Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Ähnliche Dokumente
Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Gambio GX Adminbereich

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

Das Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LAUFWERK.IT EDV-DIENSTLEISTUNGEN GMBH (kurz laufwerk.it)

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH. 1. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nutzungsbedingungen. für die Software "B-Wise XA MobileClient" sowie "B-Wise XA SmartClient" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, Oldenburg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur dann wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

TEXTLANDIA. Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

INSTAL Engineering GmbH

Vertragsbedingungen des BITKOM für Werkverträge -WV BITKOM-

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce

Willst du mit mir wohnen?

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Einsendeservice - Auftrag

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,

SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenvertrag für Lektorat und Korrektorat

AGB. 1. Vertragsparteien

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Seite 1/5

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Agentur Neutor Promotion, Event & PR GmbH 1080 Wien, Lange Gasse 65/16

A G B. Allgemeine Geschäftsbedingungen. ndc IT-SOLUTIONS, Aarburg I. VERTRAGSGELTUNG

Berggasthof Sonne Imberg 12, Sonthofen/Imberg

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH

REPOLUSK LANGUAGE SERVICES

Allgemeine Geschäftsbedingungen der bluebamboo GmbH

ORDAT Vertragsbedingungen für Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schlossgarten Restaurants

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. W. Huber AG

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders

Licht- und Tontechnik. Vermietpreisliste* Stand:! !

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe

Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FreiNet GmbH

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Biomed AG. (Version 2016; ersetzt alle früheren Ausgaben)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der mpunkt werbeagentur Manuel Pichler. 1. Geltung, Vertragsabschluss

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, Gelsenkirchen

2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit.

SALZGEBER Engineering & Services GmbH Blumenstrasse 14a, 9444 Diepoldsau, Switzerland

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Strombörse Surentaler Energie Inhalt

Einkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die SuperComm Data Marketing GmbH, Auguststraße 19, Bonn (nachfolgend SuperComm ) bietet Ihnen als Kunden alle Formen des digitalen Marketings.

Ihr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der Adresse:

Stadt Bern Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün. Stadtgrün. Gärtnerei. Mietpflanzen

Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik,

Transkript:

Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Guave Studios GmbH (nachfolgend Guave ) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden ) (Guave und Kunden gemeinsam Parteien ) für den Geschäftsbereich Webseitenerstellung/übrige Individualsoftware/verbundene Dienstleistungen ( Guave Interactive ). Allfällige AGB des Kunden erlangen nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch Guave Geltung. 2. Vorbehalt der Schriftform Sämtliche Willensäusserungen der Parteien, insbesondere Verträge zwischen den Parteien sowie Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich der Schriftform. E-Mail oder Fax genügen dem Schriftlichkeitserfordernis. 3. Offerten 3.1. Dienstleistungen Guave offeriert dem Kunden die einzelnen zu erbringenden Dienstleistungen in möglichst detaillierter Form. Vom Kunden genehmigte Muster, Vorlagen, Wireframes usw. gelten als verbindliche Grundlage für die durch Guave zu erbringende Leistung. Nach Vertragsschluss vom Kunden gewünschte und nicht von der ursprünglichen Offerte umfasste Dienstleistungen werden dem Kunden separat unter Angabe der zusätzlich entstehenden Kosten offeriert. Guave ist bemüht, im Vertrag allfällig festgehaltene Lieferzeiten und -termine einzuhalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Lieferzeiten und -termine durch technologische oder regulatorische Änderungen, Vertragsänderungen, usw. Verzögerungen unterworfen sein können und daher, vorbehältlich anderweitiger Vereinbarungen, lediglich unverbindliche Richtzeiten für die Ablieferung darstellen. 3.2. Vergütung und weitere Kosten Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen, gelten die in den Offerten der Guave genannten Preise als Mindestpreise. Die konkrete Vergütung wird nach Aufwand festgesetzt. Guave gibt in der Offerte die jeweils geltenden Bemessungsgrundlagen für die Vergütung dem Kunden bekannt. Mehraufwände bis zu 15% über dem in der Offerte genannten Preis sind vom Kunden zu tragen.

Nicht in der Vergütung inbegriffen sind Kosten für: - Kostenpflichtige Drittlizenzen; - Speziell für die jeweilige Vertragsausführung benötigtes Verbrauchsmaterial und weitere Aufwendungen;. Diese Aufwendungen werden dem Kunden separat unter Angabe der Kosten offeriert. Die Kostenangaben stellen grundsätzlich Mindestkosten dar. Mehraufwände bis zu 15% über den in der Offerte genannten Kosten sind vom Kunden zu tragen. Zum Zweck der Vertragsausführung erforderliche Reisezeiten werden dem Kunden mit 50% des im Vertrag genannten Stundensatzes verrechnet. 4. Beizug Dritter Guave ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einzelne Dienstleistungen für den Kunden durch Drittunternehmen ausführen zu lassen. Guave ist hierfür berechtigt und durch den Kunden hiermit ermächtigt, in eigenem Namen und auf Rechnung des Kunden mit Drittunternehmen Verträge über die Dienstleistungserbringung zu schliessen. Die Kosten für den Beizug Dritter sind in der Vergütung im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.2. Abs. 1 inbegriffen. 5. Datenschutz und Vertraulichkeit Die Parteien stellen sich gegenseitig die für die Vertragsausführung notwendigen Daten, wie Texte, Bilder, Filme, Adressen usw., zeitgerecht zur Verfügung. Die Daten dürfen ausschliesslich zum Zwecke der Vertragsausführung verwendet werden. Das Eigentum und alle Rechte an den Daten verbleiben bei der übergebenden Partei. Guave darf als Referenz den Kunden und die abgeschlossenen Projekte mit diesem verwenden. Im Übrigen werden sämtliche nicht öffentlichen Informationen über die persönlichen und geschäftlichen Umstände der Parteien, welche diesen im Zusammenhang mit der Vertragsausführung zur Kenntnis gelangen, auch über die Vertragsdauer hinaus vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Vorbehalten bleibt die Bekanntgabe von Daten und Informationen an Dritte zwecks Vertragsausführung oder zwecks Durchsetzung von Ansprüchen der Parteien. 6. Verwendungs- und Nutzungsrechte; Urheberrechte 2

Sämtliche Bestimmungsrechte über die Verwendung der durch Guave hergestellten Produkte und Arbeitsergebnisse (z.b. Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Vermietungsrechte) liegen ausschliesslich bei Guave. Mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung räumt Guave dem Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Produkten und Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst ausschliesslich das Recht des Kunden, das Produkt bzw. das Arbeitsergebnis gemäss Vertragszweck zu nutzen sowie für den Eigengebrauch zu vervielfältigen und zu verändern. Darüber hinausgehende Nutzungsweisen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Guave. Guave informiert den Kunden vor der Einräumung des Nutzungsrechts über das Vorliegen von Drittlizenzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese je nach den Bestimmungen des Drittlizenzgebers weitergehenden Nutzungsbeschränkungen unterliegen können. Guave hat das Recht, Hinweise auf ihre Urheberschaft an sämtlichen gelieferten urheberrechtlichen Werken anzubringen. Guave hat zudem das Recht, dass sie in angemessener Weise vom Kunden als Urheberin genannt wird. 7. Zahlungskonditionen, Rechnungsstellung, Verrechnungsverbot Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10% des im Vertrag genannten Preises fällig. Guave beginnt mit der Vertragsausführung unmittelbar nach Eingang der Anzahlung. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist Guave berechtigt, dem Kunden während der Leistungserbringung periodisch Akonto-Rechnungen in ungefährer Höhe der bisher entstandenen Vergütung und der bisher entstandenen Aufwendungen zu stellen. Akonto- Rechnungen sind spätestens bis 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug des Kunden mit Zahlung der Akonto-Rechnungen um mehr als 14 Tage ist Guave berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und den Vertrag ohne weitere Nachfristsetzung zur Zahlung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat Guave Anspruch auf Vergütung der bisher geleisteten Arbeit und auf Ersatz der bisherigen weiteren Kosten. Nach Beendigung des Auftrags stellt Guave Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zahlbar. Guave hat das Recht, bei Verzug des Kunden mit Zahlung der Schlussrechnung um mehr als 14 Tage, den Zugang zum Produkt zu sperren oder die volle Funktionsfähigkeit des Produkts einzuschränken. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen der Guave mit allfälligen eigenen Forderungen zu verrechnen. 3

8. Haftung Die Haftung von Guave für Schäden aus unerlaubter Handlung oder Vertrag wird im gesetzlich zulässigen Mass auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Schäden, welche durch Arbeitnehmer der Guave oder beauftragte Drittunternehmen verursacht werden, wird die vertragliche Haftung ausgeschlossen. B. Spezialbestimmungen für die Herstellung von Individualsoftware 9. Ablieferung des Produkts und Mängelrüge 9.1. Ablieferung Als Ablieferung gilt derjenige Zeitpunkt, in welchem das vollständig entwickelte Produkt dem Kunden zugänglich gemacht wird und nach einer angemessenen Überwachungs- und Verbesserungsphase aus Sicht von Guave systemstabil funktioniert. Guave teilt dem Kunden zu gegebenem Zeitpunkt mit, dass Ablieferung in genanntem Sinne vorliegt. Soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen Guave und dem Kunden vorliegt, ist mit der Ablieferung kein Benutzerhandbuch bzw. keine Benutzerdokumentation für die Verwendung des Produkts geschuldet. 9.2. Mängelrüge Nach Ablieferung bzw. vereinbarter vorgängiger Teillieferung prüft der Kunde das Produkt umgehend und sorgfältig und teilt allfällige Mängel am Produkt spätestens 14 Tage nach Ablieferung bzw. Teillieferung schriftlich und detailliert mit. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt das Produkt als vom Kunden genehmigt. Keine Mängel sind insbesondere: - Konzepte, Layouts, Graphiken und Designs, welche durch Guave im Rahmen ihrer schöpferischen Freiheit erstellt wurden; - Mangelhafte Funktionalität, Browsertauglichkeit und Darstellung des Produkts auf Geräten, Browsern und Browserversionen, bezüglich derer Guave die mangelfreie Funktionalität, Browsertauglichkeit und Darstellung nicht zugesichert hat; - Fehlende Kompatibilität der erstellten Produkte mit Programmen, die von Dritten erstellt werden, sofern Guave die Kompatibilität mit solchen Programmen nicht zugesichert hat; - Verfehlen des mit dem Produkt vom Kunden beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zwecks; - Mängel, die auf die Lieferung mangelhaften Materials durch den Kunden zurückzuführen sind. 4

- Mängel, die auf die nachträgliche Abänderung oder Manipulation der Quelldaten durch den Kunden zurückzuführen sind. 10. Gewährleistung Der Kunde hat das Recht, für rechtzeitig im Sinne von Art. 9 gerügte Mängel am Produkt Nachbesserung zu verlangen. Hierfür setzt der Kunde Guave eine angemessene Nachbesserungsfrist. Der Kunde ist erst berechtigt, weitere Mängelrechte (Minderung der Vergütung, Wandlung) wahrzunehmen, nachdem Guave mit der Nachbesserung in Verzug geraten ist und der Kunde ihr erfolglos Nachfrist zur Nachbesserung gesetzt hat. C. Schlussbestimmungen 11. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt. 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 12.1. Anwendbares Recht Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ( UN-Kaufrecht ) ist nicht anwendbar. 12.2. Gerichtsstand Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zwischen Guave und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Guave. Guave ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu verklagen. 5