Alles über Reisegebühren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Alles über Reisegebühren"

Transkript

1 Eine Informationsbroschüre Ihrer I FCG- Personalvertreter/innen nnen Feber 2014 Alles über Reisegebühren Stand 2013 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserer Informationsbroschüre Alles über Reisengebühren finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zum Thema Reisegebühren. Alle Tarife und gesetzlichen Vorgaben befinden sich auf dem letzten Stand und sind so hoffen wir übersichtlich für Ihren persönlichen Gebrauch dargestellt. Aufgrund der immer komplexer werdenden Regelungen ist es dennoch bei manchen Fragen ratsam mit einer Personalvertreterin oder einem Personalvertreter Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Helmut Gaal Vorsitzender- Stv. des Zentralausschusses

2 Tages- /Nächtigungsgebühren gültig seit Tarif I (außerhalb des Bezirkes) 3/3 2/3 1/3 über über über Std. Std. Std. Tagesgebühren Tarif II (innerhalb des Bezirkes) 3/3 2/3 1/3 über über über Std. Std. Std. Nächtigungsgebühren können gegen Nachweis bis zu 600% überschritten werden 26,40 17,60 8,80 19,80 13,20 6,60 15,00 105,00 (+600%) Zur Ermittlung der zustehenden Tagesgebühr ist bei tatsächlicher Benützung eines öffentlichen Beförderungsmittels der effektiven Dienstreisedauer (Angabe der fahrplanmäßigen Abfahrt und Ankunft) ein Zeitzuschlag von ¾ Stunden bei Beginn und einer ½ Stunde bei Beendigung zuzurechnen. Bei Benützung des PKWs (auch wenn keine PKW-Genehmigung erteilt wurde) sind die tatsächlichen Ausbleibezeiten (tatsächliche Abfahrt und Ankunft, ohne Zeitzuschlag) zu verrechnen. Ist die Verpflegung im Fahrpreis oder in anderen vom Dienstgeber zu ersetzenden Aufwendungen bereits enthalten (Hotel mit Frühstück), wird die Tagesgebühr gekürzt: für das Frühstück um 15%, für das Mittagessen um 40%, für das Abendessen um 40% (RGV 17(3)) Der Reiserrechnung sind ausschließlich Originalrechnungen anzuschließen. Verrechnung bei Genehmigung des eigenen PKW s Das Kilometergeld beträgt 0,42 / km Zuschlag für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist 0,05 / km (es wurde ebenfalls ein Dienstauftrag erteilt) ACHTUNG FRIST!!! Die Frist für die Abgabe der Reiserechnung beträgt sechs Monate, beginnend mit dem 1. des Kalendermonats, in den das Ende der Dienstreise fällt. Beispiel: Ende der Dienstreise: 28. Mai Beginn der Frist: 1. Mai

3 Reisegebühren für Schulveranstaltungen 1. Halbtägige Wandertage und Sporttage in der Dauer von mehr als 5 bis zu 8 Stunden EUR 11,20 2. Ganztägige Wandertage, zusammengelegte Wandertage und Sporttage in der Dauer von mehr als 8 Stunden je Tag EUR 23,10 3. Exkursionen und Berufspraktische Tage (innerhalb des Dienstortes) in der Dauer von mehr als 5 bis zu 8 Stunden EUR 6,90 in der Dauer von mehr als 8 bis zu 12 Stunden EUR 13,30 in der Dauer von mehr als 12 bis zu 24 Stunden EUR 20,10 4. Exkursionen und Berufspraktische Tage (außerhalb des Dienstortes) in der Dauer von mehr als 5 bis zu 8 Stunden EUR 6,90 ab 8 Stunden Für diese Schulveranstaltungen fallen Tages- bzw. Nächtigungsgebühren (siehe Tabelle Seite 2) an. 5. Projektwochen, Berufspraktische Wochen und Abschlussfahrten je Tag EUR 25,30 6. Wintersportwochen je Tag EUR 31,90 7. Sommersportwochen je Tag EUR 27,70 Nächtigungskosten Tatsächlich angefallene Nächtigungskosten für LehrerInnen werden bis höchstens 200% der Schülernächtigungskosten je Nacht ersetzt. Fahrtauslagen Der Nachweis der tatsächlich entstandenen Fahrtauslagen für alle Schulveranstaltungen hat mittels Originalbelege zu erfolgen (verrechenbar auch für Lehrausgänge und Exkursionen unter 5 Stunden). Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen Dem/Der Lehrer/in gebührt für die Teilnahme an mindestens 2-tägigen Schulveranstaltungen mit Nächtigung, sofern er die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung (GehaltsG 63a). Sie beträgt pro Tag 33,89. (durch den Leiter/ die Leiterin zu beantragen) Belohnung für die Leitung von Schulveranstaltungen Lehrer/innen, die mit der Leitung einer mindestens 4-tägigen Schulveranstaltung beauftragt wurden, erhalten eine Belohnung in Höhe von 185,--.

4 (ist vom Schulleiter / von der Schulleiterin zu beantragen) Fahrpreistabelle für Reiserechnungen im VVNB (Verkehrsverbund Niederösterreich/Burgenland) Preise gültig seit 1. Jänner 2012 Entfernung bis km Einzelkarte Tageskarte Wochenkarte Monatskarte Jahreskarte 1-5 1,90 3,80 9,50 32,00 320, ,50 5,00 12,10 39,50 395, ,40 6,80 14,80 53,50 535, ,10 8,20 17,50 64,00 640, ,80 9,60 20,40 72,00 720, ,70 11,40 24,00 85,00 850, ,60 13,20 26,00 95,00 950, ,30 14,60 28,50 102, , ,40 16,80 31,00 111, , ,20 18,40 32,50 117, , ,20 20,40 33,50 122, , ,20 22,40 33,50 122, , ,20 24,40 35,50 125, , ,10 26,20 35,50 125, , ,10 28,20 36,50 135, , ,90 31,80 38,50 140, , ,30 34,60 39,50 145, , ,30 36,60 41,00 149, , ,30 38,60 42,50 153, , ,50 41,00 45,00 159, , ,50 43,00 47,50 168, , ,60 45,20 50,00 178, , ,70 47,40 54,50 189, , ,30 50,60 60,50 204, , ,90 53,80 66,00 224, , ,00 56,00 72,00 247, , ,80 59,60 77,50 258, ,00 Wohnung als Ausgangspunkt/Endpunkt der Dienstreise Im Dienstauftrag kann festgelegt werden, dass die Wohnung als Ausgangspunkt bzw. Endpunkt einer Dienstreise anzusehen ist, wenn dadurch niedrigere Reisegebühren anfallen. Fahrplan- und Tarifauskünfte für öffentliche Verkehrsmittel oder unter 0810/ Im Bezirk Neusiedl:

5 Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale ist ein Steuerabsetzbetrag. Es kann jederzeit angesucht werden bzw. es kann auch im Nachhinein im Wege der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Es ist jedoch vorteilhaft die Pendlerpauschale monatlich zu beantragen, da nur in diesem Fall auch der mit der Pendlerpauschale verbundene Fahrtkostenzuschuss angewiesen wird. a) Kleine Pendlerpauschale Anspruch ergibt sich, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist. Höhe des jährlichen Absetzbetrages: bei mindestens 20 km monatlich 58,-- bei mehr als 40 km monatlich 113,-- bei mehr als 60 km monatlich 168,-- b) Große Pendlerpauschale Anspruch ergibt sich, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 2 km beträgt und die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Höhe des jährlichen Absetzbetrages: bei mindestens 2 km monatlich 31,-- bei mehr als 20 km monatlich 123,-- bei mehr als 40 km monatlich 214,-- bei mehr als 60 km monatlich 306,-- Zumutbarkeit der Wegstrecke Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls unzumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 2,5 Stunden beträgt. Beträgt die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem KFZ. Wichtig: Die volle Pendlerpauschale steht nur dann zu, wenn in einem Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt wird. NEU seit 2013: Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 8 bis 10 Tage im Monat: zwei Drittel der Pendlerpauschale Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 4 bis 7 Tage im Monat: ein Drittel der Pendlerpauschale

6 Der Antrag für die Pendlerpauschale ist mittels Formblatt L 34 des Finanzamtes ( an folgende Adresse zu stellen: Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 1 Besoldung und Gemeinden Europaplatz Eisenstadt NEU seit 2013: Pendlereuro Höhe: 2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (rückwirkend mit ) Der Pendlereuro steht nur dann zu, wenn Anspruch auf Pendlerpauschale besteht. Der Pendlereuro muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird vom Dienstgeber aufgrund der Beantragung der Pendlerpauschale (Formular L34) berücksichtigt. Wichtig Jedem neuen Ansuchen ist künftig als Nachweis der Fahrten ein von der Direktion bestätigter Stundenplan beizulegen. Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung der Pendlerpauschale sind innerhalb eines Monates dem Arbeitgeber zu melden (Adresse siehe oben) Fahrtkostenzuschuss Der Bezug des Fahrtkostenzuschusses ist seit an die Pendlerpauschale geknüpft. Der entsprechende Antrag ist mittels Formular L34 des BMF an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 1 zu senden (Adresse siehe oben). Der Fahrtkostenzuschuss beträgt für jeden vollen Kalendermonat bei einer Fahrtstrecke von über 20 bis 40 km...18,63 über 40 bis 60 km...36,84 über 60 km...55,08 Wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar ist ( großes Pendlerpauschale ) beträgt der Fahrtkostenzuschuss von über 2 bis 20 km...10,14 über 20 bis 40 km...40,23 über 40 bis 60 km...70,02 über 60 km...100,00

7 Dienstzuteilung Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn ein Lehrer vorübergehend einer anderen Schule (außerhalb des Dienstortes) zugewiesen wird. Bei täglicher Heimkehr (wenn die fahrplanmäßige Fahrzeit zwischen Wohnort und Zuteilungsort hin und zurück zusammen nicht mehr als 2 Stunden beträgt und eine elfstündige Ruhezeit gegeben ist) hat der Lehrer Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten vom Wohnort zur Zuteilungsstelle (maximal bis zur Höhe der Nächtigungsgebühr) und der entsprechenden Tagesgebühr nach Tarif I (siehe Tabelle auf Seite 2). ab dem 31. Tag der Dienstzuteilung beträgt das Ausmaß der Zuteilungsgebühr 50% Versetzung Eine Versetzung von Amts wegen ist während der ersten drei Monate reisegebührenrechtlich wie eine Dienstzuteilung zu behandeln. Leider haben Vertragslehrer hier keinen Anspruch. Für den Inhalt verantwortlich: Helmut Gaal, 0664/ , helmut.gaal@gmx.at

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Personalvertretung Die Nr. 1 in Service

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Personalvertretung Die Nr. 1 in Service ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Reisegebühren April 2012 INHALTSVERZEICHNIS DIENSTREISE... 3 REISEKOSTENVERGÜTUNG... 3 TAGESGEBÜHR... 4 NÄCHTIGUNGSGEBÜHR...

Mehr

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Reisegebühren. Personalvertretung Die Nr.

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Reisegebühren. Personalvertretung Die Nr. ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Reisegebühren Oktober 2015 INHALTSVERZEICHNIS DIENSTREISE... 3 REISEKOSTENVERGÜTUNG... 3 TAGESGEBÜHR... 4 NÄCHTIGUNGSGEBÜHR...

Mehr

O Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012

O Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012 O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung

Mehr

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro August 2014 INHALTSVERZEICHNIS FAHRTKOSTENZUSCHUSS ( 20B GEHG)... 3 ANSPRUCH...

Mehr

REISEGEBÜHREN. unter Berücksichtigung der RGV-Novelle 2010 veröffentlicht im BGBL I Nr. 111/2010

REISEGEBÜHREN. unter Berücksichtigung der RGV-Novelle 2010 veröffentlicht im BGBL I Nr. 111/2010 Zentralausschuss für berufsbildende Pflichtschulen Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Tel.: 0732/71 97 00-150, Fax: 0732/7720-259494 Email: albert.arzt@ooe.gv.at, judith.roth@ooe.gv.at, andreas.mascher@ooe.gv.at

Mehr

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Dezember 2008 FAHRTKOSTENZUSCHUSS ( 20b GehG) Anspruch haben alle Kolleginnen und

Mehr

Bauschgebühren. I. Mittels Reiserechnungsformular (Reiserechnung für Schulveranstaltungen) ist der Ersatz der Auslagen zu beantragen für:

Bauschgebühren. I. Mittels Reiserechnungsformular (Reiserechnung für Schulveranstaltungen) ist der Ersatz der Auslagen zu beantragen für: Bauschgebühren für Schulveranstaltungen RGV I. Mittels Reiserechnungsformular (Reiserechnung für Schulveranstaltungen) ist der Ersatz der Auslagen zu beantragen für: Stand 2001 ab 1. 1. 2002 1. Exkursionen,

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Reiseabrechnung - LehrerInnen

Häufig gestellte Fragen zur Reiseabrechnung - LehrerInnen Häufig gestellte Fragen zur Reiseabrechnung - LehrerInnen Seite 1 Reisegebühren - LehrerInnen Häufig gestellte Fragen zur Reiseabrechnung - LehrerInnen 1. An welche Schule muss man die Reiseabrechnung

Mehr

PENDLERPAUSCHALE PENDLEREURO PENDLERRECHNER

PENDLERPAUSCHALE PENDLEREURO PENDLERRECHNER PERSONALVERTRETUNG ZENTRALAUSSCHUSS der Landeslehrer an Berufsschulen beim Amt der NÖ Landesregierung Vorsitz: Mag. Belinda Kalab 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tor z.landhaus 02742/9005/16520, Fax:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/1391-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Christine X, Adr., vom 23. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung 16. (1) 1. bis 5. 16. Abs. 1 Z 1 bis Z 5 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung

Mehr

Richtlinie Dienstreisen

Richtlinie Dienstreisen Richtlinie Dienstreisen Wichtige gesetzliche Regelungen für Dienstreisen: 1. Anspruch auf Reisegebühren...2 2. Dienstort...2 3. Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges...2 4. Mitbeförderung...3 5. Taggeld...3

Mehr

I. Checkliste zur Überprüfung von Reiserechnungen

I. Checkliste zur Überprüfung von Reiserechnungen Prüfungstätigkeit der SchulleiterInnen Seite 1 02.05.2016 16:45:36 I. Checkliste zur Überprüfung von Reiserechnungen Die nachfolgenden Bestimmungen sind für Beamte wie für Vertragsbedienstete gleichermaßen

Mehr

SCHULVERAN- STALTUNGEN

SCHULVERAN- STALTUNGEN SCHULVERAN- STALTUNGEN Schulveranstaltungen 3 SchUG, Schulveranstaltungenverordnung Als Schulveranstaltungen kommen insbesondere in Betracht: Eintägige Schulveranstaltungen / SchVV Lehrausgänge, Exkursionen

Mehr

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss Wichtig! Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss ist an den Anspruch auf die Pendlerpauschale ab dem Tag der

Mehr

Pendlerpauschale ab 2013

Pendlerpauschale ab 2013 Pendlerpauschale ab 2013 Am 20. März 2013 wurde die Erweiterung der Pendlerförderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetz rückwirkend ab 1. Jänner 2013 in Kraft getreten - mit Ausnahme

Mehr

Pendlerpauschale ab 2014

Pendlerpauschale ab 2014 Pendlerpauschale ab 2014 Am 25.06.2014 trat die Änderung der ursprünglichen PendlerVO vom 19.09.2013 in Kraft. Am selben Tag wurde auch der überarbeitete Pendlerrechner auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Mehr

REISEGEBÜHREN. Kurzfassung

REISEGEBÜHREN. Kurzfassung REISEGEBÜHREN Kurzfassung Stand: September 2013 Ihr APS-Team in Niederösterreich Helmut ERTL Vorsitzender Handy: 0676/83450-201 Telefon: 02742/9005-16510 helmut.ertl@noel.gv.at Zentrale: ZA - APS - NÖ

Mehr

Welche Reisekosten sind steuerlich absetzbar? INLAND und AUSLAND Stand: Juli 2008

Welche Reisekosten sind steuerlich absetzbar? INLAND und AUSLAND Stand: Juli 2008 Welche Reisekosten sind steuerlich absetzbar? INLAND und AUSLAND Stand: Juli 2008 I. REISEKOSTEN bei INLANDSREISEN Als Reisekosten können nur Aufwendungen angesehen werden, die unmittelbar mit der Dienstreise

Mehr

3. Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel

3. Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel Informationen zum Landesreisekostenrecht 1. Rechtsgrundlagen Für Dienstreisen bzw. Dienstgänge gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) und die dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Mehr

Steuerfreie Reisekostenersätze und Geltendmachung von Reisekosten - Unterschiede

Steuerfreie Reisekostenersätze und Geltendmachung von Reisekosten - Unterschiede Steuerfreie Reisekostenersätze und Geltendmachung von Reisekosten - Unterschiede Dass alle Steuerpflichtigen gleich sind, manche aber gleicher, erhellt wieder einmal mehr aus der unterschiedlichen Höhe

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Aufgrund der 7 und 36 Absatz 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) i.v.m. 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in den zur

Mehr

REISERICHTLINIE. zur Abrechnung der Dienstreisen von Beamten und Vertragsbediensteten an der Technischen Universität Wien (Stand 28.01.

REISERICHTLINIE. zur Abrechnung der Dienstreisen von Beamten und Vertragsbediensteten an der Technischen Universität Wien (Stand 28.01. REISERICHTLINIE zur Abrechnung der Dienstreisen von Beamten und Vertragsbediensteten an der Technischen Universität Wien (Stand 28.01.2011) ersetzt Reiserichtlinie in der Fassung des Beschlusses des Rektorates

Mehr

Pendlerpauschale ab 2014

Pendlerpauschale ab 2014 Pendlerpauschale ab 2014 Neue Kriterien für das Pendlerpauschale durch neue Pendlerverordnung 2014 Im März 2013 wurde die Erweiterung der Pendlerförderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese beinhaltete

Mehr

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB.

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB. Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des WTB bei Dienstreisen und Dienstgängen anlässlich von Sitzungen, sowie bei Vertretungen

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,

Mehr

Steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland

Steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland Steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland Aufwendungen für betrieblich veranlasste Reisen von Unternehmern sind als Betriebsausgaben absetzbar. Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für Verkehrsmittel

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für... A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände, zum

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 2/2011

RUNDSCHREIBEN Nr. 2/2011 A-6020 Innsbruck, Innrain 1, Andechshof Telefon 0512/52033-0, Fax 0512/52033-7. Februar 2011 Bei Rückfragen: Durchwahl 305 Sachbearbeiterin: HR Mag. Karin Brandl E-Mail: k.brandl@lsr-t.gv.at Zahl: 146.01/92-11

Mehr

"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988)

Jobticket - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988) Information BMF - VI/7 (VI/7) 5. Juni 2013 BMF-010222/0059-VI/7/2013 "Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988) Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor,

Mehr

Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier

Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier Vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr. 107) 1 Persönlicher Geltungsbereich (1) Diese Ordnung gilt unbeschadet der Absätze 2 und 3 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise (isd Einkommensteuergesetztes) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0159-W/10, RV/0158- W/10 und RV/0156-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Adr.Bw., vom 15. September 2009 gegen die Bescheide

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0340-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland - Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht

Mehr

Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer

Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 407) Der KODA-Beschluss vom 3. September 2007 zu 44 Abs. 1 TVöD-VKA (BT-V) wird durch nachfolgende Regelung abgeändert: 1

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Auf Grund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Richtlinie Dienstreisen

Richtlinie Dienstreisen Richtlinie Dienstreisen Inhaltsverzeichnis Wichtige gesetzliche Regelungen für Dienstreisen:... 2 1. Anspruch auf Reisegebühren... 2 2. Dienstort... 2 3. Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges... 2 4. Mitbeförderung...

Mehr

Merkblatt Auslagenerstattung

Merkblatt Auslagenerstattung Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen Merkblatt Auslagenerstattung für Geförderte des Programms für Nachwuchswissenschaftlerinnen Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE HINWEISE... 3 2 GRUNDLAGEN DER

Mehr

Anwendungserlass. zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung. Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110)

Anwendungserlass. zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung. Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110) Anwendungserlass zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110) Vorbemerkung: Aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung

Mehr

Auszug aus der. Reisegebührenvorschrift 1955 StF: BGBl. Nr. 133/1955

Auszug aus der. Reisegebührenvorschrift 1955 StF: BGBl. Nr. 133/1955 Auszug aus der Reisegebührenvorschrift 1955 StF: BGBl. Nr. 133/1955 Allgemeine Bestimmungen 1. (1) Die Bundesbeamten ( 1 Abs. 1 des BDG) - im Folgenden kurz Beamte genannt - haben nach Maßgabe dieser Verordnung

Mehr

1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag

1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag BASICS 1) Anstellungs- und Versetzungssituation 2) Vertrag Vertrag mit dem Land NÖ / Verwaltungsbereich LSR. Dieser Vertrag ist ein befristeter II L Vertrag. II L Verträge: sind befristet auf ein Schuljahr

Mehr

gesetzliche Interessenvertretung Z ENTRALAUSSCHUSS für berufsbildende Pflichtschulen

gesetzliche Interessenvertretung Z ENTRALAUSSCHUSS für berufsbildende Pflichtschulen gesetzliche Interessenvertretung Personalvertretung der OÖ. Berufsschullehrer Z ENTRALAUSSCHUSS für berufsbildende Pflichtschulen Vorsitzender: BOL Albert Arzt, Berufsschule Kremsmünster dienstfreigestellt

Mehr

I. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten

I. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten I. Allgemeine Begriffe 1. Gesetzliche Regelung und allgemeine Grundsätze 9 1.1 Betriebsausgaben 9 1.2 Werbungskosten 10 1.3 Nicht abzugsfähige Ausgaben 10 1.4 Rechtsgrundlagen 10 II. Reisekosten 2. Begriff

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

Mehr

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Aktenzeichen: II-3001 Fachbereich: Finanzen OrgZ.: X 112-33 Gültigkeit: Ab: sofort Bis: Sachstand: 09.10.2012 Abrechnungsverfahren bei Dienstreisen, Dienstgängen und Ausund

Mehr

Gesetzliche Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Reisekosten.igx

Gesetzliche Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Reisekosten.igx Ersatz finanzieller Aufwendungen Ersatz der finanziellen Aufwendungen von AnwärterInnen, die von ihrem Finanzamt an die Hochschule Ludwigsburg zum Studium der Steuerverwaltung abgeordnet werden Finanzielle

Mehr

INFORMATIONEN ZUR ABRECHNUNG VON DIENSTREISEN

INFORMATIONEN ZUR ABRECHNUNG VON DIENSTREISEN INFORMATIONEN ZUR ABRECHNUNG VON DIENSTREISEN So kommen Sie schneller zu Ihrem Geld tirol Unser Land UNSERE BILDUNG unsere Zukunft Inhaltsverzeichnis Einleitung..........................................

Mehr

Spesenreglement. Dachverband für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, Frauenfeld

Spesenreglement. Dachverband für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, Frauenfeld Spesenreglement Dachverband für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, Frauenfeld Karl Moser, 18.10.2009 1 Änderung am: 20.09.2011 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines... 3 1.1. Geltungsbereich... 3 1.2.

Mehr

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2014 auf einen Blick: Pendlereuro in EUR pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke

Mehr

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G der Stadt Rödermark - Neufassung Beschluss vom 19.06.2001 in Kraft seit 01.04.2001-1. Änderung Beschluss vom 21.07.2015 in Kraft seit 31.07.2015 1 E N T S C H

Mehr

Die Pendlerpauschale in Österreich - ungerecht und unökologisch. NR Georg Willi Verkehrssprecher der Grünen

Die Pendlerpauschale in Österreich - ungerecht und unökologisch. NR Georg Willi Verkehrssprecher der Grünen Die Pendlerpauschale in Österreich - ungerecht und unökologisch NR Georg Willi Verkehrssprecher der Grünen Jänner 2015 1 Die Pendlerpauschale ist ein sog. Freibetrag. Das heißt: der/die Arbeitnehmer_in

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0588-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 18. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf

Mehr

Interne Richtlinie zur Verrechnung von Reisekosten

Interne Richtlinie zur Verrechnung von Reisekosten Salesianumweg 3, A 4020 Linz TEL +43 (0)732/772666 FAX 1010 E MAIL office@ph linz.at WEB www.phdl.at BIC RZOOAT2L IBAN AT05 3400 0000 0120 8701 UID ATU59278089 DVR 4005662 SKZ 401670 Interne Richtlinie

Mehr

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Fort- und Weiterbildung Veranstaltungs-Nr.: (ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich!) Name, Vorname

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/5100562/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 25.06.2014, zu Steuernummer 123/4567 betreffend

Mehr

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG).

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG). Infoblatt zu Reisekosten 1. Reisekostenvergütung wird geleistet für Dienstreisen, Dienstgänge und Reisen aus besonderem Anlass. Gesetzliche Grundlage ist das Landesreisekostengesetz (LRKG). Sie umfasst

Mehr

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen 87 50668 Köln Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen

Mehr

ÄNDERUNG DES ESTG 1988 RÜCKWIRKENDE PENDLERFÖRDERUNG

ÄNDERUNG DES ESTG 1988 RÜCKWIRKENDE PENDLERFÖRDERUNG ÄNDERUNG DES ESTG 1988 RÜCKWIRKENDE PENDLERFÖRDERUNG im JAHR 2013 (BGBl. I 53/2013) Pendlerpauschale NEU ab 1.1.2013 Pendler-EURO NEU ab 1.1.2013 Pendlerzuschlag NEU ab 1.1.2013 Jobticket NEU ab 1.1.2013

Mehr

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Mehr

Reisekostenabrechnung

Reisekostenabrechnung Reisekostenabrechnung Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Hiermit ergeben sich umfangreiche Änderungen

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSBEDINGUNGEN der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 11.12.2011 letzte Änderung am 21.09.2015 gültig mit 16.10.2015)

ENTSCHÄDIGUNGSBEDINGUNGEN der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 11.12.2011 letzte Änderung am 21.09.2015 gültig mit 16.10.2015) ENTSCHÄDIGUNGSBEDINGUNGEN der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 11.12.2011 letzte Änderung am 21.09.2015 gültig mit 16.10.2015) Zur leichteren Lesbarkeit wurde die männliche Form personenbezogener Hauptwörter

Mehr

F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15

F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15 F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f Kooperation Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Stand: 06/15 Allgemeines:

Mehr

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Stadt Mücheln (Geiseltal) Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund

Mehr

Checkliste 2013. Pendlerregelung neu. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013. Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung wissen sollten Seite 2

Checkliste 2013. Pendlerregelung neu. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013. Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung wissen sollten Seite 2 5/2013 Checkliste 2013 Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013 Beilage Pendlerregelung neu Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung wissen sollten Seite 2 INHALT: 1 Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung

Mehr

ALLGEMEINES ZU REISENKOSTEN

ALLGEMEINES ZU REISENKOSTEN REISEKOSTEN UND DIÄTEN - 1 - ALLGEMEINES ZU REISENKOSTEN Prinzipiell lassen sich die Aufwendungen für eine Reise - sei es nun eine Dienstreise eines Dienstnehmers oder eine Geschäftsreise des Unternehmers

Mehr

Informationen zum Vorbereitungsdienst

Informationen zum Vorbereitungsdienst Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Informationen zum Vorbereitungsdienst 7.2.2013 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Rechte und Pflichten der

Mehr

Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW

Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW Dieses Merkblatt behandelt nur die Fahrtkostenvergütungen für Dienstreisen mit dem eigenen PKW. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Tages-

Mehr

Verwaltungspraktikum in der Vorarlberger Landesverwaltung

Verwaltungspraktikum in der Vorarlberger Landesverwaltung Verwaltungspraktikum in der Vorarlberger Landesverwaltung Informationsblatt 1 Warum wir Verwaltungspraktika anbieten Wir wollen jungen Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen die Möglichkeit geben,

Mehr

Tipps für Pendlerinnen und Pendler

Tipps für Pendlerinnen und Pendler Tipps für Pendlerinnen und Pendler 2013 tritt das bisher größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand Dezember 2012 Der ÖAAB und die FCG setzten mit dem Pendlereuro

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/5100440/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 11. Februar 2013, betreffend Einkommensteuer 2012

Mehr

Gesetzliche Grundlagen 2008

Gesetzliche Grundlagen 2008 49 Kinderzulage Für das erste Kind monatlich 61,27 Für das zweite Kind monatlich 63,68 Für das dritte Kind monatlich 67,25 Für jedes weitere Kind monatlich 69,67. 65 Kinderzulage Für das erste Kind monatlich

Mehr

Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV)

Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV) Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV 447 Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV) vom 14. Dezember 1983 KABl. 1984 S. 14 Änderungen

Mehr

Kilometergeld Diäten-Regelung

Kilometergeld Diäten-Regelung Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Oberösterreich Kilometergeld Diäten-Regelung Besser informiert. www.ooe-oeaab.at ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter Rat & Hilfe.

Mehr

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Jänner 2016 Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben Dazu zählen

Mehr

GA BAB Seite 1 (04/2012) 63. Änderungen

GA BAB Seite 1 (04/2012) 63. Änderungen GA BAB Seite 1 (04/2012) 63 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung

Mehr

Durchführungsrichtlinie

Durchführungsrichtlinie Durchführungsrichtlinie Kostenersatz für den Transport von Kindern mit Beeinträchtigungen Geltungsbereich: Heilpädagogische Kindergarten- und Hortgruppen sowie Integrationsgruppen in Regelhorten laut Oö.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0702-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Feber 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten, vertreten

Mehr

Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld

Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld Wenn einem Arbeitnehmer für Dienstfahrten oder Dienstreisen Fahrtkosten erwachsen, steht ihm i.d.r. ein Kostenersatz durch den Dienstgeber zu. Als Vergütung der Fahrtkosten

Mehr

Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten

Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten Sophia Engelhardt, Haus der Wirtschaft, Kiel, Trägerforum ZPA, 29.11.2011 Firmenkunden Immobilienkunden Kommunalkunden Zuschüsse Welche Vorschriften

Mehr

S A T Z U N G /07-Aufwandsentschae.DOC

S A T Z U N G /07-Aufwandsentschae.DOC S A T Z U N G der Gemeinde Wingst über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Wingst (Aufwandsentschädigungssatzung)

Mehr

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v.

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v. JUDOVERBAND RHEINLAND e.v. Finanz- und Kassenordnung Abrechnungsgrundsätze Aus formalen Gründen heraus wird auf die durchgängige Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform zur Bezeichnung von

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/0125-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang

Mehr

Informationen des Bischöflichen Generalvikariates über die Änderung der Bestimmungen

Informationen des Bischöflichen Generalvikariates über die Änderung der Bestimmungen Informationen des Bischöflichen Generalvikariates über die Änderung der Bestimmungen zur Abrechnung von Reisekosten gemäß der Anlage 8 zur KAVO Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Vorgesetzte

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

Mehr

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen in der Fassung der 1. Änderungssatzung in Kraft getreten am 01.12.2016 Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen Präambel Auf Grundlage

Mehr

RM 05: Schulveranstaltungen Ausland EMPLOYEE SELF SERVICE ANLEITUNGEN. LANDESSCHULRAT FUER STEIERMARK Klaus Kastl Sabina Pirrer

RM 05: Schulveranstaltungen Ausland EMPLOYEE SELF SERVICE ANLEITUNGEN. LANDESSCHULRAT FUER STEIERMARK Klaus Kastl Sabina Pirrer RM 05: Schulveranstaltungen Ausland EMPLOYEE SELF SERVICE ANLEITUNGEN LANDESSCHULRAT FUER STEIERMARK Klaus Kastl Sabina Pirrer Employee Self Service (ESS) Reisemanagement Schulveranstaltung - Ausland Diese

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise (isd Einkommensteuergesetztes) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro,

Mehr

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil 1 von 6 Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte für die Änderungen im Einkommensteuergesetz 1988: Die Pendlerförderung soll ausgeweitet werden. Das Pendlerpauschale soll anteilig auch für

Mehr

Auswertungen aus dem Reisemanagement für die Arbeitnehmerveranlagung (Stand: 26.01.2012)

Auswertungen aus dem Reisemanagement für die Arbeitnehmerveranlagung (Stand: 26.01.2012) Auswertungen aus dem Reisemanagement für die Arbeitnehmerveranlagung (Stand: 26.01.2012) A) Nachweis über nicht ausgeschöpfte steuerfreie Beträge Transaktion ZP_REI_STFRB - Nachw. über n. ausgeschöpfte

Mehr

Verfahren zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Kalenderjahr 2014

Verfahren zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Kalenderjahr 2014 Verfahren zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Kalenderjahr 2014 Liebe Eltern, Januar 2015 für angefallene Fahrtkosten zur Beförderung Ihres Kindes zur Montessori Schule können Sie einen

Mehr

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen Einführung in das Reisekostenrecht Internetseite der Universität zu Lübeck Welche Formulare gibt es und wo finde ich diese? Formulare zu Reisekosten http://www.uni-luebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/formulare.html

Mehr

Das EDR auf einen Blick

Das EDR auf einen Blick Mai 2015 Das EDR auf einen Blick Ausgangspunkt einer Dienstreise ist die Betriebsstätte. Sobald ein Mitarbeiter die Betriebsstätte im dienstlichen Auftrag verlässt, ist er auf Dienstreise. Auch der Wohnsitz

Mehr

Spesenordnung des DAB (SO-DAB)

Spesenordnung des DAB (SO-DAB) Stand: 27. September 2009 -DAB Spesenordnung des DAB (-DAB) 1 Allgemeines 1.1 Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungsgelder und Gebühren werden nur im Rahmen der -DAB und nur dann erstattet, wenn die Reise/Aufgabe

Mehr

Satzung. über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg

Satzung. über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg Landkreis Cloppenburg Schülerbeförderungssatzung in der Fassung vom 01.08.2012 Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat (Graz) 6 GZ. RV/0342-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vom 23. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes CC vom 12.

Mehr

NEBENGEBÜHREN- G DIENSTRECHT VERORDNUNG 4 VERORDNUNG ÜBER DIE NEBENGEBÜHREN DER BEAMTEN DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK

NEBENGEBÜHREN- G DIENSTRECHT VERORDNUNG 4 VERORDNUNG ÜBER DIE NEBENGEBÜHREN DER BEAMTEN DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK VERORDNUNG ÜBER DIE NEBENGEBÜHREN DER BEAMTEN DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK (Gemeinderatsbeschluss vom 18.5.1972 in der Fassung der Beschlüsse vom 5.4.1973, 17.12.1973, 25.10.1978, 25.6.1982, 28.6.1984,

Mehr

Satzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz

Satzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz Satzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz 1. Abschnitt Kreistagsabgeordnete 1 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld (1) Die Kreistagsabgeordneten erhalten

Mehr

Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom

Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 15.01.2004 Aufgrund der 5 und 29 Abs. 2 Nr. 9 der Landkreisordnung vom 15. Okt. 1993 (GVBl. I S. 433) in Verbindung

Mehr

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Was tun beim Kauf aus dem Ausland?... 2 2. Erfreuliche Änderungen für Pendler... 2 3. Sind Gefahrenzulagen steuerfrei?... 3 4. Neue Abgabe

Mehr