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Erläuterungen zum Masterstudiengang Architektur der Technischen Universität Braunschweig Inhaltsverzeichnis 1 sordnungen im Masterstudiengang Architektur... 3 2 tudienverlauf und Kompetenzbereiche... 4 2.1 tudienverlaufsplan... 4 2.2 Kompetenzbereiche... 5 3 Bereiche und zugehörige Lehrveranstaltungen... 6 3.1 Entwürfe... 6 3.2 Vertiefung... 8 3.3 eminare... 8 3.4 Professionalisierung... 10 3.5 Masterarbeit... 11 4 Allgemeine Hinweise... 12 4.1 Anmeldung zur... 12 4.2 Wiederholungsprüfungen... 12 4.3 Abmeldung von einer... 12 4.4 sversuche... 12 4.5 Notenverbesserung... 13 4.6 Austausch von Fächern... 13 4.7 Leistungsverbuchung... 13 4.8 30-LP-Regelung... 13 4.9 Anerkennungen... 13 4.9.1 Anerkennung von Leistungen, die vor tudienbeginn außerhalb der TU- Braunschweig erbracht wurden... 13 4.9.2 Anerkennung von Leistungen nach tudienbeginn... 14 4.9.3 Anerkennung von Leistungen für Erasmus und bei allen anderen Auslandsaufenthalten... 14 4.10 Zusatzprüfungen... 14 4.11 Berechnung der Abschlussnote... 14 5 Kontakt... 15 6 Aktualisierungsübersicht... 15 2

1 sordnungen im Masterstudiengang Architektur Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der TU Braunschweig gilt der Allgemeine Teil der sordnung (APO). Ergänzende Regelungen zum tudiengang sind im Besonderen Teil der sordnung für den Masterstudiengang Architektur (BPO) festgelegt. Die vorliegenden Erläuterungen zum Masterstudiengang Architektur geben eine Hilfestellung zum Verständnis der relevanten Regelungen für den tudiengang. Die sordnungen und alle weiteren Informationen finden ie unter diesem Link: https://www.tu-braunschweig.de/arch/dokumente-und-downloads 3

2 tudienverlauf und Kompetenzbereiche 2.1 tudienverlaufsplan 4

2.2 Kompetenzbereiche Die Lehrveranstaltungen und die Institute sind bestimmten Kompetenzbereichen zugeordnet. Kompetenzbereich A - Kulturelle und historische Kenntnisse Institut für Baugeschichte (PD Dr. Knufinke M.A.) Institut für Geschichte und Theorie der Architektur und tadt (Prof. Dr. chneider) Kompetenzbereich B - Darstellen und Gestalten Institut für Architekturbezogene Kunst (Prof. Köbberling) Institut für Mediales Entwerfen (Prof. Karch) Kompetenzbereich C - Entwerfen und Konstruieren Institut für Baukonstruktion (Prof. Blocksdorf) Institut für Gebäude- und olartechnik (Prof. Endres) Institut für Industriebau und Konstruktives Entwerfen (Prof. Roth) Institut für Tragwerksentwurf (Prof. Dr.-Ing. Kloft) Kompetenzbereich D - tadt und Landschaft Institut für tädtebau und Entwurfsmethodik (Prof. Brederlau) Institut für Nachhaltigen tädtebau (Prof. Dr. Carlow) Institut für Landschaftsarchitektur (Prof. Kiefer) Kompetenzbereich E - Architektonisches Entwerfen Institut für Entwerfen und Baugestaltung (Prof. chürch) Institut für Entwerfen und Gebäudelehre (Prof. Grüntuch-Ernst) Institut für Entwerfen und Raumkomposition (Prof. taab) Institut für Experimentelles Entwerfen (Prof. Penkhues) 5

3 Bereiche und zugehörige Lehrveranstaltungen In der nachfolgenden Tabelle sind alle Module des Masterstudiengangs Architektur aufgeführt. Grundlage hierzu ist das Modulhandbuch. Ein Auszug aus dem Modulhandbuch ist Bestandteil des Besonderen Teils der PO (Anlage 4). Das komplette Modulhandbuch mit ausführlichen Informationen zu den einzelnen Modulen und Lehrveranstaltungen kann im Internet abgerufen werden. Jedes Fach wird nach den Vorgaben im Modulhandbuch durch Bestehen der geforderten sleistungen und/oder tudienleistungen nachgewiesen. en: LP=Leistungspunkte; LV=Lehrveranstaltung; W=wochenstunden; V=Vorlesung; Ü=Übung; =eminar; W=Workshop; PL=sleistung; L=tudienleistung ( 9 APO); Klausur, mündliche, Hausarbeit, Entwurf und Referat ( 9 APO); ( 3 BPO) 3.1 Entwürfe Es sind zwei Module Entwurf im Kontext mit je 14 LP zu belegen. Ein drittes Modul mit 14 LP kann alternativ als Entwurf im Kontext oder als Experimenteller Entwurf oder als Freie Arbeit absolviert werden. Ein Entwurf im Kontext kann als Kombination zweier integrierter Entwurfsbausteine absolviert werden. Es ist mindestens ein Kompaktentwurf mit 6 Leistungspunkten zu belegen. Es kann ein zweiter Kompaktentwurf (alternativ zu einer Vertiefung) absolviert werden. Alternativ zu einem Entwurf im Kontext und einem Kompaktentwurf oder einer Vertiefung kann ein Großer Entwurf als Kombination der erstgenannten Formate absolviert werden. Es sind 6 tegreifentwürfe mit je einem Leistungspunkt zu absolvieren. Entwurf im Kontext 1 (Pflichtmodul, 14 LP) Design Project 1 Entwurf im Kontext: Gebäude und tadt E 4 Entwurf, jeweils mit Präsentation Entwurf im Kontext 2 (Pflichtmodul, 14 LP) Design Project 2 Entwurf im Kontext: E 4 Gebäude und tadt oder zwei Entwurf, integrierte Entwurfsbausteine jeweils mit Präsentation Entwurf im Kontext 3 (Wahlpflichtmodul, 14 LP) Design Project 3 Entwurf im Kontext: E 4 Gebäude und tadt oder zwei Entwurf, integrierte Entwurfsbausteine jeweils mit Präsentation ME 1 ME 2 ME 3 6

Experimenteller Entwurf (Wahlpflichtmodul, 14 LP) Experimental Design Project Experimenteller Entwurf: E 4 Gebäude und tadt oder zwei Entwurf, integrierte Entwurfsbausteine jeweils mit Präsentation Freie Arbeit (Wahlpflichtmodul, 14 LP) Research Thesis Künstlerische Arbeit oder Theoretische Arbeit E 4, Hausarbeit jeweils mit Präsentation Großer Entwurf (Wahlpflichtmodul, 20 LP) Design Project Entwurf im Kontext, E 4 Experimenteller Entwurf oder Entwurf, jeweils mit Freie Arbeit Präsentation und Kompaktentwurf 2 oder Vertiefung Kompaktentwurf 1 (Pflichtmodul, 6 LP) hort Term Architectural Design Project 1 Kompaktentwurf 1 E 2 Entwurf mit Präsentation Kompaktentwurf 2 (Wahlpflichtmodul, 6 LP) hort Term Architectural Design Project 2 Kompaktentwurf 2 E 2 Entwurf mit Präsentation tegreifentwürfe (Pflichtmodul, 6 LP) Impromptu Design - hort-term Design Projects tegreifentwürfe E 1 1 1 (sechs tegreifentwürfe aus mindestens zwei Kompetenzbereichen) MEX FrA GME KE 1 KE 2 E 7

3.2 Vertiefung Die Vertiefung ist eine Kooperation mit einem Lehrangebot aus den Modulen ME 1 3, MEX oder Freie Arbeit. Es ist mindestens eine Vertiefung mit 6 Leistungspunkten zu belegen. Es kann eine zweite Vertiefung (alternativ zu einem Kompaktentwurf) absolviert werden. Vertiefung 1 (Pflichtmodul, 6 LP) In-depth tudy 1 Kulturelle und historische Kontextualisierung Darstellen und Gestalten Entwerfen und Konstruieren tadt und Landschaft Architektonisches Entwerfen Vertiefung 2 (Wahlpflichtmodul, 6 LP) In-depth tudy 2 Kulturelle und historische Kontextualisierung Darstellen und Gestalten Entwerfen und Konstruieren tadt und Landschaft Architektonisches Entwerfen Referat, Hausarbeit, Referat, Hausarbeit, MV A MV B MV C MV D MV E MV A MV B MV C MV D MV E 3.3 eminare Es sind drei eminare mit je 6 Leistungspunkten zu belegen. Aus dem Angebot können maximal zwei eminare in einem Kompetenzbereich belegt werden. Kompetenzbereich A - Kulturelle und historische Kenntnisse Objektbezogene Architekturgeschichte (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Object-related Architectural History Denkmalpflege Primärquellen der Referat oder Hausarbeit Architekturgeschichte und - theorie Objektbezogene / Architekturgeschichte Architektur- und Urbanisierungstheorie (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Theory of Architecture and Urbanisation Denkmalpflege Primärquellen der Architekturgeschichte und - theorie Objektbezogene Architekturgeschichte / M1 M2 8

Kompetenzbereich B Darstellen und Gestalten Künstlerische und mediale Raumkonzepte (Wahlpflichtmodul, 6 LP) pacial Concepts in Art and Media Formen III Künstlerische und mediale Referat oder Hausarbeit, Raumkonzepte / Künstlerische und mediale Entwurfsprozesse (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Design Processes in Art and Media Bewegung in Zeichnung und Diagrammatik Künstlerische und mediale Entwurfsprozesse / Kompetenzbereich C Entwerfen und Konstruieren Effizienz und konstruktive ysteme (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Efficiency and Constructive ystems Neue Konstruktionen, Techniken und ysteme Flächen und Raumtragwerke Effizienz und Konstruktive ysteme / Methoden des Konstruierens (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Methods of Construction Analyse von Konstruktionen und Tragwerken Konstruktives eminar Methoden des Konstruierens / M3 M4 M5 M6 Kompetenzbereich D tadt und Landschaft truktur von tadt und Landschaft (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Formations of City and Landscape eminar urbane trukturen Landschaftsarchitektur eminar tadtraumwahrnehmung truktur von tadt und Landschaft / Entwurfsmethoden und Planungswerkzeuge in tädtebau und Landschaftsarchitektur (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Methods and Tools of Urban Design and Landscape Design tadt und Gesellschaft Medienwerkstatt Entwurfsmethoden und Planungswerkzeuge in tädtebau und Landschaftsarchitektur / M7 M8 9

Kompetenzbereich E Architektonisches Entwerfen Typologie und Baugestalt (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Architectural Typology and Form Typologie und Baugestalt / Prozesse und Methoden des Entwerfens (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Processes and Methods of Architectural Design Prozesse und Methoden des Entwerfens / M9 M10 3.4 Professionalisierung Es können entsprechend ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus dem programm Architektur (http://stdb.igs.bau.tu-bs.de/stdb/vergabe/angebotsliste.php) oder dem Pool der Lehrveranstaltungen der TU Braunschweig, die thematisch nicht aus dem tudiengang Architektur stammen, belegt werden. Der Pool ist über tud.ip einzusehen (Pfad: uchen > Veranstaltungssuche > uche im Vorlesungsverzeichnis > Besondere Verzeichnisse > Pool [Überfachliche Qualifikationen]). Falls ie sich für eine Veranstaltung entscheiden, die nicht in diesem Katalog gelistet ist, ist ein formloser Antrag an den Vorsitzenden des sausschusses zu stellen und im samt einzureichen. Fremdsprachenkurse können in der ersten Fremdsprache laut Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Englisch) ab Niveau C1, für prachen der 2./3. chulsprache ab Niveau B1, für an der TU neu begonnene prachen ab Niveau A2 eingebracht werden. Praktika (außer dem Zulassungspraktikum), die in diesen Bereich eingebracht werden sollen, müssen vor Beginn von einer Professorin oder einem Professor in einem Beratungsgespräch genehmigt werden. Für Beantragung und Anerkennung ist das Formblatt zu verwenden, das unter https://www.tu-braunschweig.de/arch/dokumente-und-downloads zur Verfügung steht. Eingebracht werden können auch außerfachliche Lehrangebote anderer Hochschulen, beispielsweise der HBK Braunschweig. Professionalisierung (Pflichtmodul, 6 LP) Professionalisation Nach Wahl L: sleistungen je nach Fach PRO 10

3.5 Masterarbeit Masterarbeit (Pflichtmodul, 30 LP) Master Thesis Architektonischer Entwurf Künstlerische Arbeit Theoretische Arbeit Entwurf oder Hausarbeit mit Präsentation MA Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses aller erforderlichen Module gemäß BPO Anlage 4. Der sausschuss kann auf begründeten Antrag die Zulassung zur Masterarbeit auch schon vorher genehmigen, wenn insgesamt 80 Leistungspunkte vorliegen und abzusehen ist, dass die übrigen Module innerhalb eines s absolviert werden. Das samt geht davon aus, dass mit Ihrer Unterschrift bei der Ausgabe der Masterarbeit ein solcher Antrag gestellt wird. Es ist daher kein separater Antrag im Vorfeld erforderlich. Die Aus- und Abgabetermine der Masterarbeit werden durch den sausschuss festgelegt. Diese Termine sowie ein Ablaufplan werden auf der Homepage des Departments Architektur unter https://www.tu-braunschweig.de/arch/dokumente-und-downloads bekannt gegeben. Die von den Instituten gestellten Themen zur Masterarbeit werden ca. Ende März bzw. Ende eptember auf der tartseite der Homepage des Departments Architektur vorgestellt. Die Anmeldung zur Masterarbeit mit dem gewählten Thema erfolgt innerhalb einer ca. einwöchigen Frist nach Bekanntgabe der Themen in der Geschäftsstelle unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 20 Wochen bis zur Abgabe der Pläne, die Abgabe von Modellen kann eine Woche später erfolgen. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Ausgabe der Aufgabenstellung durch das betreuende Institut. Ist in der Abschlussarbeit ein perrvermerk erforderlich (beispielsweise bei externer Betreuung oder Kooperationen) setzen ie sich bitte mit dem samt in Verbindung. Bei Krankheit ist ein amtsärztliches Attest unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Ausstellung in der Geschäftsstelle vorzulegen. Der Abgabetermin der Masterarbeit kann um die Zahl der Krankheitstage, längstens jedoch um zwei Wochen hinausgeschoben werden (s. BPO 6). Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von sieben Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Die Masterarbeit umfasst 30 Leistungspunkte und wird zusätzlich zur schriftlichen Ausarbeitung in einem Vortrag vorgestellt und vor dem Publikum verteidigt. Der Vortrag geht mit 10 % in die Bewertung der Arbeit ein. 11

4 Allgemeine Hinweise 4.1 Anmeldung zur Für die Zulassung zu en ist eine Einschreibung an der Technischen Universität Braunschweig notwendig. Während eines Urlaubssemesters ist die Teilnahme an en ausgeschlossen (Immatrikulationsordnung 20 Abs.4, Ausnahme: tudium im Ausland, wenn der Auslandsaufenthalt zum szeitpunkt abgeschlossen ist). Die Anmeldung zu Entwürfen, Vertiefungen und eminaren erfolgt - nach Beendigung des Auslosungsverfahrens - durch Listeneintrag an den jeweiligen Instituten innerhalb der ersten beiden Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung. Für den Professionalisierungsbereich und für die tegreifentwürfe ist keine Anmeldung im Vorfeld erforderlich. Nach Vorliegen der cheine der bestandenen Leistungen bzw. der Notenlisten erfolgt die Verbuchung durch das samt. Bitte überprüfen ie ihre An-/Abmeldungen sorgfältig. 4.2 Wiederholungsprüfungen Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt nicht automatisch. Vielmehr ist dies beim Listeneintrag zu vermerken (siehe 4.1). Der Rücktritt (Abmeldung) von Wiederholungsprüfungen ist zulässig. Es gelten die unten angegebenen Fristen für die Abmeldung (siehe 4.3). Wir empfehlen nicht bestandene en im nächsten szeitraum zu wiederholen. 4.3 Abmeldung von einer Die Abmeldung zu Entwürfen, Vertiefungen und eminaren ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung möglich und muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin erfolgt sein; die Abmeldung erfolgt am jeweiligen Institut durch treichen aus der Anmeldeliste. Bei tegreifentwürfen ist keine Abmeldung erforderlich. 4.4 sversuche Module werden durch s- und/oder tudienleistungen abgeschlossen, die in der sordnung festgelegt sind (BPO Anlage 5). tudienleistungen können beliebig oft wiederholt werden und gehen nicht in die Berechnung der Note ein. Für jede sleistung sind zwei Wiederholungsversuche möglich (APO 13 Abs. 1). Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach dem dritten gescheiterten Versuch ist nur für Klausuren vorgesehen und kommt i.d.r. im Masterstudiengang Architektur nicht vor. (1. Versuch) nicht bestanden Wiederholung (2. Versuch) nicht bestanden Zweitwiederholung (3. Versuch) +mündliche Ergänzungsprüfung 12

4.5 Notenverbesserung Wird der erste sversuch innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt und bestanden, kann dieser zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss bis spätestens zum Ende des übernächsten s erfolgen. Das jeweils bessere Ergebnis zählt (APO 13 Abs. 2). Für die Anmeldungen gelten die Regelungen nach 4.1. Diese Regelung gilt nicht für die Abschlussarbeiten. 4.6 Austausch von Fächern Der Austausch von Fächern (= Wechsel des sfachs) ist in 13 Abs. 4 APO geregelt und nur bei Wahlpflichtfächern im Freiversuch 1 möglich. Dies ist dem zuständigen samt spätestens zwei nach dem Freiversuch schriftlich mitzuteilen. Die tichtage sind der 30.09. und der 31.03. eines Jahres. Danach ist kein Austausch mehr möglich. Wahlpflichtfächer, bei denen die Frist zum Austausch gemäß gemäß APO 13 Abs. 4 versäumt wurde oder die nach Ablauf der Regelstudienzeit begonnen wurden, müssen abgeschlossen werden. Wenn mehr en abgelegt werden als erforderlich sind, werden diese chronologisch nach sdatum in die Wertung eingehen. 1 Als Freiversuch ist der erste sversuch in einem Modul während der Regelstudienzeit definiert. 4.7 Leistungsverbuchung Leistungen werden mit dem Datum, an dem die jeweilige Leistung erbracht wurde, verbucht. Dieses gilt auch für Leistungsnachweise, die später eingereicht werden. Leistungen, die aus einem Masterstudiengang vorgezogen werden, können nur als angemeldete Zusatzprüfung im Bachelorstudiengang erbracht werden. 4.8 30-LP-Regelung Nach dem zweiten sind mindestens 30 LP nachzuweisen (APO 8 Abs. 2). Werden die geforderten 30 LP nicht erreicht, erfolgt eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Vor Teilnahme am Beratungsgespräch kann das tudium nicht fortgesetzt werden. 4.9 Anerkennungen 4.9.1 Anerkennung von Leistungen, die vor tudienbeginn außerhalb der TU- Braunschweig erbracht wurden Für eine unverbindliche Einschätzung über mögliche Anerkennungen schicken ie uns bitte eine Anfrage per E-Mail an arch@tu-braunschweig.de. Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen: - Leistungsübersicht (mit Angabe von LP und Noten zu den absolvierten Modulen) - Modulbeschreibungen, in denen Inhalte und Qualifikationsziele dargestellt sind (Datei oder Link zum Dokument der jeweiligen Hochschule) 13

4.9.2 Anerkennung von Leistungen nach tudienbeginn Eine Anerkennung für eine sleistung kann in einem tudiengang nicht mehr beantragt werden, wenn bei dieser sleistung in dem betreffenden tudiengang bereits ein sversuch an der TU Braunschweig abgelegt wurde (APO 6 Abs. 6, gilt auch im inne von 11 Abs. 2). In Ausnahmefällen, z. B. bei Auslandsaufenthalten, kann dieses vorher beim sausschuss beantragt werden (APO 6 Abs. 9, Kapitel 4.8.3). 4.9.3 Anerkennung von Leistungen für Erasmus und bei allen anderen Auslandsaufenthalten Für eine unverbindliche Einschätzung über mögliche Anerkennungen bei Auslandsaufenthalten wenden ie sich bitte vor dem Auslandsaufenthalt an die Auslandskoordination (siehe Kontakt in Kapitel). Die Absprache mit den einzelnen Prüfer*innen erfolgt über die Auslandskoordination. Bitte beachten ie, dass bei Fächern, bei denen bereits sversuche an der TU Braunschweig durchgeführt wurden, gemäß APO 6 Abs. 6 vor dem sversuch im Ausland ein Antrag an den sausschuss zu richten ist, damit eine Anerkennung möglich ist. Dieser Antrag wird z. B. durch ein Learning Agreement abgedeckt. ollten sich die Fächer vor Ort ändern, ist dieses unbedingt vor steilnahme mitzuteilen. 4.10 Zusatzprüfungen ie können im Rahmen Ihres tudiums Zusatzprüfungen absolvieren ( 18 APO). Die Anmeldung dafür erfolgt mit einem Formular im samt. Auf Antrag erscheinen diese Zusatzprüfungen auf dem Zeugnis, gehen jedoch in die Gesamtnote nicht ein ( 18 APO). Bei Antragsstellung muss angegeben werden, ob die Zusatzprüfungen mit oder ohne Noten auf dem Zeugnis aufgeführt werden sollen. 4.11 Berechnung der Abschlussnote Die Abschlussnote berechnet sich aus den Noten der Module sowie der Masterarbeit (Gewichtung nach Leistungspunkten). Das Modul Professionalisierung wird nur mit tudienleistungen abgeschlossen und geht nicht in die Notenberechnung ein (siehe Modulhandbuch). 14

5 Kontakt Technische Universität Braunschweig Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Katharinenstraße 3 38106 Braunschweig Geschäftsstelle Architektur E-Mail: arch@tu-braunschweig.de Internet: http://www.tu-braunschweig.de/arch samt: Nancy Preuße (Tel. 391 5938) prechzeiten: Mo, Di, Do 10-12 Uhr, Di und Do 14-16 Uhr Unterstützung samt Dana Cannariato (Tel. 391-2320) prechzeiten: nach Vereinbarung tudiengangskoordinatoren: Bernhard Ax (Tel. 391-5941) prechzeiten: Mo, Di, 10-12 Uhr, Di 14-16 Uhr und nach Vereinbarung Tanja Wenhake (Tel. 391-2323) prechzeiten: Di, Do 10-12 Uhr & 14-16 Uhr und nach Vereinbarung Auslandsangelegenheiten: Anna Kostreva (international-fk3@tu-braunschweig.de) prechzeiten: nach Vereinbarung 6 Aktualisierungsübersicht Datum Änderung Haftungsausschluss: Alle Angaben in den Erläuterungen zum Masterstudiengang Architektur wurden von der Geschäftsstelle mit großer orgfalt zusammengestellt. Rechtliche Ansprüche lassen sich aus den Erläuterungen nicht ableiten. Maßgebend ist der Allgemeine Teil der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der Besondere Teil der sordnung für den Masterstudiengang Architektur. Da die Erläuterungen fortlaufend aktualisiert werden, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig über den neuesten tand zu informieren. 15