Reglement Videoüberwachung Feuerwehrgebäude



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Transkript:

Seite 1 / 18 1. Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für die Videoüberwachung des Feuerwehrgebäudes in den Bereichen: äussere Personen- und Fahrzeugzugänge (Türen 1 bis 3, Parkplätze hinter der Feuerwehr) sowie Innenräume (Fahrzeughallen EG und UG, Service- und Waschbox). Da durch die Videoüberwachung die Identifikation von Personen möglich ist, werden damit Personendaten im Sinne des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (nachfolgend: IDG) bearbeitet. 2. Zweck der Videoüberwachung Die Videoüberwachung im Gebäude bezweckt zum einen die Überwachung der Personensicherheit zwischen den abfahrbereiten Einsatzfahrzeugen in den Fahrzeughallen EG und UG, der Service- sowie der Waschbox. Mit den Kameras wird betrieblich sichergestellt, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr (EZ BF) die Fahrzeughallen EG und UG sowie die Service- und Waschbox ganzheitlich überwachen und so einen geordneten Betrieb sicherstellen kann. Da diese Mitarbeiterin/dieser Mitarbeiter die EZ BF im Normalfall nicht verlässt (Einzelarbeitsplatz), ist diese "Sicht" in die Räume und zwischen die Fahrzeuge für die betriebliche Sicherheit von hoher Bedeutung. Es dürfen z.b. keine Toröffnungen und Schliessungen ohne "Video-Sichtkontakt" durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter in der Einsatzzentrale vorgenommen werden. Zum anderen liefern die hofseitig am Gebäude angebrachten Kameras eine Übersicht der Parkplätze und der Tore 10 und 11 (Vorflächen müssen unbedingt freigehalten werden) um bei Übungen, nachrückenden Einsatzkräften, Kundenanlieferungen und/oder beim Betätigen der Türglocke (Türe 2 und 3) einen geordneten Betrieb zu gewährleisten. Das Gleiche bezüglich Türglocke gilt sinngemäss auch für die Kamera beim Haupteingang (Türe 1). Die automatische Türöffnung wird erst nach erfolgtem "Video- Sichtkontakt" durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter in der Einsatzzentrale vorgenommen. 3. Art/Zweck und Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung Echtzeit-Überwachung (aktive Überwachung, d.h. direkte Sichtung der Aufnahmen am Bildschirm ohne Speicherung von Bilddaten. Kamera Art/Zweck Verhältnismässigkeit Kamera 1 Tore 1 und 2 Fahrzeughalle Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs in und vor der Fahrzeughalle. Kontrolle des Geschehens (Personensicherheit) in der Fahrzeughalle (Fahrzeugstandplätze hinter den Toren 1 und 2) und auf dem Vorplatz vor den Toren 1 und 2. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind ausserhalb des Gebäudes nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie in der Fahrzeughalle direkt in die Kamera blicken. Die Echtzeit-Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt.

Seite 2 / 18 3. Art/Zweck und Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung (Fortsetzung) Kamera Art/Zweck Verhältnismässigkeit Kamera 2 Tore 3 und 4 Fahrzeughalle Kamera 3 Tore 5 und 6 Fahrzeughalle Kamera 4 Tore 7 bis 9 Fahrzeughalle Kamera 5 Türe 1 (Haupteingang Zeughausstrasse) Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs in und vor der Fahrzeughalle. Kontrolle des Geschehens (Personensicherheit) in der Fahrzeughalle (Fahrzeugstandplätze hinter den Toren 3 und 4) und auf dem Vorplatz vor den Toren 3 und 4. Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs in und vor der Fahrzeughalle. Kontrolle des Geschehens (Personensicherheit) in der Fahrzeughalle (Fahrzeugstandplätze hinter den Toren 5 und 6) und auf dem Vorplatz vor den Toren 5 und 6. Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs in und vor der Fahrzeughalle. Kontrolle des Geschehens (Personensicherheit) in der Fahrzeughalle (Fahrzeugstandplätze hinter den Toren 7 bis 9) und auf dem Vorplatz vor den Toren 7 bis 9. Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs im Umgang mit Kunden. Kontrolle des Geschehens im unmittelbaren Eingangsbereich mit Gegensprech- und Türglockenterminal. Erkennung "wer klingelt" und wer will "ins Feuerwehrgebäude". Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind ausserhalb des Gebäudes nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie in der Fahrzeughalle direkt in die Kamera blicken. Die Echtzeit-Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind ausserhalb des Gebäudes nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie in der Fahrzeughalle direkt in die Kamera blicken. Die Echtzeit-Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind ausserhalb des Gebäudes nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie in der Fahrzeughalle direkt in die Kamera blicken. Die Echtzeit-Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Steuerung der Eingangstüre mit "Sichtkontakt" durch den rückwärtigen Dienst in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr. Die EZ darf durch den Mitarbeitenden nicht verlassen werden. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind nur identifizierbar, wenn sie direkt in die Kamera über ihrem Standort beim Anmeldeterminal schauen. Piktogramm "Videoüberwachung" beim Anmeldeterminal. Die Echtzeit- Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt.

Seite 3 / 18 3. Art/Zweck und Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung (Fortsetzung) Kamera Art/Zweck Verhältnismässigkeit Kamera 6 Türe 2 (Gebäuderückseite, Anlieferung) Kamera 7 Türe 3 (Gebäuderückseite, Anlieferung) Kamera 8 Parkplatz "Ost" und Vorplatz vor den Toren 10 und 11 (Gebäuderückseite) Kamera 9 Waschbox (Tor 10, Gebäuderückseite) Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs im Umgang mit Kunden. Kontrolle des Geschehens im unmittelbaren Eingangsbereich mit Gegensprech- und Türglockenterminal. Erkennung "wer klingelt" und wer will "ins Feuerwehrgebäude". Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs im Umgang mit Kunden. Kontrolle des Geschehens im unmittelbaren Eingangsbereich mit Gegensprech- und Türglockenterminal. Erkennung "wer klingelt" und wer will "ins Feuerwehrgebäude". Kontrolle des Geschehens auf den Parkfeldern der Feuerwehr. Ist der Parkplatz voll, muss bei Einsätzen, Dienstleistungen oder Übungen aus der EZ hinaus umdisponiert werden. Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs hinter dem Feuerwehrgebäude bei Übungen, nachrückenden Einsatzkräften und Kundenanlieferungen sowie Besucherinnen und Besuchern der Feuerwehr. Kontrolle des Geschehens auf den Parkfeldern der Feuerwehr. Ist der Parkplatz voll, muss bei Einsätzen, Dienstleistungen oder Übungen aus der EZ hinaus umdisponiert werden. Überdies wird kontrolliert, dass vor den Toren der Wasch- und Servicebox keine Privatfahrzeuge abgestellt werden, da während einem Einsatz diese Räumlichkeiten für weitere Aufgaben angefahren und benutzt werden müssen. Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs hinter dem Feuerwehrgebäude bei Übungen, nachrückenden Einsatzkräften und Kundenanlieferungen sowie Besucherinnen und Besuchern der Feuerwehr. Kontrolle des Geschehens (Personensicherheit) in der Waschbox und auf dem Vorplatz vor der Waschbox. Steuerung der Eingangstüre mit "Sichtkontakt" durch den rückwärtigen Dienst in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr. Die EZ darf durch den Mitarbeitenden nicht verlassen werden. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind nur identifizierbar, wenn sie direkt in die Kamera über ihrem Standort beim Anmeldeterminal schauen. Piktogramm "Videoüberwachung" beim Anmeldeterminal. Die Echtzeit- Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Steuerung der Eingangstüre mit "Sichtkontakt" durch den rückwärtigen Dienst in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr. Die EZ darf durch den Mitarbeitenden nicht verlassen werden. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie direkt in die Kamera über ihrem Standort beim Anmeldeterminal schauen. Piktogramm "Videoüberwachung" beim Anmeldeterminal. Die Echtzeit-Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Die Echtzeit-Aufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind ausserhalb des Gebäudes nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie in der Waschbox direkt in die Kamera blicken. Die Echtzeitaufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Nur Werkverkehr

Seite 4 / 18 3. Art/Zweck und Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung (Fortsetzung) Kamera Art/Zweck Verhältnismässigkeit Kamera 10 Servicebox (Tor 11, Gebäuderückseite) Kamera 11 Ein-/Ausfahrt Fahrzeughalle Untergeschoss Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs hinter dem Feuerwehrgebäude bei Übungen, nachrückenden Einsatzkräften und Kundenanlieferungen sowie Besucherinnen und Besuchern der Feuerwehr. Kontrolle des Geschehens (Personensicherheit) in der Servicebox und auf dem Vorplatz vor der Servicebox. Gewährleistung eines ordentlichen Betriebs bei der Ein- und Ausfahrt Fahrzeughalle UG. Kontrolle des Geschehens (Personensicherheit) beim Eingangstor und beim Materiallift. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind ausserhalb des Gebäudes nicht identifizierbar und Fahrzeugschilder nicht lesbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie in der Servicebox direkt in die Kamera blicken. Die Echtzeitaufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Nur Werkverkehr. Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung der Aufnahmen. Räumliche Beschränkung des Aufnahmebereichs der Videokamera (Erfassen nur der für den verfolgten Zweck notwendigen Bilder). Personen sind ausserhalb des Gebäudes nicht identifizierbar. Personen sind nur identifizierbar, wenn sie im Eingangsbereich direkt in die Kamera blicken. Die Echtzeitaufnahmen werden nur in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr dargestellt. Nur Werkverkehr. 4. Räumliche und zeitliche Ausdehnung Plan mit Kamerastandorten und ausrichtung und entsprechenden Videostills siehe Beilage. Die Überwachungszeiten- resp. Betrieb der Kameras erfolgt rund um die Uhr (24 Stunden-Betrieb), wobei es zu beachten gilt, dass, wenn die Einsatzzentrale während der Präsenzzeit (ab 17:30 bis 06:45 Uhr) nicht besetzt ist (keine Übungs- oder Einsatztätigkeit), keine visuelle Kontrolle der Echtzeit-Videoüberwachung vorgenommen wird. Es können gleichzeitig ein Hauptbild und drei kleinere Nebenbilder auf dem Bildschirm in Echtzeit angezeigt werden. 5. Bekanntgabe der Videoüberwachung Die Besucherinnen und Besucher sowie Kunden der Feuerwehr werden durch spezielle Piktogramme bei den Anmeldeterminals (Türglocken und Gegensprechanlagen bei den Türen 1 bis 3) und den Hinweis im Dokument DOK 2.5.11 "Merkblatt für Besuchergruppen und Fremdfirmen" auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht. 6. Verantwortung und Datensicherheit Hauptverantwortlich für den Betrieb der Videoüberwachung ist der Feuerwehrkommandant. Folgende Mitarbeitende können auf Anweisung in die Systemprogrammierung eingreifen: - Marco Scheuring, AL-Stv Abt 2, Fachbereichsleiter Alarmierung und Übermittlung gemäss DOK 1.3.02 01. - Andreas Frei, BF Abt 1 und Fabio Napoletano, BF Abt 2, beide Fachbereich Alarmierung und Übermittlung gemäss DOK 1.3.02 01.

Seite 5 / 18 Kameras, Bedieneinheit sowie Server sind durch PIN-Eingaben, Passwörter und eine Firewall gegen unberechtigte Systemveränderungen abgesichert. Sämtliche Papierunterlagen zum Videosystem werden unter Verschluss aufbewahrt. 7. Nutzung und Auswertung der Videoüberwachung Die Videoaufnahmen in Echtzeit werden nur von den Mitarbeitenden und dem Kommando der Berufsfeuerwehr genutzt. Der Bildschirm und die Umschalteinheit für die Kameras befinden sich in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr. Die Einsatzzentrale ist nur für Berechtigte zugänglich. 8. Auswertung und Bekanntgabe Echtzeit-Überwachung und Auswertung ohne Speicherung des Bildmaterials. Die Auswertung der Echtzeit-Aufnahmen erfolgt im Normalfall durch die diensthabende Mitarbeiterin/durch den diensthabenden Mitarbeiter in der Einsatzzentrale, oder im Ausnahmefall durch weitere in der EZ anwesende Feuerwehrleute oder Kommandomitglieder. Ansprechstelle betroffener Personen: Feuerwehrkommandant 9. Aufbewahrung und Löschung der Aufzeichnungen Echtzeit-Überwachung ohne Speicherung des Bildmaterials. 10. Schlussbestimmung Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft. FEUERWEHR WINTERTHUR Der Kommandant sig. Jürg Bühlmann Anhang: - Plan mit Kamerastandorten und ausrichtungen EG (Beilage 1) - Plan mit Kamerastandort und ausrichtung UG (Beilage 2) - Videostills von Aufnahmen der Kameras ()

Seite 6 / 18 Beilage 1 Plan mit Kamerastandorten und ausrichtungen Erdgeschoss (EG)

Seite 7 / 18 Beilage 2 Plan mit Kamerastandorten und ausrichtung Untergeschoss (UG)

Seite 8 / 18 Kamera 1, Tore Fahrzeughalle 1 und 2

Seite 9 / 18 Kamera 2, Tore Fahrzeughalle 3 und 4

Seite 10 / 18 Kamera 3, Tore Fahrzeughalle 5 und 6

Seite 11 / 18 Kamera 4, Tore Fahrzeughalle 7, 8 und 9

Seite 12 / 18 Kamera 5, Türe 1, Haupteingang Seite Zeughausstrasse

Seite 13 / 18 Kamera 6, Türe 2, Eingang Gebäuderückseite, Anlieferung

Seite 14 / 18 Kamera 7, Türe 3, Eingang Gebäuderückseite, Anlieferung

Seite 15 / 18 Kamera 8, Parkplatz "Ost" und Vorplatz vor den Toren 10 und 11 (Gebäuderückseite)

Seite 16 / 18 Kamera 9, Waschbox, Tor 10 (Gebäuderückseite)

Seite 17 / 18 Kamera 10, Servicebox, Tor 11 (Gebäuderückseite)

Seite 18 / 18 Kamera 11, Ein-/Ausfahrt Fahrzeughalle Untergeschoss