Bonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung



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Transkript:

Bonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung

Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System für die Nichtberufsunfallversicherung (BMS 07) legt die Prämien höhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe, bei denen das BMS 07 zur Anwendung kommt, erhalten ein Grundlagenblatt. Grunddaten und Aufwand Basis des BMS 07 ist der finanzielle Aufwand für die Versicherungsleistungen der letzten sechs Unfalljahre. In diesem Aufwand enthalten sind die bis Ende 2013 angefallenen Kosten der Unfalljahre 2008 2013 sowie die in Zukunft noch zu erwartenden Kosten (= Rückstellungen) für die Unfälle aus diesen Jahren. In der Statistik nach Unfalljahr werden die Kosten der Unfälle dem Jahr des Unfalldatums zugeordnet. Die später nach dem Unfalljahr anfallenden Kosten werden jährlich auf das Unfalljahr addiert. Am Ende eines Jahres werden für jedes Unfalljahr die zukünftig zu erwartenden Kosten als Rückstellungen geschätzt. Beispiel für das Unfalljahr 2010: Aufwand Ende 2013 = angefallene Kosten der Unfälle aus 2008 bis Ende 2013 + Rückstellungen Ende 2013 (nach 2013 anfallende Kosten der Unfälle aus 2010) Pro Unfall werden maximal 38 000 Franken für Heilkosten + Taggeld sowie 380 000 Franken für Rentenkapital berücksichtigt. Berechnung der Rückstellungen Heilkosten und Taggeld: in Franken pro Fall und Unfalljahr, abhängig von verursachten Kosten Rentenkapital: für vermutete Renten in % der limitierten Schätzung kollektive Rückstellungen in % der Prämien pro Unfalljahr, unabhängig von den Fällen des Betriebs Ermittlung des Bonus-Malus Bei der Berechnung des Bonus respektive Malus wird der Risikosatz des Betriebs für Heilkosten + Taggeld einerseits und Renten kapital andererseits mit den entsprechenden Werten der Klasse verglichen. Aus der Differenz resultieren der Bonus respektive der Malus, die vom Basisbedarfssatz subtrahiert oder eben dazu addiert werden. Das Ergebnis ist der Netto-Bedarfssatz des Betriebs. Prämiensatz 2015 Nettoprämiensatz im Jahre 2015 ist der dem Bedarfssatz des Betriebs am nächstlie gende Netto prämien satz im NBUV-Prämientarif. Der Bruttoprämiensatz (inklusive Zuschläge) kann dem Arbeitnehmenden vom Bruttolohn abgezogen werden. Anwendung des Modells Das BMS 07 wird angewendet ab einer Basis - prämie von 360 000 Franken für sechs Jahre. Bei Klassen mit tiefem NBUV-Risiko entspricht dies einer Betriebsgrösse von rund 80 Beschäftigten, bei Klassen mit hohem Risiko von ungefähr 50 Beschäftigten. Berechnungsbeispiel mit den Werten aus dem nachfolgenden Grundlagenblatt NBUV: Basisprämie = Lohnsumme (2008 2013) x Basissatz 2015 = 52 788 700 x 1,7800 100 = 939 639

Grundlagenblatt NBUV Beispiel 1. Grunddaten Unfalljahr Lohnsumme Nettoprämie Anzahl Fälle Angefallene Kosten (LS) in 1000 Total festgesetzte vermutete Heilkosten Taggeld Rentenkapital CHF Renten Renten 2008 8 424.5 133 745 27 0 0 18 920 30 260 0 2009 8 326.6 139 576 28 0 0 19 079 20 409 0 2010 8 164.4 143 858 28 0 0 32 268 34 598 0 2011 8 658.8 161 969 27 0 0 35 251 64 105 0 2012 9 718.2 181 733 22 0 29 702 58 647 0 2013 9 496.2 186 340 8 0 3 537 4 326 0 2008 2013 52 788.7 947 221 140 0 0 138 757 212 345 0 Basisprämie BMS = (LS 2008 2013) x (Basissatz Klasse 2015) = 939 639 2. BMS-relevanter Aufwand Unfalljahr Heilkosten +Taggeld Rentenkapital Total 2008 2013 Angefallene Kosten 351 102 0 351 102 2008 2013 Rückstellungen für vermutete Renten 0 0 2008 2013 Kollektive Rückstellungen 81 921 130 245 212 166 2008 2013 Aufwand 433 023 130 245 563 268 2008 2013 abzüglich: Regressfälle, Umbuchungen 41 253 0 2008 2013 Aufwand über der Limite pro Fall * 4 634 0 2008 2013 BMS-relevanter Aufwand 387 136 130 245 * Limite pro Fall: 38 000 380 000 3. Bonus-Malus-Berechnung 2008 2013 3.1 Basisbedarfssatz Klasse 2015, unter Berücksichtigung allfälliger besonderer Betriebsverhältnisse 1,7800 % 3.2 Risikosatz Klasse 1,4049% Auswirkung BMS BMS Risikosatz Kredibilität** Betrieb Klasse 3.3 Heilkosten+Taggeld (0,7334 % 0,6153 %) x 0,767 x (1,7800 : 1,4049) + 0,1148 % 3.4 Rentenkapital (0,2467 % 0,2913 %) x 0,343 x (1,7800 : 1,4049) 0,0194 % 3.5 Netto-Bedarfssatz Betrieb mit BMS 1,8754 % ** abhängig von der Basisprämie 4. Prämiensatz NBUV gültig Klasse Stufe Netto- Bruttoprämiensatz Zuschläge*** prämiensatz (mit Zuschlägen) 4.1 Basissatz Klasse bis 2014 093 1,7800 2,07 % ab 2015 093 1,7800 2,14 % 4.2 Prämiensatz Betrieb bis 2014 22X**** 096 2,0610 2,52 % 22,25 % ab 2015 22X**** 094 1,8690 2,28 % 21,75 % *** Zuschläge in % der Nettoprämien für Verwaltung (14,0), Prävention (0,75) und Teuerungszulagen auf UVG-Renten (7,0) **** fiktive Klasse Details: www.suva.ch/tarifierung

Erläuterung zum Grundlagenblatt 1. Grunddaten Aufgrund bis Datum Lohnsumme, Nettoprämie der Lohndeklaration und Prämienrechnung 31.03.2014 Anzahl Fälle Total der Anerkennung 31.03.2014 Anzahl festgesetzte Renten der Festsetzung 31.12.2013 Anzahl vermutete Renten der Schätzung der Invalidität 31.03.2014 Angefallene Kosten der Auszahlung 31.12.2013 2. BMS-relevanter Aufwand Im BMS-relevanten Aufwand ist derjenige von Regressfällen und der über der Limite liegende Betrag der schweren Fälle nicht enthalten. Limite pro Fall Für Heilkosten + Taggeld werden pro Fall höchstens 38 000 Franken angerechnet. Für das Rentenkapital werden pro Fall höchstens 380 000 Franken angerechnet. 3. Bonus-Malus-Berechnung 3.1 Basisbedarfssatz Klasse 2015 Finanziert den Aufwand der Klasse für das Unfalljahr 2015 und die Amortisation von Fehlbeträgen. Berücksichtigt Solidaritätsbeiträge bzw. Solidaritätsgutschriften der Klasse. Aufwand Klasse (2008 2013) 3.2 Risikosatz Klasse = x 100 Lohnsumme Klasse (2008 2013) BMS-relevanter Aufwand Betrieb (2008 2013) 3.3/4 BMS Risikosatz Betrieb = Lohnsumme Betrieb (2008 2013) x 100 3.3/4 BMS Risikosatz Klasse = So berechnet, dass für die Klasse Summe der Boni = Summe der Mali Kredibilität oder Aussagekraft der Daten des Betriebs Mass, mit dem die Abweichung des Risikosatzes des Betriebs von dem der Klasse berücksichtigt wird. Die Werte liegen zwischen Null und Eins. Je grösser die Basisprämie, umso grösser ist die Kredibilität. Basisprämie BMS 250 000 3.3 Kredibilität (HK+TG) = Basisprämie BMS 40 000 Basisprämie BMS 3.4 Kredibilität (RK) = Basisprämie BMS + 1 800 000 3.3/4 Auswirkung BMS (Bonus/Malus) = (BMS Risikosatz Betrieb BMS Risikosatz Klasse) x Kredibilität x (Basisbedarfssatz : Risikosatz Klasse) 3.5 Netto-Bedarfssatz Betrieb mit BMS = Basisbedarfssatz /+ Bonus/Malus 4. Prämiensatz 4.1 Basissatz Klasse 2015 Nettoprämiensatz 4.2 Prämiensatz Betrieb 2015 Nettoprämiensatz Maximale Veränderung pro Jahr: = Satz im NBUV-Grundtarif, der dem Basisbedarfssatz am nächsten liegt = Satz im NBUV-Grundtarif, der dem Netto-Bedarfssatz am nächsten liegt Zwischen 3 6 Stufen (gilt nicht für veränderte Betriebsverhältnisse) Der Bruttoprämiensatz kann dem Arbeitnehmenden vom Bruttolohn abgezogen werden.

Umfassend für Sie da Die wichtigsten Suva-Leistungen Die Suva hält ein umfassendes Leistungs ange - bot bereit, das den verschiedensten Bedürf nis - sen entgegenkommt. Pflegeleistungen und Kosten vergütungen Medizinische Behandlung Medizinische Hilfsmittel Rettungs-, Transport- und Reisekosten Geldleistungen Taggeld: 80% des ver sicherten Verdiensts Invalidenrente Integritätsentschädigung (bei bleibender Schädigung) Hilflosenentschädigung Hinterlassenenrente Prävention Beratung und Kontrolle Aktionen, Kampagnen Sicherheitsprodukte Ausbildung Rehabilitation Case Management der Suva Rehaklinik Bellikon Clinique romande de réadaptation Sion Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die nächste Suva-Agentur. Telefon 0848 820 820 oder www.suva.ch

Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung; sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Suva Postfach 6002 Luzern Telefon 041 419 58 51 www.suva.ch Bestellnummer 2868.d Ausgabe: Juli 2014 Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder.