Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler

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1 Pressegespräch, Mittwoch, 11. Oktober 2017 Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler TEILNEHMER: Gaby Schaunig, LHStv. in Günther Goach, Präsident Irene Hochstetter-Lackner, Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats

2 Pressegespräch: Richtlinienänderung Fahrtkostenzuschuss Klagenfurt, 11. Oktober 2017 LHStv in Schaunig, AK-Goach, Hochstetter-Lackner: Zugang zu Fahrtkostenzuschüssen erleichtert (AK/) LHStv. in Schaunig, AK-Präsident Goach und Beiratsvorsitzende Hochstetter-Lackner präsentierten die Richtlinienänderungen bei der Kärntner Arbeitnehmerförderung: Die Einkommensgrenzen und die Auszahlungsbeträge wurden erhöht. Damit wurden erhebliche finanzielle Entlastungen für Kärntner Arbeitnehmer geschaffen. Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte, für Lehrlinge, für Alleinverdienende, für Menschen mit niedrigem Einkommen: Grundlegend überarbeitete Richtlinien zur Arbeitnehmerförderung treten 2018 in Kraft. Mit der Anpassung und Überarbeitung der Pendlerpauschale möchten wir die Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch besser unterstützen und den positiven Trend am Kärntner Arbeitsmarkt weiter stärken, sagte Arbeitnehmerreferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt. Konkret werden die Zuschüsse für Pendlerinnen und Pendler um bis zu fünfzig Prozent erhöht, bei einer gleichzeitigen Anhebung der Einkommensgrenze um zehn Prozent. Fahrtkostenzuschüsse können bis zu einem Jahreseinkommen von Euro bzw. einem Monatseinkommen von Euro beantragt werden und sind darunter gestaffelt. Vor allem bei niedrigen Einkommen erhöht sich der Auszahlungsbetrag signifikant, betonte Schaunig. Je nach Entfernung zum Arbeitsplatz kann der Fahrtkostenzuschuss nun bis zu 550 Euro jährlich betragen. AK-Präsident Günther Goach betonte, dass es sich bei den Fahrtkostenzuschüssen um eine sozialpolitische, nie um eine verkehrspolitische Maßnahme handle und belegte die wichtige Förderung mit Zahlen: Bis Ende September 2017 wurden Anträge positiv erledigt und 1,2 Millionen ausgezahlt. Anträge können noch bis 31. Oktober gestellt werden. Wir erwarten bis Jahresende über Anträge. Goach sieht die Fahrtkostenzuschüsse als eine notwendige Stärkung des ländlichen Raumes: Die Fahrtkostenzuschüsse sind in Kärnten besonders wichtig, da Arbeitnehmer oft aus den Landgemeinden weite Strecken an ihren Arbeitsplatz fahren müssen. Die Arbeiterkammer habe sich als serviceorientierte und bürokratieflache Administration bei der Auszahlung der Tel kaernten.arbeiterkammer.at Seite 1 von 2

3 Fahrtkostenzuschüsse bewiesen: Wir beraten persönlich, bieten aber auch eine Online- Antragstellung an. Diese wird immer stärker nachgefragt: Waren es 2015 erst knapp 15 Prozent der Anträge, die online gestellt wurden, liegen wir heuer bereits bei 26 Prozent. Goach orte bei der Landesregierung ein offenes Ohr für die Anliegen der Kärntner Arbeitnehmer: Wir als Arbeiterkammer wissen vom direkten Kontakt mit den Arbeitnehmern, wo es Probleme gibt und können diese Erfahrungen in die Beiratsarbeit einbringen. Beiratsvorsitzende Hochstetter-Lackner bedankte sich bei allen Mitgliedern des Beirates und Finanzreferentin Schaunig für die konstruktiven Verhandlungen: Auch wenn das Land in einer sehr schwierigen finanziellen Lage befindet, konnten gute Lösungen für Berufspendler erreicht werden. Besonders auch für Frauen in Teilzeit: Wer zwei Tage pendelt, erhält ein Drittel, wer drei Tage pendelt, erhält zwei Drittel des Fahrtkostenzuschusses. Tel kaernten.arbeiterkammer.at Seite 2 von 2

4 Pressegespräch: Richtlinienänderung Fahrtkostenzuschuss Klagenfurt, 11. Oktober 2017 AK Kärnten: Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse für Berufspendler im privaten wie öffentlichen Verkehr (AK) Richtlinienänderung der Fahrtkostenzuschüsse des Landes Kärnten bringt mehr Geld für Kärntner Berufspendler. Die Einkommensgrenzen für einen Antrag werden um zehn Prozent erhöht. Auch eine Aufstockung der Zuschüsse ab einer Pendelstrecke von 20 Kilometer für geringe Einkommen erfolgt. Der Förderbetrag bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erhöht sich teilweise um 50 Prozent. Ab 2018 ändern sich die Richtlinien des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG). Konkret bedeutet diese Änderung, dass Berufspendler unter bestimmten Voraussetzungen mehr Geld für die Fahrt zur Arbeit bekommen. Erhöhung der Einkommensgrenzen Die Einkommensgrenzen erhöhen sich ab 2018 um zehn Prozent. Die Förderungen sind je nach Jahreseinkommen bzw. Monatseinkommen gestaffelt. Gefördert werden Jahreseinkommen bis zu einer Obergrenze von Euro (monatl Euro). Damit bekommen beispielsweise Tagespendler, die mit dem Privat-PKW mindestens vier Mal pro Woche pendeln und eine einfache Wegstrecke von 60 Kilometern haben, die Höchstförderung von 550 Euro im Jahr. AK-Präsident Günther Goach betont: Weniger Zusatzbelastung durch Fahrtgelder bedeutet mehr Geld für jeden Einzelnen Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse beim Individualverkehr Einkommensgrenzen (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel) jährlich monatlich km einfache Wegstrecke Auszahlungsbeträge pro Jahr ab 5 km ab 10 km ab 20 km ab 30 km ab 40 km ab 50 km ab 60 km Tel oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at Seite 1 von 3

5 Die Anpassung ist eine notwendige Reaktion auf eine flexible Arbeitswelt. Den Pendlern mit weniger Einkommen bleibt mehr in der Brieftasche, sagte Goach und betonte: Durch die topografischen Gegebenheiten in Kärnten ist eine Erhöhung der Pendlerförderung unumgänglich!. Eine Förderung ist bereits ab fünf Kilometern möglich, wobei ein Nachweis für den Bezug der großen Pendlerpauschale erbracht werden muss. Neu: Förderung bereits ab zwei Pendeltagen Bei Tagespendlern, die weniger als vier Tage pro Woche zur Arbeit pendeln, werden aliquotierte Förderbeträge ausbezahlt. Ab drei Pendeltagen pro Woche werden zwei, ab zwei Pendeltagen nur noch ein Drittel der Fördersumme ausbezahlt. Die Aliquotierung bei weniger als vier Pendeltagen ist besonders für Teilzeitbeschäftigte eine finanzielle Entlastung, betonte Goach. Öffentlicher Verkehr: Einzelne Zuschüsse auf 100 Prozent erhöht Nicht nur der Individualverkehr erfährt eine Anpassung der Fördermittel für Pendler, sondern auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrkarten für Öffentliche Verkehrsmittel werden ab einem Einkommen von Euro bis Euro zu 100 Prozent gefördert, sagte der Leiter der durchführenden Förderungsstelle in der AK, Bernhard Sapetschnig und führte weiter aus: Ab sechs Zonen wird der Förderungsbetrag teilweise um bis zu 50 Prozent aufgestockt. Die Voraussetzungen für die gesamte prozentuale Förderung von Karten für den öffentlichen Verkehr sind die jährliche Einkommensgrenze, die Menge von mindestens vier Pendeltagen pro Woche und Zonenanzahl zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Zuschusswerte für Karten des öffentlichen Verkehrs Einkommensgrenzen (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel) jährlich monatlich Zonen Zuschuss in Prozent der Fahrtausweis-Kosten ab 2 Zonen 100 % 100 % 0 % 0 % 0 % ab 3 Zonen 100 % 100 % 50 % 0 % 0 % ab 6 Zonen 100 % 100 % 100 % 50 % 50 % ab 9 Zonen 100 % 100 % 100 % 100 % 50 % ab 12 Zonen 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % Tel oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at Seite 2 von 3

6 Nicht täglich, aber regelmäßig: Mehr für Wochenpendler Arbeitnehmer, die einmal wöchentlich oder vierzehntägig zwischen Wohnsitz im Inland und Arbeitsplatz pendeln, bekommen ab einer Wegstrecke von mindestens 70 Kilometern in eine Richtung, einkommensabhängig um 25 Prozent mehr an Zuschuss. Voraussetzung ist wiederum, dass das jährliche Einkommen Euro nicht überschritten wird. Erhöhung der Zuschüsse für Wochenpendler Einkommensgrenzen (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel) jährlich monatlich km einfache Wegstrecke Auszahlungsbeträge pro Jahr Wochenpendler ab 70 km Förderung von Lehrlingen Vor allem Lehrlinge sollten von der Richtlinienänderung der Förderung profitieren, sagte die Beiratsvorsitzende der Arbeitnehmerförderung, Irene Hochstetter-Lackner. Lehrlinge, die täglich pendeln, erhalten einen Fahrtkostenzuschuss ab fünf Kilometern ausbezahlt und nicht mehr ab zehn Kilometern. Durch die Reduzierung der Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, werden Jugendliche in infrastrukturell benachteiligten Regionen gefördert, so Hochstetter-Lackner. Benötigte Entfernung neu: tagespendelnde Lehrlinge wochenpendelnde Lehrlinge Km-Grenze einfache Wegstrecke Euro-Betrag pro Woche max. pro Jahr (39 Wochen) Euro-Betrag pro Woche max. pro Jahr (39 Wochen) ab 5 km 4,00 156, ab 10 km 5,00 195,00 1,50 59,00 ab 20 km 6,00 234,00 2,00 78, Anträge eingelangt Seit Jänner 2017 bearbeitete die Abteilung Förderungen für ArbeitnehmerInnen der Arbeiterkammer rund Förderungsanträge. 95 Prozent der Anträge entfallen auf einen Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler, knapp drei Prozent der Anträge wurde an Lehrlinge ausbezahlt. Jeweils ein Prozent wurde für Pendler in Abendschulen und als Mautkostenersatz für Berufspendler ausbezahlt. Insgesamt bearbeitete die Arbeiterkammer Kärnten seit 2015 rund Anträge für einen Fahrtkostenzuschuss. Tel oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at Seite 3 von 3

7 Pressegespräch: Richtlinienänderung Fahrtkostenzuschuss Klagenfurt, 11. Oktober 2017 Mehr finanzielle Unterstützung bei kleinem Einkommen, durch einfachere Richtlinien (AK) Fahrtkostenzuschuss: Berechnungsbeispiele mit neuen Richtlinien zeigen, mit welcher Unterstützung Pendler im nächsten Jahr rechnen können. Beispiel 1 Eine Teilzeitarbeitskraft, die die Arbeitnehmerförderung in Anspruch nehmen will und dreimal pro Woche mit dem PKW zur 32 Kilometer entfernten Arbeitsstelle pendelt und ein jährliches Gehalt von Euro (etwa brutto) erhält, hat laut derzeitigen Richtlinien keinen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss, da die Anforderung von mindestens vier Pendeltagen pro Woche nicht erfüllt ist. Neu: Ab 2018 erhält man bei drei Pendeltagen zwei Drittel des Zuschussbetrages von 250 Euro für ein Einkommen bis Euro pro Jahr und bei einer Pendelstrecke über 30 km. Also besteht ein Anspruch auf 167 Euro. Beispiel 2 Ein Arbeitnehmer, der viermal die Woche mit öffentlichen Verkehrsmitteln elf Zonen zur Arbeitsstelle pendelt und ein jährliches Einkommen von Euro (etwa Euro brutto) erhält, hat laut derzeitiger Richtlinie einen Anspruch auf einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten. Aktuell kostet eine Jahreskarte der Kärntner Linien bei elf Zonen Euro. Für ein Jahreseinkommen unter Euro und eine Entfernung von über neun Zonen, wären dies 628 Euro pro Jahr. Neu: Mit der neuen Richtlinie ab 2018 beläuft sich der Zuschuss auf 100 Prozent bis zu einem Einkommen von unter Euro und einer Entfernung von über neun Zonen. Der Arbeitnehmer erhält somit die gesamten Euro pro Jahr. Beispiel 3 Ein Arbeitnehmer, der fünfmal die Woche mit dem privaten PKW zur zwölf Kilometer entfernten Arbeitsstelle pendelt und ein jährliches Einkommen von Euro (etwa brutto) hat, erhält derzeit einen Zuschuss von 75 Euro. Neu: Mit der Anhebung der Einkommensgrenze um zehn Prozent ab 2018 erhält der Arbeitnehmer einen Zuschuss von 100 Euro bei einem Einkommen unter Euro und einer Entfernung von über zehn Kilometern. Tel oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at Seite 1 von 1

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