Was ist bei einem Todesfall zu tun?
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- Franka Schmitt
- vor 8 Jahren
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1 Was ist bei einem Todesfall zu tun? Ein Ratgeber für die Gemeinde Erstfeld "Wenn Jesus - und das ist unser Glaube - gestorben und auferstanden ist, dann wird Gott durch Jesus auch die Verstorbenen zusammen mit ihm zur Herrlichkeit führen. " Erster Thessalonicherbrief, 4,14
2 Vorwort Der Tod ist das Ende des irdischen Lebens. Alle Menschen gehen auf den Tod zu. Die Art des Todes und der Zeitpunkt sind oft nicht absehbar. Wenn eine nahestehende Person stirbt, stehen die Angehörigen vor bedeutenden Entscheidungen. Dieser Ratgeber will dabei Hilfe und Unterstützung bieten. Alter und Krankheit Wenn das Leben eines Menschen zu Ende geht, sind wir nicht allein. Gott ist mit uns. Im Glauben und in der christlichen Gemeinschaft finden wir Halt und Trost. Für Beistand, Seelsorge und die Spendung der Sakramente (Krankensalbung) steht Ihnen der Pfarrer rund um die Uhr zur Verfügung: Telefon Pfr. Viktor Hürlimann: Sterben in Würde: Gruppe Sterbebegleitung Uri Niemand soll alleine sterben müssen, wenn dies nicht sein ausdrücklicher Wunsch ist. Die Gruppe Sterbebegleitung Uri bietet Unterstützung in der Zeit des Abschiednehmens. Sie entlastet Angehörige, indem sie unentgeltlich Nachtwachen im Kantonsspital Uri, den Betagtenheimen und zuhause übernehmen. Kontaktadressen: Maria Muheim-Falk Lisbeth Herger Schönbächler Höhenstrasse 18 Gruonmatt Flüelen 6454 Flüelen Tel Tel Natel Natel
3 Ein Todesfall - Was sofort zu erledigen ist Todesfall zuhause den Pfarrer benachrichtigen: Pfr. Viktor Hürlimann: Haus- oder Notfallarzt benachrichtigen. Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus: - Dr. med. FMH Thierry Jung: Dr. med. FMH Hanspeter Regli: Ärztlicher Notfalldienst Todesfall im Spital oder im Pflegeheim den Pfarrer benachrichtigen: Pfr. Viktor Hürlimann: das Spital- oder Pflegepersonal erledigt die weiteren Formalitäten Todesfall infolge eines Unfalls, Suizids den Pfarrer benachrichtigen: Pfr. Viktor Hürlimann: Die Polizei benachrichtigen: 117 Jeder Todesfall ist möglichst bald (innert 24 Stunden) der Gemeindekanzlei zu melden: Markus Herger, Gemeindeschreiber: Die Gemeindekanzlei benötigt die folgenden Dokumente: Todesbescheinigung des Arztes Familienbüchlein oder Familienausweis Für ausländische Staatsangehörige: Todesbescheinigung des Arztes Identitätskarte oder Pass Geburts- oder Eheschein. 3
4 Sich Zeit nehmen Nicht alles muss innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen erledigt sein, nach der Meldung des Todesfalls können Sie sich Zeit nehmen. In Ruhe können Angehörige folgende Fragen beantworten: wurde ein Wunsch geäussert, wo die verstorbene Person bestattet werden möchte? wünschte sich die verstorbene Person eine Erdbestattung oder eine Kremation? Gibt es spezielle Wünsche für die Gestaltung der Trauerfeier? Es ist möglich, Verstorbene in der Friedhofkapelle neben der Pfarrkirche oder zuhause aufbahren zu lassen. Das ermöglicht ein erstes Abschiednehmen. Es ist die christliche Überzeugung, dass der menschliche Leib auch nach dem Tod seine Würde nicht verliert. Christen glauben an die Auferstehung und das ewige Leben bei Gott. Die Kirchen begleiten und unterstützen die Trauernden in der Zeit des Abschieds und darüber hinaus, sei es durch die Trauerfeier, das persönliche Gespräch, Hausbesuche und das Mittragen im Gebet. Bestattungsdienste und Bestattungsarten Verschiedene Bestattungsunternehmen vor Ort übernehmen bei jeder Tagesund Nachtzeit Einkleidung und Einsargung von Verstorbenen: Gisler Walter, Erstfeld Gisler Michael, Erstfeld Gerig Anton, Amsteg Die Art der Bestattung können Sie direkt mit dem Bestattungsunternehmen besprechen. In Erstfeld bestehen folgende Möglichkeiten: Erdbestattung im Einzel oder Familiengrab Urnenbestattung im Einzel oder Familiengrab Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab 4
5 Veröffentlichung des Todesfalls Die Veröffentlichung des Todesfalls ist den Angehörigen überlassen. Möglich ist eine Todesanzeige in der Tagespresse oder der Versand von Leidzirkularen. Wenden sie sich an die Druckerei Gasser in Erstfeld, oder an die Lokalpresse: Druckerei Gasser Neue Urner Zeitung Urner Wochenblatt Nach der Bestattung Nach der Bestattung darf nicht vergessen werden, dass weitere Stellen über den Todesfall informiert und Einrichtungen gekündigt werden müssen: informieren AHV / IV Gläubiger Pensionskasse Bank(en) kündigen Abonnemente von Zeitschriften Telefon, Fernsehen (Vereins-) Mitgliedschaften Strom Mietvertrag Krankenkasse Versicherungen 5
6 Weitere Hinweise Das Gemeinschaftsgrab befindet sich bei der Friedhofkapelle. Unterhalt und Pflege der Grabstätten auf dem Friedhof Erstfeld ist generell Sache der Angehörigen. Dabei ist zu beachten, dass Grabschmuck nicht über längere Zeit am Gemeinschaftsgrab belassen werden kann. Angehörige der römisch-katholischen Kirche haben die Möglichkeit, Gedächtnisgottesdienste zu feiern: nach 30 Tagen den "Dreissigsten", nach einem Jahr den ersten Jahrestag Errichtung einer Stiftjahrzeit Für weitere Mess-Stiftungen (Jahrzeit, etc.) melden Sie sich bitte beim Pfarreisekretariat: Telefon Pfarreisekretariat Erstfeld:
7 Wichtige Telefonnummern Gruppe Sterbebegleitung Uri Maria Muheim-Falk Tel: Mobile: Lisbeth Herger-Schönbächler Tel Mobile: Gemeindekanzlei Erstfeld Tel Röm.-kath Pfarramt Pfr. Viktor Hürlimann Tel Fabian Arnold, Sakristan/Friedhofwärter Tel Ev. ref. Pfarramt Pfr. Reinhard Eisner Tel Pfrn. Rahel Eggenberger Tel Bestattungsunternehmen Gisler Walter, Erstfeld Gisler Michael, Erstfeld Gerig Anton, Amsteg Notfallnummern Polizei 117 Notruf/Sanität/Ambulanz 144 Ärztlicher Notfalldienst Dargebotene Hand 143 Sozialpsychiatrischer Dienst Uri Wenn die Trauer zu gross wird... Zögern Sie nicht Hilfe anzunehmen: - bei vertrauten Personen - beim Hausarzt - beim Pfarrer 7
8 Platz für Notizen 8
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