Clubsport- Slalom PSV BERLIN E.V. 46. und 47. PSV - Clubslalom Sonnabend 15.09.2012. Oranienburg - Lehnitz TÜV Rheinland Akademie GmbH



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Transkript:

PSV BERLIN E.V. Clubsport- Slalom Oranienburg - Lehnitz TÜV Rheinland Akademie GmbH 46. und 47. PSV - Clubslalom Sonnabend 15.09.2012 Nenngeldermäßigung bei Nennung bis zum 07.09.2012 Nennungsschluß 15.09.2012 um 8.45 Uhr Klassenweiser Start! SLALOMTRAINING FÜR NEWCOMER/ANFÄNGER ohne Vornennung ca. von 16.30-17.30 Uhr PSV BERLIN E.V. ABT. MOTORSPORT IM AVD Hasenmark 22 13585 Berlin

Grundlage dieser Ausschreibung ist die neueste Fassung des Clubslalom-Reglements Berlin-Brandenburg. 7. Vorläufiger Zeitplan Der vollständige Text der genehmigten Ausschreibung befindet sich bei der Veranstaltung am offiziellen Papierabnahme ab 08:00 Uhr Aushang. Die DMSB-Umweltrichtlinien sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Start 1. Teilnehmer (46. Clubslalom) 09:00 Uhr AvD-Genehmigungs-Nummer: S-003 Eventuell: Anfänger-Slalomtraining ca. 12:00-12:30 Uhr (nur wenn zeitlich möglich) Mittagspause ca. 12:30-13:30 Uhr 1. Veranstaltungen: 46. und 47. PSV-Clubslalom am 15.09.2012 Start 1. Teilnehmer (47. Clubslalom) ca. 13:30 Uhr Jedermann-Slalomtraining ab ca. 16:30 Uhr (nur Anfänger/Newcomer) 2. Veranstaltungsort: TÜV Rheinland Akademie, 16515 Lehnitz, Mühlenbecker Weg 9 Aushang der offiziellen Ergebnisse nach dem Ende der Veranstaltungen Siegerehrung (Zeit / Ort) wird vor Ort bekanntgegeben 3. Veranstalter: Polizei-Sport-Verein Berlin e.v., Abt. Motorsport im AvD Hasenmark 22, 13585 Berlin 8. Strecke und Aufgabenstellung Rennleitungsbüro: Robert Schölz, Hasenmark 22, 13585 Berlin Es werden ein Trainingslauf und zwei Wertungsläufe gefahren. Telefon/Fax: 030/3335491 Eine maßstabgerechte Streckenskizze ist im Bereich der Abnahme ausgehängt. Der Start erfolgt klassenweise, beginnend mit der Klasse 2a. 4. Nennungsschluß: 15.09.2012 08:45 (46. Clubslalom) bzw. 10:30 (47. Clubslalom) 9. Nenn- und Teilnahmeberechtigung 5. Nenngeld: 30,-- EUR pro Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz einer für ihr Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis bzw. einer Ausnahmegenehmigung ist, unabhängig davon, ob eine DMSB-Fahrerlizenz vorhanden ist. Bei Nennungseingang bis zum 07.09.2012 beträgt des Nenngeld 25,-- EUR je Clubslalom. Die Teilnehmer müssen während des Wettbewerbes einen Schutzhelm gemäß ECE-Norm tragen. Das Nenngeld ist zu überweisen oder der Nennung als Scheck beizufügen. Überweisungen sind an PSV Berlin e.v., Abt. Motorsport, Postbank Berlin, BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 80389107 10. Parc fermé unter Angabe der Veranstaltung(en) vorzunehmen und durch Einzahlungsbeleg nachzuweisen. Das gesamte Fahrerlager gilt als Parc fermé. Alle Fahrzeuge müssen bis 30 min. nach Ergebnis- Nennungsbestätigungen werden auf www.psv-berlin.net veröffentlicht und per E-Mail versandt. aushang im "Parc fermé" abgestellt werden und für Nachuntersuchungen bereitstehen. 11. Prädikate 6. Zugelassene Fahrzeuge Berlin - Brandenburgische Clubslalom - Meisterschaft Mannschafts-Cup Berlin-Brandenburg im Clubslalom Gruppe 1 Newcomer Nicht startberechtigt sind ehemalige Lizenzfahrer (Lizenz 2011 oder früher) sowie Personen, 12. Preise die bereits in zwei Kalenderjahren an Motorsportveranstaltungen teilgenommen haben. Mindestens 30 % der Gestarteten, Klassensieger und Gesamtsieger Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen und mit Straßenreifen ausgestattet sein. Sportreifen gemäß Aufstellung des ADAC Schleswig-Holstein sind nicht zugelassen. 13. Auflistung der Offiziellen Rennleiter: Klaus D. Hens Klasse 1a: Leistungsgewicht 15kg/kW (Leergewicht (kg)/leistung (kw)) Techn. Abnahme: Bernd Schiemann Zeitnahme: Evelyn Daase Klasse 1b: Leistungsgewicht <15 kg/kw (Leergewicht (kg)/leistung (kw)) Umweltbeauftragter: Robert Schölz Gruppe 2 Jedermann Startberechtigt ist jeder inkl. Lizenzfahrer und Newcomer. Die Kfz müssen der StVZO entsprechen. Schiedsgericht: Olaf Pinkwart Detlef Müller Klasse 2a: Leistungsgewicht 15kg/kW (Leergewicht (kg)/leistung (kw)) Hartmut Kött Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen und mit Reifen mit E-Kennzeichen ausgestattet sein. Sachrichter: siehe Aushang Klasse 2b: Leistungsgewicht 11 bis < 15 kg/kw (Leergewicht (kg)/leistung (kw)) Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen und mit Reifen mit E-Kennzeichen ausgestattet sein. Klasse 2c: Leistungsgewicht < 11 ( Leergewicht (kg) : Leistung (kw)) Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen und mit Reifen mit E-Kennzeichen ausgestattet sein. Gruppe 3 - Open Startberechtigt ist jeder inkl. Lizenzfahrer und Newcomer. Die Fahrzeuge müssen nicht der StVZO entsprechen. Reifen sind freigestellt. Weitere Bestimmungen siehe Anhang A des Reglements. Klasse 3a: Open 1600 ccm Klasse 3b: Open > 1600 ccm AvD - Ausschreibung Club-Slalom 2012 Die Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob der jeweilige Fahrer einen Fehler während des Trainings und den Wertungsläufen begangen hat. 14. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht Die Teilnehmer, Fahrzeugeigentümer und Halter erkennen mit Abgabe der Nennung die Bestimmungen (auf dem Nennformular abgedruckt) zur Verantwortlichkeit und den Haftungsverzicht an. 15. Versicherungen Lizenzfahrer sind durch ihre Lizenz unfallversichert. Alle anderen Teilnehmer müssen vom Veranstalter bei der Zurich unfallversichert werden. Die Gebühr von 5,-- EUR/Veranstaltung ist ggf. zusätzlich vom Teilnehmer zu bezahlen.

Nennformular für Club-Slalom 2012 Für "Doppelveranstaltungen" muß für jede Veranstaltung ein Nennformular herausgegeben werden. Wird vom Veranstalter ausgefüllt: Nennungseingang: PSV - Berlin e.v. c/o Herr Robert Schölz Nenngeld Euro bar/scheck/überw. Hasenmark 22 Versand der Nennungsbestätigung mit Unterlagen am: 13585 Berlin Start-Nr. Klasse: Veranstaltung: Datum: Nennungsschluss: Klasseneinteilung gem. Ausschreibung des Veranstalters: Klasse 1a - Newcomer, Leistungsgewicht > 15 kb/kw Kfz.-Schein: Klasse 1b - Newcomer, Leistungsgewicht 15 kg/kw und kleiner Wagenpass: Klasse 2a - Leistungsgewicht > 15 kg/kw Gewicht: kg Verzichtserklärung: Klasse 2b - Leistungsgewicht 11-15 kg/kw Leistung: kw Klasse 2c - Leistungsgewicht < 11 kg/kw Klasse 3a - Open bis 1600 ccm Sportreifen Klasse 3b - Open über 1600 ccm ( nicht in 1a und 1b ) Leergewicht : Leistung = Leistungsgewicht Ortsclub: Vermerke Fahrer: Name, Vorname: techn. Abnahme: Straße: PLZ: Wohnort:, geb. am: Telefon: Fax: e-mail: DMSB-Lizenz: Fahrzeug/Fabrikat: Hubraum: Kfz.-Kennzeichen o. Wagenpass-Nr.: Typ: Doppelstarter: Name/n: Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Es wird versichert, dass der Fahrer Bewerber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Bewerber oder Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeug. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber / Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Diese Freistellung bezieht sich bei Ansprüchen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den / die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Slalomwettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen und bei Ansprüchen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Das Nenngeld in Höhe von EURO wurde überwiesen, ist in bar, als Scheck Nr.: beigefügt

Allgemeine Vertragserklärungen vom Fahrer. Fahrer müssen Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und sich gelten lassen. Fahrer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Der 'Fahrer versichert, dass. die im Nennformular gemachten Angaben richtig und vollständig sind,. der Fahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Rennwettbewerbe gewachsen ist,. das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht, das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare un.. er das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen wird. Er erklärt mit seiner Unterschrift weiter, dass. er von den Bestimmungen des Berlin-Brandenburgische-Club-Slalom-Reglements 2012 und der Ausschreibung Kenntnis genommen hat,. er diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen wird,. das Schiedsgericht und der Veranstalter - jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit - berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten - wie im ISG, der RuVo, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen - festzusetzen,. diese Regeln und Bestimmungen und die Erklärung in dieser Nennung mit seiner Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden, Schiedsgericht Das Schiedsgericht entscheidet im Falle etwaiger Einsprüche oder Streitigkeiten direkt vor Ort. Einsprüche die Entscheidungen des Schiedgerichtes sind nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Derr Fahrer ( auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer ) haftet für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Der Fahrer muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und sich gelten lassen. Erklärungen des Fahrers zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Der Fahrer erklärt mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar. die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,. den Veranstalter, die Sportwarte, den Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,. die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen;. die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,. den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Slalomwettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluß wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten über wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bezw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht über den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiellen (Rennarzt, Rennleiter, Sportkommissare). Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass über die Nennung eine Unfallversicherung für Fahrer besteht und die Veranstalter eine Unfallversicherung für Sportwarte und Helfer sowie eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen haben. Ihnen ist bekannt, dass bei Haftpflichtansprüchen der Fahrer, Fahrzeughalter und -eigentümer untereinander über die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nur Personenschäden ( keine Sachschäden ) versichert sind, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Ort Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Name des Fahrers in Blockschrift und Unterschrift Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn der Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, siehe Vorderseite der Nennung) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar. die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,. den Veranstalter, die Sportwarte, den Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,. die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. den Fahrer, Mitfahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie den Fahrer, Mitfahrer des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Slalomwettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen.. außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt. Mir ist bekannt, dass auch die Teilnehmer einen entsprechenden Haftungsausschluss erklären und bei Haftpflichtansprüchen der Fahrer, Fahrzeughalter, -eigentümer untereinander über die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nur Personenschäden ( keine Sachschäden ) versichert sind, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Ort / Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift

Nennformular für Club-Slalom 2012 Für "Doppelveranstaltungen" muß für jede Veranstaltung ein Nennformular herausgegeben werden. Wird vom Veranstalter ausgefüllt: Nennungseingang: PSV - Berlin e.v. c/o Herr Robert Schölz Nenngeld Euro bar/scheck/überw. Hasenmark 22 Versand der Nennungsbestätigung mit Unterlagen am: 13585 Berlin Start-Nr. Klasse: Veranstaltung: Datum: Nennungsschluss: Klasseneinteilung gem. Ausschreibung des Veranstalters: Klasse 1a - Newcomer, Leistungsgewicht > 15 kb/kw Kfz.-Schein: Klasse 1b - Newcomer, Leistungsgewicht 15 kg/kw und kleiner Wagenpass: Klasse 2a - Leistungsgewicht > 15 kg/kw Gewicht: kg Verzichtserklärung: Klasse 2b - Leistungsgewicht 11-15 kg/kw Leistung: kw Klasse 2c - Leistungsgewicht < 11 kg/kw Klasse 3a - Open bis 1600 ccm Sportreifen Klasse 3b - Open über 1600 ccm ( nicht in 1a und 1b ) Leergewicht : Leistung = Leistungsgewicht Ortsclub: Vermerke Fahrer: Name, Vorname: techn. Abnahme: Straße: PLZ: Wohnort:, geb. am: Telefon: Fax: e-mail: DMSB-Lizenz: Fahrzeug/Fabrikat: Hubraum: Kfz.-Kennzeichen o. Wagenpass-Nr.: Typ: Doppelstarter: Name/n: Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Es wird versichert, dass der Fahrer Bewerber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Bewerber oder Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeug. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber / Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Diese Freistellung bezieht sich bei Ansprüchen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den / die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Slalomwettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen und bei Ansprüchen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Das Nenngeld in Höhe von EURO wurde überwiesen, ist in bar, als Scheck Nr.: beigefügt

Allgemeine Vertragserklärungen vom Fahrer. Fahrer müssen Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und sich gelten lassen. Fahrer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Der 'Fahrer versichert, dass. die im Nennformular gemachten Angaben richtig und vollständig sind,. der Fahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Rennwettbewerbe gewachsen ist,. das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht, das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare un.. er das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen wird. Er erklärt mit seiner Unterschrift weiter, dass. er von den Bestimmungen des Berlin-Brandenburgische-Club-Slalom-Reglements 2012 und der Ausschreibung Kenntnis genommen hat,. er diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen wird,. das Schiedsgericht und der Veranstalter - jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit - berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten - wie im ISG, der RuVo, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen - festzusetzen,. diese Regeln und Bestimmungen und die Erklärung in dieser Nennung mit seiner Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden, Schiedsgericht Das Schiedsgericht entscheidet im Falle etwaiger Einsprüche oder Streitigkeiten direkt vor Ort. Einsprüche die Entscheidungen des Schiedgerichtes sind nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Derr Fahrer ( auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer ) haftet für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Der Fahrer muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und sich gelten lassen. Erklärungen des Fahrers zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Der Fahrer erklärt mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar. die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,. den Veranstalter, die Sportwarte, den Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,. die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen;. die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,. den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Slalomwettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluß wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten über wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bezw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht über den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiellen (Rennarzt, Rennleiter, Sportkommissare). Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass über die Nennung eine Unfallversicherung für Fahrer besteht und die Veranstalter eine Unfallversicherung für Sportwarte und Helfer sowie eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen haben. Ihnen ist bekannt, dass bei Haftpflichtansprüchen der Fahrer, Fahrzeughalter und -eigentümer untereinander über die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nur Personenschäden ( keine Sachschäden ) versichert sind, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Ort Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Name des Fahrers in Blockschrift und Unterschrift Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn der Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, siehe Vorderseite der Nennung) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar. die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,. den Veranstalter, die Sportwarte, den Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,. die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. den Fahrer, Mitfahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie den Fahrer, Mitfahrer des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Slalomwettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen.. außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt. Mir ist bekannt, dass auch die Teilnehmer einen entsprechenden Haftungsausschluss erklären und bei Haftpflichtansprüchen der Fahrer, Fahrzeughalter, -eigentümer untereinander über die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nur Personenschäden ( keine Sachschäden ) versichert sind, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Ort / Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift