Gipsformen-Katalog 08/2015



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Transkript:

Gipsformen-Katalog 08/2015 Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH In den Erlen 4 D- 56269 Hilgert Telefon: +49 2624 94169 0 Telefax: +49 2624 94169 29 info@carl-jaeger.de Seite 1 August 2015

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Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen Preise: Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Preisstellung: ab Lager Hilgert, zzgl. Versandkosten Lieferzeiten: Lagerformen = ab Lager lieferbar Sonderformen = ca. 2 3 Wochen Lieferzeit Sonderformen werden extra für Ihren Auftrag bestellt und angefertigt. Deshalb sind Sonderformen vom Umtausch ausgeschlossen! Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH In den Erlen 4 D- 56269 Hilgert Telefon: +49 2624 94169 0 Telefax: +49 2624 94169 29 info@carl-jaeger.de 1. Allgemeines Durch Auftragserteilung werden unsere nachstehenden Lieferungs und Zahlungsbedin-gungen, falls nicht anders vereinbart, Vertragsbestandteil und schließen Einkaufsbedin-gungen der Abnehmer aus. Bei Verträgen mit Unternehmen im Sinne des seit 01.01.2002 geltenden Schuldrechtes müssen Änderungen dieser Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des seit 01.01.2002 geltenden Schuld-rechtes gelten die nachstehenden Bedingungen nicht, soweit sie den im neuen Schuldrecht zwingend vorgeschriebenen Bestimmungen widersprechen. 2. Angebot und Preise Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Preislisten stehen unter dem Vorbehalt der Abänderbarkeit. Proben und Muster gelten als Durchschnittsausfall. Abbildungen, Analysen, Angaben über Maße und Gewichte, Frachten usw. sind unverbindlich. Die Kosten für die Versandverpackung gehen zu Lasten des Käufers. Die Preise sind Nettopreise, d.h. die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. 3. Lieferung und Lieferzeit Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Mangels Versandvorschriften wählen wir nach bestem Ermessen die günstigste Versandart. Die Lieferzeit beginnt nach Klarstellung aller Einzelheiten. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Entschädigungsansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden. 4. Mängelrügen und Gewährleistung Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Qualität und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware uns angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht nverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. 5. Haftung und Schadensersatz Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir durch reisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Für etwaige Mängelfolgeschäden haften wir nach olgenden Bestimmungen: Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Nichterfüllung sind auf den Wert der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurde, beschränkt. Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir für Personenschäden oder Schäden an privatgenutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz haften sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.Soweit hiernach unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter. 6. Zahlung Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Empfang der Ware ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung stehen uns, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der EZB zu. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden (auch die noch nicht fälligen) Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. 7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen vor. Bei Verarbeitung dieser Waren im normalen Fabrikationsprozess des Käufers sichert dieser uns die Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes an den Erzeugnissen im entsprechenden Werte zu. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen an andere sind während der Laufzeit unseres Eigentumsvorbehaltes nicht gestattet. Bei Zahlung in Wechsel oder Scheck erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst nach Einlösung der Papiere. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für unsere Lieferungen sowie für die Zahlungen des Käufers ist Höhr-Grenzhausen. Gerichtsstand für Kaufleute, soweit sie nicht Minderkaufleute sind, uristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen, ist das für den Sitz der Firma Jäger zuständige Gericht. 9. Teilweise Aufhebung dieser Bedingungen Sollten einzelne Teile der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch Gesetz oder durch Sondervertrag wegfallen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Seite 39 August 2015