Kulturboard Teilnetz der Flächenplakatierung



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Transkript:

Kulturboard Mediadaten 2016

Kulturboard Teilnetz der Flächenplakatierung Flächenarten Unsere Flächen befinden an Bauzäunen, Häuserwänden, Großflächen und Mauerwerken. Belegung 100 DIN A1 hoch 200 DIN A1 hoch 100 DIN A0 quer Termine Kampagnenstarts: Montag und Donnerstag Mindestbuchungsdauer: 14 Tage, anschließend um 7 Tage verlängerbar Formate DIN A1 hoch/quer DIN A0 hoch/quer AGB Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtkultur Berlin GmbH für den Plakatanschlag.

Kulturboard Kampagnenbeispiele

FAQs Was bedeutet Verhältnisklebung? Ihr Motiv wird im Verhältnis der Standortgröße unterschiedlich oft an den einzelnen Standorten plakatiert. Beispiel: Standort A hat eine Kapazität von 40 DIN A1-Einheiten, Standort B eine Kapazität von 240 DIN A1-Einheiten. Ihr Plakat hängt dann sechsmal so oft an Standort B als an Standort A. Am Standort wird das Motiv im Verhältnis der Auftragsgrößen plakatiert. Beispiel: Von Motiv A wurden 400 DIN A1-Einheiten gebucht, von Motiv B 1.600 DIN A1-Einheiten. Motiv B wird dann viermal so oft an diesem Standort geklebt wie Motiv A. Bekomme ich eine Fotodokumentation? Belegfotos Ihrer gebuchten Kampagne stellen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung. Es handelt sich um eine partielle Fotodokumentation. Wo hängen meine Plakate? Auf Wunsch stellen wir Ihnen bei Kampagnenstart eine Liste der mit Ihrem Plakat belegten Standorte kostenfrei zur Verfügung. Wie viel Ersatzplakate muss ich einplanen? Bei der Flächenplakatierung benötigen wir pro Format bzw. Motiv 25% Ersatzplakate zur gebuchten Auflage. Bei StreetFence-Buchungen ist pro gebuchtem Standort 1 Ersatzplakat notwendig. Wo und bis wann muss ich die Plakate anliefern? Die Plakate benötigen wir 7 Kalendertage vor Kampagnenstart frei Haus an unsere Adresse. Anlieferadresse: Stadtkultur Berlin GmbH, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin Anlieferzeiten: Montag - Donnerstag 10-17 Uhr, Freitag 10-15 Uhr Eine Laderampe für Hebebühnen ist vorhanden. Welches Papier müssen meine Plakate haben? Idealerweise sollte es sich um Affichenpapier mit einem Papiergewicht zwischen 115 g/m² und 135 g/m² handeln. Es sollte holzfrei und mit einem Oberflächenanstrich versehen sein. Bilderdruck-, Glanz-, Chromo-oder Kunstdruckpapier eignen sich nur bedingt. Gerne übernehmen wir den Plakatdruck, ab Anlieferung der Druckdaten und setzen diesen kostengünstig und zuverlässig für Sie um. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne auch bei der Suche nach einem Grafiker, der Ihre Vorstellungen individuell umsetzt. holzfrei und mit einem Oberflächenanstrich versehen sein. Bilderdruck-, Glanz-, Chromo- oder Kunstdruckpapier eignen sich nur bedingt.

Kontakt Stadtkultur Berlin GmbH Büro für urbane Informations- und Werbeanlagen Schlesische Straße 26 - Aufgang D - EG 10997 Berlin www.stadtkultur-berlin.de Telefon 030/ 80 90 62 70 Fax 030/ 80 90 62 71 email info@stadtkultur-berlin.de Geschäftszeiten: Anlieferzeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 18 Uhr Freitag 10 bis 16 Uhr Montag bis Donnerstag 10 bis 17 Uhr Freitag 10 bis 15 Uhr AMTLICHES Stadtkultur Berlin GmbH HRB 36994 Berlin-Charlottenburg Steuer-Nr.: 29/14/2026 USt-ID: DE136592601

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Plakatanschlag 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von einem oder mehreren Plakatanschlägen an den dem Anschlagunternehmen zur Verfügung stehenden Anschlagflächen, die Verteilung von Handzetteln, die Durchführung von Auslagen und Geschäftsaushängen. 2. Für sämtliche Werbeaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die jeweiligen Wichtigen Hinweise zur Auftragsabwicklung, die ebenso wie die gültige Preisliste Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar auch für den Fall, dass der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geltung konkurrierender Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf. 2 Art der Anschlagstellen 1. Allgemeine Anschlagstellen sind Werbeflächen, die dem Anschlag jeweils mehrerer Werbetreibender dienen. 2. Spezialstellen sind Tafeln oder Flächen, die im Hinblick auf Format, Errichtungs-oder Anbringungsdauer, Verwendungsmöglichkeit, Standorte oder sonstige Besonderheiten Abweichungen aufweisen (z.b. Einzelstellen in Wechselrahmen). 3 Plakatformate 1. Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben. 2. Das Plakatgrundmaß ist DINA1 (59 x 84 cm).alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. 4 Auftragsannahme 1. Anschlagaufträge sind in der Regel innerhalb des Kalenderjahres des Anschlagbeginns beim Anschlagunternehmen vom Auftraggeber abzurufen. Der Auftraggeber ist berechtigt, auch über das im Auftrag genannte Anschlagvolumen hinaus, weitere Anschläge abzurufen. 2. Das Anschlagunternehmen erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Anschlagaufträgen. 3. Das Anschlagunternehmen ist berechtigt, Anschlagaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anschlagunternehmens abzulehnen, wenn die Anbringung der Plakate für das Anschlagunternehmenunzumutbar ist oder deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. 5 Konkurrenzausschluss Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Der Anschlagunternehmer bemüht sich, Plakate konkurrierender Branchen oder Produkte nicht direkt aneinander anzuschlagen. 6 Platzvorschriften Platzvorschriften werden nicht angenommen. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angeschlagen. 7 Sonderleistungen Kosten für besondere vom Auftraggeber gewünschte Leistungen (z. B. nachträgliches Anbringen von Streifen, anschlagen oder abdecken außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Aufwendungen bei Anlieferung oder Rücksendung der Plakate) werden dem Auftraggeber gesondert berechnet. 8 Laufzeit Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Anschlages wünscht, wird die Fortsetzung des Anschlages als neuer Auftrag behandelt; eine Verlängerung gilt nicht als Veränderung. Der Mindestbuchungszeitraum beträgt 14 Tage. Abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden. 9 Zahlung 1. Es wird grundsätzlich Vorauszahlung vereinbart. 2. Wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, sind für Anschlagaufträge, die nicht länger als 4 Wochen laufen, die Rechnungsbeträge innerhalb einer Woche nach Ablauf des Anschlages zahlbar. 3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet. 4. Wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, sind für Anschlagaufträge, die länger als 4 Wochen laufen, 50 % des Rechnungsbetrages vor Anschlagbeginn, die restlichen 50 % des Rechnungsbetrages innerhalb einer Woche nach Ablauf des Anschlages zahlbar. 5. Bei Anschlagsaufträgen, wo neben dem anzuschlagenden Plakat, noch ein oder mehrere Aufkleber (z. B. Hinweise auf Veranstaltungshalleund -daten etc.) zusätzlich anzuschlagen sind, können diese extra berechnet werden. 6. Bei Vorliegen begründeter Zweifel bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Anschlagunternehmen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung des Auftrages - ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel - von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge, abhängig zu machen, ohne dass sich hieraus für den Auftraggeber spätere Regressansprüche gegenüber dem Anschlagunternehmen ergeben. 7. Bei Nichterfüllung eines Auftrages aufgrund fehlender oder verspäteter Anlieferung von Anschlagmaterial, Unterlassung der Durchführung des Auftrages aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Stornierung bereits bestätigter Aufträge durch den Auftraggeber entbindet das den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anschlagunternehmen. Ersparte Aufwendungen hat sich das Anschlagunternehmen anrechnen zu lassen. 8. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie angefallene Kosten für Mahnung, Pfändungsbescheide zuzüglich die daraus resultierenden Gerichtskosten dem Auftraggeber berechnet. (Sollte der Basiszinssatz durch eine entsprechende Bezugsgröße der Europäischen Zentralbank ersetzt werden, gilt diese ab dem Zeitraum ihrer Festsetzung statt des Basiszinssatzes). 10 Materialanlieferung und -beschaffenheit 1. Der Auftraggeber hat die zur vollständigen Ausfüllung der bestellten Anschlagfläche notwendige Anzahl von Plakaten einschließlichersatzmenge und sonstige zu klebenden Materialien kostenfrei und rechtzeitig zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Vorbereitung an die in der Anschlagspreisliste genannte Versandanschrift zu liefern. Grundsätzlich hat die Anlieferung der Plakate 7 Tage vor Anschlagsbeginn zu erfolgen. Anlieferungstermine die in der Auftragsbestätigung. Auftragsbestätigung genannt werden, sind unbedingt einzuhalten. Das Anschlagunternehmen verpflichtet sich, Verspätungen der Plakatlieferung unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. 2. Nicht verbrauchte Plakate gehen in das Eigentum des Anschlagunternehmens über. 11 Gewährleistung 1. Das Anschlagunternehmen gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Anschläge, insbesondere ordnungsgemäße Anbringung, Kontrolle, Pflege, Ausbesserung, Erneuerung beschädigter Anschläge während der vereinbarten Aushangzeit sowie das Überkleben abgelaufener Anschläge im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. 2. Das Anschlagunternehmen bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung eines Anschlages jeweils sofort nach dessen Ablauf. 12 Ersatzansprüche, Rücktritt, höhere Gewalt 1. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Anschlags sollten während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Nach Abschluss des Anschlags können Ersatzansprüche nur anhand eines Nachweises - geeigneter Beweismittel - gestellt werden. 2. Die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, sowie eine Format-oder Stellenreduzierung von Anschlägen infolge behördlicher Auflagen oder aus sonstigen Gründen, die das Anschlagunternehmen nicht zu vertreten hat, bleibt vorbehalten. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder Streik, auch im eigenen Betrieb, berechtigen das Anschlagunternehmen zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. 3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Anschlagunternehmens, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen ist außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - ausgeschlossen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. 4. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Kaufleuten dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrages zu zahlenden Entgeltes beschränkt. 13 Sonstiges 1. Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen, ganz oder teilweise, unwirksam oder nicht durchführbar ist, wird die Wirksamkeit der übrigenbestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweise, unwirksamen Bedingungen tritt eine wirksame Bestimmung, welche die Parteien bei Kenntnis der Teilunwirksamkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien vereinbart hätten. 2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden. 14 Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Anschlagunternehmens; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anschlagunternehmens vereinbart. Berlin, den 01.01.2013 Stadtkultur Berlin GmbH