Ordnung zur Änderung der Studienordnung (StO) für den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Dortmund. Vom 7.



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Transkript:

1 [Gültig für Studienanfänger ab WS 1999/2000 sowie auf Antrag für Studienanfänger ab WS 1995/96] Ordnung zur Änderung der Studienordnung (StO) für den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 7. Oktober 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz - FHG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 564), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), hat die Fachhochschule Dortmund die folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Dortmund vom 24. September 1996 (FH-Mitteilungen Nr. 37 vom 27.9.1996), wird wie folgt geändert: 1. In 1 wird nach dem Klammerzusatz (GABl. NW. II S. 519) eingefügt: geändert durch Satzung vom 8. Juli 1999. 2. 3 wird wie folgt geändert: a) Die Tabelle in Absatz 3 erhält die folgende Fassung: Qualifikation Praktische Tätigkeit Abschlusszeugnis einer Fachoberschule kein weiteres Praktikum Technik oder Wirtschaft (Fachabitur) Abschlusszeugnis einer Fachoberschule anderen Typs (Fachabitur); Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule (Abitur); Abschlusszeugnis einer zweijährigen höheren Handelsschule und 12 Monate gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung Versetzungszeugnis nach Klasse 13 einer allgemeinbildenden Schule und 12 Monate gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung; Sonstiges, gleichwertiges Zeugnis 2 Monate Fachpraktikum (Nachweis spätestens zum Beginn des 4. Semesters) b) In Absatz 4 wird Satz 2 gestrichen. 3. 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 lautet der zweite Klammerzusatz (drittes bis siebtes Semester). ab) Es wird der folgende Satz 2 angefügt: Grundstudium und Hauptstudium überlappen sich zeitlich im dritten Semester.

2 b) In Absatz 4 Satz 3, zweiter Halbsatz, werden die Zahlen 81 und 71 jeweils ersetzt durch die Zahl 76. 4. 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 wird im Katalog der Pflichtfächer das Fach Wirtschaftsrecht durch das Fach Fremdsprache ersetzt. ab) Satz 10 lautet: Mit den Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln befasst sich das Fach Volkswirtschaftslehre. ac) Als neuer Satz 11 wird eingefügt: Mit dem Fach Fremdsprache soll die Mobilität während des Studiums und später in der beruflichen Laufbahn gefördert werden. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ba) In Satz 4 lautet der Katalog der Pflichtfächer wie folgt: Softwaretechnik, Systemanalyse; Datenbanken; Unternehmensführung; Geschäftsprozessmanagement; Wirtschaftsrecht. bb) Es wird der folgende Satz 6 eingefügt: Im Fach Datenbanken werden alle Aspekte einer modernen Datenbanktechnologie behandelt, der Schwerpunkt liegt auf dem Design und der Implementation, auch in der Client-Server- Struktur. bc) Der bisherige Satz 8 lautet: Der Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums besteht aus der Projektarbeit, die einen Umfang von 18 SWS besitzt, den Seminaren 1 und 2, sowie vier Wahlpflichtfächern, von denen mindestens drei aus den Katalogen Informatik und BWL ausgewählt werden. bd) Die bisherigen drei Fächerkataloge nach Fachgebieten und die Beschreibung der Auswahlmöglichkeiten der Wahlpflichtfächer werden durch folgende zwei Fächerkataloge und Beschreibung der Auswahlmöglichkeiten der Wahlpflichtfächer ersetzt: Katalog Informatik Betriebssysteme Systemprogrammierung Rechnernetze, verteilte Systeme Wissensbasierte Systeme Standardsoftware Datenschutz und Datensicherheit Bildverarbeitung/Graphische DV Assemblerprogrammierung Katalog BWL Angewandte Statistik Controlling Lager und Transport Produktion Marketing Finanzwirtschaft Organisation Personal Operations Research 2

3 Es sind vier Wahlplichtfächer zu wählen. Drei Fächer müssen, das vierte Fach kann aus den Katalogen Informatik oder BWL genommen werden. Als viertes Fach kann auch ein Fach im Umfang von mindestens 6 SWS aus dem Lehrangebot des Hauptstudiums (Pflicht oder Wahlpflicht) anderer Studiengänge (auf Antrag und sofern die verfügbare Kapazität dies zulässt) genommen werden. be) Der fünftletzte Satz wird nach dem Wort Projekt wie folgt ergänzt: ; sie bereitet in der Regel die Diplomarbeit vor. bf) Die letzten beiden Sätze entfallen. d) Absatz 3 wird wie folgt geändert: da) Satz 1 lautet: Zur Ergänzung des Pflicht- und Wahlpflichtstudiums wird ein Wahlstudium (Studium Generale) angeboten. db) In Satz 2 werden die Worte Die AWL sollen helfen ersetzt durch die Worte Es soll helfen." 5. 6 Abs. 4 wird um folgenden Satz ergänzt: Von dem für die Veranstaltung zuständigen Lehrenden wird zu Beginn des Semesters festgelegt und bekannt gegeben, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um den unbewerteten Teilnahmenachweis zu erhalten. 6. Die Anlage zur Studienordnung wird durch die folgende Anlage ersetzt: Studienplan für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Anlage Es werden folgende Abkürzungen benutzt: LN: Leistungsnachweis FP: Fachprüfung FPg: geteilte Fachprüfung UT: unbewerteter Teilnahmenachweis Der Inhalt der Seminare wird semesterweise angekündigt. Die Veranstaltungen der Wahlpflichtkataloge werden jährlich angeboten. Der Umfang der Wahlfächer (Studium Generale) soll 12 SWS betragen. Leistungsnachweise und unbewertete Teilnahmenachweise: der LN für Seminar 2 ist Zulassungsvoraussetzung für das Kolloquium; die übrigen LN sind Zulassungsvoraussetzung zur Diplomarbeit; der UT in Englisch ist Zulassungsvoraussetzung zur Diplomarbeit; die übrigen UT sind Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Fachprüfung. 3

4 1. Übersicht: Studiengang Wirtschaftsinformatik (in der Übersicht sind die unbewerteten Teilnahmenachweise nicht aufgeführt)) Semester 1 2 3 4 5 6 7 Stunden Studienfach je Fach 1. Grundstudium Mathematik 6 FPg 6 FPg 12 Angewandte Mathematik/Statistik 3 5 FP 8 Grundlagen der Informatik 7 FPg 5 FPg 12 Programmierung 4 4 FPg 8 LN, 16 FPg Betriebswirtschaftslehre 4 FPg 4 4 FPg 12 Rechnungswesen 2 2 4 FP 8 Volkswirtschaftsehre 2 4 FP 6 Fremdsprache 2 2 SWS Grundstudium 76 Wahlfächer Studium Generale 6 2. Hauptstudium A. Pflichtfächer Softwaretechnik, Systemanalyse 4 4 FP 8 Datenbanken 3 3 FP 6 Unternehmensführung 2 4 FP 6 Geschäftsprozessmanagement 4 2 FP 6 Wirtschaftsrecht 2 LN 2 SWS Pflicht 28 B. Wahlpflichtfächer Wahlpflichtfach 1 6 FP 6 Wahlpflichtfach 2 3 3 FP 6 Wahlpflichtfach 3 3 3 FP 6 Wahlpflichtfach 4 6 LN 6 Seminar 1 1 3 LN 3 Seminar 2 1 3 LN 3 Projektarbeit 8 10 FP 18 SWS Wahlpflicht 48 SWS Hauptstudium 76 C. Wahlfächer Studium Generale 6 SWS (ohne Wahlfächer) 27 28 28 24 23 22 152 Prüfungen (FPg+ LN) 3 4 5 4 4 4 23 Im Grundstudium: 7 FP + 1 LN, davon 4 geteilte FP, im Hauptstudium 8 FP + 4 LN; insges. 15 FP+ 5 LN = 20 Prüfungselemente 1 Die Seminare können auch jeweils zweistündig angeboten werden.

5 2. Studienplan für das Grundstudium des Studiengangs Wirtschaftsinformatik Studienfach Studieneinheit Semester SWS Veranstal- 1 2 3 Fach tungsart Mathematik Analysis 1 3 2V 1Ü od. 3SV Analysis 2 3 2V 1Ü od. 3SV Lineare Algebra 1 3 2V 1Ü od. 3SV Lineare Algebra 2 3 2V 1Ü od. 3SV FPg FPg 12 Angewandte Finanzmathematik 2 2 SV Mathematik/ Wahrscheinlichkeitsrechnung 3 2V 1Ü Statistik Statistik 3 2v 1Ü FP 8 Grundlagen der Informatituren Algorithmen und Datenstruk- 4 UT FPg 2V 1Ü 1P Grundlagen der Logik 3 2V 1Ü Relationale Systeme und SQL 3 2V 1Ü Einf. in Datenbanksysteme 2 1V 1Ü FPg 12 Programmierung Programmierung 1 4 UT 2V 1Ü 1P Programmierung 2 4 UT 2V 1Ü 1P Programmierung 3 4 UT 2V 1Ü 1P Programmiersprache 4 LN 2V 1Ü 1P FPg FPg 16 BWL Einführung in die BWL 2 2SV Grundlagen der Planung 2 2SV Grundlagen der Organisation 2 2 SV Grundlagen der Unternehmensführung 2 2SV Grundlagen der Personalwirtschaft 2 2SV DV-gestützte BWL 2 1V 1Ü FPg FPg 12 Rechnungswesen Einführung in das Rechnungswesen 2 2SV Kostenrechnung I 2 1V 1Ü Kostenrechnung II 2 1V 1Ü Jahresabschluss 2 1V 1Ü FP 8 Volkswirtschaftslehre Mikroökonomik 2 2V Makroökonomik I 2 1V 1Ü Makroökonomik II 2 1V 1Ü FP 6 Fremdsprache Fremdsprache 2 UT 2 S 5

6 3. Studienplan für das Hauptstudium des Studiengangs Wirtschaftsinformatik A. Pflichtfächer Studienfach Studieneinheit Semester SWS/ Veranstal- 3 4 5 6 7 Fach tungsart Softwaretechnik, Softwaretechnik, Systemanalyse 1 4 2V 1Ü 1P Systemanalyse Softwaretechnik, Systemanalyse 2 4 UT 2V 1Ü 1P FP 8 Datenbanken Datenbanken 3 3 FP 6 4V 1Ü 1P Unternehmens- Strategisches Management 1 2 2SV führung Strategisches Management 2 2 2SV Planungs- und Entscheidungstraining 2 2P FP 6 Geschäftsprozess- Geschäftsprozessmangement 1 4 2V 2 Ü management Geschäftsprozessmangement 2 2 2V FP 6 Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht 2 LN 2 2SV B. Wahlpflichtfächer Studienfach Studieneinheit Semester SWS/ Veranstal- 4 5 6 7 Fach tungsart Seminar Seminar 1 3 3 3 S LN Seminar 2 3 LN 3 3 S Projektarbeit Projektarbeit 1 8 8 PRO Projektarbeit 2 10 FP 18 10 PRO Seminar 1 und Seminar 2 können auch zweistündig angeboten werden. Katalog Informatik Betriebssysteme (4V, 1Ü, 1P) Systemprogrammierung (4V, 1Ü, 1P) Rechnernetze, verteilte Systeme (4SV, 2P) Wissensbasierte Systeme (5SV, 1P) Standardsoftware (4SV, 2P) Datenschutz und Datensicherheit (4V, 2S) Bildverarbeitung/Graphische DV (4SV, 2P) Assemblerprogrammierung (4V, 1Ü, 1P) Katalog BWL Angewandte Statistik (4SV, 2Ü) Controlling (4SV, 2P) Lager und Transport (6SV) Produktion (6SV) Marketing (6SV) Finanzwirtschaft (4V, 2S) Organisation (6 SV) Personal (5SV, 1P) Operations Research (4SV, 2P) Die Lehrveranstaltungen der zwei Kataloge sind sechsstündig. Sie werden entweder sechsstündig in einem Semester oder in zwei aufeinanderfolgenden Semestern (Stundenaufteilung 3-3 oder 4-2) angeboten. Es sind vier Wahlplichtfächer ab dem dritten Semester zu wählen. Drei Fächer (WP1 bis WP3) müssen, das Fach WP4 kann aus den Katalogen Informatik oder BWL genommen werden. 6

7 Als WP4 kann auch ein Fach im Umfang von mind. 6 SWS aus dem Lehrangebot des Hauptstudiums (Pflicht oder Wahl) anderer Studiengänge (auf Antrag und sofern die verfügbare Kapazität dies zulässt) genommen werden. Die Fächer WP1 bis WP3 schließen mit einer Fachprüfung ab, das Fach WP4 mit einem Leistungsnachweis. Artikel II Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1999 in Kraft. Diese Ordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab Wintersemester 1999/2000 ihr Studium im Studiengang Wirtschaftsinformatik am Fachbereich Informatik der Fachhochschule Dortmund aufnehmen. Auf Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 1999/2000 aufgenommen haben, findet die Studienordnung vom 24. September 1996 weiterhin Anwendung. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 1999/2000 aufgenommen haben und einen Antrag auf Anwendung der Diplomprüfungsordnung vom 19. Januar 1996 in der durch Satzung vom 8. Juli 1999 geänderten Fassung gestellt haben, gilt automatisch diese Studienordnung. Auf Studierende, die keinen Antrag gemäß Satz 4 gestellt haben, ihr Studium bis zum 31.8.2005 jedoch nicht abgeschlossen haben, findet dann diese Studienordnung Anwendung. Diese Ordnung wird in den FH-Mitteilungen - Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Dortmund - veröffentlicht. Artikel III Der Rektor wird ermächtigt, die Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik vom 24. September 1996 in der durch diese Ordnung geänderten Fassung neu bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu bereinigen. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Informatik vom 8.3.1999 und des Senats der Fachhochschule Dortmund vom 30.6.1999. Dortmund, den 7. Oktober 1999 Der Rektor der Fachhochschule Dortmund Prof. Dr. Kottmann 7