Standbaurichtlinien, Technische Richtlinien sowie die wichtigen Informationen zur SPS IPC Drives 2015

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1 Standbaurichtlinien, Technische Richtlinien sowie die wichtigen Informationen zur SPS IPC Drives 2015 Die nachfolgenden Informationen, die dem Anmeldeformular beigefügten "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und die Hausordnung der NürnbergMesse sind Vertragsgrundlagen der Beteiligung an der SPS IPC Drives Die Richtlinien zur Standgestaltung sind zwingend einzuhalten. Standbauten, die nicht den nachfolgenden Richtlinien entsprechen, müssen ggfs. geändert oder beseitigt werden. Abweichende Genehmigungen werden nicht erteilt. Bitte übersenden Sie keine Standbaupläne. RICHTLINIEN ZUR STANDGESTALTUNG Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und geschmackvollen Gestaltung ihrer Stände verpflichtet. Stände, deren unzureichende Gestaltung das Gesamtbild der Messe bzw. der Halle beeinträchtigen, werden vom Veranstalter nicht abgenommen und erhalten entsprechende Auflagen. Das gleiche gilt für unzulässige Werbeaussagen. Die Fußböden der Stände sind von den Ausstellern mit einem geeigneten Belag auszulegen. Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Namen und Anschrift des Standinhabers anzubringen. 1. Standbegrenzungswände Der Aussteller verpflichtet sich, eine 2,50 m hohe Standbegrenzung an allen geschlossenen Seiten der Standfläche anzubringen. Wird keine eigene Standbegrenzung oder kein Mietstand verwendet, sind Standbegrenzungswände mit dem entsprechenden Formular im Servicehandbuch online zu bestellen. Sichtbare Standrückseiten sind oberhalb von 2,50 m Höhe einfarbig weiß, neutral und sauber zu gestalten, so dass die Interessen der Standnachbarn nicht beeinträchtigt werden. 2. Mietstände Ein Mietausstellungsstand muss gesondert bestellt werden (Formular Mietausstellungstand im Servicehandbuch online). Dieser Stand - einschließlich Ausstattung - darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Während der Mietdauer entstandene Schäden gehen zu Lasten des Mieters und werden in Rechnung gestellt. 3. Sonstiges Fußboden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung

2 gestellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein. Das verwendete Material muss schwer entflammbar sein (s. Richtlinien für den Brandschutz in Wichtige Informationen der NürnbergMesse ). 4. Standbau Zweigeschossiger Standbau ist nicht erlaubt. An Säulen, die mindestens 3m von allen Gangseiten entfernt sind, kann die Hallenbeschilderung für die Dauer der Veranstaltung durch die NürnbergMesse kostenpflichtig entfernt werden. Anfragen hierzu richten Sie bitte schriftlich bis spätestens an Herrn Haag Zu allen Ganggrenzen hin ist der Standbau offen zu gestalten. Lange, geschlossene Standkonstruktionen an den Gängen, bei denen über 50% der jeweiligen Standseiten geschlossen sind, sind nicht erlaubt. Mit einem Abstand von mindestens 1m zu allen Ganggrenzen sind auch längere, geschlossene Standkonstruktionen möglich. 5. Bauhöhen Die maximal erlaubte Bauhöhe beträgt 6,0 m. Auf Grund baulicher Einschränkung kann diese Höhe nicht in allen Hallen realisiert werden. Die maximalen Bauhöhen der einzelnen Hallen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Halle Maximale Bauhöhe 1 6,0 m (linke Seite) 1 5,8 m (rechte Seite) 2, 4-9 5,8 m 3, 3A, 4A, 7A, 11, 12 6,0 m ,3 m 6. Änderung / Beseitigung nicht vorschriftsmäßiger Standbauten Standbauten, die nicht den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist der Veranstalter berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst Änderungen vornehmen zu lassen. Bitte geben Sie diese Informationen sowie das Formular Standgestaltung, Mietausstellungsstand, an Ihr Messebauteam bzw. an das von Ihnen beauftragte Messebauunternehmen weiter! Die Standbaurichtlinien sind zwingend. Abweichende Genehmigungen werden nicht erteilt. Bitte reichen Sie deshalb keine Standbaupläne zur Genehmigung ein!

3 I. AUF- UND ABBAU Auf- und Abbauausweise werden nicht benötigt. 1. Aufbau Donnerstag, 19. November :00 24:00 Uhr Freitag, 20. November :00 24:00 Uhr Samstag, 21. November :00 24:00 Uhr Sonntag, 22. November :00 24:00 Uhr Montag, 23. November :00 20:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass zur Durchführung der Endreinigung sowie des Bodenschwärzens am letzten Aufbautag die Gänge bis spätestens 20 Uhr geräumt werden müssen! Ausstellungsstände, deren Aufbau bis Montag, , 15 Uhr nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. 2. Abbau Donnerstag, 26. November :15 24:00 Uhr Freitag, 27. November :00 24:00 Uhr Samstag, 28. November :00 24:00 Uhr Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zahlen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, haftet der Aussteller. Der Veranstalter ist berechtigt, Standausstattung und Exponate auf Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Standfläche zum offiziellen Abbauende nicht geräumt ist. 3. Vorgezogener Aufbau bzw. verlängerter Abbau Bei Bedarf kann vorgezogener Aufbau ab Dienstag bzw. verlängerter Abbau bis Montag beantragt werden (vorgezogener Aufbau ab Dienstag ist nur nach Einzelfallprüfung möglich): - Mindeststandgröße für vorgezogenen Aufbau ab Dienstag, : 400 m² - Mindeststandgröße für vorgezogenen Aufbau ab Mittwoch, : 150 m² Bitte wenden Sie sich schriftlich bis spätestens an Mesago Messemanagement GmbH, Suzana Grabar, Rotebühlstr , Stuttgart bzw. suzana.grabar@mesago.com

4 Während des Auf- und Abbaus ist darauf zu achten, dass die Gänge in den Hallen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege, die lebenswichtig sein können. Darüber hinaus kann nur durch freie Gänge ein ordnungsgemäßer Aufbau gewährleistet werden. Das Lagern von Standbaumaterial, Leergut und Exponaten in den Gängen ist deshalb nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung behält sich der Veranstalter vor, die Gegenstände auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen. Darüber hinaus ist bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift durch den Aussteller eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200 zu zahlen. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. 4. Verkehrsregelung beim Auf- und Abbau und der Laufzeit Ladehöfe: Einfahrt ist ausschließlich gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100 EUR möglich. Aufenthalt während des Aufbaus: - 1 Std. für PKW und Fahrzeuge bis 2,8 t - 2 Std. für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t Einfahrt zum Abbau am Donnerstag, : - ab 2 Std. nach Messeende für PKW/Fahrzeuge bis 2,8 t - ab 3 Std. nach Messeende für Fahrzeuge von 2,8 to bis 7,5 t - ab 4 Std. nach Messeende für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t Aufenthalt während des Abbaus: - 1 Std. für PKW und Fahrzeuge bis 2,8 t - 2 Std. für Fahrzeuge von 2,8 to bis 7,5 t - 3 Std. für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t Aufenthalt während der Laufzeit: Während der Veranstaltung ist das Befahren der Ladehöfe zur Anlieferung jederzeit gegen Hinterlegung von 100 EUR möglich. Diese Kaution berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer in den Ladehöfen von 1 Stunde. Bei Nichtbeachtung dieser Frist wird die Kaution einbehalten. Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in die Ladehöfe des Messezentrums Nürnberg nur eingeschränkt möglich. Aufgrund der Leergutzustellung durch den Messespediteur kann von 13:00 bis ca. 18:30 Uhr nicht in die Ladehöfe eingefahren werden. Parkflächen: Einfahrt in die ausgewiesenen Parkflächen ist nur für PKW möglich. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen zur Verkehrsregelung dem Last-Minute- Schreiben für Aussteller, welches Sie ca. 4 Wochen vor der Messe erhalten.

5 II. ÖFFNUNGSZEITEN Dienstag, 24. November :00 18:00 Uhr Mittwoch, 25. November :00 18:00 Uhr Donnerstag, 26. November :00 17:00 Uhr Aussteller haben während der Veranstaltung täglich 2 Stunden vor Öffnung Zutritt zur SPS IPC Drives Die Messestände sind spätestens 15 Minuten vor Öffnung zu besetzen. Aussteller müssen die Messehallen aus Sicherheitsgründen spätestens 1 Stunde nach Ende der Öffnungszeit verlassen haben. Fremde Messestände dürfen außerhalb der täglichen Öffnungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. III. STANDPARTYS Diese bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Anfragen hierfür richten Sie bitte schriftlich bis spätestens direkt an Mesago, Frau Suzana Grabar (suzana.grabar@mesago.com). IV. RAUMVERMIETUNGEN Bitte wenden Sie sich schriftlich direkt an den Veranstalter Mesago, Frau Ilona Henzler (ilona.henzler@mesago.com). V. VERTEILUNG VON WERBEMATERIAL AUßERHALB DER STANDFLÄCHE Wird Werbematerial außerhalb des Ausstellungsstandes verteilt, oder Exponate außerhalb der Standgrenze aufgestellt, so hat der Aussteller eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.500,00 zu zahlen. VI. ERGÄNZENDE AVBs Die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch für Aussteller (siehe Info 2) gelten im Verhältnis Aussteller / NürnbergMesse. Ist die NürnbergMesse nicht selbst Veranstalter, gelten zudem die AVBs des Veranstalters.

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