66. Wissenschaftlicher Kongress des BVÖGD und BZÖG



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Transkript:

ALLE WICHTIGEN INFORMATIONEN Veranstaltungsort: So finden Sie uns. Ihre Ansprechpartner: Wir beraten Sie kompetent. Anlieferung, Auf- und Abbau: Damit alles reibungslos funktioniert. Der Stand: Wissenswertes rund um Ihre Ausstellungsfläche. Online-Bestellungen für Zusatzausstattung bis 24.03.2016 über http://bvoegd.de/industrie/ausstellerinformationen/...... 66. Wissenschaftlicher Kongress des BVÖGD und BZÖG 28. 30. April 2016 (Industrieausstellung am 28. und 29. April 2016) Stadthalle Reutlingen

Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen an die Hand, die Sie für eine erfolgreiche Ausstellungsbeteiligung in der Stadthalle Reutlingen benötigen. Sie finden hier alle relevanten Fakten und Daten zum Veranstaltungsort, zu Ihrer Ausstellungsfläche, die Vorgaben zu Auf- und Abbau und natürlich Ihre Ansprechpartner.* Als erfahrener Kongressorganisator und Eventproduzent bietet die m:con mannheim:congress GmbH, im Folgenden m:con genannt, individuelle Lösungen konzeptionell und organisatorisch stark mit eigener hochmoderner Technik. Das professionelle m:con-team unterstützt Sie gerne jederzeit. *Änderungen bleiben vorbehalten. Seite 2

Inhalt 01 Veranstaltungsort und Daten der Veranstaltung 4 02 Ansprechpartner 5 03 Anfahrt zum Veranstaltungsort 6 04 Information zu Anlieferung und Aufbau 9 05 Standinformationen von A Z 12 06 Gastronomische Betreuung 21 07 Haftungsausschluss 21 Bitte leiten Sie alle notwendigen Informationen zur Ausstellung rechtzeitig an Ihren Messebauer weiter! Seite 3

01 Veranstaltungsort und Daten der Veranstaltung Veranstaltungsort Stadthalle Reutlingen GmbH Manfred-Oechsle-Platz 1 72762 Reutlingen Deutschland Tel.: 07121 3355 100 E-Mail: info@stadthalle-reutlingen.de www.stadthalle-reutlingen.de Aufbauzeiten und Hinweise zum Aufbau Mittwoch, 27.04.2016, 14.00 20.00 Uhr Öffnungszeiten der Ausstellung Donnerstag, 28.04.2016, 09.00 20.00 Uhr (Get-Together von 17.45 ca. 20.00 Uhr) Freitag, 29.04.2016, 09.00 16.00 Uhr Am Donnerstag, 28. April 2016, wird ab 17:45 Uhr ein Get Together im Foyer EG und im Großen Saal stattfinden. Wir würden uns freuen, wenn hierzu die Stände besetzt wären. Abbauzeiten und Hinweise zum Abbau Freitag, 29.04.2016, 16.00 22.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Lärmbelästigung Ausstellungsgüter nur bis 22.00 Uhr geladen werden dürfen. Ab 22.00 Uhr ist nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den Veranstalter nur noch der Abbau im Haus gestattet. Bitte beachten Sie: Laden ist nur bis 22.00 Uhr gestattet! Die Abbauzeiten sind unbedingt einzuhalten, da ansonsten laufende und nachfolgende Veranstaltungen gestört werden. Nicht rechtzeitig abgebaute Stände werden kostenpflichtig geräumt! Standmaterialien müssen ebenfalls am Abbautag zu den Abbauzeiten abgeholt werden und können nicht über das Wochenende gelagert werden. Seite 4 01 Veranstaltungsort und Daten der Veranstaltung

02 Ansprechpartner Veranstalter Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.v. Manfred-von-Richthofen-Str. 19 12101 Berlin www.aerzte-oegd.de Ausstellungsorganisation m:con mannheim:congress GmbH Romina Frank Rosengartenplatz 2 68161 Mannheim Deutschland T: +49 (0)621 4106-377 F: +49 (0)621 410680-377 romina.frank@mcon-mannheim.de www.rosengarten-mannheim.de Ausstellerausweise m:con mannheim:congress GmbH Sabine Treiber Rosengartenplatz 2 68161 Mannheim Deutschland T: +49 (0)621 4106-174 F: +49 (0)621 410680-174 Sabine.treiber@mcon-mannheim.de www.rosengarten-mannheim.de Seite 5 02 Ansprechpartner

03 Anfahrt zum Veranstaltungsort Anreise mit dem Auto Von Stuttgart kommend auf der B27 Richtung Reutlingen, Abfahrt auf die B312, dieser folgen Sie weiter entlang der Karlstraße bis zum Zentrum. Sie haben die Stadthalle erreicht. Von Ulm aus nehmen Sie die B28 nach Reutlingen. Dann weiter auf der B312, dieser folgen Sie entlang der Karlstraße bis zum Zentrum. Sie haben die Stadthalle erreicht. Von Tübingen fahren Sie auf die B28 Richtung Reutlingen. Auf dieser Straße gelangen Sie direkt ins Zentrum zur Stadthalle Reutlingen. Die Stadthalle Reutlingen ist noch recht neu, dass manche Navigationsgeräte die Adresse nicht kennen. Das lösen Sie mit folgender Zieleingabe: Manfred-Oechsle-Platz 1 72762 Reutlingen Falls dieser Platz in Ihrem Navigationssystem noch nicht verfügbar ist, geben Sie bitte folgende Adresse ein: Konrad-Adenauer-Straße 6 72762 Reutlingen Anreise mit der Bahn Haltestelle: Hauptbahnhof Reutlingen Sie verlassen das Bahnhofsgebäude und gehen ca. 150 m geradeaus zur Karlstraße. Rechts ab, ca. 500 m geradeaus. Sie überqueren die Hauptstraße am nächsten Ampelübergang und stehen vor der Stadthalle Reutlingen. Anreise mit dem Bus Von der Haltestelle Stadtmitte, dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), überqueren Sie die Echaz und schon stehen Sie vor der Stadthalle Reutlingen. Vom Alten Omnibusbahnhof aus gehen Sie ca. 500 m die Karlstraße entlang, überqueren diese und sehen die Stadthalle Reutlingen vor sich. Seite 6 03 Anfahrt zum Veranstaltungsort

Anfahrtsskizze Seite 7 03 Anfahrt zum Veranstaltungsort

Parkmöglichkeiten In der Tiefgarage der Stadthalle Reutlingen stehen Ihnen 200 Stellplätze zur Verfügung. Darüber hinaus zeigt Ihnen das Reutlinger Parkleitsystem gut sichtbar weitere Tiefgaragenparkplätze in unmittelbarer Nähe der Stadthalle Reutlingen an http://www.stadthallereutlingen.de/media/305/20141212_faltblatt_parken_in_reutlingen.pdf Das Parken auf dem Außengelände der Stadthalle Reutlingen ist nicht zulässig. Direkt hinter der Stadthalle Reutlingen gibt es eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen für LKWs und Sprinter. Seite 8 03 Anfahrt zum Veranstaltungsort

04 Information zu Anlieferung und Aufbau Anlieferung Anlieferungen können aus Platzgründen erst an den Aufbautagen erfolgen. Anlieferungen vor den Aufbautagen haben aus organisatorischen Gründen kostenpflichtig über die Spedition Schenker (Adresse siehe Einlagerung, Seite 11) zu erfolgen, andernfalls werden sie kostenpflichtig zurück geschickt. Bitte geben Sie bei Anlieferungen von Werbe- und Prospektmaterialien sowie anderer Gegenstände folgende erweiterte Adresse an: Stadthalle Reutlingen 66. Wissenschaftlicher Kongress des BVÖGD Firmenname Name Ihres Ansprechpartners vor Ort Mobil-Nr. Ihres Ansprechpartners vor Ort Stand-Nr. Manfred-Oechsle-Platz 1 72762 Reutlingen Deutschland Die Stadthalle Reutlingen und der Veranstalter nehmen keine Anlieferungen entgegen und übernehmen für Anlieferungen keine Haftung: jede Anlieferung erfolgt auf eigenes Risiko. Bitte beachten Sie, dass die Anlieferungen grundsätzlich direkt auf die Standfläche erfolgen müssen. Die Stadthalle Reutlingen und der Veranstalter nehmen keine Anlieferungen entgegen und übernehmen für Anlieferungen keine Haftung: jede Anlieferung erfolgt auf eigenes Risiko. Seite 9 04 Information zu Anlieferung und Aufbau

Be- und Entladen auf dem Gelände der Stadthalle Reutlingen Die Anfahrt zum Be- und Entladen erfolgt an den Auf- und Abbautagen zu den Auf- und Abbauzeiten über die Rückseite der Stadthalle. Die Zufahrt erfolgt über die Eberhardstraße. Dort passieren Sie eine Schranke und befinden sich dann auf dem Gelände der Stadthalle Reutlingen. Zum Anlieferungsbereich gelangen Sie, wenn Sie geradeaus auf die Stadthalle zufahren und dann rechts abbiegen (s. Skizze unten rot markiert). Bitte beachten Sie, dass auf den Haupteingang schauend, Anlieferungen nur über die linke Seite des Hauses und die Hinterseite erfolgen dürfen. Anlieferungen in das Foyer EG sowie in den Großen Saal erfolgen ebenerdig. Für Anlieferungen in das 1.OG steht ein Lastenaufzug (Angaben s. unten) zur Verfügung. Seite 10 04 Information zu Anlieferung und Aufbau

Aufzüge/Lastenaufzüge Für Anlieferungen in die Foyers des 1. OG in der Stadthalle Reutlingen steht ein Lastenaufzug zur Verfügung: Maße Breite: 1,90m Höhe: 2,00m Tiefe: 3,10m Tragkraft: 3,3 t Einlagerung Die Einlagerung von Ausstellungsmaterialien oder Leergut jeglicher Art vor, während oder nach der Veranstaltung in der Stadthalle Reutlingen ist grundsätzlich nicht möglich. Die Einlagerung von Leergut können Sie z.b. über die Spedition Schenker abwickeln: Schenker Deutschland AG Messen- / Spezialtransporte Herr Manuel Zipperlen & Justin Fuchs Messepiazza 70629 Stuttgart T: +49 (0)711 / 18560 3334; -3312 oder Herr Juan-Carlos Vaz-Valero & Herr Metin Altin Rotterdamer Str. 29-35 68219 Mannheim T: +49 (0)621 / 44 520-382; -381 F: +49 (0)621 / 44 520 389 juan-carlos.vaz-valero@dbschenker.com Seite 11 04 Information zu Anlieferung und Aufbau

05 Standinformationen von A Z Für alle in die Stadthalle Reutlingen eingebrachten Ausstellungsstände, Einrichtungen, Exponate, Materialien und Werbeträger sind die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten! Audio/Visuelle Vorführungen Vorführungen jeglicher Art auf dem Stand erfordern die Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass durch die Vorführung die Nachbarstände sowie der laufende Kongress nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Missachtung die Unterbrechung der Vorführung anzuordnen. Ausstellerausweise Ausstellerausweise können per E-Mail an sabine.treiber@mcon-mannheim.de bis zum 24.03.2016 bestellt werden. Bitte geben Sie in der E-Mail Namen und Anzahl der Personen an. Ausstellerausweise berechtigen nicht zum Zutritt in die Vorträge! Standgröße/ Sponsoringpakete Goldsponsor Silbersponsor Bronzesponsor bis 6 qm je weitere angefangene 6qm Anzahl der Ausweise 4 freie Karten 3 freie Karten 2 freie Karten 2 freie Karten plus eine freie Karte Bauhöhe Die maximale Standbauhöhe beträgt 2,50m. Baulich bedingte Einschränkungen sind überall zu beachten. Darüber hinaus gehende Standbauhöhen müssen vorher mit dem Veranstalter abgestimmt und genehmigt werden. Bodenbeläge aller Art ab einer Höhe von 4 mm sind genehmigungspflichtig und müssen durch eine Kontrastfarbe deutlich kenntlich gemacht und gegen Stolpern Seite 12 05 Standinformationen von A Z

gesichert werden. Darüber hinaus sind Bodenbeläge über 2,50 cm durch Schrägkanten in einer Kontrastfarbe zu sichern. Beleuchtung Die allgemeine Beleuchtung in der Stadthalle Reutlingen reicht unter Umständen nicht aus, um die einzelnen Stände wirksam auszuleuchten. Für die Beleuchtung des Ausstellungsstandes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir die Einplanung zusätzlicher Beleuchtungs-Installationen am Stand. Beschädigungen Für Beschädigungen an Einrichtungen der Stadthalle Reutlingen, Fußböden etc. sowie an dem miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Material haftet der Aussteller. Bestellungen von Zusatzausstattungen Bestellungen von Zusatzausstattungen können Sie ausschließlich online über http://bvoegd.de/industrie/ausstellerinformationen/ bis spätestens zum 24.03.2016 vornehmen. Bestellungen von Zusatzausstattungen ausschließlich online! Nachbestellungen können nur noch eingeschränkt vor Ort mit einem Preisaufschlag von 20 % vorgenommen werden. Bewachung Die allgemeine Überwachung übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für Gegenstände, die in das Haus eingebracht werden, wird seitens der Stadthalle Reutlingen, m:con und des Veranstalters keine Haftung übernommen. Für die gesonderte Bewachung des Standes und der Ausstellungsgüter hat der Aussteller selbst zu sorgen. Bodenbelag Großer Saal: Holzparkett Foyers EG, 1. OG: Betonwerkstein schwarz Teppichböden und andere Böden sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenze hinausragen. Bei Verlegung von Böden mit doppelseitigem Klebeband ist auf rückstandslose Beseitigung beim Abbau zu achten. Seite 13 05 Standinformationen von A Z

Bei Verlegung von Böden mit doppelseitigem Klebeband ist auf rückstandslose Beseitigung beim Abbau zu achten. Nicht entfernte Verschmutzungen werden auf Kosten des Ausstellers beseitigt. Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen ist verboten. Die Hallenböden dürfen nicht gestrichen werden. Die zulässige Bodenbelastung differiert zwischen den einzelnen Räumlichkeiten der Stadthalle Reutlingen. Werden Exponate mit einem höheren Gewicht vorgesehen, so ist dies mit der Ausstellungsleitung abzusprechen und von ihr zu genehmigen. Die zulässigen Höchstgrenzen dürfen in keinem Fall überschritten werden. Punktbelastungen sind in jedem Fall zu vermeiden. Brandschutz Alle Standmaterialien müssen schwer entflammbar nach DIN 4102-1 mindestens B1 sein. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit ist jederzeit am Stand bereitzuhalten. Die in der Stadthalle Reutlingen vorhandenen Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder dürfen unter keinen Umständen verbaut oder unzugänglich gemacht werden. Es ist ebenso untersagt, deren Hinweisschilder unkenntlich zu machen. Diebstahl Um die Gefahr eines Diebstahls so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie im eigenen Interesse, Ihren Stand nach Anlieferung von Exponaten nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Generell ist eine Standwache, insbesondere für die Nächte zu empfehlen. Auf jeden Fall sollten Sie wertvolle Güter nachts verschließen. Wir legen Ihnen nahe Ihren Stand während der Öffnungszeiten niemals unbesetzt zu lassen und diebstahlgefährdete Güter speziell zu sichern. Beim Abbau bitten wir Sie, Ihren Stand erst zu verlassen, wenn wertvolle Exponate verladen oder dem Spediteur übergeben worden sind. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Buchung einer Standwache ratsam. Seite 14 05 Standinformationen von A Z

Elektroinstallationen Verlegungen von Leitungen außerhalb des Standes sowie die Anschlüsse an das Versorgungsnetz dürfen nur von Mitarbeiter der Stadthalle Reutlingen ausgeführt werden. Für Elektroinstallationen innerhalb des Standes sowie das Verlegen von Leitungen gelten die Vorschriften des VDE. Es wird empfohlen auch für Arbeiten innerhalb der Stände die Stadthalle Reutlingen zu beauftragen. Die Verantwortung für die Selbstinstallation am Stand trägt der Aussteller. Sollten Sie Elektroinstallationen an einer bestimmten Stelle wünschen, dürfen wir Sie bitten, uns eine entsprechende Standskizze zukommen zu lassen. Die Geräte und die Beleuchtung der Stände sind durch den Aussteller täglich nach Veranstaltungsende bzw. vor Verlassen des Standes vom Stromnetz zu trennen. Bei Nichtbeachtung hinsichtlich der Abschaltung der Geräte und Beleuchtung behält sich m:con vor, dem Aussteller den zusätzlichen Stromverbrauch in Rechnung zu stellen. Bestellungen des Strombedarfs können ausschließlich online vorgenommen werden. Geräte und Beleuchtung der Stände sind täglich nach Veranstaltungsende bzw. vor Verlassen des Standes auszuschalten! Entsorgung Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Es ist nicht zulässig, Materialien in der Stadthalle Reutlingen zurückzulassen. Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr entsorgt. Feinstaubplakette Bitte beachten Sie, dass seit 01. Februar 2015 eine grüne Feinstaubplakette in der Stadt Reutlingen dringend erforderlich ist. Die Plakette ist bei allen Zulassungsstellen, TÜV, DEKRA und autorisierten Werkstätten sowie über das Internet erhältlich. Zufahrt und Parken seit 01.02.2015 nur noch mit grüner Feinstaubplakette! Flucht- und Rettungswege Die Gänge zwischen den Ausstellungsflächen dienen im Notfall als Rettungswege! Sie dürfen zu keiner Zeit durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt oder versperrt werden. Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Seite 15 05 Standinformationen von A Z

Gabelstapler / Handhubwagen Bitte beachten Sie, dass die Stadthalle Reutlingen keinen Gabelstapler oder Hubwagen zur Verfügung stellen kann. Diesen Service können Sie über die Spedition Schenker (Adresse siehe Einlagerung, Seite 11) abwickeln. Die Nutzung von Gabelstaplern innerhalb der Stadthalle Reutlingen ist nicht gestattet. Innerhalb der Räumlichkeiten der Stadthalle Reutlingen dürfen in jedem Fall nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Ausstellungsorganisation nur Transportgeräte mit Hand- und Elektroantrieb zum Einsatz kommen. Die mitgebrachten Transportgeräte zum Transport von Ausstellungsgut müssen wegen der besonderen Bodenbeschaffenheit für die Stadthalle Reutlingen geeignet sein und dürfen zu keinerlei Beschädigungen führen. Gefahrstoffe Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, z.b. Spiritus, Heizöl, Gas etc. ist untersagt. Glas- und Acrylglasbau Für Aufbauten darf nur Sicherheitsglas verwendet werden. Kanten von Glasscheiben müssen entweder abgerundet oder so bearbeitet werden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. Hausrecht Die Stadthalle Reutlingen sowie von der Stadthalle Reutlingen beauftragte Dienstleister üben gegenüber den Ausstellern, deren Messebauern und allen in den Veranstaltungsräumen befindlichen Personen das Hausrecht aus. Der Veranstalter behält sich vor, Personen die sich nicht an die Anordnungen von der Stadthalle Reutlingen bzw. von der Stadthalle Reutlingen beauftragte Personen halten oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, aus der Stadthalle Reutlingen zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen. Der Stadthalle Reutlingen, m:con, von der Stadthalle Reutlingen beauftragte Personen, der Polizei, der Feuerwehr und der Aufsichtsbehörde ist stets freier Zutritt zu den Ständen zu gewähren. Hotelzimmervermittlung Wenn Sie Hotelzimmer reservieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Seite 16 05 Standinformationen von A Z

m:con Hotelzimmervermittlung; an Frau Claudia Morio, claudia.morio@mconmannheim.de. Infocounter für Aussteller Während der Veranstaltung wird am Tagungscounter ein Infocounter für Aussteller eingerichtet. Dort steht Ihnen ein Mitarbeiter für alle Fragen rund um Ihre Ausstellungsbeteiligung und für Nachbestellungen zur Verfügung. Internetanschluss / EDV Bitte beachten Sie bei Bestellungen von Internetanschlüssen, dass die Konfiguration oder Installation zusätzlicher, vom Aussteller eingebrachter Hardware und Software nicht im Lieferumfang enthalten ist. Der Aussteller ist für die Einhaltung lizenzrechtlicher Bestimmungen bei selbst eingebrachter Software verantwortlich. Bestellungen der Internetanschlüsse und des EDV-Equipments können ausschließlich online vorgenommen werden. Der Aussteller übernimmt für die Dauer der Anmietung die Haftung für das angemietete technische Equipment. WLAN-Basisversion Die Stadthalle Reutlingen stellt eine kostenfreie WLAN-Basisversion (1 Gbits Upund Download) zur Verfügung. Die Zugangsdaten lauten wie folgt: Netzwerk: Stadthalle Reutlingen Passwort: internet Der Aufbau und Betrieb eigener WLAN-Netze ist in der Stadthalle Reutlingen nicht gestattet! Bei Zuwiderhandlung entstehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. Für größeren Datenverkehr und aufwändige Präsentation am Stand mit nichtmobilen Endgeräten empfehlen wir die Buchung eines Breitband-LAN- Anschlusses. Lagerung von Informationsmaterial / Broschüren Die Lagerung von Informationsmaterial ist nur in der unbedingt erforderlichen Tagesmenge und nur auf der Standfläche zulässig. Eine Lagerung außerhalb der zugeteilten Standfläche ist nicht gestattet. Seite 17 05 Standinformationen von A Z

Leergut In den Ständen, außerhalb der Stände, in der Stadthalle Reutlingen und auf dem Außengelände der Stadthalle Reutlingen darf während Aufbau, Kongressdauer und Abbau kein Leergut gelagert werden. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Abtransport und Einlagerung können Sie über die Spedition Schenker (Adresse siehe Einlagerung, Seite 11) abwickeln. Messebauer Das Servicehandbuch und alle wichtigen Informationen zur Ausstellung sind vom Aussteller unbedingt und rechtzeitig an den Messebauer und andere Dienstleister weiterzuleiten. Das Servicehandbuch steht Ihnen jederzeit online unter http://bvoegd.de/industrie/ausstellerinformationen/ zur Verfügung. Das Servicehandbuch steht online zur Verfügung! Planung des Standbaus Jeder Aussteller ist verpflichtet, seine Standplanung den baulichen Gegebenheiten in der Stadthalle Reutlingen anzupassen und sich über Lage und Maß etwaiger Einbauten, insbesondere Hallensäulen, Feuermelder, Wandhydranten, Lüftungssysteme sowie Bodenunebenheiten, etc. vor Ort selbst zu informieren. m:con übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Maßen auf Hallen- und Standplänen. Rauchen Das Rauchen ist im gesamten Gebäude der Stadthalle Reutlingen zu jeder Zeit strikt untersagt. Es gilt absolutes Rauchverbot im gesamten Gebäude der Stadthalle Reutlingen! Standaufbau Alle Stände sind selbsttragend zu erstellen. Säulen, Pfeiler, Wandvorsprünge etc. innerhalb der Ausstellungsstände sind Bestandteil der zugeteilten Flächen. Die Befestigung an Hallenwänden, Säulen und Fußböden ist untersagt. Für die Sicherheit des Standes ist der Aussteller verantwortlich und nachweispflichtig. Es ist untersagt, über die zugeteilte Standfläche hinaus zu bauen. Auch Beleuchtungskörper und Schilder dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. m:con behält sich vor, für die zusätzlich genutzte Fläche dem Aussteller eine nachträgliche Standmiete in Rechnung zu stellen. Seite 18 05 Standinformationen von A Z

Das Ankleben von Werbematerialien an den Wänden, Säulen oder sonstigen Gegenständen des Veranstaltungsortes ist nicht gestattet. Für Schäden bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller. Sichtbare Standrückseiten, die an Nachbarstände grenzen oder frei stehen sind glatt und farblich neutral (weiß oder lichtgrau) zu gestalten. Fluchtwege, Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei zugänglich bleiben. Es muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zu den Deckensprinklern eingehalten werden. m:con behält sich vor, Abänderungen unzureichender oder nicht genehmigter Standaufbauten sowie die Entfernung ungeeigneter Exponate, die sich als belästigend oder gefährdend für die Besucher oder benachbarten Aussteller erweisen, zu verlangen. Bei gravierenden Sicherheitsmängeln kann auch die teilweise oder vollständige Schließung eines Standes angeordnet werden. Standüberdachungen Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen Stände nach oben hin grundsätzlich offen sein. Überdachungen sind nur in Ausnahmen möglich und müssen von der Ausstellungsorganisation genehmigt werden. Für genehmigte Überdachungen muss ein Nachweis der Sprinklertauglichkeit am Stand bereitgehalten werden. Versicherung Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb des von ihm eingesetzten Ausstellungsstandes und -gutes entsteht. Es wird den Ausstellern empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Werbung Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. Alle Werbemaßnahmen außerhalb der Standfläche müssen durch die Ausstellungsorganisation genehmigt werden. Seite 19 05 Standinformationen von A Z

Die Verteilung und Auslage von Drucksachen und Werbemitteln außerhalb der eigenen Standfläche ist nur durch m:con zulässig. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an: m:con - mannheim:congress GmbH Romina Frank T: +49 (0)621 4106 337 romina.frank@mcon-mannheim.de Seite 20 05 Standinformationen von A Z

06 Gastronomische Betreuung Speisen und Getränke für die Bewirtung an Ihrem Stand erhalten Sie durch den Servicepartner der Stadthalle Reutlingen: R&M Gastronomie GmbH & Co. KG Frau Nadja Mozer (Eventmanagerin) Schaflandstr. 6 70736 Fellbach Deutschland T: +49 (0)711 / 55 340-163 F: +49 (0)711 / 55 340-300 nam@rauschenberger-catering.de Bitte beachten Sie, dass die Bestellung von Speisen und Getränken ausschließlich über diesen konzessionierten Gastronomen erfolgen darf. Wenn Sie eine Belieferung durch einen anderen Dienstleister wünschen, müssen vorherige Absprachen getroffen werden. Die R&M Gastronomie GmbH & Co. KG kann für die Abtretung seiner Gastronomierechte eine Ablösezahlung verlangen. Bitte halten Sie in jedem Fall mit unserem Servicepartner Rücksprache. 07 Haftungsausschluss Für Gegenstände, die in das Haus eingebracht werden, wird seitens m:con, des Veranstalters und der Stadthalle Reutlingen keine Haftung übernommen. Eine Bewachung der Ausstellung erfolgt nicht. Sollten Sie weitere Fragen zur Ausstellung haben, setzen Sie sich bitte mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung. Für Gegenstände, die in das Haus eingebracht werden, wird seitens m:con, des Veranstalters und der Stadthalle Reutlingen keine Haftung übernommen. Seite 21 06 Gastronomische Betreuung

Formular für Standbaugenehmigung 66. Wissenschaftlicher Kongress des BVÖGD und BZÖG 28. 30. April 2016 Stadthalle Reutlingen Bitte bis spätestens 24.03.2016 zurücksenden an: m:con - mannheim:congress GmbH Industrie-Services Romina Frank Rosengartenplatz 2 68161 Mannheim Fax: +49 (0) 621 / 41 06 80-377 E-Mail: romina.frank@mcon-mannheim.de Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen: Aussteller: Gesamt qm: Standnummer: Standbaufirma: Firma / Organisation Straße / Postfach Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Telefon E-Mail PLZ / Ort Ansprechpartner vor Ort Telefax Staat / Bundesland Handy-Nummer vor Ort Hiermit reichen wir den Standplan digital im Maßstab mind. 1:100 mit Maßangaben und Höhenschnitt ein. Dieser wurde gemäß den Richtlinien des Servicehandbuchs für Aussteller von m:con erstellt. Die technischen und brandschutztechnischen Richtlinien wurden von uns zur Kenntnis genommen und werden eingehalten. Auf dem Stand sind audio- / visuelle Vorführungen geplant. Wir planen das Aufstellen von Kundenstoppern. Anzahl: Maximale Standbauhöhe: (höchster Punkt des Standbaus) cm Gesamte Höhe Bodenbelag: cm Ort, Datum von m:con mannheim:congress GmbH auszufüllen: Unterschrift des Standbauers / Ausstellers Genehmigte Standbauhöhe: cm Genehmigte Höhe Bodenbelag: cm Genehmigungsvermerk: