Alles über die PendlerInnenbeihilfe
|
|
|
- Kajetan Mann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Alles über die PendlerInnenbeihilfe Wer kann die PendlerInnenbeihilfe beantragen? Steirische ArbeitnehmerInnen Personen, die eine Umschulung gemacht haben Lehrlinge, die während der Berufsschule im Internat gewohnt haben Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Hauptwohnsitz während des Beantragungszeitraumes in der Steiermark Jahresbruttoeinkommen ohne Familienbeihilfe maximal ,- Erhöhung der Einkommensgrenze pro versorgungspflichtiges Kind um 3.180,- Einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort mindestens 25 km Hin- und Rückfahrt bei TagespendlerInnen mindestens dreimal wöchentlich, bei WochenpendlerInnen mit Zweitwohnsitz mindestens zweimal pro Monat Kein Anspruch auf Freifahrt, kein vom Dienstgeber unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel. PendlerInnen, die den Freifahrtanspruch nicht nutzen konnten, müssen dies nachweisen! Höhe der Beihilfe bei einem Jahresbruttoeinkommen und bei einer einfachen Entfernung von 25 bis 49 km 50 bis 74 km ab 75 km bis zu bis zu bis zu bis zu Wann und wo kann angesucht werden? Vom 1. Jänner bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres persönlich in den Außenstellen der Arbeiterkammer (AK) Steiermark und in der AK in Graz oder per Post unter dem Kennwort PendlerInnenbeihilfe an die Arbeiterkammer, Hans-Resel-Gasse 8 14, 8020 Graz Erforderliche Unterlagen (Kopien) Bestätigung der Gemeinde über den Hauptwohnsitz Bestätigung des Arbeitgebers über das Jahresbruttoeinkommen und den Arbeitsort Jahreslohnzettel oder vollständiger Einkommensteuerbescheid (wenn keine Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt) Bestätigung des Arbeitsmarktservice über Zeiten der Schulungsmaßnahmen Familienbeihilfenbescheid vom Finanzamt bzw. Nachweis über die Unterhaltszahlungen Wo sind die Formulare erhältlich? In den Außenstellen der Arbeiterkammer Steiermark, in der Arbeiterkammer in Graz, in der Gemeinde und im Internet unter Weitere Fragen? Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer, Hans-Resel-Gasse 8 14, 8020 Graz, unter der Telefonnummer /2800 oder [email protected]
2 Eingangsstempel der Arbeiterkammer Steiermark An die Arbeiterkammer Steiermark PendlerInnenbeihilfe Hans-Resel-Gasse 8 14 Ansuchen um Gewährung einer 8020 Graz PendlerInnenbeihilfe für das Jahr Für den Zeitraum von bis 2. Familienname Vorname Geburtsdatum männl. weibl. Telefon 3. Derzeitiger Hauptwohnsitz Anschrift PLZ Ort Gemeinde 4. Hauptwohnsitz während des Beantragungszeitraumes (nur auszufüllen, wenn ein Wechsel des Hauptwohnsitzes erfolgte) von bis in 5. JAHRESBRUTTOEINKOMMEN laut Dienstgeberbestätigung(en) oder vollständiger Einkommensteuerbescheid 6. Anzahl der Kinder, für die im Beantragungszeitraum Familienbeihilfe bezogen bzw. Unterhalt geleistet wurde (Unterlagen beilegen!) 7. Bankverbindung (eine Barauszahlung bzw. Postanweisung ist nicht möglich) IBAN: BIC: 8. Beantragungszeitraum Arbeitsorte Freifahrtanspruch a) von bis in ja nein b) von bis in ja nein c) von bis in ja nein Bitte nicht ausfüllen! Lehrling, während der Berufsschule im Internat von bis Ort 9. TagespendlerIn WochenpendlerIn (mit Zweitwohnsitz) wie oft in der Woche 10. BESCHÄFTIGUNGSLOSE ZEITEN (z. B. Karenzurlaub, Präsenz-/Zivildienst, Arbeitslosigkeit, Schulbesuch, Ferien) von bis 11. Überwiegend verwendetes Verkehrsmittel (bitte nur eine Möglichkeit ankreuzen!) privates Kfz öffentliches Verkehrsmittel als FahrerIn Bus Werkbus als MitfahrerIn Bahn Firmen-Pkw
3 Bestätigung des Arbeitgebers (oder Jahreslohnzettel oder vollständiger Einkommensteuerbescheid) 1. Herr/Frau geb. am wohnhaft in war im Jahr von bis ohne Arbeitsunterbrechung bei uns in Straße, PLZ, Ort beschäftigt (falls mehrere Arbeitsorte infrage kommen, geben Sie diese bitte auf einem Beiblatt bekannt). 2. Falls Arbeitsunterbrechungen (Urlaub, Karenzurlaub, Krankheit, Ferien, Präsenz-/Zivildienst, Internat/Berufsschule) durchgehend länger als zwei Monate dauerten, geben Sie diese an: 3. Die Bruttobezüge aus diesem Dienstverhältnis betrugen einschließlich der Sonderzahlungen und allfälliger Zulagen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Trennungsgebühr), jedoch ohne Familienbeihilfe in der Zeit von bis insgesamt 4. Unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel ja nein 5. Tel.-Nr. oder -Adr. (Ort) (Datum) Firmenmäßige Zeichnung (Stampiglie u. Unterschrift d. Arbeitgebers) Bestätigung des Arbeitgebers (oder Jahreslohnzettel oder vollständiger Einkommensteuerbescheid) 1. Herr/Frau geb. am wohnhaft in war im Jahr von bis ohne Arbeitsunterbrechung bei uns in Straße, PLZ, Ort beschäftigt (falls mehrere Arbeitsorte infrage kommen, geben Sie diese bitte auf einem Beiblatt bekannt). 2. Falls Arbeitsunterbrechungen (Urlaub, Karenzurlaub, Krankheit, Ferien, Präsenz-/Zivildienst, Internat/Berufsschule) durchgehend länger als zwei Monate dauerten, geben Sie diese an: 3. Die Bruttobezüge aus diesem Dienstverhältnis betrugen einschließlich der Sonderzahlungen und allfälliger Zulagen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Trennungsgebühr), jedoch ohne Familienbeihilfe in der Zeit von bis insgesamt 4. Unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel ja nein 5. Tel.-Nr. oder -Adr. (Ort) (Datum) Firmenmäßige Zeichnung (Stampiglie u. Unterschrift d. Arbeitgebers)
4 Bestätigung der Gemeinde Die Antragstellerin/der Antragsteller hatte während des gesamten Beantragungszeitraumes den Hauptwohnsitz im hiesigen Gemeindegebiet. Die Antragstellerin/der Antragsteller hat seit den Hauptwohnsitz im hiesigen Gemeindegebiet. Der Wohnsitz in der übrigen Zeit war Der Wohnsitz in der übrigen Zeit ist nicht bekannt. Telefonnummer und -Adr. der Gemeinde (Stampiglie des Gemeindeamtes/Stadtamtes Magistrates Graz) (Datum) (Unterschrift) Zutreffendes bitte ankreuzen! Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister: i.a. Ich bestätige bzw. nehme zur Kenntnis, dass die Richtlinie über die Gewährung der PendlerInnenbeihilfe i. d. g. F. anerkannt wird; in dem Zeitraum, für den die Beihilfe beantragt wurde, regelmäßig im Sinne des 3 lit. b der Richtlinie vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort gependelt wurde; die Angaben richtig sind und wissentlich unrichtige Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können; die Beihilfe, die aufgrund unrichtiger Angaben gewährt wurde, an die Arbeiterkammer Steiermark zurückzuzahlen ist; verlangte Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen für die Gewährung dieser Beihilfe bzw. im Rahmen der nachträglichen Überprüfung innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorgelegt werden; eine Datenverarbeitung hinsichtlich des Ansuchens vorgenommen wird, wobei der Verarbeitung dieser Datenarten zum Zwecke der Anspruchsprüfung und der Festsetzung der Höhe der PendlerInnenbeihilfe sowie der Kontrolle durch das Land Steiermark ausdrücklich zugestimmt wird. Ohne Verarbeitung dieser Daten ist eine Beihilfengewährung nicht möglich. Des Weiteren wird der Datenverarbeitung bis zur Kontrolle durch das Land Steiermark bzw. bis zu einer allfälligen weiteren Antragstellung, längstens jedoch bis zum des Folgejahres, ausdrücklich zugestimmt. Mit Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht; die Ansuchen in der Reihenfolge des Einlangens bei der Arbeiterkammer Steiermark bearbeitet werden und daher die Erledigung aufgrund der Vielzahl der Anträge mehrere Monate dauern kann; Unterlagen (bitte in Kopie beilegen) Bei versorgungspflichtigen Kindern Familienbeihilfenbescheid vom Finanzamt bzw. Nachweis über die Unterhaltszahlungen Bestätigung des Arbeitsmarktservice (für Zeiten der Schulungsmaßnahmen des AMS) Jahreslohnzettel oder vollständiger Einkommensteuerbescheid (wenn keine Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt) (Ort) (Datum) (eigenhändige Unterschrift)
5 Richtlinie der Arbeiterkammer Steiermark für die Gewährung einer Beihilfe an Pendlerinnen und Pendler (PendlerInnenbeihilfe) i. d. g. F. 1 Allgemeines (1) Die Arbeiterkammer Steiermark leistet nach Maßgabe dieser Richtlinie an Pendlerinnen und Pendler eine Beihilfe. (2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beihilfe besteht nicht. 2 Begriffsbestimmungen (1) Pendlerinnen/Pendler im Sinne dieser Richtlinie sind Personen, die regelmäßig im Sinne des 3 lit.b vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort und zurück fahren, sofern die einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 Kilometer beträgt. (2) Als maßgebliche Entfernung gilt die Entfernung in Straßenkilometern zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort. Bei mehreren Arbeitsorten innerhalb eines Kalendermonats ist nur jener Arbeitsort relevant und für den jeweiligen Kalendermonat anzugeben, zu welchem am häufigsten gependelt wurde. Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. (3) Gebührenurlaub, Karenzurlaub oder Krankheit bis zu je zwei Monaten unterbrechen den Anspruch auf Beihilfe nicht. (4) Zeiten von Schulungsmaßnahmen, die durch das Arbeitsmarktservice gefördert werden, werden bei der Bemessung der Beihilfe berücksichtigt, sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Orte, an denen die Schulungsmaßnahme besucht wurde, stellen damit Arbeitsorte im Sinne der Richtlinie dar. (5) Die Ansuchen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bei der Arbeiterkammer Steiermark bearbeitet. 3 Förderungsvoraussetzungen Eine Beihilfe wird gewährt, wenn a) der Hauptwohnsitz während des Beantragungszeitraumes (abgelaufenes Kalenderjahr) in der Steiermark lag; b) die Hin- und Rückfahrt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort - täglich, im Monatsdurchschnitt mindestens aber 3-mal in der Woche - wöchentlich (mit Zweitwohnsitz), mindestens aber 2-mal innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen erfolgte; c) das jährliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers im Beantragungsjahr ,- nicht überstiegen hat. Unter Bruttoeinkommen im Sinne dieser Bestimmungen ist das Gesamteinkommen einschließlich Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) und Zulagen, jedoch ohne Familienbeihilfe und Abfertigung zu verstehen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes versorgungspflichtige Kind um 10 %. Als Kinder im Sinne dieser Richtlinie gelten solche, für die im Beantragungszeitraum Familienbeihilfe bezogen bzw. Unterhalt geleistet wurde; d) kein Anspruch auf Freifahrt bestand; e) kein unentgeltliches Transportmittel zur Verfügung gestellt wurde; f) trotz des Anspruches auf Freifahrt bzw. trotz der Zurverfügungstellung unentgeltlicher Transportmittel diese aufgrund der Arbeitszeiten an mehr als der Hälfte der Arbeitstage bei Tagespendlerinnen/Tagespendlern und Fahrtage bei Wochenpendlerinnen/Wochenpendlern nicht genutzt werden konnten. 4 Höhe der Beihilfe (1) Die Beihilfe beträgt für das Jahr 2017: bei einem Jahresbruttoeinkommen und bei einer Entfernung von 25 bis 49 km 50 bis 74 km ab 75 km bis zu bis zu bis zu bis zu (2) Beihilfen von weniger als 10,- werden nicht ausbezahlt. 5 Gewährung und Auszahlung der Beihilfe (1) Bei Zutreffen der Voraussetzungen wird die Beihilfe im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr gewährt und durch Überweisung auf ein bekannt zu gebendes Konto eines inländischen Geldinstitutes ausbezahlt. Barauszahlungen oder Postanweisungen sind nicht möglich. (2) Die Beihilfe wird anteilig nach Monaten berechnet. Bei der Berechnung wird jeder angefangene Monat voll angerechnet. Die unter 4 angeführten jährlichen Beihilfensätze werden zur Gänze nur dann gewährt, wenn für alle Kalendermonate des Jahres die Voraussetzungen erfüllt sind. 6 Ansuchen (1) Die Beihilfe kann nur im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr (Beantragungszeitraum) beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres bei der Arbeiterkammer Steiermark einlangen. (2) Für das Ansuchen sind ausnahmslos Formblätter zu verwenden, die unentgeltlich in jeder Außenstelle der AK, der AK in Graz und unter erhältlich sind. (3) Das Ansuchen muss enthalten: a) Bestätigung des Arbeitgebers über das Jahresbruttoeinkommen, den Arbeitsort und ein allenfalls unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel b) Bestätigung des Arbeitsmarktservice über Zeiten der Schulungsmaßnahmen c) Bestätigung der Gemeinde über den Hauptwohnsitz d) Familienbeihilfenbescheid vom Finanzamt bzw. Nachweis über die Unterhaltszahlungen. 7 Verpflichtung Von der Antragstellerin/vom Antragsteller ist im Ansuchen verbindlich und unwiderruflich zu erklären, dass a) diese Richtlinie anerkannt wird; b) in dem Zeitraum, für den die Beihilfe beantragt wurde, regelmäßig im Sinne des 3 lit.b vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort gependelt wurde; c) die Angaben richtig sind und wissentlich unrichtige Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können; d) die Beihilfe, die aufgrund unrichtiger Angaben gewährt wurde, an die Arbeiterkammer Steiermark zurückzuzahlen ist; e) verlangte Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen für die Gewährung dieser Beihilfe bzw. im Rahmen der nachträglichen Überprüfung innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorgelegt werden; 8 Einwilligung zur Datenverarbeitung Die Antragstellerin/der Antragsteller bestätigt über den Inhalt der Datenverarbeitung laut Ansuchen informiert zu sein. Der Verarbeitung dieser Datenarten wird zum Zwecke der Anspruchsprüfung und der Festsetzung der Höhe der PendlerInnenbeihilfe sowie der Kontrolle durch das Land Steiermark ausdrücklich zugestimmt. Ohne Verarbeitung dieser Daten ist eine Beihilfengewährung nicht möglich. Die Antragstellerin/der Antragsteller stimmt der Datenverarbeitung bis zur Kontrolle durch das Land Steiermark bzw. bis zu einer allfälligen weiteren Antragstellung, längstens jedoch bis zum des Folgejahres, ausdrücklich zu. Mit Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. 9 Zeitliche Geltung Die Gültigkeit dieser Richtlinie endet mit
A l l e s ü b e r d i e P e n d l e r I n n e n b e i h i l f e
A l l e s ü b e r d i e P e n d l e r I n n e n b e i h i l f e Wer kann die PendlerInnenbeihilfe beantragen? Steirische ArbeitnehmerInnen Personen, die eine Umschulung gemacht haben Lehrlinge, die während
A l l e s ü b e r d i e P e n d l e r I n n e n b e i h i l f e
A l l e s ü b e r d i e P e n d l e r I n n e n b e i h i l f e Wer kann die PendlerInnenbeihilfe beantragen? Steirische ArbeitnehmerInnen Personen, die eine Umschulung gemacht haben Lehrlinge, die während
NÖ Lehrlingsförderung - Richtlinien gültig für Anträge ab 1. April 2016 F3-ANF-2062/
1. Allgemeines NÖ Lehrlingsförderung - Richtlinien gültig für Anträge ab 1. April 2016 F3-ANF-2062/006-2016 1.1. Das Land Niederösterreich leistet an Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit
FAHRTKOSTENZUSCHUSS FÜR BERUFSPENDLERiNNEN
Arbeiterkammer Kärnten Bahnhofplatz 3 921 Klagenfurt am Wörthersee FAHRTKOSTENZUSCHUSS FÜR BERUFSPENDLERiNNEN AntragstellerIn Nachname Vorname Akademischer Grad Geschlecht männl. weibl. Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
NÖ P E N D L E R H I L F E
An das Amt der NÖ Landesregierung Abt. Allgemeine Förderung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten NÖ P E N D L E R H I L F E F O L G E A N T R A G F3-PH- eingelangt: Familien- und Vorname Antragsteller(in) Staatsbürgerschaft:
NÖ LEHRLINGSPENDLERHILFE
An das Amt der NÖ Landesregierung Abt. Allgemeine Förderung Landhausplatz 1 3109 Pölten F3-PH- eingelangt: NÖ LEHRLINGSPENDLERHILFE E R S T A N T R A G Antragsteller(in) Familien- und Vorname (Lehrling)
NÖ P E N D L E R H I L F E
An das Amt der NÖ Landesregierung Abt. Allgemeine Förderung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten F3-PH- eingelangt: Antragsteller(in) NÖ P E N D L E R H I L F E E R S T A N T R A G Familien- und Vorname Antragsteller(in)
FAMILIENHOSPIZKARENZ. An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz. Eingangsstempel
An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 8021 Graz Eingangsstempel FAMILIENHOSPIZKARENZ Antrag auf Pflegekarenzgeld ( 21c Abs.3 des Bundespflegegeldgesetzes) Ansuchen um Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Antrag auf Heizkostenzuschuss 2016
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen Michael-Gaismair-Str. 1 6020 Innsbruck Tel. 0512/508/3692 oder 3693, Fax 0512/508/742635 E-Mail: [email protected]
Familienname / Nachname Vorname VSNR (Geburtsdatum) 2) Daten der pflegebedürftigen Person Familienname / Nachname Vorname VSNR (Geburtsdatum)
An das Sozialministeriumservice Landesstelle Eingangsstempel ANSUCHEN für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes) 1) ZuwendungswerberIn
Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes)
An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes) 1) Zuwendungswerber
ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN
Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen Hauptreferat Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN Ansuchen um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages
Antrag Gemeindeförderung Kostenbeitrag Kindergarten
Antrag Gemeindeförderung Kostenbeitrag Kindergarten Familien- und Vorname des Kindes: Geburtsdatum: Familien- und Vorname der Eltern (Erziehungsberechtigen): Geburtsdatum: Adresse des Hauptwohnsitzes:
1. Angaben zum Kind/zu den Kindern, für das/die der Kinderbetreuungszuschuss beantragt wird.
JUFF/FAMILIENREFERAT Eingangsstempel des Amtes der Tiroler Landesregierung An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung JUFF - Familienreferat Michael-Gaismair-Straße 1 A-6010 Innsbruck Tel.: 0512/508-3567
NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss
NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum Kindergarten gültig ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 NÖ Familien und NÖ Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss
Antrag auf Gewährung der Landes- Kinderbetreuungsbeihilfe
Antrag auf Gewährung der Landes- Kinderbetreuungsbeihilfe 1/5 AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft Referat Kinderbildung und betreuung Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
A N S U C H E N. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA I/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/224 A N S U C H E N zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss
PFLEGEKARENZ / PFLEGETEILZEIT
An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 8021 Graz Eingangsstempel PFLEGEKARENZ / PFLEGETEILZEIT Antrag auf Pflegekarenzgeld ( 21c Abs.1 des Bundespflegegeldgesetzes) Bitte in
A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)
Beilage 4 An die Name der Gemeinde Adresse A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
A N S U C H E N über die Gewährung einer Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern nach den Richtlinien des Landes Burgenland
Stempel- und gebührenfrei gemäß 4 Bgld. Familienförderungsgesetz An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz 7000 Eisenstadt Eingangsstempel A N S
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)
Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Ist nur auszufüllen, wenn der Zuschusswerber oder die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person ist.
Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft Soziales und Integration (IVa) Landhaus Römerstraße15 6901 Bregenz Eingangsstempel des Landes A N S U C H E N auf Gewährung eines Zuschusses
ANSUCHEN um KOSTENLOSE BEISTELLUNG DES UNTERRICHTSBEDARFES (Freilernmittel)
Kultur und Bildung, Schulen ANSUCHEN um KOSTENLOSE BEISTELLUNG DES UNTERRICHTSBEDARFES (Freilernmittel) SCHULJAHR: 1. Angaben zum/zur ANTRAGSTELLER/IN (Erziehungsberechtigte/er) Familienname, Vorname Wohnadresse
NÖ Landeskindergarten
Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.
Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017
Bitte zurücksenden an: Markt Feucht Hauptstr. 33 90537 Feucht Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017 Antrag bitte vollständig
Stadtverwaltung Rutesheim
Stadtverwaltung Rutesheim Antrag auf Gewährung eines einmaligen, kindergebundenen Zuschusses aus dem kommunalen Förderprogramm für den Wohnungsbau von Familien mit Kindern Es gelten die jeweils beschlossenen
ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE
An die Stadtgemeinde Enns Hauptplatz 11 4470 Enns ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE Antragsteller: Adresse: Telefon: Unter Zugrundelegung des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Februar 2000 wird die
STADTGEMEINDE FISCHAMEND
STADTGEMEINDE FISCHAMEND Unterstützung für berufstätige Eltern, die ihre Kinder in der Fischamender Kinderkrippe betreuen lassen. Förderrichtlinien gültig ab 01.02.2012 Allgemeine Bestimmungen Die Stadtgemeinde
Ansuchen um Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ( 22 des Bundesbehindertengesetzes)
An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen um Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ( 22 des Bundesbehindertengesetzes) HINWEIS:
ERLÄUTERUNG ZUR FORDERUNGS- AUFSTELLUNG
ERLÄUTERUNG ZUR FORDERUNGS- AUFSTELLUNG DIESE INFORMATION HILFT IHNEN BEI DER ÜBERPRÜFUNG DER FÜR SIE GELTEND GEMACHTEN FORDERUNGEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN FORDERUNGSAUFSTELLUNG Die Forderungsaufstellung
Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen
An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz 7000 Eisenstadt Eingangsstempel Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland I. Angaben zum Förderungsansuchen
Antrag B (Berufliche Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz
Antrag B (Berufliche Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz Schulamt Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Der Magistrat Eingangsstempel Schulamt Die Bearbeitungszeit
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja
ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE
Eingangsstempel An das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 4 (Kompetenzzentrum Soziales) Mießtalerstraße 1-3 9020 Klagenfurt ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE gemäß den Richtlinien der Kärntner
A N T R AG auf Hilfe in besonderen Lebenslagen
A N T R AG auf Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 Hilfe in besonderen Lebenslagen durch: Beihilfe Darlehen Zweck: Eingangsvermerk: Hilfe bei Gewalt durch Angehörige oder
ANTRAG FÜR BEWERBER VON STIFTUNGSTIPENDIEN
ANTRAG FÜR BEWERBER VON STIFTUNGSTIPENDIEN einzureichen im Sekretariat der Abteilung Organisation und Koordination in der Zeit von Mo. Fr. von 9.00-12.00 Uhr sowie 13.30 bis 15.00 Uhr Erklärung zum Antrag:
Stempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N
Stempel- und gebührenfrei ab 1.7.1991 gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften An das Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt A N
Landeshauptstadt München. Direktorium
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt die beigefügten Erläuterungen und Richtlinien! Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen! Landeshauptstadt München Direktorium Eingangsvermerk des Direktoriums:
Unvollständig und nicht lesbar ausgefüllte Anträge können nicht angenommen werden!
Unvollständig und nicht lesbar ausgefüllte Anträge können nicht angenommen werden! Eingang des Antrages im Landratsamt bis spätestens 31. Oktober 2017, 24.00 Uhr Beantragt wird die Erstattung der Fahrtkosten
Erziehungsberechtigter: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer. Ehepartner/Lebenspartner: Name, Anschrift, Geburtsdatum
Kreis Rendsburg-Eckernförde Kinder, Jugend, Sport Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg eingegangen am: Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
Subventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz
Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format TT.MM.JJJJ. Sie können das Formular direkt
RICHTLINIEN gültig ab
NÖ Familienhilfe Eine Hilfe im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld (frühestens ab dem 0. Lebensmonat) bis zum 42. Lebensmonat. RICHTLINIEN gültig ab 1.1.2008 1 Ziele und Grundsätze Aufgrund des NÖ Familiengesetzes,
Pflegegeldstufe
An das Sozialministeriumservice Landesstelle Kärnten Kumpfgasse 23-25 9020 Klagenfurt am Wörthersee Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Wechsel einer selbständigen
Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb des Landkreises Harburg
Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb des Landkreises Harburg Ausgabevermerk: Sie haben am einen mündlichen Antrag gestellt. Den Formantrag reichen Sie
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Der Magistrat Stadt Rüsselsheim am Main Unterhaltsvorschussstelle Mainstraße 7 65428 Rüsselsheim am Main Tel.: 06142 83-0 Durchwahl: 06142 83-2145, Frau Tezcan Durchwahl: 06142 83-2146, Frau Karipidou
Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
An die Marktgemeinde Tullnerbach Hauptstraße 47 3013 Tullnerbach A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung
Hinweis: Antrag muss spätestens 18 Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung eingereicht werden.
Rücksendung an Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung Ludwigsplatz 2-4 67059 Ludwigshafen (von der zuständigen Kammer auszufüllen) Eingangsstempel:
RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016
RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS Tipps und Infos Stand: August 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident AK HILFT BEI INSOLVENZ
Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Straße, Hausnummer Telefonnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland per E-Mail an: [email protected]
Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)
Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle
HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
RICHTLINIENN ÜBER DIE DIREKTFÖRDERUNG VON HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya I.) Allgemeine Bestimmungen 1. Die Stadtgemeinde
Berufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2461-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W, xxx, vom 26. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten
9010 Klagenfurt 9500 Villach
AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Soziales, Jugend, Familie u. Frau Betreff: Gewährung von HEIZKOSTENZUSCHÜSSEN für die Heizperiode 2006/2007 DURCHFÜHRUNGSERLASS Datum: 13.09.2006 Zahl: 13-SH-35/136-2006
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Der Magistrat Stadt Rüsselsheim am Main Unterhaltsvorschussstelle Mainstraße 7 65428 Rüsselsheim am Main Tel.: 06142 83-0 Durchwahl: 06142 83-2145, Frau Tezcan Durchwahl: 06142 83-2146, Frau Karipidou
Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII
Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII Jugendamt Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Der Magistrat Antrag der Tagespflegeperson,
Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler
Pressegespräch, Mittwoch, 11. Oktober 2017 Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler TEILNEHMER: Gaby Schaunig, LHStv. in Günther Goach, Präsident Irene Hochstetter-Lackner,
Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Wundmanagement
Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Wundmanagement Präambel Das Land Burgenland gewährt als Träger von Privatrechten in Kooperation mit der Burgenländischen Gebietskrankenkasse auf Grundlage
Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement
Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973
Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe
Fonds Soziales Wien Beratungszentrum Behindertenhilfe Guglgasse 7-9, 1030 Wien Tel.: 05 05 379-66 620 oder 01/40 00-66 620 Fax: 05 05 379-99 66 650 oder 01/40 00-99 66 650 E-Mail: [email protected], Web:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bonn
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 53221 Bonn Antrag nach der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zurück an den Landkreis Uelzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Veerßer
Förderrichtlinien für Elektrofahrräder
Förderrichtlinien für Elektrofahrräder 1. Zielsetzung Mit der Förderung von Elektrofahrrädern soll der Ankauf und der Einsatz von einspurigen Elektrofahrzeugen für den Bereich der Marktgemeinde Völs durch
Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 112 Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26018 Fax: (030) 9018 26001 E-Mail: [email protected]
Woche 1 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Beginn Ende
Meldebogen für Tagespflegekinder zur Vorlage bei EKO Selbstsuche Jugendamt OF anderes Jugendamt / Kommune: 1 Anmeldung Abmeldung Änderung 2 Vertretung Mehrbedarf Name des Kindes: Geb.-Datum: Name der Tagespflegeperson:
Förderantrag für die freiwillige städtische Zweitkinderförderung für das Betreuungsjahr 2016/2017
Förderantrag für die freiwillige städtische Zweitkinderförderung für das Betreuungsjahr 2016/2017 Am 20.07.2010 hat der Kultur-, Sport- und Sozialausschuss die Richtlinie zur Zweitkinderförderung erlassen.
A N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *)
An die Brucker Bundesstraße 2 5700 Zell am See um Zuerkennung einer Förderung A N S U C H E N für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung *) für den Einbau einer Biomasseheizung *)
Förderungsansuchen - Stammdatenblatt
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 8010 Graz Eingangsstempel ABT15: Eingangsstempel
Daten des/der AntragstellerIn LOGO LAND STEIERMARK. An die Bezirkshauptmannschaft... Referat für Behindertenhilfe... Name. Familienname männl. weibl.
LOGO LAND STEIERMARK An die Bezirkshauptmannschaft... Referat für Behindertenhilfe...... Eingangsstempel der Bezirkshauptmannschaft Antrag auf Zuerkennung der Hilfeleistung Persönliches Budget nach dem
Antrag auf einen Tagespflegeplatz ( gemäß 23 SGB VIII und 12,18 KitaG )
Antrag auf einen Tagespflegeplatz ( gemäß 23 SGB VIII und 12,18 KitaG ) Vor- und Zuname des/der Personensorgeberechtigten Datum PLZ / Wohnort, Straße, Hausnummer ( Hauptwohnsitz) Angaben zum Kind _ Angaben
1.Erklärungen. 2. Angaben zum Antragsteller
Antrag auf eine Förderung der Personalkosten gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes
ANTRAG auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege
Versicherungsnummer: Eingangsstempel ANTRAG auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines (einer) nahen Angehörigen ab. (mit dem ersten Tag des Monats in dem die Pflege
für die Gewährung einer Subvention im Sozialbereich
+43 (0) 6132 301-31 +43 (0) 6132 301-12 [email protected] www.bad-ischl.ooe.gv.at UID: ATU48544106 BIC: SKBIAT21 IBAN: AT602031400000004762 Bearb.: Horst Bruckschlögl SUBVENTIONSANSUCHEN
ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE
Eingangsstempel An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Hauptreferat Sozialwesen Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE Gemäß den Richtlinien der Burgenländischen
SOLARANLAGE zur Warmwasserbereitung und/oder für Beheizung
Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973
Bis spätestens 1. März einzureichen (Ausschlussfrist, d. h. keine Annahme mehr ab dem 2. März möglich!)
Landratsamt Bamberg Kommunalaufsicht Vereinspauschale Bis spätestens 1. März einzureichen (Ausschlussfrist, d. h. keine Annahme mehr ab dem 2. März möglich!) Vereinsname Ort, Datum Anschrift des Vereins
AG auf Hilfe in besonderen Lebenslagenn
A N T R A AG auf Hilfe in besonderen Lebenslagenn nach dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 Hilfe in besonderen Lebenslagen durch: Beihilfe Darlehen Zweck: Eingangsvermerk: Hilfe bei Gewalt durch Angehörige oder
Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege gemäß 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
An: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Jugendamt Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe PF 10 02 53/54 01782 Pirna oder Abgabe in jedem Bürgerbüro! Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege
Liste der Studienbeihilfenbehörde
Liste der Studienbeihilfenbehörde Studienbeihilfenbehörde Gudrunstraße 179, 1100 Wien Tel. 01 / 601 73-0 Fax 01 / 601 73-240 E-mail: [email protected] Homepage: http://www.stipendium.at Stipendienstelle
ANSUCHEN FÜR UNTERSTÜTZUNG AUS DEM ÖH-SOZIALFONDS
HochschülerInnenschaft der FH Wien der WKW 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 Raum B525 [email protected] +43 1 476 77 57 95 ANSUCHEN FÜR UNTERSTÜTZUNG AUS DEM ÖH-SOZIALFONDS Sozialfonds-Antrag (Stand:
1. Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund) Wir sind mit nachstehender Beschäftigung unseres Kindes einverstanden:
Erklärungen und Stellungnahmen Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den
ANSUCHEN UM UNTERSTÜTZUNG AUS DEM öh joanneum SOZIALTOPF
ANSUCHEN UM UNTERSTÜTZUNG AUS DEM öh joanneum SOZIALTOPF Die Unterstützung aus dem öh joanneum Sozialtopf ist für Studierende der FH JOANNEUM gedacht, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Es handelt
Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)
Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV) AuswErlV Ausfertigungsdatum: 10.04.2013 Vollzitat: "Auswandererberatungserlaubnisverordnung vom
Anmeldung Familienzulagen
Anmeldung Familienzulagen 1. Antragsteller/in Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. (13-stellige Nr.) Ab wann beantragen Sie die Zulage? (Datum) 1.1 Fragen zum/r Antragsteller/in Jährliches AHV-pflichtiges Einkommen?
