Basisprospekt. Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz (der "Garant")



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Transkript:

Basisprospekt vom 13. April 2016 für Anlageprodukte Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main, Deutschland (der "Emittent") Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz (der "Garant") Bank Vontobel Europe AG München, Deutschland (der "Anbieter")

INHALTSVERZEICHNIS I. EINLEITUNG 6 II. ZUSAMMENFASSUNG 8 ABSCHNITT A EINLEITUNG UND WARNHINWEISE 8 ABSCHNITT B EMITTENT UND GARANT 9 ABSCHNITT C WERTPAPIERE 15 ABSCHNITT D RISIKEN 51 ABSCHNITT E ANGEBOT 63 III. RISIKOFAKTOREN 67 1. WESENTLICHE PRODUKTÜBERGREIFENDE RISIKEN 68 NKN j~êâíéêéáëêáëáâéå 69 NKO léíáçåëêáëáâéå=áå=_éòìö=~ìñ=çáé=téêíé~éáéêé 69 NKP hçêêéä~íáçåëêáëáâéå 70 NKQ sçä~íáäáí íëêáëáâç 70 NKR oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéê=üáëíçêáëåüéå=téêíéåíïáåâäìåö 70 NKS oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéê=cáå~åòáéêìåö=çéë=téêíé~éáéêéêïéêäë=ãáí=hêéçáí 70 NKT oáëáâç~ìëëåüäáé ÉåÇÉ=çÇÉê=JÄÉÖêÉåòÉåÇÉ=dÉëÅÜ ÑíÉ 71 NKU fåñä~íáçåëêáëáâçi=oáëáâç=çéë=h~ìñâê~ñíîéêäìëíéë 71 NKV hçåàìåâíìêêáëáâéå 71 NKNM mëóåüçäçöáëåüéë=j~êâíêáëáâç 71 NKNN oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéã=e~åçéä=áå=çéå=téêíé~éáéêéåi=iáèìáçáí íëêáëáâç 71 NKNO oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéê=mêéáëäáäçìåö=ñωê=çáé=téêíé~éáéêé=ìåç=çéã=báåñäìëë=îçå== kéäéåâçëíéå=ëçïáé=mêçîáëáçåéå 73 NKNP oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéê=_éëíéìéêìåö=çéê=téêíé~éáéêé 75 NKNQ oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéã=báåñäìëë=îçå=^äëáåüéêìåöëöéëåü ÑíÉå=ÇìêÅÜ== déëéääëåü~ñíéå=çéê=sçåíçäéäjdêìééé 76 NKNR oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=^åé~ëëìåöéåi=j~êâíëí êìåöéåi=~ì ÉêçêÇÉåíäáÅÜÉê=hΩåÇáÖìåÖ=ëçïáÉ=^ÄïáÅâäìåÖ 77 NKNS oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=éçíéåòáéääéå=fåíéêéëëéåâçåñäáâíéå 78 NKNT fåñçêã~íáçåëêáëáâç 79 NKNU t ÜêìåÖëêáëáâç=EhçëíÉå=ÇÉê=t ÜêìåÖëëáÅÜÉêìåÖI=nì~åíçJpíêìâíìêF 80 NKNV wáåëêáëáâç 81 NKOM ^ëééâíé=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí= ÑÑÉåíäáÅÜÉå=^åÖÉÄçíÉå=ÇÉê=tÉêíé~éáÉêÉ 81 2. WESENTLICHE BASISWERTSPEZIFISCHE RISIKEN 81 OKN oáëáâéå=äéá=^âíáéåi=~âíáéåîéêíêéíéåçéå=téêíé~éáéêéå=ìåç=ëçåëíáöéå=aáîáçéåçéåé~éáéêéå=~äë=_~ëáëïéêí 82 OKO oáëáâéå=äéá=fåçáòéë=~äë=_~ëáëïéêí 83 OKP oáëáâéå=äéá=påüìäçîéêëåüêéáäìåöéå=~äë=_~ëáëïéêí 85 OKQ oáëáâéå=äéá=téåüëéäâìêëéå=~äë=_~ëáëïéêí 85 OKR oáëáâéå=äéá=oçüëíçññéå=~äë=_~ëáëïéêí 86 OKS oáëáâéå=äéá=cìíìêéë=ìåç=wáåëñìíìêéë=~äë=_~ëáëïéêí 87 OKT oáëáâéå=äéá=wáåëë íòéå=~äë=_~ëáëïéêí=ççéê=~äë=oéñéêéåòòáåëë~íò 88 OKU oáëáâéå=äéá=fåîéëíãéåí~åíéáäéå=~äë=_~ëáëïéêí 89 3. WESENTLICHE WERTPAPIERSPEZIFISCHE RISIKEN 90 PKN oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéê=e ÜÉ=ÇÉë=^ìëò~ÜäìåÖëÄÉíê~Öë=~ã=i~ìÑòÉáíÉåÇÉ 90 PKO oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéê=^äïáåâäìåöë~êí=w~üäìåö=e`~ëü=péííäéãéåíf 94 PKP oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=çéê=^äïáåâäìåöë~êí=eéüóëáëåüéf=iáéñéêìåö 95 PKQ oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=téêíé~éáéêéå=ãáí=ãéüêéêéå=_~ëáëïéêíéå=ejìäíáf 95 PKR SEITE oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=téêíé~éáéêéå=ãáí=mñ~åçäéëáåüéêìåö== E`çää~íÉê~ä=pÉÅìêÉÇ=fåëíêìãÉåíë=Ó=tÉêíé~éáÉêÉ=ãáí=mÑ~åÇÄÉëáÅÜÉêìåÖ=J=`lpfF 96 PKS oáëáâéå=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=téêíé~éáéêéå=ãáí=oéñéêéåòëåüìäçåéê 97 4. RISIKEN BEZOGEN AUF DEN EMITTENTEN 99 QKN fåëçäîéåòêáëáâç 99 QKO j~êâíêáëáâéå 100 QKP oáëáâéå=~ìë=çéê=^ìëωäìåö=éíï~áöéê=táçéêêìñëêéåüíéx=mêçëééâíü~ñíìåöë~åëéêωåüé 101 QKQ déëåü ÑíëêáëáâÉå 101 5. RISIKEN BEZOGEN AUF DEN GARANTEN 101 RKN fåëçäîéåòêáëáâç=l=o~íáåö 101 RKO déëåü ÑíëêáëáâÉå 102 2

IV. ANGABEN ZUM EMITTENTEN 103 V. ANGABEN ZUM GARANTEN 104 VI. WICHTIGE ANGABEN 105 1. VERANTWORTLICHE PERSONEN 105 2. INTERESSEN ANDERER BETEILIGTER UND INTERESSENKONFLIKTE 105 3. GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT, GEWINNERZIELUNGSABSICHT 106 4. ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS 106 5. VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT 106 6. BÖRSENNOTIERUNG, HANDEL IN DEN WERTPAPIEREN, PREISSTELLUNG 108 7. RÜCKVERGÜTUNGEN, ZUWENDUNGEN, AUSGABEAUFSCHLAG 110 8. HINWEIS ZU WÄHRUNGSANGABEN 110 9. VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN 111 VKN ^ääöéãéáåé=dêìåçë íòé 111 VKO _ÉëÅÜê åâìåöéå=áååéêü~ää=çéë=bìêçé áëåüéå=táêíëåü~ñíëê~ìãë 111 VKP _ÉëÅÜê åâìåöéå=áååéêü~ää=çéë=séêéáåáöíéå=h åáöêéáåüéë 112 VKQ _ÉëÅÜê åâìåöéå=~ì ÉêÜ~äÄ=ÇÉë=bìêçé áëåüéå=táêíëåü~ñíëê~ìãë 112 VKR _ÉëÅÜê åâìåöéå=áååéêü~ää=çéê=påüïéáò 113 VKS _ÉëÅÜê åâìåöéå=áå=çéå=séêéáåáöíéå=pí~~íéå=îçå=^ãéêáâ~=erp^f 113 10. FORM DES PROSPEKTS UND VERÖFFENTLICHUNG 113 11. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 114 VII. INFORMATIONEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE 115 1. FORM DER WERTPAPIERE 115 2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER WERTPAPIERE 115 3. BESCHREIBUNG DER RECHTE 116 4. FUNKTIONSWEISE DER WERTPAPIERE 117 QKN ^ääöéãéáåé=éêççìâíωäéêöêéáñéåçé=fåñçêã~íáçåéå 117 QKO aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íëëíêìâíìêéå 119 ~F aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé 119 ÄF bñéêéëë=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé 119 ÅF mêçíéåí=ebñéêéëëf=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé=ìåç=mêçíéåí=mêç=ebñéêéëëf=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé 120 ÇF jìäíá=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé 120 ÉF mêçíéåí=jìäíá=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé=ìåç=mêçíéåí=mêç=jìäíá=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé 120 QKP _çåìë=wéêíáñáâ~íëëíêìâíìêéå 121 ~F _çåìë=wéêíáñáâ~íé=ìåç=_çåìë=mêç=wéêíáñáâ~íé 121 ÄF _çåìë=`~é=wéêíáñáâ~íé=ìåç=_çåìë=`~é=mêç=wéêíáñáâ~íé 122 ÅF jìäíá=_çåìë=wéêíáñáâ~íé=ìåç=jìäíá=_çåìë=mêç=wéêíáñáâ~íé 122 ÇF jìäíá=_çåìë=`~é=wéêíáñáâ~íé=ìåç=jìäíá=_çåìë=`~é=mêç=wéêíáñáâ~íé 123 QKQ oéîéêëé=_çåìë=wéêíáñáâ~íëëíêìâíìêéå 124 ~F oéîéêëé=_çåìë=wéêíáñáâ~íé 124 ÄF oéîéêëé=_çåìë=mêç=wéêíáñáâ~íé 125 ÅF oéîéêëé=_çåìë=`~é=wéêíáñáâ~íé 125 ÇF oéîéêëé=_çåìë=`~é=mêç=wéêíáñáâ~íé 126 QKR péêáåí=wéêíáñáâ~íëëíêìâíìêéå 126 ~F péêáåí=wéêíáñáâ~íé 126 ÄF mêçíéåí=péêáåí=wéêíáñáâ~íé=ìåç=mêçíéåí=mêç=péêáåí=wéêíáñáâ~íé 126 QKS lìíééêñçêã~ååé=wéêíáñáâ~íëëíêìâíìêéå 127 ~F lìíééêñçêã~ååé=wéêíáñáâ~íé 127 ÄF mêçíéåí=lìíééêñçêã~ååé=wéêíáñáâ~íé=ìåç=mêçíéåí=mêç=lìíééêñçêã~ååé=wéêíáñáâ~íé 127 QKT qïáåtáå=wéêíáñáâ~íëëíêìâíìêéå 128 ~F qïáåtáå=wéêíáñáâ~íé 128 ÄF `~éééç=qïáåtáå=wéêíáñáâ~íé 129 QKU bñéêéëë=píêìâíìêéå 129 ~F bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 129 ÄF mêçíéåí=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå=ìåç=mêçíéåí=mêç=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 130 ÅF jéãçêó=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 130 ÇF _Éëí=båíêó=bñéêÉëë=wÉêíáÑáâ~íÉL^åäÉáÜÉå 130 ÉF jìäíá=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 131 QKV cáñâìéçå=bñéêéëë=píêìâíìêéå 131 ~F cáñâìéçå=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 131 ÄF mêçíéåí=cáñâìéçå=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå=ìåç=mêçíéåí=mêç=cáñâìéçå=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 131 ÅF _Éëí=båíêó=cáñâìéçå=bñéêÉëë=wÉêíáÑáâ~íÉL^åäÉáÜÉå 131 ÇF jìäíá=cáñâìéçå=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 132 3

QKNM oéîéêëé=`çåîéêíáääé=píêìâíìêéå 132 ~F oéîéêëé=`çåîéêíáääéë=e^âíáéå~åäéáüéåf 132 ÄF _~êêáéê=oéîéêëé=`çåîéêíáääéë=emêçíéåí=^âíáéå~åäéáüéå=ìåç=mêçíéåí=mêç=^âíáéå~åäéáüéåf 132 ÅF jìäíá=oéîéêëé=`çåîéêíáääéë=ejìäíá=^âíáéå~åäéáüéåf 133 ÇF _~êêáéê=jìäíá=oéîéêëé=`çåîéêíáääéë=emêçíéåí=jìäíá=^âíáéå~åäéáüéå=ìåç=mêçíéåí=mêç=jìäíá=^âíáéå~åäéáüéåf 133 ÉF _~êêáéê=jìäíá=oéîéêëé=`çåîéêíáääéë=ãáí=m~êíáòáé~íáçå=emêçíéåí=jìäíá=^âíáéå~åäéáüéå=ãáí=m~êíáòáé~íáçå=ìåç== mêçíéåí=mêç=jìäíá=^âíáéå~åäéáüéå=ãáí=m~êíáòáé~íáçåf 134 ÑF oéîéêëé=`çåîéêíáääé=píêìâíìêéå=ãáí=çéê=_éòéáåüåìåö=cäç~íéê=ççéê=cäççêéç=cäç~íéê 134 ÖF oéîéêëé=`çåîéêíáääé=píêìâíìêéå=ãáí=çéê=_éòéáåüåìåö=_éëí=båíêó 135 ÜF oéîéêëé=`çåîéêíáääé=píêìâíìêéå=ãáí=çéê=_éòéáåüåìåö=`ü~ååé 135 áf oéîéêëé=`çåîéêíáääé=píêìâíìêéå=ãáí=çéê=_éòéáåüåìåö=içåâjáå 135 àf oéîéêëé=`çåîéêíáääé=píêìâíìêéå=ãáí=qéáäêωåâò~üäìåö=ï ÜêÉåÇ=ÇÉê=i~ìÑòÉáí 135 QKNN ^áêä~ö=wéêíáñáâ~íëëíêìâíìêéå 136 ~F ^áêä~ö=wéêíáñáâ~íé 136 ÄF `~éééç=^áêä~ö=wéêíáñáâ~íé 136 QKNO téêíé~éáéêé=ãáí=oéñéêéåòëåüìäçåéê 136 QKNP téêíé~éáéêé=ãáí=mñ~åçäéëáåüéêìåö=e`lpff 139 5. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BASISWERTS 139 6. AUFSTOCKUNG VON EMISSIONEN 140 7. FORTSETZUNG DES ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS VON WERTPAPIEREN 140 VIII. EMISSIONSBEDINGUNGEN 142 1. ALLGEMEINE EMISSIONSBEDINGUNGEN 143 1 Wertpapierrecht, Status, Garantie 143 2 Definitionen 144 3 Tilgung, Fälligkeit 146 4 Vorzeitige Tilgung 150 5 Verzinsung, Bonuszahlungen 151 6 Anpassungen, außerordentliche Kündigung der Wertpapiere durch den Emittenten 155 7 Marktstörung 166 8 Form, Anwendbares Recht, Girosammelverwahrung, Übertragbarkeit 169 9 Berechnungsstelle(n), Zahlstelle(n) 170 10 Zahlungen 171 11 Ersetzung des Emittenten 172 12 Bekanntmachungen 172 13 Aufstockung, Rückkauf von Wertpapieren 172 14 Wertpapiere mit Referenzschuldner 173 15 Wertpapiere mit Pfandbesicherung, Collateral Secured Instruments (COSI) 173 16 Vorlegungsfrist und Verjährung 176 17 Verschiedenes 177 18 Salvatorische Klausel 178 2. PRODUKTBEDINGUNGEN 179 OKN mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=emêçíéåí=emêçff=ebñéêéëëf=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé 179 OKO mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=emêçíéåí=emêçff=jìäíá=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íé 191 OKP mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=_çåìë=e`~éf=emêçf=wéêíáñáâ~íé 203 OKQ mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=jìäíá=_çåìë=e`~éf=emêçf=wéêíáñáâ~íé 214 OKR mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=oéîéêëé=_çåìë=e`~éf=emêçf=wéêíáñáâ~íé=ãáí=_éòìöëîéêü äíåáë 226 OKS mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=oéîéêëé=_çåìë=e`~éf=emêçf=wéêíáñáâ~íé=ãáí=kéååäéíê~ö 234 OKT mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=emêçíéåí=emêçff=péêáåí=wéêíáñáâ~íé 242 OKU mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e`~éééçf=qïáåtáå=emêçf=ìåç=emêçíéåíf=emêçf=lìíééêñçêã~ååé=wéêíáñáâ~íé 256 OKV mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e_éëí=båíêóf=emêçíéåí=emêçff=cáñâìéçå=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 270 OKNM mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e_éëí=båíêóf=ejéãçêóf=emêçíéåí=emêçff=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 283 OKNN mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e_éëí=båíêóf=emêçíéåí=emêçff=jìäíá=cáñâìéçå=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 296 OKNO mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e_éëí=båíêóf=ejéãçêóf=emêçíéåí=emêçff=jìäíá=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íél^åäéáüéå 311 OKNP mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e_éëí=båíêóf=e`ü~ååéf=eiçåâjáåf=ecäççêéçf=ecäç~íéêf=e_~êêáéêf=oéîéêëé=`çåîéêíáääéë _ 326 OKNQ mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e_éëí=båíêóf=e`ü~ååéf=eiçåâjáåf=ecäççêéçf=ecäç~íéêf=e_~êêáéêf=jìäíá== oéîéêëé=`çåîéêíáääéë 339 OKNR mêççìâíäéçáåöìåöéå=ñωê=e`~éééçf=^áêä~ö=wéêíáñáâ~íé 356 ^ååéñ=òì=çéå=mêççìâíäéçáåöìåöéå=ó=_éëíáããìåöéå=ñωê=téêíé~éáéêé=ãáí=oéñéêéåòëåüìäçåéê 364 IX. BESTEUERUNG DER WERTPAPIERE 372 1. BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND 372 NKN _ÉëíÉìÉêìåÖ=ÇÉê=bêíê ÖÉ=ÄÉá=áåä åçáëåüéå=å~íωêäáåüéå=méêëçåéåi=çáé=çáé=téêíé~éáéêé=áã=mêáî~íîéêã ÖÉå=Ü~äíÉå 372 1.1.1. Steuerabzug durch die auszahlende Stelle 372 1.1.2. Verluste durch die Wertpapiere 374 1.1.3. Abzug von Aufwendungen (Werbungskosten) / Sparer-Pauschbetrag 375 4

1.1.4. Veranlagung / Einkommensteuererklärung des Anlegers 375 NKO _ÉëíÉìÉêìåÖ=ÇÉê=bêíê ÖÉ=ÄÉá=wìÖÉÜ êáöâéáí=òì=éáåéã=áåä åçáëåüéå=_éíêáéäëîéêã ÖÉå 376 NKP _ÉëíÉìÉêìåÖ=ÇÉê=bêíê ÖÉ=ÄÉá=píÉìÉê~ìëä åçéêå 377 NKQ séê~åíïçêíìåö=ñωê=çéå=báåäéü~äí=çéê=nìéääéåëíéìéê 377 NKR héáåé=^åïéåçìåö=çéë=fåîéëíãéåíëíéìéêöéëéíòéë 377 NKS bêäëåü~ñíj=ìåç=påüéåâìåöëíéìéê 378 NKT pçåëíáöé=píéìéêå 378 2. BESTEUERUNG IN ÖSTERREICH 379 OKN k~íωêäáåüé=méêëçåéå 379 2.1.1. Anleger hat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich 379 2.1.2. Umqualifizierungsrisiko 381 2.1.3. Anleger hat keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich 382 OKO h~éáí~äöéëéääëåü~ñíéå 382 OKP mêáî~íëíáñíìåöéå 383 OKQ bêäëåü~ñíëj=ìåç=påüéåâìåöëëíéìéê 383 OKR pçåëíáöé=píéìéêå 383 OKS séê~åíïçêíìåö=ñωê=çéå=báåäéü~äí=çéê=nìéääéåëíéìéê 384 3. BESTEUERUNG IN LUXEMBURG 385 PKN píéìéêïçüåëáíò=îçå=fåü~äéêå=áå=iìñéãäìêö 385 PKO bêíê~öëäéëíéìéêìåö=çéê=fåü~äéê=çéê=téêíé~éáéêé 385 3.2.1. Ansässige Inhaber der Wertpapiere 385 3.2.2. Nicht in Luxemburg ansässige Inhaber der Wertpapiere 386 PKP nìéääéåëíéìéê 387 PKQ séêã ÖÉåëíÉìÉê 387 PKR ^åçéêé=píéìéêå 387 3.5.1. Erbschaft- und Schenkungsteuer 387 3.5.2. Registrierungs- oder Stempelgebühr 388 PKS br=fåñçêã~íáçåë~ìëí~ìëåü 388 4. BESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ 389 QKN píéãééä~äö~äéå 389 QKO påüïéáòéêáëåüé=séêêéåüåìåöëëíéìéê 389 QKP báåâçããéåëäéëíéìéêìåö=áã=mêáî~íîéêã ÖÉå=îçå=å~íΩêäáÅÜÉå=mÉêëçåÉå 390 QKQ báåâçããéåëäéëíéìéêìåö=áã=_éíêáéäëîéêã ÖÉå=îçå=áå=ÇÉê=pÅÜïÉáò=~åë ëëáöéå=råíéêåéüãéå=ççéê== å~íωêäáåüéå=méêëçåéå 390 QKR séêã ÖÉåëÄÉëíÉìÉêìåÖ=ÇÉê=îçå=áå=ÇÉê=pÅÜïÉáò=~åë ëëáöéå=å~íωêäáåüéå=méêëçåéå=öéü~äíéåéå=téêíé~éáéêé 390 QKS brjwáåëêáåüíäáåáé 391 QKT ^ÄÖÉäíìåÖëëíÉìÉê 391 5. BESTEUERUNG IN LIECHTENSTEIN 392 RKN k~íωêäáåüé=méêëçåéå 392 RKO gìêáëíáëåüé=méêëçåéå 393 5.2.1. Überblick Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (SteG) in Liechtenstein zum 1. Januar 2011 393 5.2.2. Unbeschränkte Steuerpflicht bei juristischen Personen 394 5.2.3. Beschränkte Steuerpflicht bei juristischen Personen 395 5.2.4. Privatvermögensstrukturen 395 RKP _ÉëçåÇÉêÉ=sÉêã ÖÉåëïáÇãìåÖÉå=çÜåÉ=mÉêë åäáåüâéáí 396 RKQ bêäëåü~ñíëj=ìåç=påüéåâìåöëëíéìéê 396 X. GARANTIE 397 XI. MUSTER DER ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN 398 XII. PER VERWEIS EINBEZOGENE DOKUMENTE 406 XIII. UNTERSCHRIFTEN U-1 5

I. Einleitung I. EINLEITUNG Dieses Dokument stellt einen Basisprospekt gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG vom 4. November 2003 in der jeweils geltenden Fassung (die "Prospektrichtlinie"), wie durch 6 des Wertpapierprospektgesetzes in der jeweils geltenden Fassung ("WpPG") in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 in der jeweils geltenden Fassung, in das deutsche Recht umgesetzt, dar (der "Basisprospekt" oder der "Prospekt"). Unter diesem Basisprospekt kann der Emittent im Wege der Neuemission oder Aufstockung strukturierte Wertpapiere nach deutschem oder Schweizerischem Recht emittieren, die entweder öffentlich angeboten oder unter Anwendung eines Prospektausnahmetatbestandes gemäß 3 Absatz 2 WpPG platziert und gleichzeitig zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Außerdem kann der Emittent unter diesem Basisprospekt das öffentliche Angebot von strukturierten Wertpapieren fortsetzen, deren öffentliches Angebot bereits unter einem älteren, nicht mehr gültigen Basisprospekt begann. Die in diesem Basisprospekt beschriebenen strukturierten Wertpapiere gehören zur Gruppe der Anlageprodukte (Discount Zertifikate, Bonus Zertifikate, Reverse Bonus Zertifikate, Sprint Zertifikate, TwinWin Zertifikate, Outperformance Zertifikate, Express Zertifikate, Express Anleihen, Reverse Convertibles (Aktienanleihen) und Airbag Zertifikate). Der Emittent hat einen Antrag auf Billigung dieses Basisprospekts bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") als zuständiger Aufsichtsbehörde gestellt. Die BaFin hat den Basisprospekt nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen gemäß 13 Absatz 1 Satz 2 WpPG gebilligt. Die in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen beziehen sich auf das Datum dieses Basisprospekts und können aufgrund später eingetretener Veränderungen unrichtig und/oder unvollständig geworden sein. Wichtige neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Angaben wird der Emittent gemäß 16 WpPG in einem Nachtrag zum Basisprospekt veröffentlichen. Um ein öffentliches Angebot und/oder eine Zulassung der Wertpapiere an einem geregelten Markt (im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004) in Deutschland, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein zu ermöglichen, hat der Emittent eine Notifizierung des Basisprospekts nach Luxemburg, Österreich und Liechtenstein gemäß 17, 18 WpPG beantragt. Der Emittent behält sich das Recht vor, bei der BaFin eine Notifizierungen des Basisprospekts in weitere Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu beantragen. Dieser Basisprospekt muss zusammen mit den Informationen gelesen werden, die enthalten sind in (i) den Registrierungsformularen des Emittenten und des Garanten, deren Angaben per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen werden (siehe Abschnitt XII. auf Seite 406 dieses Basisprospekts), (ii) den jeweiligen im Zusammenhang mit den Wertpapieren erstellten endgültigen Bedingungen des Angebots (die "Endgültigen Bedingungen") und (iii) etwaigen Nachträgen zu diesem Basisprospekt gemäß 16 WpPG. Dieser Basisprospekt, die Registrierungsformulare und eventuelle Nachträge sind auf der Internetseite https://zertifikate.vontobel.com unter der Rubrik <<Rechtliche Dokumente>> veröffentlicht, die jeweiligen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite https://zertifikate.vontobel.com durch Eingabe der jeweiligen ISIN abrufbar. Im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf und dem Angebot der Wertpapiere ist niemand berechtigt, irgendwelche Informationen zu verbreiten oder Erklärungen abzugeben, die nicht in diesem Prospekt enthalten sind. Für Informationen von Dritten, die nicht im in diesem Prospekt enthalten sind, lehnen der Emittent und der Anbieter jegliche Haftung ab. Weder dieser Basisprospekt noch etwaige Nachträge noch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung an irgendeine Person zum Kauf von Wertpapieren dar und sollten nicht als eine Empfehlung des Emittenten oder des Garanten angesehen werden, Wertpapiere zu kaufen. Die Verbreitung dieses Basisprospekts und das Angebot und der Verkauf von Wertpapieren unterliegen möglicherweise in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen. 6

I. Einleitung Personen, in deren Besitz dieser Basisprospekt oder ein Wertpapier gelangt, sind verpflichtet, sich über entsprechende Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Unter anderem gelten Beschränkungen im Zusammenhang mit den Vereinigten Staaten von Amerika und den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (siehe Abschnitt VI.9 auf Seite 111 ff. dieses Basisprospekts). Potenzielle Anleger in die Wertpapiere werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Anlage in die Wertpapiere finanzielle Risiken beinhaltet. Wertpapiergläubiger sind dem Risiko des vollständigen (Totalverlust) oder teilweisen Verlustes des von ihnen in die Wertpapiere investierten Betrags ausgesetzt. Niemand sollte die Wertpapiere erwerben, ohne eine genaue Kenntnis über deren Funktionsweise, deren Gesamtkosten und die entsprechenden Risikofaktoren zu besitzen. Nur wer sich über die Risiken zweifelsfrei im Klaren und wirtschaftlich in der Lage ist, die damit gegebenenfalls verbundenen Verluste zu tragen, sollte derartige Wertpapiere erwerben. Anleger sollten daher bei einer Entscheidung über einen Kauf der unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere den gesamten Inhalt des Prospekts, insbesondere die Risikofaktoren, einschließlich etwaiger Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen sorgfältig lesen, die Emissionsbedingungen im Detail verstehen und die Eignung einer entsprechenden Anlage jeweils mit Rücksicht auf ihre eigenen finanziellen, steuerlichen und sonstigen Verhältnisse bewerten. Im Zweifel sollten sich potentielle Anleger von einem fachkundigen Anlage-, Rechts- oder Steuerberater beraten lassen. 7

II. Zusammenfassung aáé=ñçäöéåçé= wìë~ããéåñ~ëëìåö=áã=^äëåüåáíí=ffk=çáéëéë=_~ëáëéêçëééâíë=éåíü äí=çìêåü=éåâáöé=hä~ããéêå= ççéê= hìêëáîëåüêéáäìåö= ÖÉâÉååòÉáÅÜåÉíÉ= léíáçåéå= ìåç= mä~íòü~äíéê= áã= eáåääáåâ= ~ìñ= ÇáÉ=tÉêíé~éáÉêÉI= ÇáÉ= ìåíéê=çéã=_~ëáëéêçëééâí=äéöéäéå=ïéêçéå=â ååéåk=cωê=àéçé=âçåâêéíé=bãáëëáçå=ïáêç=éáåé=éãáëëáçåëëééòáj ÑáëÅÜÉ= wìë~ããéåñ~ëëìåö= EÇáÉ=?Emissionsspezifische Zusammenfassung?F= ÉêëíÉääí= ïéêçéåi= áåçéã= ÇáÉ= ã~ ÖÉÄäáÅÜÉå= léíáçåéå= ìåç= mä~íòü~äíéê= ~ìëöéï Üäí= ìåçlççéê= îéêîçääëí åçáöí= ìåç= ÇáÉ= åáåüí= ã~ ÖÉÄäáJ ÅÜÉå=léíáçåÉå=ÖÉëíêáÅÜÉå=ïÉêÇÉåK=aáÉ=bãáëëáçåëëéÉòáÑáëÅÜÉ=wìë~ããÉåÑ~ëëìåÖ=ïáêÇ=ÇÉå=àÉïÉáäáÖÉå=ÉåÇJ ÖΩäíáÖÉå=_ÉÇáåÖìåÖÉå=ÇÉë=^åÖÉÄçíë=EÇáÉ=?Endgültigen Bedingungen?)=~äë=^åÜ~åÖ=ÄÉáÖÉÑΩÖí=ïÉêÇÉåK= II. ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus Pflichtangaben, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte werden in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) dargestellt. Diese Zusammenfassung enthält sämtliche Punkte, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und Emittenten dieses Typs erforderlich sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierungsreihenfolge Lücken aufweisen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art von Wertpapieren und des Emittenten in der Zusammenfassung erforderlich sein kann, ist es möglich, dass hinsichtlich dieses Punktes keine Angaben gemacht werden können. In einem solchen Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes in die Zusammenfassung mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen. Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Basisprospekt vom 13. April 2016 [, wie nachgetragen durch [den Nachtrag vom ] [die Nachträge vom ] und] inklusive etwaiger [zukünftiger] Nachträge (der "Basisprospekt" oder der "Prospekt") zu verstehen. Jegliche Anlageentscheidung in die Wertpapiere (die "Wertpapiere") sollte auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts einschließlich der per Verweis einbezogenen Angaben sowie etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen gestützt werden, die im Zusammenhang mit der Emission der Wertpapiere veröffentlicht werden. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Vontobel Financial Products GmbH (der "Emittent"), die Bank Vontobel Europe AG (der "Anbieter") und die Vontobel Holding AG (der "Garant") haben für diese Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon die Verantwortung übernommen. Die Vontobel Holding AG hat die Verantwortung jedoch nur bezüglich der sie und die Garantie (die "Garantie") betreffenden Angaben übernommen. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen 8

II. Zusammenfassung hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospekts Angabe der Angebotsfrist für Weiterveräußerung durch Finanzintermediäre Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist Hinweis, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zur Verfügung zu stellen sind Der Emittent und der Anbieter stimmen der Verwendung des Basisprospekts für ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Deutschland [,][und] [Österreich] [,][und] [Liechtenstein] [und] [Luxemburg] ("Öffentliches Angebot") zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß 9 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") erfolgen. Diese Zustimmung durch den Emittenten und den Anbieter erfolgt unter den Bedingungen, dass (i) der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Erfolgt das Angebot für den Erwerb von Wertpapieren durch einen Finanzintermediär, sind die Informationen über die Bedingungen des Angebots von dem jeweiligen Finanzintermediär zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen. B.1 Juristischer und kommerzieller Name B.2 Sitz, Rechtsform, geltendes Recht und Land der Gründung Abschnitt B Emittent und Garant Der juristische und kommerzielle Name des Emittenten=lautet Vontobel Financial Products GmbH. Sitz des Emittenten ist Frankfurt am Main. Die Geschäftsadresse lautet: Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland. Der Emittent ist eine nach deutschem Recht in der Bundesrepublik Deutschland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 58515. B.4b Bekannte Trends Die Geschäftstätigkeit wird insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in Deutschland und Europa, sowie die Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten beeinflusst. Markante Ereignisse waren im Januar 2016 der weitere, signifikante Kursrückgang des Ölpreises und die damit verbundene erhöhte Volatilität an den Finanz- 9

II. Zusammenfassung märkten. Zusätzlich beeinflusst auch das politische Umfeld die Geschäftstätigkeit. Auch mögliche regulatorische Änderungen können negative Folgen auf der Nachfrage- oder der Kostenseite für den Emittenten nach sich ziehen. B.5 Konzernstruktur und Stellung des Emittenten im Konzern B.9 Gewinnprognosen oder - schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen Sämtliche Anteile am Emittenten werden von der Vontobel Holding AG, der Konzernobergesellschaft der Vontobel- Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG), gehalten. Der Emittent hat keine Tochtergesellschaften. Die 1924 gegründete Vontobel-Gruppe ist eine international ausgerichtete Schweizer Privatbankengruppe mit Hauptsitz in Zürich. entfällt Der Emittent stellt keine Gewinnprognose oder -schätzung auf. entfällt Die Bestätigungsvermerke der historischen Finanzinformationen des Emittenten von den Abschlussprüfern enthalten keine Beschränkungen. Die nachfolgend dargestellten ausgewählten Finanzinformationen sind den geprüften Jahresabschlüssen des Emittenten für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 entnommen, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt wurden. Bilanz 31. Dezember 2014 EUR 31. Dezember 2015 EUR Forderungen gegen verbundene Unternehmen 913.190.853 1.169.626.706 (Aktiva/ Umlaufvermögen) Guthaben bei Kreditinstituten 3.168.102 2.149.684 (Aktiva/ Umlaufvermögen) Verbindlichkeiten aus Emissionen 913.135.664 1.169.260.532 (Passiva/ Verbindlichkeiten) Kapitalrücklage (Passiva/ Eigenkapital) 2.000.000 2.000.000 Bilanzsumme 928.867.286 1.187.984.764 Gewinn- und Verlustrechnung Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus dem Emissionsgeschäft Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften Sonstige betriebliche Aufwendungen 1. Januar bis 31. Dezember 2014 EUR 1. Januar bis 31. Dezember 2015 EUR 50.876.667 100.767.626-48.464.627-97.519.664 1.738.983 2.489.626 Jahresüberschuss 131.815 148.186 10

II. Zusammenfassung Erklärung zu Aussichten beim Emittenten Erklärung zu Veränderungen beim Emittenten B.13 Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind Seit dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses (31. Dezember 2015) haben sich die Aussichten des Emittenten nicht wesentlich verschlechtert. entfällt Nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum (geendet am 31. Dezember 2015) sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten eingetreten. entfällt In der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Emittenten sind keine Ereignisse eingetreten, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. B.14 Konzernstruktur und Stellung des Emittenten im Konzern/ Abhängigkeit des Emittenten von anderen Konzernunternehmen B.15 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten B.16 Beteiligungen am Emittenten sowie bestehende Beherrschungsverhältnisse B.18 Beschreibung von Art und Umfang der Garantie Zur Organisationsstruktur siehe Punkt B.5 entfällt Der Emittent hat keine Tochtergesellschaften. Da sämtliche Anteile am Emittenten von der Vontobel Holding AG, der Konzernobergesellschaft der Vontobel-Gruppe, gehalten werden, ist er aber von dieser abhängig. Haupttätigkeit des Emittenten ist das Begeben von Wertpapieren und von derivativen Wertpapieren und die Durchführung von Finanzgeschäften und Hilfsgeschäften von Finanzgeschäften. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen erfordern. Die Gesellschaft kann weiterhin sämtliche Geschäfte tätigen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Hauptzweck im Zusammenhang stehen und auch sämtliche Tätigkeiten ausüben, die zur Förderung des Hauptzwecks der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar dienlich sein können. Die Gesellschaft kann ferner Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, erwerben, veräußern oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sämtliche Anteile am Emittenten werden von der Vontobel Holding AG, der Konzernobergesellschaft der Vontobel- Gruppe, gehalten. Es besteht weder ein Beherrschungsnoch ein Gewinnabführungsvertrag zwischen dem Emittenten und der Vontobel Holding AG. Bezüglich Beteiligungen an der Vontobel Holding AG sowie bestehender Beherrschungsverhältnisse wird auf Punkt B.19 i.v.m Punkt B.16 verwiesen. Die ordnungsgemäße Zahlung des Emittenten aller gemäß den Emissionsbedingungen der unter dem Basisprospekt ausgegebenen Wertpapiere zu zahlenden Beträge wird vom Garanten garantiert. Die Garantie stellt eine selbständige, unbesicherte und 11

II. Zusammenfassung B.19 i.v.m. B.1 B.19 i.v.m. B.2 B.19 i.v.m. B.4b B.19 i.v.m. Juristischer und kommerzieller Name des Garanten Sitz, Rechtsform, geltendes Recht und Land der Gründung des Garanten Bekannte Trends im Zusammenhang mit dem Garanten Konzernstruktur und Stellung des Garanten im Konzern nicht nachrangige Verpflichtung des Garanten dar. Der Garant wird auf erstes Verlangen der Wertpapierinhaber und deren schriftliche Bestätigung, dass ein Betrag unter den Wertpapieren vom Emittenten nicht fristgerecht bezahlt wurde, an diese unverzüglich alle Beträge zahlen, die erforderlich sind, um den Sinn und Zweck der Garantie zu erreichen. Sinn und Zweck der Garantie ist es, sicherzustellen, dass unter allen tatsächlichen oder rechtlichen Umständen und ungeachtet der Beweggründe, Einwendungen oder Einreden, derentwegen eine Zahlung durch den Emittenten unterbleiben mag, und ungeachtet der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen des Emittenten unter den Wertpapieren die Wertpapierinhaber die zahlbaren Beträge zum Fälligkeitstermin und in der Weise erhalten, die in den Emissionsbedingungen festgesetzt sind. Die Garantie stellt eine selbständige Garantie gemäß Schweizerischem Recht dar. Alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten unterliegen in jeder Hinsicht dem Recht der Schweiz. Für alle Klagen und Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Garantie sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich ausschließlich zuständig. Gerichtsstand ist Zürich 1. Der juristische und kommerzielle Name des Garanten=lautet Vontobel Holding AG. Sitz des Garanten ist Zürich. Die Geschäftsadresse lautet: Gotthardstrasse 43, 8002 Zürich, Schweiz. Der Garant ist eine an der SIX Swiss Exchange AG börsennotierte Aktiengesellschaft nach Schweizerischem Recht und wurde in der Schweiz gegründet. Er ist eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Registernummer CH-020.3.928.014-4. Die Aussichten der Vontobel Holding AG werden von den im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaften der Vontobel-Gruppe, bei Veränderungen im Umfeld (Märkte, Regulierung) sowie im Rahmen der Aufnahme neuer Aktivitäten (neue Produkte und Dienstleistungen, neue Märkte) naturgemäß eingegangenen Markt-, Liquiditäts-, Kredit- und operationellen Risiken sowie Reputationsrisiken beeinflusst. Neben den verschiedenen Marktgrößen wie Zinssätzen, Credit Spreads, Wechselkursen, Aktienkursen, Preisen von Rohwaren und entsprechenden Volatilitäten sind dabei insbesondere die derzeitige Geld- und Zinspolitik der Notenbanken als wesentliche Einflussfaktoren zu nennen. Der Garant ist die Konzernobergesellschaft der Vontobel- Gruppe, welche aus Banken, Kapitalmarktunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen besteht. Der 12

II. Zusammenfassung B.5 Garant hält sämtliche Anteile am Emittenten. B.19 i.v.m. B.9 B.19 i.v.m. B.10 B.19 i.v.m. B.12 Gewinnprognosen oder schätzungen des Garanten Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu historischen Finanzinformationen des Garanten Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen des Garanten entfällt Der Garant stellt keine Gewinnprognose oder -schätzung auf. entfällt Die Bestätigungsvermerke der historischen Finanzinformationen des Garanten von den Abschlussprüfern enthalten keine Beschränkungen. Die nachfolgend dargestellten ausgewählten Finanzinformationen sind den geprüften (Konzern-)Jahresabschlüssen des Garanten für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 entnommen, die im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurden. Erfolgsrechnung 31. Dezember 2014 (Mio. CHF) (geprüft) 31. Dezember 2015 (Mio. CHF) (geprüft) Total Betriebsertrag 884,4 988,6 Geschäftsaufwand 711,6 764,7 Konzernergebnis 134,5 180,1 Bilanz 31. Dezember 2014 (Mio. CHF) (geprüft) 31. Dezember 2015 (Mio. CHF) (geprüft) Bilanzsumme 18.472,8 17.604,8 Eigenkapital (ohne Minderheitsanteile) 1.411,5 1.425,2 Verpflichtungen gegenüber Kunden 8.960,6* 8.775,8 31. Dezember 2014 (%) 31. Dezember 2015 (%) BIZ-Kennzahlen ¹ CET1-Kapitalquote 2 21,3 17,9 Tier-1-Kapitalquote 3 21,3 17,9 Gesamtkapitalquote 21,3 17,9 Risikokennzahl 4 Durchschnittlicher Value-at- Risk Marktrisiken 31. Dezember 2014 (Mio. CHF) 31. Dezember 2015 (Mio. CHF) 5,9 3,0 * Die Rechnungslegungsgrundsätze bezüglich des Ausweises von offenen Settlement-Positionen wurden geändert. Die Vorjahreszahlen für 2014 wurden entsprechend angepasst. 1) Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) (engl. Bank for International Settlements) ist die älteste Internationale Organisation auf dem Gebiet des Finanzwesens. Sie verwaltet Teile der internationalen Währungsreserven und gilt damit quasi als Bank der Zentralbanken der Welt. Sitz der BIZ ist Basel (Schweiz). Sie erlässt Eigenmittelvorschriften und damit zusammenhängende Eigenmittel- Kennzahlen. 2) Die Vontobel-Gruppe verfügt derzeit ausschließlich über hartes Kernkapital (CET1). 13

II. Zusammenfassung Erklärung zu Aussichten beim Garanten 3) Das Tier-1-Kapital wird auch als Kernkapital bezeichnet. Das Kernkapital ist Teil der Eigenmittel einer Bank und besteht im Wesentlichen aus dem eingezahlten Kapital (Grundkapital) und einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklage, Haftrücklage, Fonds für allgemeine Bankrisiken). 4) Durchschnittlicher Value-at-Risk 12 Monate für die Positionen des Bereichs Financial Products des Geschäftsfeldes Investment Banking. Historical Simulation Value-at-Risk; Konfidenzniveau 99%; Haltedauer 1 Tag; historische Beobachtungsperiode 4 Jahre. Seit dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses (31. Dezember 2015) haben sich die Aussichten des Garanten nicht wesentlich verschlechtert. B.19 i.v.m. B.13 Beschreibung von Veränderungen beim Garanten Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Garanten, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind entfällt Nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum (31. Dezember 2015) sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Garanten eingetreten. entfällt In jüngster Zeit sind keine wichtigen Ereignisse in der Geschäftstätigkeit des Garanten eingetreten, die in erheblichem Maße für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Garanten relevant sind. B.19 i.v.m. B.14 B.19 i.v.m. B.15 B.19 i.v.m. B.16 Konzernstruktur und Stellung des Garanten im Konzern / Abhängigkeit des Garanten von anderen Konzernunternehmen Beschreibung der Haupttätigkeiten des Garanten Beteiligungen am Garanten sowie bestehende Beherrschungsverhältnisse Der Garant ist die Konzernobergesellschaft der Vontobel- Gruppe. Zur Organisationsstruktur siehe im Übrigen Punkt B.19 i.v.m. Punkt B.5 Die Geschäftstätigkeit des Garanten wird daher insbesondere von der Situation und der Tätigkeit der operativen (konsolidierten) Vontobel-Gesellschaften beeinflusst. Zweck der Gesellschaft des Garanten ist gemäß Artikel 2 der Gesellschaftsstatuten die Beteiligung an Unternehmungen aller Art im In- und Ausland. Der Garant ist die Konzernobergesellschaft der Vontobel-Gruppe, wozu insbesondere die Bank Vontobel AG gehört. Die Vontobel-Gruppe ist eine international ausgerichtete Schweizer Privatbank-Gruppe mit Hauptsitz in Zürich. Sie ist spezialisiert auf das Vermögensmanagement privater und institutioneller Kunden sowie Partner und ist in den drei Geschäftsfeldern Private Banking, Investment Banking und Asset Management tätig. Bedeutende Kapitaleigner des Garanten sind die Erbengemeinschaften Dr. Hans Vontobel und Ruth de la Cour- Vontobel, die Vontrust AG, weitere Familienaktionäre, die Vontobel-Stiftung, die Pellegrinus Holding AG, die Vontobel Holding AG selbst inklusive aller Tochtergesellschaften (eigene Aktien ohne Stimmrecht) und Führungskräfte (die "Poolmitglieder"). Zwischen den Poolmitgliedern besteht ein Aktionärbindungsvertrag. Dieser Vertrag umfasst spezifische, im Vertrag definierte Aktien der Vontobel Holding AG. Per 14

II. Zusammenfassung 31. Dezember 2015 sind 45,8% der ausgegebenen Aktien im Aktionärbindungsvertrag gebunden. Die übrigen von den Poolmitgliedern gehaltenen Aktien stehen zu deren freien Verfügung. Veräusserungen von poolverbundenen Aktien der Vontobel Holding AG erfordern vorgängig die Zustimmung der übrigen Poolmitglieder. Stimmen diese einer beabsichtigten Veräusserung zu, so hat das veräusserungswillige Poolmitglied seine Aktien den übrigen Poolmitgliedern zum Kauf anzubieten. Die übrigen Poolmitglieder haben dann ein Kaufrecht im Verhältnis zu ihrer poolverbundenen Beteiligung. Verzichtet ein Poolmitglied auf die Ausübung oder Übertragung seines Kaufrechts ganz oder teilweise, so fällt sein nicht beanspruchtes Kaufrecht den ausübungswilligen Poolmitgliedern im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligung zu. Für die Übertragung von Aktien der Führungskräfte gelten abweichende Bestimmungen, nach denen die Vontobel Holding AG in erster Linie das Kaufrecht ausübt. Die Parteien des Aktionärbindungsvertrages üben ihre Rechte an der Generalversammlung, gestützt auf vorangehende Beschlüsse des Pools, einheitlich aus. Der Aktionärbindungsvertrag gilt bis 31. Dezember 2018. Er wird automatisch um jeweils drei Jahre verlängert, sofern er nicht gekündigt wird. Abschnitt C Wertpapiere C.1 Art und Gattung der Wertpapiere, Wertpapierkennnummern Die Wertpapiere sind handelbare Inhaberpapiere. Form der Wertpapiere [téêíé~éáéêé= å~åü= ÇÉìíëÅÜÉã= oéåüíw= Die vom Emittenten begebenen Wertpapiere stellen Inhaberschuldverschreibungen gemäß 793 BGB dar und werden durch eine Sammelurkunde gemäß 9 a (Deutsches) Depotgesetz verbrieft. Die Sammelurkunde wird bei der Verwahrungsstelle hinterlegt.] [téêíé~éáéêé=å~åü=påüïéáòéêáëåüéã=oéåüíw Die vom Emittenten begebenen Wertpapiere stellen Bucheffekten (die "Bucheffekten") im Sinne des (Schweizer) Bundesgesetzes über Bucheffekten ("BEG") dar. Sie werden zunächst in unverbriefter Form gemäß Art. 973 c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Obligationenrecht) als Wertrechte ausgegeben. Wertrechte werden von dem Emittenten durch Eintrag in einem von dem Emittenten geführten Wertrechtebuch geschaffen. Diese Wertrechte werden dann in das Hauptregister der Verwahrungsstelle eingetragen. Mit der Eintragung der Wertrechte im Hauptregister der Verwahrungsstelle und deren Gutschrift in einem oder mehreren Effektenkonten entstehen sog. Bucheffekten, Art. 6 Abs. 1 c) BEG.] Es werden keine effektiven Stücke ausgegeben. Verwahrungsstelle [téêíé~éáéêé= å~åü= ÇÉìíëÅÜÉã= oéåüíw= Clearstream Banking 15

II. Zusammenfassung AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland] [téêíé~éáéêé=å~åü=påüïéáòéêáëåüéã=oéåüíw SIX SIS AG, Baslerstrasse 100, 4600 Olten, Schweiz] Wertpapierkennnummern ISIN: [WKN: ] [Valor: ] [ÖÖÑK=~åÇÉêÉ=tÉêíé~éáÉêâÉåååìããÉêå=ÉáåÑΩÖÉåW ] C.2 Währung der Emission Die Währung der Wertpapiere ist (die "Handelswährung"). [Jede Bezugnahme auf ist als Bezugnahme auf [bêä ìíéj êìåö=çéê=t ÜêìåÖ=ÉáåÑΩÖÉåW ] zu verstehen.] C.5 Beschreibung etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit der Wertpapiere C.8 Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Tilgung Die Wertpapiere gewähren dem Wertpapierinhaber das Recht, vom Emittenten die Tilgung durch Zahlung eines Geldbetrags [ÄÉá= téêíé~éáéêéå= ãáí= ^ÄïáÅâäìåÖë~êí= EéÜóëáëÅÜÉF= iáéñéêìåö= òìë íòäáåüw= oder Lieferung von [Aktien, aktienvertretenden Wertpapieren (ADR/GDR) oder sonstigen Dividendenpapieren] [Schuldverschreibungen] [Investmentanteilen] [Indexzertifikaten] [börsengehandelten Wertpapieren (sog. ÉñÅÜ~åÖÉ=íê~ÇÉÇ=éêçÇìÅíë, "ETPs")]] bei Fälligkeit zu verlangen, wie in Punkt C.15 beschrieben. Bei dem Eintritt bestimmter Ereignisse ist der Emittent berechtigt, die Emissionsbedingungen anzupassen oder die Wertpapiere außerordentlich zu kündigen. Im Falle des Eintretens einer Marktstörung, kann der Emittent den von der Markstörung betroffenen Tag verschieben und gegebenenfalls einen für die Bewertung der Wertpapiere relevanten Kurs, Stand oder Preis für den Basiswert nach billigem Ermessen bestimmen. [iã=c~ääé=îçå=bñéêéëë=wéêíáñáâ~íéå=ìåç=bñéêéëë=^åäéáüéå=éáåñωj ÖÉåW Bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte (sog. Tilgungslevels) durch den Basiswert kommt es automatisch zur vorzeitigen Tilgung der Wertpapiere.] [ÄÉá=tÉêíé~éáÉêÉå=ãáí=sÉêòáåëìåÖë~êí=Ó=cÉëíîÉêòáåëìåÖ=òìë íòj äáåüw Der Wertpapierinhaber erhält unabhängig von der Wertentwicklung [des Basiswerts] [der Basiswerte] an einem oder mehreren Zinsterminen (siehe Punkt C.15) einen Zinsbetrag, der auf Basis des ééê=~ååìã Zinssatzes (siehe Punkt C.15) berechnet wird.] [fã=c~ääé=îçå=téêíé~éáéêéå=ãáí=oéñéêéåòëåüìäçåéê=éáåëéíòéåw Wertpapiere mit Referenzschuldner sind kreditereignisbezogene Inhaberpapiere, deren Tilgung (und gegebenenfalls 16

II. Zusammenfassung Verzinsung) zusätzlich vom Nichteintritt eines Kreditereignisses bei dem Referenzschuldner, an dessen Kreditausfallrisiko die Wertpapiere gebunden sind (der "Referenzschuldner"), abhängig ist. Im Falle des Eintritts eines Kreditereignisses zu irgendeinem Zeitpunkt während der [Laufzeit] [Referenzschuldnerbeobachtung] verlieren die Anleger unter Umständen ihre oben beschriebenen Rechte vollständig.] [fã=c~ääé=îçå=téêíé~éáéêéå=ãáí=mñ~åçäéëáåüéêìåö=e`lpff=éáåj ëéíòéåw COSI (Collateral Secured Instruments Wertpapiere mit Pfandbesicherung) Wertpapiere mit Pfandbesicherung sind durch einen zwischen der SIX Swiss Exchange AG, der SIX SIS AG, der Bank Vontobel AG, Zürich, als Sicherungsgeber und der Vontobel Financial Products GmbH als Emittent geschlossenen Vertrags (der "Rahmenvertrag") besichert. Dieser Vertrag stellt einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter gemäß Art. 112 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts dar. Der Anleger ist keine Partei des Rahmenvertrags. Die Besicherung erfolgt zu Gunsten der SIX Swiss Exchange mittels eines regulären Pfandrechts. Die Sicherheiten werden in ein Konto der SIX Swiss Exchange bei SIX SIS gebucht. Den Anlegern steht an den Sicherheiten kein eigenes Sicherungsrecht zu. Kommt die Bank Vontobel AG als Sicherungsgeber ihren Pflichten nicht nach, werden die Sicherheiten im Rahmen der anwendbaren Rechtsvorschriften durch SIX Swiss Exchange oder einen Liquidator verwertet.] Anwendbares Recht Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten des Emittenten und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem [Recht der Bundesrepublik Deutschland (Deutsches Recht)] [Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweizerisches Recht)]. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweizerisches Recht). Rangordnung der Wertpapiere Die Verpflichtungen aus den Wertpapieren begründen unmittelbare Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen sonstigen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Die Verbindlichkeiten des Emittenten sind nicht durch Vermögen des Emittenten besichert. [fã=c~ääé=îçå=téêíé~éáéêéå=ãáí=mñ~åçäéëáåüéêìåö=e`lpff=éáåj ÑΩÖÉåW Die oben dargestellte Pfandbesicherung erfolgt mit Vermögen des Sicherungsgebers, der Bank Vontobel AG, Zürich.] 17

II. Zusammenfassung C.11 Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten Beschränkungen der Rechte Gemäß den Emissionsbedingungen kann der Emittent bei dem Eintritt bestimmter Ereignisse Anpassungen vornehmen, um relevanten Änderungen oder Ereignissen in Bezug auf den jeweiligen Basiswert (wie nachstehend unter Punkt C.20 definiert) Rechnung zu tragen, oder die Wertpapiere außerordentlich kündigen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung verlieren die Anleger ihre oben beschriebenen Rechte vollständig. Es besteht das Risiko, dass der ausgezahlte Kündigungsbetrag gleich null (0) ist. Im Falle des Eintretens einer Marktstörung, kann sich die Bewertung des Wertpapiers in Bezug auf den betroffenen Basiswert verzögern, was den Wert der Wertpapiere beeinflussen und/oder die Zahlung des Auszahlungsbetrags verzögern kann. Gegebenenfalls bestimmt der Emittent in diesem Fall einen für die Bewertung der Wertpapiere relevanten Kurs, Stand oder Preis für den betroffenen Basiswert nach billigem Ermessen. [áã= c~ääéi= Ç~ëë= ÉáåÉ= wìä~ëëìåö= ~å= ÉáåÉã= ÖÉêÉÖÉäíÉå= j~êâí= ççéê= ÉáåÉã= ~åçéêéå= ÖäÉáÅÜïÉêíáÖÉå= j~êâí= åáåüí= îçêöéëéüéå= áëíi=éáåñωöéåw entfällt Eine Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten ist nicht vorgesehen.] [áã= c~ääéi= Ç~ëë= ÉáåÉ= wìä~ëëìåö= ~å= ÉáåÉã= ÖÉêÉÖÉäíÉå= j~êâí= ççéê=éáåéã=~åçéêéå=öäéáåüïéêíáöéå=j~êâí=îçêöéëéüéå=áëíi=éáåj ÑΩÖÉå: Für die Wertpapiere [wird][wurde] die Zulassung in den Handel [an der SIX Swiss Exchange= (SIX Structured Products AG)] [,][und] [am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse] [,][und] [am regulierten Markt der Baden-Württembergische Wertpapierbörse] [[und] [ÖÖÑK=~åJ ÇÉêÉLïÉáíÉêÉ _ êëéeåfi= ÑΩê= ÇáÉ= Éáå= ^åíê~ö= ~ìñ= wìä~ëëìåö= ~å= ÉáåÉã= ÖÉêÉÖÉäíÉå= j~êâí= ççéê= ÉáåÉã= ~åçéêéå= ÖäÉáÅÜïÉêíáÖÉå= j~êâí=öéëíéääí=ïáêçi=éáåñωöéåw ] beantragt.] [áã=c~ääéi=ç~ëë=eäéçáöäáåüf=éáåé=báåäéòáéüìåö=áå=çéå=cêéáîéêj âéüê=îçêöéëéüéå=áëíi=éáåñωöéåw= Für die Wertpapiere [wird][wurde] [darüber hinaus][lediglich] ein Antrag auf Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr an den folgenden Börsen gestellt: Börse: [Frankfurter Wertpapierbörse [Baden-Württembergische Wertpapierbörse Marktsegment: [Börse Frankfurt Zertifikate Premium][Frankfurt Warrants Premium Asia]] EUWAX] [ÖÖÑK=ïÉáíÉêÉ=_ êëéi=ñωê=çáé=éáå=^åíê~ö=~ìñ=báåäéòáéüìåö=áå= ÇÉå=cêÉáîÉêâÉÜê=ÖÉëíÉääí=ïáêÇI=ÉáåÑΩÖÉå: ]] 18

II. Zusammenfassung C.15 Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch den Wert des Basisinstruments beeinflusst wird [Der Termin für die geplante [Einbeziehung in den] [oder] [Zulassung zum] Handel [ist][war] der.] Die Wertpapiere haben eine derivative Komponente, d. h. sie sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von dem Wert eines anderen Bezugsobjektes, dem sogenannten Basiswert, ableitet. Anleger haben die Möglichkeit, an der Wertentwicklung [eines bestimmten Basiswerts] [mehrerer Basiswerte] zu partizipieren, ohne den jeweiligen Basiswert zu erwerben. Eine Anlage in diese Wertpapiere ist auf Grund verschiedener Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere nicht mit einer Direktinvestition in den jeweiligen Basiswert vergleichbar. [ÄÉá aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íéå=éáåñωöéåw Discount Zertifikate notieren bei Emission mit einem Abschlag (Discount) gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswerts. Am Laufzeitende entspricht der Wert des Discount Zertifikats dem des zugrunde liegenden Basiswerts, jedoch begrenzt auf den Höchstbetrag. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrags tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Cap liegt. Wird der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag unter dem Cap festgestellt, wird der Emittent [einen Barausgleich zahlen, welcher dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht] [[[Investmentanteile] [Indexzertifikate] [ETPs] bezogen auf] den Basiswert entsprechend [ÄÉá= iáéñéêìåö= ÇÉë= _~ëáëïéêíë: dem Bezugsverhältnis][ÄÉá= iáéñéj êìåö=îçå=fåîéëíãéåí~åíéáäéåi=fåçéñòéêíáñáâ~íé=ççéê=bqmë=äéj òçöéå=~ìñ=çéå=_~ëáëïéêíw der Anzahl des Liefergegenstands] liefern]. [ÄÉá= mêçíéåí= EmêçF= aáëåçìåí= wéêíáñáâ~íéå= òìë íòäáåü= òìê= îçêj ëíéüéåçéå=_éëåüêéáäìåöw= Protect [Pro] Discount Zertifikate verfügen zusätzlich über eine Barriere, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des Basiswerts befindet. [ÄÉá mêçíéåíw Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrags tilgen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswerts die Barriere während der Beobachtungszeit nicht erreicht oder unterschritten hat, unabhängig vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag. Sollte die Barriere während der Beobachtungszeit erreicht oder unterschritten worden sein, verwandelt sich das Protect Discount Zertifikat in ein herkömmliches Discount Zertifikat mit den entsprechenden Auszahlungs- und Liefermodalitäten.] [ÄÉá=mêçíÉÅí=mêçW Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrags tilgen, sofern der 19

II. Zusammenfassung Referenzpreises des Basiswerts am Bewertungstag über der Barriere liegt. Andernfalls wird der Emittent [einen Barausgleich zahlen, welcher dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht] [[[Investmentanteile] [Indexzertifikate] [ETPs] bezogen auf] den Basiswert entsprechend [ÄÉá= iáéñéêìåö= ÇÉë=_~ëáëïÉêíë: dem Bezugsverhältnis][ÄÉá=iáÉÑÉêìåÖ=îçå=fåJ îéëíãéåí~åíéáäéåi= fåçéñòéêíáñáâ~íé= ççéê= bqmë= ÄÉòçÖÉå= ~ìñ= ÇÉå=_~ëáëïÉêíW der Anzahl des Liefergegenstands] liefern].] [ÄÉá=(mêçíÉÅí=EmêçFF=aáëÅçìåí=ãáí=bñéêÉëëJcìåâíáçå=òìë íòäáåü= ÉáåÑΩÖÉå: Protect [Pro] Discount Zertifikate in der Variante "Express" sind zusätzlich mit einem sog. Tilgungslevel für den Basiswert ausgestattet und bieten dadurch eine oder mehrere vorzeitige Möglichkeiten zur Zahlung des Höchstbetrags (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei einem Tilgungslevel handelt es sich um eine für den jeweiligen Basiswert bestimmte Kursschwelle.] [ÄÉá= jìäíá= aáëåçìåí= wéêíáñáâ~íéå= òìë íòäáåü= òìê= _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ= îçå=aáëåçìåí=wéêíáñáâ~íéå=éáåñωöéåw= Der Anleger investiert bei Multi Discount Zertifikaten in mehrere Basiswerte, mit einem Abschlag zu den aktuellen Kursen der jeweiligen Basiswerte. Dafür partizipiert er allerdings nicht unbegrenzt an steigenden Kursen, sondern nur bis zu dem Höchstbetrag. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrags tilgen, sofern die Referenzpreise aller Basiswerte am Bewertungstag dem jeweiligen Basispreis entsprechen oder diesen überschreiten. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswerts am Bewertungstag unter dem jeweils maßgeblichen Basispreis festgestellt wird, entspricht die Tilgung (Abwicklungsart Zahlung (Cash Settlement) oder Abwicklungsart (physische) Lieferung) einem herkömmlichen Discount Zertifikat auf den Basiswert mit der schlechtesten Wertentwicklung.] [ÄÉá= mêçíéåí= EmêçF=jìäíá= aáëåçìåí= wéêíáñáâ~íéå= òìë íòäáåü= òìê= _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ=îçå=aáëÅçìåí=ìåÇ=jìäíá=aáëÅçìåí=wÉêíáÑáâ~íÉåW= Protect [Pro] Multi Discount Zertifikate sind je Basiswert mit einer individuellen Barriere ausgestattet, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des jeweiligen Basiswerts befindet. [ÄÉá mêçíéåíw= Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrags tilgen, sofern keiner der Beobachtungskurse der Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit erreicht oder unterschritten hat, unabhängig von den Kursen der Basiswerte am 20