Was tun bei einem Todesfall? Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein trauriges Ereignis. An dieser Stelle sprechen wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid aus. Gerade nach so einem Ereignis neigen Menschen dazu, in Stress zu geraten. Mit dieser Wegleitung erfahren Sie, welche notwendigen Formalitäten Sie zu erledigen haben und welche von den Amtsstellen übernommen werden. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Broschüre diesen schweren Weg ein wenig zu erleichtern und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Gemeindeverwaltung Ennetmoos Jeder Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Todesortes zu melden.
Inhaltsverzeichnis Todesfall zu Hause... 3 Todesfall im Spital oder Heim... 3 Aussergewöhnlicher Todesfall... 3 Welche Dokumente benötigt das Zivilstandsamt?... 4 - Schweizer Bürger... 4 - Ausländische Staatsangehörige... 4 Schritte nach der Anmeldung beim Zivilstandsamt... 5 - Diverse Benachrichtigungen... 5 - Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarramt... 5 - Hinweise... 5 - Allfällige Erledigungen... 5 Das Zivilstandsamt benachrichtigt... 5 Vorsprache bei der kommunalen Teilungsbehörde... 6 Spezielle Anmerkungen... 6 - Überführung der Leiche ins Ausland... 6 - Rentenanträge... 6 - Friedhofverordnung... 6 Kontakte... 7 Seite 2
Todesfall zu Hause - Arzt benachrichtigen, welcher die Todesbescheinigung ausstellt (Zivilstandsamt benötigt das Original der Todesbescheinigung). - Bestattungsinstitut und Leichentransport benachrichtigen Das Bestattungsinstitut veranlasst das Einsargen und die Überführung in die Totenkapelle nach Absprache mit den Angehörigen. - Persönliche Anmeldung durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person beim Zivilstandsamt. Todesfall im Spital oder Heim - Zuständiger Arzt stellt Todesbescheinigung aus. - Spital oder Heim sendet in der Regel die ärztliche Todesbescheinigung zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt an das zuständige Zivilstandsamt. Aussergewöhnlicher Todesfall - Arzt benachrichtigen, welcher die Todesbescheinigung ausstellt (Zivilstandsamt benötigt das Original der Todesbescheinigung). Bei Suizid, Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen muss die Polizei benachrichtigt werden (Tel. 117). - Bestattungsinstitut und Leichentransport benachrichtigen Bestattungsinstitut Flury GmbH, Tottikonstrasse 62, 6370 Stans Tel.: 041 610 56 39/Natel: 079 641 96 06 Das Bestattungsinstitut veranlasst das Einsargen und die Überführung in die Totenkapelle nach Absprache mit den Angehörigen. - Persönliche Anmeldung durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person beim Zivilstandsamt. Seite 3
Welche Dokumente benötigt das Zivilstandsamt? - Schweizer Bürger Todesbescheinigung vom Arzt falls vorhanden Familienbüchlein oder Familienausweis (Todesfall kann eingetragen werden) - Ausländische Staatsangehörige Todesbescheinigung vom Arzt vom Geburtsort vollständig ausgefüllte Geburtsurkunde mit Elternnamen Nachweis des Zivilstandes (Ledigkeitsbescheinigung, Eheschein, Scheidungsurteil oder Todesschein des letzten Ehegatten) Zivilstandsnachweis und Geburtsurkunde müssen international gültig oder als offizielle Übersetzung anerkannt sein. Das Ausstellungsdatum darf 6 Monate nicht überschreiten. Pass evtl. Staatsangehörigkeitsausweis Ausländerausweis bzw. Bestätigung über pendentes Asylverfahren Das Zivilstandsamt stellt jeweils die Bestattungs- und Kremationsbewilligung aus und sendet diese direkt an die zuständigen Stellen (Pfarramt, Krematorium). Seite 4
Schritte nach der Anmeldung beim Zivilstandsamt - Diverse Benachrichtigungen Angehörige Wohnungsvermieter Pensionskasse Krankenkasse Versicherungen Arbeitgeber Banken Post EWN etc. - Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarramt Röm.-Kath. Pfarramt, Herr Markus Blöse, Chilenmattli 1, Ennetmoos Tel.: 041 610 15 35 Evang.-Ref. Pfarramt, Buochserstrasse 16, Postfach 301, Stans Tel.: 041 610 21 16 - Hinweise Urnenbestattung zuerst Datum der Kremation vereinbaren Aufbahrung Totenkapelle St. Jakob (konfessionsabhängig) - Allfällige Erledigungen Todesanzeige und Leidzirkulare (siehe Kontakte Seite 7) Blumenschmuck bestellen (siehe Kontakte Seite 7) Leidmahl organisieren etc. Das Zivilstandsamt benachrichtigt Wohnort der verstorbenen Person (Einwohneramt, Ausgleichskasse NW, Gemeindesteueramt, Teilungsbehörde) Heimatort Zentrale Kasse der AHV Seite 5
Vorsprache bei der kommunalen Teilungsbehörde - Einladung zur Vorsprache von der kommunalen Teilungsbehörde abwarten. Die Teilungsbehörde wendet sich an die nächsten Angehörigen, welche über familiäre und finanzielle Verhältnisse Bescheid wissen. - Nachlassinventar muss aufgenommen werden. - Letztwillige Verfügung, Testament sowie Ehe- und Erbvertrag sind nach dem Todesfall sofort der Teilungsbehörde abzugeben (Original, ungeöffneter Zustand). Spezielle Anmerkungen - Überführung der Leiche ins Ausland Bei einer Überführung der Leiche ins Ausland sind mehrere Schritte notwendig. Die Bestattungsinstitute sind Ihnen gerne behilflich. - Rentenanträge Hinterlassenenrente Anmeldung bei der Ausgleichskasse NW, Stans Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge Kontaktaufnahme mit dem letzten Arbeitgeber der verstorbenen Person Lebens- und Rentenversicherungen Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft - Friedhofverordnung Das Reglement des Friedhof- und Bestattungswesens Ennetmoos vom 16. März 1995 ordnet die Gestaltung des Grabes (www.ennetmoos.ch). Seite 6
Kontakte Sanitäts-Notruf 144 Polizeinotruf 117 REGA 1414 Ärzte Ärztlicher Notfalldienst 041 610 81 61 Dres. med. Landolt Bettina und Markus, Ennetmoos 041 611 00 00 Dr. Jäger Elke, Stans 041 610 61 55 Dr. Tuor Luzius, Stans 041 610 40 20 Dr. von Matt Dominik, Stans 041 610 41 84 Dr. Würsch Renate, Stans 041 610 05 11 Kantonsspital Nidwalden, Stans 041 618 18 18 Dr. Arpagaus Linus, Stansstad 041 610 61 31 Dr. Christen Charles, Stansstad 041 610 22 77 Dr. Flüeler Daniel, Stansstad 041 610 00 61 Bestattungsinstitute Bestattungsinstitut Flury GmbH, Tottikonstrasse 62, 041 610 56 39 6370 Stans 079 641 96 06 Hager Imbach GmbH, Wilstrasse 11a, 6052 Hergiswil 041 630 33 50 Zivilstandsamt Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans 041 618 72 60 Todesanzeigen und Leidzirkulare Publicitas, Obere Spichermatt 12, 6370 Stans 041 619 17 17 Engelberger Druck, Oberstmühle 3, 6370 Stans 041 619 15 72 Rohner Druck AG, Aamättli 4, 6374 Buochs 041 620 12 54 Druckerei Odermatt, Dorfplatz 2, 6383 Dallenwil 041 629 79 00 Teilungsbehörde Ennetmoos, Stanserstrasse 2, Ennetmoos 041 618 20 00 Floristen Blumenladen Floribunda, Stansstaderstrasse 27, 6370 Stans 041 610 66 60 Blumenwerkstatt, Ennetmooserstrasse 4, 6370 Stans 041 610 96 66 Rosenladen, Dorfstrasse 1, 6374 Buochs 041 620 99 01 Blumengeschäft Kuster, Bahnhofplatz 1, 6370 Stans 041 619 20 80 Blumen Galerie, Alte Gasse 2, 6373 Ennetbürgen 041 620 48 84 Pfarrämter Röm.-Kath. Pfarramt, Chilenmattli 1, Ennetmoos 041 610 15 35 Evang.-Ref. Pfarramt, Buochserstrasse 16, Stans 041 610 21 16 Seite 7
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