Tarifunterlagen 2016

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1 Tarifunterlagen 2016

2 Preisliste 2016 (gültig ab Stand ) Großfläche (18/1 Format) Ein Massenmedium, dessen hohe Anzahl an Standorten eine flächendeckende Streuung über gesamte Stadtgebiete und Regionen bis in kleinste Ortsgrößen ermöglicht. Der Klassiker der Außenwerbung ist bei uns bundesweit ca Mal vertreten und einzeln buchbar. Großfläche unbeleuchtet Tagespreise zwischen 8,90 und 41,50 * Großfläche beleuchtet Tagespreise zwischen 11,55 und 44,15 * *Den exakten Tagespreis unserer Großflächen können Sie unseren SDAW-Daten entnehmen. Alle angedruckten Preise sind Netto-Tagespreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Mindestabnahmemenge für Ihre Buchung ist 1 Dekade. Eine Dekade entspricht einem Zeitraum von 10 bzw. 11 Tagen, mit Ausnahme der Dekaden 1 und 34, welche eine Laufzeit von jeweils 14 Tagen haben. 14-Tages-Klebeblöcke werden nur mit 11 Tagen berechnet. Bitte beachten Sie hierzu den jeweils gültigen Dekadenplan. Durch die Multiplikation von Tagespreis und Laufzeit ergeben sich die Schaltkosten für einen Werbeträger. Die Plakatierung des Werbeträgers ist im Preis enthalten.

3 Preisliste 2016 (gültig ab Stand ) Großfläche am Verbrauchermarkt Der aufmerksamkeitsstarke Werbeträger erzeugt höchste Reichweiten und wird von einem Großteil der Verbraucher nicht als Werbung, sondern als besondere Empfehlung des Marktes wahrgenommen. Einkaufszettel hin oder her bis zu 64% aller Einkaufsentscheidungen verlaufen ungeplant und können direkt am Point of Sale beeinflusst werden. Die P.O.S.- Handelsketten in der Übersicht Handelsketten EDEKA LIDL REWE PENNY HIT KAISER'S TENGELMANN REAL KAUFLAND Sonstige GESAMT Anzahl Märkte Anzahl GF P.O.S. - Verbrauchermarkttypen und Tagespreise pro Großfläche Discounter,Getränke-Abholmärkte, 12,00 Drogeriemärkte, Bau und Heimwerker, und diverse beleuchtet: 14,60 Supermärkte, Große Supermärkte 13,50 Cash & Carry beleuchtet: 16,10 SB Warenhäuser, Verbrauchermärkte 15,60 beleuchtet: 18,20

4 Preisliste 2016 (gültig ab Stand ) City-Star (18/1 Format) Der City Star ist quer zum Verkehrsstrom ausgerichtet. An vielbefahrenen Ein- und Ausfallstraßen ist er so ein einmaliger Blickfang und generiert hohe Reichweiten und Kontakte. Die Standorte sind überwiegend beleuchtet und dadurch auch in den Abendstunden sichtbar. Einzeln selektierbar bieten sie die Möglichkeit, Kampagnen gezielt auf bestimmte Stadtgebiete oder Straßenzüge auszusteuern. City-Star beleuchtet Tagespreise zwischen 18,50 und 46,90 * *Den exakten Tagespreis unserer Großflächen können Sie unseren SDAW-Daten entnehmen. Alle angedruckten Preise sind Netto-Tagespreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Mindestabnahmemenge für Ihre Buchung ist 1 Dekade. Eine Dekade entspricht einem Zeitraum von 10 bzw. 11 Tagen, mit Ausnahme der Dekaden 1 und 34, welche eine Laufzeit von jeweils 14 Tagen haben. 14-Tages-Klebeblöcke werden nur mit 11 Tagen berechnet. Bitte beachten Sie hierzu den jeweils gültigen Dekadenplan. Durch die Multiplikation von Tagespreis und Laufzeit ergeben sich die Schaltkosten für einen Werbeträger. Die Plakatierung des Werbeträgers ist im Preis enthalten.

5 Die 912 P.O.S. Orte in der Übersicht

6 Druckformate Großfläche Format : 356cm breit x 252cm hoch Belegung : Dekade (10 bzw. 11 Tage) Ø Tagespreis pro Ort: zw. 8,90 und 44,15 Ø Tagespreis pro Fläche: 14,75 Ø Kosten für 10,5 Tage: 154,88 4er-Teilung Bogenformat je 178 x 126cm 6er-Teilung Bogenformat je 119 x 126cm Preisbeispiel für 10,5 Tage Aushang Anzahl Großflächen Preis Mediaschaltung Preis Plakatproduktion Gesamtpreis (netto) mögliche Kontakte pro Dekade 1 154, ,00 = 261, , ,00 = 1.135, , ,00 = 1.973, , ,50 = 9.102, , ,00 = , , ,00 = , Bei neben stehendem Preisbeispiel stellen wir Preise durchschnittlich werbewirksamer Werbeflächen mit einem Ø Tagespreis von 14,75 dar.

7 Ergänzende Tarifinformationen Plakatierungstermine Verbindlich ist der jeweils geltende Termin- und Dekadenplan des Fachverbands für Aussenwerbung Aushangdauer Die Mindestanschlagzeit beträgt bei Großflächen eine Dekade. Kürzere Klebezeiträume werden mit min. 10 Tagen in Rechnung gestellt. Sonderleistungen werden im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten vorgenommen und als Sonderkosten berechnet. Aus technischen Gründen kann die Plakatierung jeweils einen Tag früher oder später beginnen oder enden. Ersatzplakate 10 % pro Versandanschrift und gebuchter Dekade Plakatanlieferung Plakatanlieferung frei Haus spätestens 5 Arbeitstage vor dem Beginn der gebuchten Dekade. Die Plakate müssen in nach Euronorm gefalzten und gemappten Zustand angeliefert werden. Bei verspätetem Plakateingang werden die Nachversandkosten nach Aufwand berechnet. Plakatüberschuss Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Plakate die innerhalb von 2 Wochen nicht schriftlich zurückgefordert werden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können entsorgt werden. Motivanweisung Vier Wochen vor Plakatierungsbeginn in unserem Hause vorliegend. Rücktrittsrecht Bis 60 Tage vor Anschlagbeginn Berechnung Die Berechnung der Schaltkosten erfolgt dekadenweise. Soweit 14-Tages-Termine ausgewiesen sind, werden diese mit 11 Tagen berechnet. Sonderkosten werden nach Durchführung berechnet. Klebeausfälle im üblichen Rahmen werden durch Freiaushangtage kompensiert. Sonderleistungen/Sonderkosten Formatabweichungen, Zusatzarbeiten oder Sondertouren, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. - Unterfüttern von Plakaten und Weißabdeckung 15,00 Haftung-/ Gutschrifts-Einschränkung Für unvollständige Plakatanlieferung, sowie Beschädigungen und das Überkleben von Plakaten durch Dritte, wird keine Haftung übernommen. Für mehrteilige Plakate, die nicht nach dem Euro-Klebesystem, (Dachziegelüberlappung) gefertigt sind, können keine Gutschriften für erkennbare Beschädigungen durch Witterungseinflüsse erteilt werden. Für Sichtbehinderungen, die bereits im Leistungswert der betreffenden Fläche Berücksichtigung finden, erteilen wir im Falle einer Reklamation keine Gutschrift. Unabhängig davon werden derartige Beeinträchtigungen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten behoben. Regressforderungen über den Schaltkostenwert hinaus sind ausgeschlossen. Geschäftsbedingungen Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Plakatanschlag.

8 Versandanschriften 04 P.O.S. Media GmbH c/o AWR Bernd Ruber GmbH Siemensstr Reiskirchen 06 P.O.S. Media GmbH c/o PLA-KAT Dienstleistungs- & Betreuungs- GmbH Lilienthalstr Viernheim 13 P.O.S. Media GmbH c/o Plakatfabrik Radebeul Friedrich-List-Str Radebeul 17 P.O.S. Media GmbH c/o AWK Aussenwerbung GmbH Benzstr Puchheim 19 P.O.S. Media GmbH c/o AWK Aussenwerbung GmbH August-Horch-Str. 10b Koblenz 20 P.O.S. Media GmbH c/o Ellerhold Grossplakate GmbH Logistikcenter Nord/Gebäude 11 Akazienstr Karow / Wismar 22 P.O.S. Media GmbH c/o AWK Aussenwerbung GmbH Westendstr Nürnberg 26 P.O.S. Media GmbH c/o Ellerhold Witten GmbH ML-Center Liegnitzerstr Witten Die für Ihre Plakatkampagne passende/n Versandanschrift/en und benötigte Plakatmengen erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung.

9 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Plakatanschlag 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatanschlag an Anschlagstellen. 2. Art der Anschlagstellen Großflächen: Tafeln zur Anbringung jeweils eines Plakats im 9m² - Format (Querformat) Vorgesehen für den Anschlag von 18/1 Bogen (356 cm breit und 252 cm hoch). 4. Auftragsannahme (1) Das Anschlagunternehmen erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Anschlagaufträgen. (2) Ist kein Festauftrag erteilt, gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Tagen vor Anschlagbeginn. (3) Aufträge haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes ( Produktgruppe ) und des Werbungtreibenden zu enthalten (4) Der Vertrag umfasst die Anbringung, Pflege, Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Kosten für vom Auftraggeber beauftragte Abdeckung von Plakaten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Abdeckungskosten und sämtliche anderen Kosten, die bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen. (5) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen (ganz oder teilweise) wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.b. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens 15 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Freitag) vor Aushangbeginn ein rechtmäßiges Alternativmotiv vorlegt. 5. Konkurrenzausschluß (1) Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbungtreibende, die Aufträge für ihren Plakatanschlag ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen. (2) Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Das Anschlagunternehmen wird nach Möglichkeit Plakate von Wettbewerbern des Werbungtreibenden nicht unmittelbar nebeneinander anbringen. 6. Preise und Sonderleistungen (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Tarifunterlagen des Auftragnehmers. (2 )Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. (3 )Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren; sie werden dem Auftraggeber gesondert berechnet. 7. Laufzeit Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Anschlages wünscht, wird die Fortsetzung des Anschlags als neuer Auftrag behandelt; eine Verlängerung gilt nicht als Veränderung. 8. Zahlung (1) Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb 14 Tage nach Anschlagbeginn zahlbar. (2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet. (3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Anschlagunternehmen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Anschläge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen das Anschlagunternehmen erwachsen. (4) Kann das Anschlagunternehmen den Anschlag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind, oder unterlässt das Anschlagunternehmen die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich das Anschlagunternehmen anrechnen lassen 9. Materialanlieferung und Beschaffenheit (1)Der Auftraggeber hat die zur vollständigen Ausfüllung der bestellten Anschlagfläche notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem zu klebenden Material kostenfrei und rechtzeitig zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Vorbereitung an die in der Anschlagpreisliste genannte Versandanschrift zu liefern. Das Anschlagunternehmen verpflichtet sich, Verspätungen der Plakatlieferungen unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. (2) Im Regelfall sind Plakate für Großflächen in gefalztem und gemapptem Zustand anzuliefern, und zwar spätestens 5 Arbeitstage vor dem Beginn der gebuchten Dekade, in der gemäß Abs. 9.1 vereinbarten Anzahl, in der erforderlichen Qualität, in ordnungsgemäßer und vollständiger Mappung und mit einer vom Auftraggeber verbindlich erteilten Klebeanweisung sowie einer dieser entsprechenden Bezifferung der Plakatteile. (3) Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden ( z.b. wegen Leuchtfarbenzusätzen, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), dann muss eine solche Abweichung von der allgemeinen Leistungsnorm des Anschlagunternehmens bei Auftragserteilung eine Vereinbarung getroffen werden. 10. Auftragsdurchführung (1) Das Anschlagunternehmen gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Anschläge, insbesondere ordnungsgemäßes Anbringen, Beaufsichtigen, Pflegen, Ausbessern, Erneuern beschädigter Anschläge während der vereinbarten Aushangzeit und das Instandhalten der Anschlagstellen sowie das Überkleben abgelaufener Anschläge im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. (2) Das Anschlagunternehmen bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung eines Anschlags. jeweils sofort nach dessen Ablauf. Die Bestätigung muss Ort, Bezeichnung und Größe des Anschlags, Anschlagzeit und Zahl der beklebten Anschlagstellen enthalten. 11. Ersatzansprüche (1) Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Anschlags sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich. (2) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Anschlägen infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbare Terminanschläge oder aus anderen Gründen, die das Anschlagunternehmen nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. (3)Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung eines Aushangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.b. Streik, höhere Gewalt, Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt oder vom Eigentümer des Werbeträgerstandortes durchgeführt werden). Sofern der Auftragnehmer die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht erreicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. (4) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Anschlagunternehmers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen ist außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. (4) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Kaufleuten dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrages zu zahlenden Entgelts beschränkt. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Baden-Baden Stand: Baden-Baden, den

10 Dekadenplan Die Belegung von Plakatflächen erfolgt üblicherweise nach dem unten stehenden Dekadenplan. Die Bezeichnung Block (A,B + C) gibt den Beginn und Zeitraum einer Dekade an. Dem Standortverzeichnis können Sie entnehmen, ob ein Werbeträger im A, B oder C-Block plakatiert wird. Alle Werbeträger der gleichen Kategorie werden innerhalb eines Ortes im gleichen Klebeblock plakatiert. Eine Dekade entspricht einem Zeitraum von 10 bzw. 11 Tagen, mit Ausnahme der Dekaden 1 und 34, welche eine Laufzeit von jeweils 14 Tagen haben. 14-Tage-Blöcke werden nur mit 11 Tagen berechnet. Aus technischen Gründen kann die Plakatierung einen Tag früher oder später beginnen oder enden. Monat Dek. Block A Tg Block B Tg Block C Tg Vorlage Motivanweisung spätester Plakateingangstermin* Rücktrittsfristen Januar 01 Di Mo Fr Do Di Mo Di Do Fr Mo Di Do Februar 03 Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo März 06 Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do April 09 Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Mai 12 Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Juni 15 Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Juli 18 Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do August 21 Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo September 24 Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Oktober 27 Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo November 30 Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Mo Di Do Dezember 33 Fr Mo Di Do Fr Mo Di Mo Fr Do Di Mo * gilt für gefalzte und gemappte Plakate

11 Kontakt P.O.S. MEDIA GmbH Gesellschaft für Aussenwerbung und Plakatservice Fremersbergstr. 67a Baden-Baden Tel / Fax / info@pos-media.de Geschäftsführung: Kundenbetreuung/Stammdaten: Kundenbetreuung/Disposition: Kundenbetreuung/Disposition: Hartmut Schäfer-Englisch schaefer-englisch@pos-media.de Sascha Ickert ickert@pos-media.de Sabine Eckhardt eckhardt@pos-media.de Myriam Kugel kugel@pos-media.de

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822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

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