1 MennrathS Auktionen für Pferde und Landwirtschaft Auktionskatalog Stand 23.06.2016 Freiwillige öffentliche Versteigerung auf dem Energiehof Püsselbüren am 24.Juni 2016 um 11.00 Uhr Teil 5: Nachtrag Besichtigung ab 9.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Es gelten die veröffentlichten und ausgehängten Versteigerungsbedingungen. Volker Raulf Dipl.Ing.agr. Von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter, Spezialgebiet: Pferde Von der LWK Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und haltung, Reit-, Fahr- und Turniersport Hausanschrift: Mennrath 100, 41179 Mönchengladbach Büroanschrift: Postfach 500 208, 41172 Mönchengladbach Tel. 02161-580585 Fax: 02161-584452 Internet: www.mennraths.de Email: svsraulf@t-online.de St.Nr. 121/5317/4233 Gew.St.Nr. 121/5317/5972 USt.-IdNr. DE 119980-400
2 Nachtrag Pferde Nummer 140 Melady Lebensnummer: DE441411320502 Stute Braun geb. 03.04.2002 Mentos Merafic ox Daikir ox Masarrah ox Sarnau Saphire Westen Cuff Lin Kilmeston Saphire Lyare Lady St.Pr.St. Leonardo Landmark Regina Natascha Verb.El.St. Nazim Dorina Nummer 141 Bjanko Lebensnummer: DE435350037207 Wallach Braun geb. 26.04.2007 Best Boy Weston Burgund Weston Neptune Llysun Blue Mist Arielle Courage Astrid Famous Lady Werther`s As Werther Wunschrose Feldamme Pik Bube Fortuna
3 Nachtrag Equipment Nummer 142 Wasserkanister 8 Stück Nummer 143 Behälter Nummer 144 Schubkarre Nummer 145 Mistboys
4 Nummer 146 Fässer 4 Stück Nummer 147 Stangenwagen mit Stangen Nummer 148 Hänger
5 Nummer 149 Sprungständer 10 Stück (verschiedene Größen) Nummer 150 Konvolut - kurze Stangen Nummer 151 Insektenfallen 4 Stück Nummer 152 Sprungblöcke
6 Nummer 153 Sprungblöcke Nummer 154 Sprungblöcke Nummer 155 Sprungblöcke
7 Nummer 156 Sprungblöcke Nummer 157 Freisprunggasse Nummer 158 Paddock Bodengitter Nummer 159 Konvolut mobile Weidepfosten
8 Nummer 160 Wasserfass Nummer 161 Wasserfass Nummer 162 Cavalettis 5 Stück
9 Hinweis zu den Geschirren: Eventuell sind Einzelteile unvollständig Nummer 163 Einspännergeschirr Nummer 164 Zweispännergeschirr
10 Nummer 165 Einspännergeschirr Nummer 166 Einzelteile
11 Nummer 167 Zweispännergeschirr Nummer 168 Zweispännergeschirr Nummer 169 Zweispännergeschirr
12 Nummer 170 Tandemgeschirr Nummer 171 Einspännergeschirr Nummer 172 Einspännergeschirr
13 Nummer 173 Zweispännergeschirr Nummer 174 Pony Einspännergeschirr Nummer 175 Einspännergeschirr
14 Nummer 176 Einzelteile Nummer 177 entfällt Nummer 178 Tandemgeschirr Nummer 179 Vierspännergeschirr
15 Nummer 180 Zweispännergeschirr Nummer 181 Einspännergeschirr Nummer 182 Pony Einspännergeschirr
16 Nummer 183 Zweispännergeschirr Nummer 184 Einzelteile Nummer 185 Schirmständer mit Peitschen
17 Nummer 186 Fahrlehrgerät Nummer 187 Ständer mit Einzelteilen Nummer 188 diverse Stränge
18 Nummer 189 diverse Leinen Nummer 190 Regalinhalt Fahrsport Einzelteile Metall Nummer 191 Regalinhalt Fahrsport Einzelteile Leder
19 Nummer 192 Gitterboxinhalt Ersatzteile für Kutsche Nummer 193 5 Geländehindernisse Nummer 194 Planenhänger
20 Nummer 195 LKW Daimler Chrysler 7,5 t LKW mit Plane und Spiegel Ertszul. 28.06.2000 265.000 km 1 Besitzer Dieselmotor 169 PS Hubraum 4.249ccm Nummer 196 Mercedes MC Mercedes Benz 4MATIC ML 320 CDI Ertszul. 29.05.2008 214.000 km 1 Besitzer Dieselmotor 224 PS Hubraum 2.987ccm Nummer 197 Fangwagen
21 Nummer 198 Viehkarre (alt) Nummer 199 Weidepumpe - mehrere vorhanden Nummer 200 Überwachungskameras IP-basiert 5 Stück im Set
22 Nummer 201a Nummer 201b Hundezwinger mit Hütte Nummer 202 Pferdefutter
23 Hinweis zu Katalog-Nr. 30 Wir haben geschrieben, Sarah ist halfterführig und angespannt. Gerade wurden die Beweisfotos geschickt. Für eventuelle Schreibfehler wird keine Gewähr übernommen. Versteigerungsbedingungen 1. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öffentliche Versteigerung im Sinne des 474 Abs. 1 Satz 2 BGB, bei der die Pferde, Rinder, Maschinen, Fahrzeuge und Geräte als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden (im Folgenden als Versteigerungsgut bezeichnet). Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs ( 474 ff BGB) finden keine Anwendung. Veranstalter der Versteigerung am 24.06.2016 ist der Auktionator Volker Raulf im Auftrag von Herrn Karl-Heinz Knoop, Zum Esch 37, 49479 Ibbenbüren. Die Versteigerung findet ab 11.00 Uhr auf dem Energiehof RIELA, Zum Esch 37, 49479 Ibbenbüren statt, die Besichtigung ist ab 9.00 Uhr vorgesehen. 2. Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen. Im Übrigen ist Haftung des Veranstalters wie seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden für Verrichtungsgehilfen trifft. 3. Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 2 gilt nicht: bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters/ Verkäufers; insoweit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 4. Die zum Verkauf kommenden Pferde werden an der Hand oder unter dem Sattel vorgestellt. Die Angaben bezüglich der Abstammung und des Ausbildungsstandes der zum Kauf gelangenden Pferde wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Zu allen Pferden liegt Equidenpass und Eigentumsurkunde vor, sodass jedes Pferd eindeutig identifiziert werden konnte. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, so dass für
24 eine Kaufentscheidung nur die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring garantiert werden kann (Augenschein). Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere der Versteigerer nicht. Die Pferde werden wie besehen versteigert unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ein Teil der angebotenen Pferde sind tierärztlich untersucht. Die Unterlagen dafür können jederzeit eingesehen werden. Es ist explizit keine Beschaffenheit vereinbart. Dies gilt im Übrigen für das gesamte Versteigerungsgut, das auf dem Gelände zur Besichtigung ausgestellt ist. 5. Die Gebote erfolgen in Euro, entsprechend den Hinweisen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet - wie in allen anderen Streitfragen - der Auktionator. Diese Entscheidung ist bindend. 6. Vom Käufer ist für das Versteigerungsgut der Zuschlagspreis zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 10% inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer erhöht. Der Käufer hat unverzüglich nach dem Zuschlag im Auktionsbüro den Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr in barem Geld in Euro ( ) oder per EC-Karte zu zahlen. Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird ein Aufschlag in Höhe von 3,5% (inkl. Gesetzliche Umsatzsteuer) auf den Endbetrag berechnet. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck. Möglich ist, einen bankbestätigten Scheck in entsprechender Höhe erfüllungshalber zu übergeben. Kosten und Zinsen einer Scheckhergabe trägt der Käufer zusätzlich. Bei Käufern aus EU-Staaten können Zuschläge nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer vorliegt, die dem Veranstalter spätestens 10 Tage nach Beendigung der Versteigerung zugesandt wurde. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an den Veranstalter zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original- Ausfuhrpapiere wird die Kaution zurückerstattet. Die Identität des Käufers ist durch ein geeignetes Dokument (z.b. Personalausweis) nachzuweisen. Kommt der Ersteigerer dieser Pflicht nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt, das Pferd innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste Käufer haftet dem Veranstalter für die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung. 7. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen Schadens und zufälligen Untergangs bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, nach der Unterzeichnung des Kaufzettels, das Pferd unverzüglich zu übernehmen. 8. Der Verkäufer übereignet dem Käufer das Versteigerungsgut und erklärt, dass Rechte Dritter an diesem nicht bekannt sind. Die Dokumente / Abstammungspapiere werden bei Barzahlung des Kaufpreises (bzw. Gutschrift des Schecks) übergeben. 9. Beim Pferdekauf wird besonders darauf hingewiesen: Der Käufer hat das Pferd in Augenschein genommen. Das Pferd wird in dem Zustand veräußert, wie es besichtigt wurde. Darüber hinaus ist keine Beschaffenheit vereinbart. Der Ersteigerer hat deshalb anhand der Angaben im Auktionskatalog (insb. Abstammung, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum) und der weiteren Merkmale des Versteigerungsgutes, die er durch Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und zu entscheiden, ob er durch den Kauf des Versteigerungsgutes die mögliche Chance zur Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen oder der Zucht nutzen möchte. Sache des Ersteigerers ist es, vor dem
25 Zuschlag das Pferd selbst oder durch einen Tierarzt oder anderen Sachverständigen seines Vertrauens auf alle wesentlichen Merkmale und Beschaffenheiten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Eine darüber hinaus gehende vertragliche Haftung übernimmt der Verkäufer nicht. Die zu versteigernden Pferde sind nicht zur Schlachtung vorgesehen. Der Käufer verpflichtet sich, die erworbenen Pferde artgerecht zu halten und pferdegerecht nach ethischen Grundsätzen zu behandeln und insbesondere bei Bedarf, diesem Tier rechtzeitig tierärztliche Hilfe zukommen zu lassen. 10. Der Kauf der Rinder ist ausschließlich Landwirten und Viehhändlern vorbehalten. 11. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Käufer über. Ansprüche irgendwelcher Art rechtfertigen nicht die Einbehaltung des Kaufpreises. 12. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen, bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben 13. Durch die Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen Kaufangebotes erkennt der Bietende die vorstehenden Bedingungen an. Bei Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in Kraft. Die Parteien ersetzen vielmehr bereits heute die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche, die wirksam und/oder durchführbar ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt und dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht. 14. Der Veranstalter ist berechtigt, - aus begründetem Anlass das Datum der Auktion zu ändern, den Zeitpunkt für den Beginn der Auktion zu verschieben, für die Auktion einen anderen Ort zu bestimmen, eine Unterbrechung der Auktion anzuordnen, die Auktion ohne vollständige Durchführung abzubrechen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, - einzelne Personen in begründeten Fällen von der Teilnahme an der Auktion, deren Besuch sowie vom Betreten des Auktionsgeländes auszuschließen, - Bieteverbot für einzelne Personen anzuordnen, - alle sonst im Interesse der Auktion und deren Durchführung notwendigen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen. Für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz des Versteigerers als Gerichtsstand vereinbart. Mönchengladbach, den 07.06.2016 Volker Raulf (von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter und Pferde)