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Transkript:

und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-W/M Master-Thesis 43-W/M Zeugnis und Urkunde 44-W/M Tabellen zum Studiengang 50-W/M Inkrafttreten 51-W/M Übergangsregelung 1

40-W/M Aufbau des Studiengangs (1) Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen beträgt zwei Semester. (2) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen sowie praktischen Tätigkeiten beträgt 60 Kreditpunkte (Credits nach dem European Credit Transfer System ECTS) sowie 24 Semesterwochenstunden (SWS). (3) Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in deutscher und englischer Sprache abgehalten werden. 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan (1) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie die jeweils zugehörigen Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 1. Sind die Studienleistungen Fachprüfungen zugeordnet, so verstehen sich die Studienleistungen als Prüfungsvorleistungen. (2) Die Fachprüfungen der Masterprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 2. (3) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die zugeordneten Prüfungsvorleistungen und die zugeordneten Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen sind. Eine Fachprüfung mit mehreren Prüfungsleistungen ist nur bestanden, wenn jede Prüfungsleistung mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet wurde. (4) Die Studierenden haben die Möglichkeit, mit der Auswahl von Wahlpflichtfächern eine individuelle Profilierung zu erreichen. Aus den beiden Wahlpflichtkatalogen ist je ein Fach auszuwählen. Die Art der Prüfungsleistung wird im Wahlpflichtkatalog angegeben. Nach Genehmigung durch den Studiengangsleiter können Fächer aus anderen Master- Studiengängen der Hochschule gewählt werden. In diesem Fall ergeben sich die Modalitäten der Studien- und Prüfungsleistungen aus der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs, der den Wahlpflichtfächern zu Grunde liegt. 42-W/M Master-Thesis (1) Die Bearbeitungszeit für die Master-Thesis beträgt sechs Monate. (2) Die Anmeldung zur Master-Thesis erfolgt spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn im ersten Studiensemester, bei Teilzeitstudierenden im dritten Semester. (3) Die Thesis wird in einem Master-Kolloquium präsentiert und verteidigt. (4) Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Kolloquium ist die Ableistung aller Fachprüfungen sowie die Abgabe der Thesis. 43-W/M Zeugnis und Urkunde (1) Im Zeugnis und in der Urkunde wird der Studiengang angegeben, in dem das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angabe lautet: Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (2) Der Abschlussgrad lautet Master of Science, abgekürzt: M.Sc. 2

44-W/M Tabellen zum Studiengang Erläuterung der Spalteninhalte und Abkürzungen in Tabelle 1: 1. Spalte EDV-Bezeichnung der Lehrveranstaltung (EDV-Bez.) 2. Spalte Name der Lehrveranstaltung (Lehrveranstaltung) 3. Spalte Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird (Sem.) 4. Spalte Credits und Semesterwochenstunden (CP/SWS) 5. Spalte Art der Lehrveranstaltung (Art) V = Vorlesung S = Seminar Ü = Übung L = Labor PA = Projektarbeit 6. Spalte Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren (Voraus.) 7. Spalte Art der Studienleistung/Prüfungsvorleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (SL/PV/Dauer) 8. Spalte Art der Prüfungsleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PL/Dauer) zu 7. u. 8. Als Studien- bzw. Prüfungsleistungen können vorgesehen werden MP = Mündliche Prüfung St = Studienarbeit Kl = Klausur Re = Referat Ue = Übungen La = Laborarbeit Ha = Hausarbeit En = Entwurf MT = Master-Thesis PA = Projektarbeit Für die Dauer gilt S = Semester M = Monat(e) W = Woche(n) T = Tag(e) 9. Spalte Gewicht für Bildung der Fachnote (GFN) 10. Spalte Zuordnung der Prüfungsleistung zur Fachprüfung (FP) 11. Spalte Bemerkung zu 6. und 11. Es werden folgende Abkürzungen verwendet Block = Blockveranstaltung FP = Fachprüfung üpl = (lehrveranstaltungs)übergreifende Prüfungsleistung bpl = (studien)begleitende Prüfungsleistung PS = Praxissemester LV = Lehrveranstaltung WPf A = Wahlpflichtbereich A WPf B = Wahlpflichtbereich B 3

Studiengang: Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master Tabelle 1 1 2 3 4 a 4 b 5 6 7 a 7 b 8 a 8 b 9 10 11 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Voraus. SL/PV Dauer PL Dauer GFN FP Bemerkung W1M110 Formale Methoden 1 5 4 V+S Re 15 Kl 90 1 1 W1M220 Markt und Wettbewerb 1 5 4 V+S Re 15 Kl 90 1 2 W1M510 Wahlpflichtfach A 1 5 4 V 1 5 Nach 41 (4) W1M610 Master-Thesis 1 15 En 1S 30 12 W2M310 Ingenieurwissenschaften 2 5 4 V+S Re 15 Kl 90 1 3 W2M410 Unternehmensführung 2 5 4 V+S Re 15 Kl 90 1 4 W2M520 Wahlpflichtfach B 2 5 4 V 1 5 Nach 41 (4) W2M610 Master-Thesis 2 10 W1M610 MT 6M 2 6 W2M710 Master-Kolloquium 2 5 Re+MP 15+30 1 6 30 12 Summen 60 CP 24 SWS 5 PV 6 bpl 6 FP 4

Studiengang: Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master Tabelle 2 EDV-Bez. Name der Prüfung Bezeichnung der Prüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Gewicht für Gesamtnote Bemerkung Fachprüfung WFP1 Formale Methoden FP1 Formale Methoden 1 WFP2 Markt und Wettbewerb FP2 Markt und Wettbewerb 1 WFP3 Ingenieurwissenschaften FP3 Ingenieurwissenschaften 1 WFP4 Unternehmensführung FP4 Unternehmensführung 1 WFP5 Vertiefung FP5 Wahlpflichtfach A Wahlpflichtfach B WFP6 Master-Thesis mit Kolloquium FP6 Master-Thesis Master-Kolloquium 2 4 5

SPO Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Teil C C. Schlussbestimmungen 50-W/M Inkrafttreten Diese Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang tritt am 1. September 2010 in Kraft. 51-W/M Übergangsregelung Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung der Studien- und Prüfungsordnung ihr Studium im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft bereits begonnen haben, können in diesem Studiengang die noch fehlenden Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung bis spätestens 31. August 2012 ablegen. Danach müssen alle Studierenden ihre Prüfungsleistungen nach der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Karlsruhe, den 13. Februar 2007 Der Rektor Prof. Dr. Karl-Heinz Meisel Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung Ausgehangen am: 15. Februar 2007 Abgehangen am: Im Intranet veröffentlicht am: 15. Februar 2007 Zur Beurkundung Daniela Schweitzer Kanzlerin 6