erziehungswissenschaft der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 28. August 200 (PO) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums in diesem Studiengang. 2 Studienbeginn Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden. 3 Zulassung zum Studiengang (1) Die Zahl der Studienplätze und damit auch die Zulassung zum Studiengang sind eingeschränkt. (2) Das Studium des Studiengangs Bachelor Erziehungswissenschaft setzt hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. 4 Übergangsregelung Studenten, die bis zum Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium für den Diplomstudiengang Pädagogik begonnen haben, führen ihr Studium gemäß der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Pädagogik in der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 20. Juni 1978 (KMBl II S. 139), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. März 2003 (KWMBl II 2003, S. 513), zu Ende. Studenten, die sich zum Wintersemester 200/2007 für den Studiengang Bachelor Erziehungswissenschaft einschreiben, studieren nach der vorliegenden Studienordnung. 5 Praktika (1) Zwei einschlägige Praktika von jeweils mindestens vier Wochen sind verpflichtender Bestandteil des Studiums. Bei einem Praktikum ist die Studienrichtung, bei dem anderen das Wahlpflichtfach zu berücksichtigen. (2) Auf Antrag kann eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit (mindestens halbtags) im pädagogischen Bereich als praktikumsadäquate Leistung für ein Pflichtpraktikum anerkannt werden. In jedem Fall muss jedoch ein Praktikum während des Studiums absolviert werden. (3) Über die Anerkennung von Praktika entscheidet der Prüfungsausschuss. 2

StO Bachelor Erziehungsw. 07 Beschreibung des Studiengangs und Ziele des Studiums (1) Der Studiengang Bachelor Erziehungswissenschaft ist theoriegeleitet und zielt zum einen auf die Fähigkeit, pädagogisches Handeln in seinen Voraussetzungen und Folgen kritisch reflektieren zu können. Zum anderen sollen in diesem Studiengang Kompetenzen für pädagogische Berufsfelder erworben werden. Im Zentrum der Ausbildung stehen die Auseinandersetzung mit erziehungswissenschaftlichen Theorien und das Einüben einer methodisch reflektierten Analyse der Erziehungswirklichkeit. (2) In speziellen Veranstaltungen werden zentrale Methoden der Erziehungswissenschaft sowohl auf der forschungspraktischen Ebene vermittelt und angewendet als auch auf der wissenschaftstheoretischen Ebene reflektiert. (3) Einen hohen Stellenwert haben neben den Forschungskompetenzen auch pädagogische Basiskompetenzen wie Unterrichtsmanagement, Gesprächsführung, Beratung und Gruppenleitung. (4) Die berufspraktische Ausbildung bezieht sich auf folgende pädagogische Berufsfelder: a) Pädagogik der Kindheit und Jugend, b) Erwachsenenbildung/ Weiterbildung, c) Ästhetische Bildung. Neben der Vermittlung von Überblickswissen zu diesen drei Feldern erfolgt die Vertiefung eines Gebietes (Studienrichtung). (5) Integraler Bestandteil des Studiums ist die Beschäftigung mit Grundlagen der Sozialwissenschaften aus den Fächern Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaft. Zur individuellen Profilbildung wird ein Wahlpflichtfach gewählt. () Die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät verleiht nach bestandener Bachelorprüfung gemäß 2 PO den Grad eines Bachelor of Arts (B.A.). 7 Lehr- und Studienformen Im Studiengang Bacheolor Erziehungswissenschaft finden folgende Lehr- und Studienformen Anwendung: (1) Vorlesung V: In Vorlesungen werden ausgewählte Stoffgebiete (Gegenstandsbereiche, Grundbegriffe, theoretische und methodische Herangehensweisen, Fragestellungen) im Überblick dargestellt. Sie behandeln ihr Thema in einer zusammenhängenden Darstellung der Lehrenden und bieten die Grundlage für eigenständige Vertiefungen der Kenntnisse. Sie vermitteln Überblickswissen, aber auch Spezialwissen und methodische Kenntnisse. (2) Seminare S: Seminare dienen der Vermittlung von Grundkenntnissen und Methoden der jeweiligen Themenbereiche. Hier werden exemplarische Gegenstände und Vorgehensweisen behandelt. Dabei sollen die Studierenden auf der Grundlage spezifischer Themenstellungen die selbstständige wissenschaftliche Bearbeitung, Präsentation und argumentative Begründung wissenschaftlicher Fragestellungen einüben. (3) Übung Ü: In diesen Veranstaltungen steht die praktische Einübung von Verfahren und Vorgehensweisen (z. B. Grundkompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens im Studium, ausgewählte wissenschaftliche Methoden, pädagogische Basiskompetenzen) bzw. von künstlerisch-praktischen Fertigkeiten im Vordergrund. 3

07 StO Bachelor Erziehungsw. (4) Tutorien: Für das erste Semester können für die Studienanfänger Tutorien angeboten werden, um eine ausreichende Orientierung zu ermöglichen und die für das Studium nötigen Grundkompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens einzuüben. Darüber hinaus können Tutorien zu ausgewählten Veranstaltungen (Vorlesungen oder Seminaren) und zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt werden. (5) Orientierungsveranstaltungen: Zum Studienbeginn und am Ende des zweiten Semesters sind Orientierungsveranstaltungen vorgesehen, in denen über Praktikumsmöglichkeiten und über die angebotenen Themenmodule informiert wird. Sie dienen der Unterstützung der Studienplanung. 8 Studieninhalte des Bachelorstudiums und Zuordnung von Prüfungsarten (1) Erläuterungen zu den Prüfungsarten Die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen ist Grundvoraussetzung für den Erwerb von Leistungspunkten (Leistungspunkte = LP). Im Einzelnen kommen folgende Leistungen hinzu: Benoteter Beteiligungsnachweis: Referat, Test, regelmäßige Hausaufgabe, eine angeleitete Arbeit, Essay, Protokoll oder künstlerisch-praktische Leistung Klausur 0 Minuten Klausur 90 Minuten Klausur 120 Minuten Kleine Hausarbeit mit Beteiligungsnachweis (8-10 Seiten) Hausarbeit mit Beteiligungsnachweis (12-15 Seiten) Studienarbeit mit Beteiligungsnachweis (20-25 Seiten) Mündliche Prüfung mit Beteiligungsnachweis (20-30 Minuten) Kleine künstlerisch-praktische Prüfung Künstlerisch-praktische Prüfung Große künstlerisch-praktische Prüfung Bachelorarbeit (40-50 Seiten) 2 LP 4 LP 5 LP LP 4 LP LP 8 LP LP 4 LP 5 LP LP 12 LP Die Prüfungsformen in den im Rahmen der sozialwissenschaftlichen Pflichtmodule und des Wahlfachmoduls importierten Fächern werden von den jeweiligen Fachvertretern festgelegt. Dabei ist die Leistungsäquivalenz nach Maßgabe des ECTS zu gewährleisten. (2) Bestandteile des Studiengangs im Überblick Der Studiengang Bachelor Erziehungswissenschaft in Augsburg besteht aus erziehungswissenschaftlichen Pflichtmodulen (M1 bis M), einem erziehungswissenschaftlichen Wahlpflichtmodul entsprechend der gewählten Studienrichtung (M7), zwei sozialwissenschaftlichen Modulen (M8 und M9), einem Wahlpflichtmodul (M10) sowie der Bachelorarbeit. Titel/Zuordnung SWS Leistungspunkte Erziehungswissenschaftliche Pflichtmodule M1: Grundlagen und Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft 8 M2: Theorien der Erziehung, Bildung und Sozialisation 8 1 4

StO Bachelor Erziehungsw. 07 M3: Geschichtliche und gesellschaftliche Grundlagen von Erziehung und Bildung M4: Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden M5: Pädagogische Basiskompetenzen M: Orientierung in pädagogischen Berufsfeldern Pflichtmodule insgesamt 10 44 12 1 8 Erziehungswissenschaftliches Wahlpflichtmodul M7: Vertiefungsgebiet 8 + Praktikum + Exkursion 20 Sozialwissenschaftliche Pflichtmodule M8: Sozialwissenschaften I: Psychologie M9: Sozialwissenschaften II: Soziologie und Politikwissenschaft Sozialwissenschaftliche Pflichtmodule insgesamt 8 22 18 2 44 Wahlpflichtmodul M10: Wahlfach 10 + Praktikum 18 BA-Arbeit 12 Alle Module 84 180 (3) Kurzbeschreibung der Module, des Modulaufbaus und der zugeordneten Prüfungen 1. Erziehungswissenschaftliche Pflichtmodule (44 SWS; 8 LP) In den erziehungswissenschaftlichen Pflichtmodulen werden die Grundlagen des Faches vermittelt. M1: Grundlagen und Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft (8 SWS; LP) M2: Theorien der Erziehung, Bildung und Sozialisation: (8 SWS; 1 LP) M3: Geschichtliche und gesellschaftliche Grundlagen von Erziehung und Bildung ( SWS; LP) M4: Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden ( SWS; LP) M5: Pädagogische Basiskompetenzen ( SWS; 12 LP) M: Orientierung in pädagogischen Berufsfeldern (10 SWS; 1 LP) 2. Erziehungswissenschaftliches Wahlpflichtmodul (8 SWS + Praktikum + Exkursion; 20 LP) In dem erziehungswissenschaftlichen Wahlpflichtmodul wird aus den in M im Überblick vorgestellten pädagogischen Berufsfeldern ein Vertiefungsgebiet (Studienrichtung) gewählt, entweder Pädagogik der Kindheit und Jugend oder Erwachsenenbildung/Weiterbildung oder Ästhetische Bildung. Das 5

07 StO Bachelor Erziehungsw. Wahlpflichtmodul beinhaltet sowohl eine theoretische als auch eine praktische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Berufsfeld. M7: Vertiefungsgebiet (8 SWS + Praktikum + Exkursion; 20 LP) 3. Sozialwissenschaftliche Pflichtmodule 22 SWS; 44 LP) In den sozialwissenschaftlichen Pflichtmodulen wird Überblickswissen aus wichtigen Bezugsdisziplinen der Erziehungswissenschaft vermittelt. M8: Sozialwissenschaften I: Psychologie (8 SWS; 18 LP) M9: Sozialwissenschaften II: Soziologie und Politikwissenschaft ( SWS; 2 LP) 4. Wahlpflichtmodul (8 SWS + Praktikum; 18 LP) Das Wahlpflichtmodul bietet die Gelegenheit zur (bspw. auf Berufsfelder bezogenen) gezielten Ergänzung und Erweiterung der berufspraktischen und erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse und Kompetenzen um entsprechende Inhalte auch anderer, an der Universität Augsburg vertretenen Studienfächer. Wenn als Vertiefungsgebiet Ästhetische Bildung gewählt wurde, ist als Wahlpflichtfach entweder Kunstpädagogik oder Musikpädagogik zu belegen. Vor dem Studium des Moduls ist eine Eignungsprüfung entsprechend dem gewählten Wahlpflichtfach abzulegen. Die Wahlpflichtfächer sind im Modulhandbuch aufgeführt. M10: Wahlpflichtmodul (8 SWS + Praktikum; 18 LP) 5. BA-Arbeit (12 LP) Durch die Bachelorarbeit soll festgestellt werden, ob der Studierende die für den Übergang in die Berufspraxis grundlegenden Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse bei der Bearbeitung eines eingegrenzten Problemfeldes selbständig anzuwenden. Die Themenvergabe für die BA-Arbeit soll in der Regel am Ende des 5. Studiensemesters erfolgen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung in der Regelstudienzeit möglich ist. Die Fragestellung der Bachelorarbeit ist aus den Gegenstandsbereichen der Module M1 bis M7 auszuwählen. Weitere Erläuterungen enthalten der Studienplan und das Modulhandbuch. 9 Studienabschnitte (1) Das Studium umfasst Semester inklusive drei Monate für die Erstellung der Bachelorarbeit (Regelstudienzeit). (2) Die Gesamtzahl an Pflichtsemesterwochenstunden für das Bachelorstudium beträgt 84, die sich auf die einzelnen Studienmodule nach Maßgabe von 8 verteilen. (3) Die genaue Angabe und Aufteilung der Semesterwochenstunden auf Pflichtveranstaltungen erfolgt, gegliedert nach Semestern, im bekannt zu gebenden

StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienplan nach 10. (4) Die Veranstaltungen sollen so gestaltet werden, dass studienbegleitende Prüfungen möglich sind. 10 Studienplan und Modulhandbuch Der Studienplan gibt zusammen mit dem Modulhandbuch Empfehlungen für den Studienaufbau. Diese beziehen sich auf: (1) Bezeichnung, Themenkreis, ausführliche Beschreibung und Leistungspunkte der Lehrveranstaltungen, (2) Angabe des Fachsemesters, für welches die einzelnen Lehrveranstaltungen empfohlen werden, (3) Zahl der Semesterwochenstunden, Leistungspunkte und Lehrveranstaltungsarten je Studienmodul, (4) Angabe der Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Studienmodulen. 11 Studienfachberatung und Orientierungsveranstaltungen (1) Es wird eine Studienfachberatung durchgeführt, auf die im Personen- und Studienverzeichnis und am schwarzen Brett hingewiesen wird. Die Studienfachberatung soll insbesondere nach nicht bestandenen Prüfungen im Rahmen von Studienmodulen, bei Wechsel der Hochschule und vor der Wahl des Vertiefungsgebietes und des Wahlpflichtfaches in Anspruch genommen werden. (2) In regelmäßigen Abständen werden Orientierungsveranstaltungen angeboten, die über mögliche Berufsfelder und dortige Praktikumsmöglichkeiten informieren und dadurch den weiteren Studienverlauf der Studierenden begleiten. 12 Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten sind ausdrücklich erwünscht. Über die Anerkennung von gegebenenfalls im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen für den Studiengang Bachelor Erziehungswissenschaft entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. 13 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 200 in Kraft. 7