MEHR GELD FÜRS PENDELN



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Transkript:

MEHR GELD FÜRS PENDELN Die Arbeiterkammer setzt sich für Pendlerinnen und Pendler ein

WENN SIE PENDELN MÜSSEN: SO KOMMEN SIE ZU IHREM GELD Die bestehenden Möglichkeiten sollten Sie angesichts der explodierenden Treibstoffpreise jedenfalls ausschöpfen. Unter welchen Voraussetzungen bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz finanzielle Unterstützung? Es gibt zwei Förderungsmaßnahmen: das Pendlerpauschale die Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich Sollten Sie bisher noch keine dieser Förderungen in Anspruch genommen haben, erfahren Sie hier, ob Sie anspruchsberechtigt sind und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.

DAS PENDLERPAUSCHALE Sie können das Pendlerpauschale beantragen, wenn Sie mindestens elfmal im Monat mehr als 20 Kilometer für eine Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen müssen. Wenn Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist oder ein solches nicht zur Verfügung steht, oder wenn Sie eine Gehbehinderung haben, steht Ihnen das Pauschale bereits ab einer Entfernung von zwei Kilometern zu. Das Antragsformular, dem Sie weitere Details entnehmen können, finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at oder Sie bekommen es bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin oder bei Ihrem Finanzamt. Geben Sie es am besten gleich im Lohnbüro Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin ab! Das Pendlerpauschale können Sie übrigens bei der Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für die letzten fünf Jahre geltend machen! Eine Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich außerdem auch dann aus, wenn Sie keine Lohnsteuer bezahlen und deshalb auch das Pendlerpauschale nicht geltend machen können. Sie können ab 2008 eine Steuergutschrift ( Negativsteuer ) von jährlich bis zu 240 Euro bekommen.

DIE OÖ FERNPENDLERBEIHILFE Wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort mehr als 25 Kilometer und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 21.500 Euro (rund 2.350 Euro brutto im Monat) beträgt, dann steht Ihnen auch die Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich zu. Die Antragsformulare liegen bei jeder Gemeinde auf. Diese Direktzahlung können Sie außerdem direkt beim Land Oberösterreich beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at unter Bürgerservice/Formulare/Verkehr. Die Beihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen 144 und 279 Euro pro Jahr. Sie steht grundsätzlich auch Wochenpendlerinnen und Wochenpendlern zu.

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL ATTRAKTIVER MACHEN! Um möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Umstieg zu ermöglichen, fordert die AK eine Qualitätsoffensive für den öffentlichen Personennahverkehr. Das würde die Abhängigkeit vieler Menschen vom Auto verringern und wäre zudem ein wichtiger Impuls für Beschäftigung, Klimaschutz und Wirtschaft. VERPFLICHTENDE BEIMISCHUNG VON BIOSPRIT ABSCHAFFEN! Die Arbeiterkammer fordert außerdem die Abschaffung der verpflichtenden Beimischung von Biosprit, die preistreibend wirkt und für die Umwelt nichts bringt. 050/6906-1603 Bei Fragen stehen Ihnen die AK- Berater/-innen gerne zur Verfügung: Mo 8 12 h 13 16 h Di, Do, Fr 8 12 h

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer DIREKTZAHLUNG STATT PENDLERPAUSCHALE Die Erhöhung der Treibstoffpreise hat Österreichs Pendlerinnen und Pendlern alleine seit Juli 2007 Mehrkosten von 500 Millionen Euro gebracht. Da ist das von der Regierung beschlossene Entlastungsvolumen von 35 Millionen Euro ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade Menschen mit niedrigerem Einkommen, die schon jetzt bis zu 30 Prozent ihres Nettoverdiensts und zum Teil sogar mehr für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort ausgeben, haben von einer Erhöhung des Pendlerpauschales gar nichts. Deshalb fordern wir die Umwandlung des Pendlerpauschales in eine vom Einkommen unabhängige Direktzahlung, die sich nach der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort richtet. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer Informationsblatt der Kammer für Arbeiter und Angestellte für OÖ, Nr. 125/2008, Medieninhaberin und Herausgeberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für OÖ, Volksgartenstraße 40, vorübergehend Gruberstr. 40-42, 4020 Linz. Hersteller: Direkta