Inhaltsverzeichnis 1. Aufbau und Struktur der Studiengänge Bauingenieurwesen... 4 1.1. Master-Studiengang Bauingenieurwesen... 4 1.2. Zulassungsvoraussetzungen... 5 2. Der Master-Studiengang Bauingenieurwesen (MBI)... 5 1.3. Allgemeine Hinweise... 5 1.4. Studienabschluss... 7 1.5. Übersicht über die Abkürzungen der nachstehenden Studien- und Prüfungspläne... 9 1.6. Studien- und Prüfungsplan Master-Studiengang Bauingenieurwesen (MBI)... 10 Tabelle 1: Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau (KI)... 10 Tabelle 2: Vertiefungsrichtung Wasser- und Verkehrswesen (WV)... 11 Tabelle 3: Vertiefungsrichtung Baubetrieb und Baumanagement (BB)... 12 Tabelle 4: Wahlpflichtkatalog Bautechnik II... 13 1.7. Die Master-Prüfung... 15 Tabelle 5: Zeugnis für Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau (KI)... 15 Tabelle 6: Zeugnis für Vertiefung Wasser- und Verkehrswesen (WV)... 16 Tabelle 7: Zeugnis für Vertiefung Baubetrieb und Baumanagement (BB)... 17 3. Ansprechpartner der Fakultät Bauingenieurwesen... 18 Stand Mai 2015-2-
Vorbemerkung Liebe Studierende, Sie haben sich entschieden, den Master-Studiengang Bauingenieurwesen an der HTWG Konstanz zu studieren. Dies war in vielerlei Hinsicht eine kluge Entscheidung. Zum einen ermöglicht Ihnen der Studienabschluss künftig hochinteressante und außerordentlich vielfältige Aufgaben - Sie werden Ihre Zukunft buchstäblich bauen und maßgeblich in Führungspositionen mitgestalten. Gleichzeitig eröffnet sich Ihnen mit einem erfolgreichen Abschluss auch der Zugang zur Promotion und zum Höheren Dienst. Wir sind überzeugt, dass Sie für Ihr Studium optimale Voraussetzungen vorfinden. Dazu trägt auch der Campus- Charakter unserer Hochschule mit seiner eher familiären Atmosphäre bei; gleichzeitig öffnet sich Ihnen mit einer Vielzahl von Kontakten unserer Hochschule der Weg in die Welt. Und schließlich auch das ist wichtig bieten Ihnen Konstanz und der Bodensee zahlreiche Freizeit- und Sportmöglichkeiten unmittelbar vor der Haustür in einer der schönsten Landschaften unseres Landes. Unsere Studierenden bei der 12. Deutschen Betonkanuregatta auf dem Baldeneysee / Essen 2009 Dieses Studienbegleitheft soll Ihnen helfen, Ihr Studium zu planen und erfolgreich abzuschließen. Deshalb sind hier die wichtigsten Auszüge aus Ihrer SPO zusammengefasst, aber auch viele praktische Hinweise enthalten, die aus der Studienberatung entstanden sind und immer wieder ergänzt werden. Trotzdem bleiben vielleicht Punkte unbeantwortet; zögern Sie deshalb nie, sich für Fragen zum Studium und zu Prüfungen möglichst schnell an Ihren Studiendekan, bei Fragen zu fachlichen Inhalten von Lehrveranstaltungen direkt an Ihren Dozenten zu wenden. Wir wünschen Ihnen eine spannende und lehrreiche Zeit an unserer Hochschule, viele neue Erfahrungen und Begegnungen, vor allem aber Freude und Erfolg in Ihrem Studium. Wir werden Sie dabei bestmöglich unterstützen. gez. Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Schelkle Studiendekan Stand Mai 2015-3-
1. Aufbau und Struktur der Studiengänge Bauingenieurwesen Die Struktur des Master-Studiengangs Bauingenieurwesen mit dem vorhergehenden Bachelorstudiengang ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Beide Studiengänge können sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 1.1. Master-Studiengang Bauingenieurwesen Der Master of Engineering des Bauingenieurwesens ist ein international anerkannter zweiter Studienabschluss. Er ist auf Führungspositionen mit fachlicher Verantwortung in Unternehmen und Behörden ausgerichtet. Ein erfolgreicher Abschluss eröffnet sowohl den Zugang zur Promotion als auch - durch die erfolgte Akkreditierung - zum Höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung. Der Studiengang baut konsekutiv auf dem Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen auf. Er kann in den Vertiefungsrichtungen Konstruktiver Ingenieurbau, Wasser- und Verkehrswesen oder Baubetrieb und Baumanagement studiert werden. Einzelne Studienleistungen aus Diplom-Studiengängen des Bauingenieurwesens können auf Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden, nicht jedoch aus Bachelor- Studiengängen. Der Studiengang soll insbesondere das abstrakte, wissenschaftlich orientierte Denken fördern, ohne dabei die Anwendungsorientierung zu vernachlässigen. Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, Probleme zu erkennen und zu strukturieren, um sie unter Einbeziehung wissenschaftlicher Methoden einer realisierbaren, nachhaltigen Lösung zuzuführen. Ziele des Studiums sind sowohl die Vermittlung von Stand Mai 2015-4-
anwendungsbezogenen, vertieften ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen als auch die Förderung des vernetzten Denkens. Neben der Vertiefung der wissenschaftlichen Grundlagen werden die Fachkenntnisse durch anspruchsvolle, anwendungsorientierte Kenntnisse entscheidend ergänzt. In der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau sind dies etwa Baudynamik und erdbebensicheres Bauen, theoretische Bodenmechanik, spezielle Anwendungen der Vorspannung, Bauerhaltung und Bausanierung, Traglastverfahren nach Theorie II. Ordnung, orthotrope Fahrbahnplatten, Skelettbauten sowie Brücken. In der Vertiefungsrichtung Wasser- und Verkehrswesen seien beispielhaft die Gebiete Gewässerökologie, hydrologische Flussgebietsmodelle, Hydraulik, Regenwasserbewirtschaftung, instationäre Kanalnetzberechnungen und Schmutzfrachtmodelle, Einsatz von Geoinformationssystemen, Unfallanalyse sowie dreidimensionale Sichtweitenberechnungen mit CAD genannt. In der Vertiefungsrichtung Baubetrieb und Baumanagement werden technische, wirtschaftliche und organisatorische Kernkompetenzen in der Lehre vermittelt. Dazu dienen unter anderem Lehrveranstaltungen mit den Schwerpunkten maschinelle Verfahrenstechniken, Schalungstechnik, Tunnelbau, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Projektsteuerung, Internationale Bauwirtschaft und Personalmanagement. Darüber hinaus werden in allen Vertiefungsrichtungen neben der Wahl eigener Fächer zu einem Wahlpflichtmodul- Schlüsselqualifikationen wie vertiefte wirtschaftliche Kenntnisse, Unternehmensethik, Teamwork und Präsentationstechnik sowie Wirtschaftsenglisch vermittelt. 1.2. Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen wird ein erster Berufsqualifizierender Hochschulgrad (Diplom, Bachelor of Science, Bachelor of Engineering oder gleichwertiger Abschluss) im Bauingenieurwesen vorausgesetzt. Erforderlich ist ein überdurchschnittlicher Abschluss mit einem Notenschnitt von derzeit mindestens 2,9; die endgültige Zulassung erfolgt nach einem Auswahlgespräch. 2. Der Master-Studiengang Bauingenieurwesen (MBI) 1.3. Allgemeine Hinweise Je nach Studienbeginn wird mit dem Studiensemester A (Wintersemester) oder dem Studiensemester B (Sommersemester) begonnen und das jeweils andere Modul im darauf folgenden Semester belegt; das Studiensemester C ist im Regelfall das 3. Studiensemester. Mit Ausnahme von Wahlpflichtveranstaltungen sowie dem Masterprojekt finden die Lehrveranstaltungen im ersten und zweiten Studiensemester statt. Das dritte Semester ist einem umfangreichen Projekt, dem so genannten Masterprojekt, und der Masterarbeit vorbehalten. Es wird von der Fakultät ausdrücklich begrüßt, wenn Studie- Stand Mai 2015-5-
rende ihre Masterarbeit im Ausland anfertigen; entsprechende Kontakte kann die Fakultät vermitteln. Um sich diesen Weg nicht zu verbauen, ist es empfehlenswert, die Belegung der Wahlpflichtfächer entsprechend zu planen. Das Masterprojekt kann auch in das zweite, nicht jedoch in das erste Studiensemester vorgezogen werden. Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Eine Überschreitung um mehr als 3 Semester ist nur zulässig, wenn der Studierende die Überschreitung nachweislich nicht zu vertreten hat. Eine Streckung des Studiums auf insgesamt 6 Semester ist damit problemlos möglich. Es werden die drei Vertiefungsrichtungen Konstruktiver Ingenieurbau, Wasser- und Verkehrswesen sowie Baubetrieb und Baumanagement angeboten. In allen Vertiefungsrichtungen umfasst das Curriculum je nach Wahlfächern rd. 60 Semesterwochenstunden in 10-11 Modulen. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen können ganz oder teilweise in englischer Sprache abgehalten werden; sofern die Prüfung in englischer Sprache abgehalten wird, ist dies rechtzeitig zu Beginn des Semesters bekannt zu geben. Der Lernumfang einschließlich der Masterarbeit entspricht 90 ETCS-Punkten. Dabei sind im Wahlpflichtmodul Bautechnik II Lehrveranstaltungen mit mindestens 12 ECTS-Punkten aus dem Studienangebot der Fakultät Bauingenieurwesen zu wählen; höchstens 6 dieser 12 ECTS-Punkte des Wahlpflichtmoduls können auf Antrag an den Prüfungsausschuss aus Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten der HTWG anerkannt werden. Studierende können über die vorgeschriebenen Modulprüfungen hinaus weitere Modulteilprüfungen als Zusatzfächer absolvieren. Hierfür werden keine ECTS- Punkte vergeben, die Ergebnisse werden auch nicht bei der Festsetzung der Gesamtnote berücksichtigt. Alle erforderlichen Lehrveranstaltungen des Studiengangs mit den zugehörigen Modulbzw. Modulteilprüfungen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die in diesen Tabellen angegebenen Kredit-Punkte (nach ECTS) sind definiert als Maß für den durchschnittlich erforderlichen Zeitaufwand der Studierenden für die jeweilige Veranstaltung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Prüfung. Ein ETCS-Punkt entspricht 30 Stunden Zeitaufwand für die Studierenden ( Workload ). Insgesamt sind 90 ECTS- Punkte vorgesehen, somit eine Workload von 2700 Stunden. Die Prüfungen finden regelmäßig am Ende des Semesters statt. Bei Modul- bzw. Modulteilprüfungen der Art PR, R, und S (siehe Tabellen) legt der Prüfer zu Beginn des Semesters Umfang und Zeitpunkt der zu erbringenden Leistung fest. Nicht bestandene Modul- bzw. Modulteilprüfungen müssen zum nächsten Prüfungstermin des darauf folgenden Studiensemesters wiederholt werden, ein Rücktritt ist nicht zulässig, es sei denn aus Gründen, die der Studierende nachweislich nicht zu vertreten hat. Entsprechende Nachweise sind unverzüglich schriftlich vorzulegen. Bei Krankheit ist dem Prüfungsausschuss ein ärztliches Attest vorzulegen, das die zur Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält; entsprechende Formulare sind im Fakultätssekretariat, im internen Bereich der Fakultätshomepage oder unter http://www.htwg-konstanz.de/download.6422.0.html erhältlich. Eine zweite Wiederholungsprüfung in benoteten Fächern ist auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses nur möglich, wenn ansonsten ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist. Der Antrag an den Prüfungsausschuss ist unaufgefordert und formlos innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zu stellen. Unbenotete Modul- bzw. Modulteilprüfungen können auch öfter wiederholt werden. Stand Mai 2015-6-
Die Anmeldung zu den Prüfungen des jeweiligen Studiensemesters erfolgt automatisch. Weitere Fächer oder erlaubte Rücktritte von Prüfungen sind gesondert auf den Prüfungsanmeldebögen einzutragen, diese sind im zentralen Prüfungsamt und nach Möglichkeit auch im Fakultätssekretariat abzugeben; bitte beachten Sie unbedingt die Fristen (Terminplan Schaukasten). Ein Rücktritt von Modul- bzw. Modulteilprüfungen ist bis unmittelbar vor Prüfungsbeginn durch Unterschrift im Fakultätssekretariat möglich (außer bei Wiederholungsprüfungen). Nimmt ein Studierender an einer Prüfung unzulässigerweise nicht teil, wird diese Modul- bzw. Modulteilprüfung mit der Note 5,0 bzw. Nicht bestanden bewertet. Die Bewertungen der benoteten Modulteilprüfungen und der Abschlussarbeit werden durch folgende Noten und Prädikate ausgedrückt: Note Prädikat Beschreibung 1 sehr gut eine hervorragende Leistung 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt 5 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt Zur differenzierten Bewertung der Leistungen können die Noten um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden. Die Noten 0,7-4,3-4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. Die Prüfungen der unbenoteten Prüfungsleistungen werden mit BE = Bestanden bzw. NB = Nicht bestanden bewertet. Sie gehen nicht in die Note des zugehörigen Moduls sowie die Gesamtnote des Zeugnisses ein. Die zugehörigen ECTS bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Werden mehrere Modulteilprüfungen in einem Modul abgelegt, so errechnet sich die Modulnote als Durchschnitt der benoteten Ergebnisse der Moduleinzelprüfungen entsprechend der Gewichtung ihrer zugehörigen ECTS. Besteht ein Modul nur aus unbenoteten Modulteilprüfungen, bleibt das Modul ebenfalls unbenotet. Bei der Mittelung der Modulnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Alle Zehntelnoten zwischen 1,0 und 4,0 sind zulässig. Für das Prädikat des Abschlusszeugnisses gilt die Tabelle des Abschnitts 2.2. 1.4. Studienabschluss In ihrer Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie eine komplexe, häufig fachübergreifende Aufgabenstellung in einer vorgegebenen Zeit selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können. Sie ist Teil des Studiums und kann nur immatrikuliert geschrieben werden. Es ist wünschenswert, dass die Arbeit extern, ent- Stand Mai 2015-7-
weder anwendungsorientiert bei einem Büro oder einer Firma oder forschungsorientiert an einer anderen (ausländischen) Hochschule geschrieben wird. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 4 bis 6 Monate; sie kann um höchstens 3 Monate verlängert werden, soweit dies zur Gewährleistung gleicher Prüfungsbedingungen oder aus Gründen erforderlich ist, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind. Die Entscheidung darüber trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf der Grundlage einer Stellungnahme des Betreuers. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Die Masterarbeit kann auf schriftlichen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Frist: spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe des Ergebnisses) einmal wiederholt werden, eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss aller Modul- und Modulteilprüfungen sowie der Masterarbeit wird das Master-Zeugnis (auf Antrag auch in englischer Sprache) ausgestellt. Die Gesamtnote wird durch die folgenden Noten und Prädikate ausgewiesen: Gesamtnote bei einem Durchschnitt Prädikat Beschreibung bis einschließlich 1,3 mit Auszeichnung eine überragende Leistung bis einschließlich 1,5 sehr gut eine hervorragende Leistung bis einschließlich 2,5 bis einschließlich 3,5 bis einschließlich 4,0 gut befriedigend ausreichend eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt Sie errechnet sich aus den benoteten Modulbewertungen und der Note der Abschlussarbeit entsprechend der Gewichtung ihrer jeweiligen ECTS; dabei werden nur die ECTS aus den benoteten Modulteilprüfungen berücksichtigt. Bei der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma ausgewiesen, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Nach bestandener Master-Prüfung verleiht die HTWG Konstanz den akademischen Grad Master of Engineering (M.Eng.). Mit dem erfolgreichen Masterabschluss erwerben die Absolventen sowohl die Zugangsvoraussetzung zur Promotion als auch - durch die Akkreditierung des Studiengangs - zum Höheren Dienst. Damit ist den Master-Absolventen die Gleichstellung zu Absolventen der Universität eröffnet. Stand Mai 2015-8-
1.5. Übersicht über die Abkürzungen der nachstehenden Studien- und Prüfungspläne MO = Modul Kx = Klausur (x= Dauer in Minuten) LV = Lehrveranstaltung Mx = mündliche Prüfung (x= Dauer in Minuten) SWS = Semesterwochenstunden PR = Präsentation PM = Pflichtmodul R = Referat WPM = Wahlpflichtmodul S = Studienarbeit V = Vorlesung LB = Laborbericht Ü = Übung B = sonstiger schriftlicher Bericht LÜ = Laborübung lvü = lehrveranst.übergreifende Prüfungsleistung PJ = Projekt SP = sonstige schriftliche oder praktische Arbeiten Stand Mai 2015-9-
1.6. Studien- und Prüfungsplan Master-Studiengang Bauingenieurwesen (MBI) Tabelle 1: Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau (KI) Stand Mai 2015-10-
HTWG Konstanz Fakultät Bauingenieurwesen -MBI- SPO 2012 Tabelle 2: Vertiefungsrichtung Wasser- und Verkehrswesen (WV) Stand Mai 2015-11-
Tabelle 3: Vertiefungsrichtung Baubetrieb und Baumanagement (BB) Stand Mai 2015-12-
Tabelle 4: Wahlpflichtkatalog Bautechnik II Modulteilprüfungen Vertiefungs- Modul / Lehrveranstaltungen SWS/ ECTSrichtung LV Punkte unbenotet benotet BB / KI / WV BB / KI / WV BB / KI / WV BB / WV BB / KI / WV BB / KI / WV Immobilienbewertung, Immobilienwertermittlung Immobilienfinanzierung, -anlagen und investoren Lean Management im Bauwesen Nachhaltige Entwicklung Die Basics Abfälle aus Baumaßnahmen, Altlastensanierung und Deponietechnik Entscheidungssituationen in Unternehmen 2 3 S K 60 2 2 K 60 2 2 SP 2 2 K 60 2 3 S, PR BB / KI / WV Konfliktmanagement 2 2 R BB / KI / WV M KI / WV BB / KI / WV Unternehmensführung und Organisation Fallstudien Bauwirtschaft / Immobilienwirtschaft Produktionsverfahren im Stahlbau 4 4 R, PR K60 2 3 S, PR 3 3 K 60 BB / KI / WV Seiltragwerke 2 2 K 60 BB / KI / WV Strukturoptimierung 2 2 K 60 KI / WV Ausgewählte Kapitel des Baubetriebs und Baumanagements 2 3 S K90 KI / WV Baubetrieb III 2 3 S K90 KI / WV Internationale Bauwirtschaft 2 2 K 90 Bauverfahren bei Landverkehrswegen KI / WV (Sinnvoll vor allem in Kombination mit 2 2 S K 60 Verkehrswissenschaftliche Projekte ) KI / WV Bauverfahren im Tunnelbau 2 2 K 60 BB / WV Baubestandsmanagement 2 3 S BB / WV KI / WV Lebenszyklusorientiertes Gebäude- und Immobilienmanagement Betriebswirtschaft und Management II 2 2 K 60 2 2 K 60 BB / WV Theoretische Bodenmechanik 2 2 K 60 BB / WV BB / WV Massivbau IV (Vorkenntnisse Massivbau I & II erforderlich) Stahlbau III (Vorkenntnisse Stahlbau I erforderlich) 4 4 K 60 2 2 K 60 BB / WV Stabilitätstheorie 2 3 K 60 BB BB / WV Baudynamik (Voraussetzung: Grundlagen der Finite- Element-Methode aus Baustatik III) Ausgewählte Kapitel des Massivbaus (Setzt Kenntnisse voraus, die nicht allein durch Massivbau I & II abgedeckt werden) 2 3 K 60 2 3 S K 90 Stand Mai 2015-13-
Modulteilprüfungen Modul / Lehrveranstaltungen ECTS- Vertiefungs- SWS/ richtung LV Punkte unbenotet benotet BB / WV BB / WV Ausgewählte Kapitel des Stahlbaus (Vorkenntnisse Stahlbau I erforderlich) Ausgewählte Kapitel des Holzbaus 2 3 S K 60 2 2 S K60 BB / KI Hydraulik 2 3 K 60 BB / KI BB / KI BB / KI Ausgewählte Kapitel des Wasserbaus / der Wasserwirtschaft Verkehrswissenschaftliche Projekte (Sinnvoll als Ergänzung für Bauverfahren bei Landverkehrswegen insb. für BB) Ausgewählte Kapitel der Siedlungswasserwirtschaft / Umwelttechnik 4 5 S K 120 4 6 S K 120 4 5 K 120 BB / KI Verkehrswesen IV 2 3 S K 60 BB / KI BB / KI KI / WV / BB KI / WV / BB KI / WV / BB Eisenbahnbau / Verkehrsprojekte II Raumplanung / Geoinformationssysteme Denkmalpflege und Bausanierung Mathematische Optimierungsverfahren Ausgewählte Kapitel der Bauphysik 2 2 K60 2 2 K 60 2 2 K 60 2 3 K 60 2 2 R, S KI Erdbau 2 2 K 60 KI Felsmechanik 2 2 K 60 KI Ausgewählte Kapitel des Spannbetonbaus 2 2 K 60 KI Bauinformatik - Projekt 2 2 S KI / WV / BB Fallstudien SWW / Wasserwirtschaft 2 3 K 90 WV Verkehrsbetriebslehre 2 3 K 90 Stand Mai 2015-14-
1.7. Die Master-Prüfung Tabelle 5: Zeugnis für Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau (KI) Modul- und Modulteilprüfungen Vertiefungsrichtung KI Höhere Technisch-Naturwissenschaftliche Grundlagen Schlüsselqualifikation III Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen I Konstruktiver Ingenieurbau V Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen II Konstruktiver Ingenieurbau VI Nachhaltiges Bauen Wahlpflichtmodul Bautechnik II Masterprojekt Mathematik III Technische Mechanik III Business English Vertrags- / Baurecht Projektsteuerung Unternehmensethik Nichtlineare Baustatik I Nichtlineare Baustatik II Theoretische Bodenmechanik Massivbau IV Stahlbau III Brückenbau Stabilitätstheorie Baudynamik Informatik II Ausgewählte Kapitel des Massivbaus Ausgewählte Kapitel des Stahlbaus Ausgewählte Kapitel des Holzbaus Nachhaltiges Bauen Bauökologie Wahl von Lehrveranstaltungen mit mind. 12 ECTS-Punkten aus Wahlpflichtkatalog Bautechnik II Masterprojekt / Teamarbeit / Präsentation Masterarbeit Stand Mai 2015-15-
Tabelle 6: Zeugnis für Vertiefung Wasser- und Verkehrswesen (WV) Modul- und Modulteilprüfungen Vertiefungsrichtung WV Höhere Technisch-Naturwissenschaftliche Grundlagen Mathematik III Technische Mechanik III Business English Schlüsselqualifikation III Vertrags- / Baurecht Projektsteuerung Unternehmensethik Wasserbau und Wasserwirtschaft III Verkehrswissenschaftliche Projekte Hydraulik Ausgewählte Kapitel des Wasserbaus / der Wasserwirtschaft Verkehrswissenschaftliche Projekte Siedlungswasserwirtschaft und Umwelttechnik III Ausgewählte Kapitel der Siedlungswasserwirtschaft / Umwelttechnik Verkehrswesen IV Verkehrswesen und Raumplanung IV Eisenbahnbau / Verkehrsprojekte II Raumplanung / Geoinformationssysteme Geotechnik IV und Felsmechanik Nachhaltiges Bauen Wahlpflichtmodul Bautechnik II Masterprojekt Erdbau Felsmechanik Nachhaltiges Bauen Bauökologie im Wasser- und Verkehrswesen Wahl von Lehrveranstaltungen mit mind. 12 ECTS-Punkten aus Wahlpflichtkatalog Bautechnik II Masterprojekt / Teamarbeit / Präsentation Masterarbeit Stand Mai 2015-16-
Tabelle 7: Zeugnis für Vertiefung Baubetrieb und Baumanagement (BB) Modul- und Modulteilprüfungen Baubetrieb und Baumanagement Höhere Technisch-Naturwissenschaftliche Grundlagen Mathematik III Technische Mechanik III Business English Schlüsselqualifikation III Baubetrieb und Baumanagement Vertrags- / Baurecht Projektsteuerung Unternehmensethik Ausgewählte Kapitel des Baubetriebs und Baumanagements Baubetrieb III Bauwirtschaft Unternehmensführung Internationale Bauwirtschaft Fallstudien Bauwirtschaft / Immobilienmanagement Betriebswirtschaft und Management II Personalmanagement Bauverfahren bei Landverkehrswegen Ausgewählte Bauverfahren Bauverfahren im Tunnelbau Bauverfahren beim Bauen im Bestand Facility Management Geotechnik IV und Felsmechanik Bauanalytik und Baumanagement Wahlpflichtmodul Bautechnik II Masterprojekt Baubestandsmanagement Lebenszyklusorientiertes Gebäude- und Immobilienmanagement Erdbau Felsmechanik Nachhaltiges Bauen Ausgewählte Kapitel der Bauphysik Wahl von Lehrveranstaltungen mit mind. 12 ECTS-Punkten aus Wahlpflichtkatalog Bautechnik II Masterprojekt / Teamarbeit / Präsentation Masterarbeit Stand Mai 2015-17-
3. Ansprechpartner der Fakultät Bauingenieurwesen Dekan Prof. Dr.-Ing. Heiko Denk Raum: C 010 Tel.: 07531/206-205 E-Mail: Denk@htwg-konstanz.de Studiendekan Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Schelkle Studienberatung / Studienfragen Raum: C 011 b Tel.: 07531/206-164 E-Mail: hschelkl@htwg-konstanz.de Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Franz Zahn Ph. D. Prüfungsfragen Raum: C 015 Tel.: 07531/206-216 E-Mail: zahn@htwg-konstanz.de Prodekan Prof. Dr.-Ing. Andreas Grossmann Raum- und Stundenplanung Raum: C 011c Tel.: 07531/206-215 E-Mail: andreas.grossmann@htwg-konstanz.de Prodekan Prof. Dr.-Ing. Joachim Dach Zulassung Raum: U006 Tel.: 07531/206-522 E-Mail: jdach@htwg-konstanz.de Prodekan Prof. Dr.-Ing. Heiko Denk Auslandsbeauftragter Raum: C 117 Tel.: 07531/206-205 E-Mail: denk@htwg-konstanz.de Stand Mai 2015-18-
Sekretariat der Fakultät: Frau Angelika Hirschmann Raum: C 011 A Tel.: 07531/206-211 E-Mail: angelika.hirschmann@htwg-konstanz.de Frau Christine Böhm Raum: C 011 A Tel.: 07531/206-206-529 E-Mail: christine.boehm@htwg-konstanz.de Studienreferentinnen: M.A. Nicole Sauer Raum: C 015 Tel.: 07531/206-787 E-Mail: nisauer@htwg-konstanz.de Andrea Ammermann, Dipl. Kauffrau Raum: C 015 Tel + 49 7531 206-599 Mail: andrea.ammermann@htwg-konstanz.de Webseite der Fakultät: http://www.bi.htwg-konstanz.de E-Mail: bauing@htwg-konstanz.de Fax: 07531/206-391 Stand Mai 2015-19-