Was ist bei einem Todesfall zu tun?
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- Erna Meinhardt
- vor 9 Jahren
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1 BESTATTUNGSDIENSTE Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf Telefon Was ist bei einem Todesfall zu tun? Hinweise und Ratschläge für Hinterbliebene
2 Wer ist beim Tod zu benachrichtigen? Bei einem Todesfall zu Hause Der Arzt ist zu benachrichtigen. Er stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall wird der Arzt zusätzliche Massnahmen einleiten. Danach müssen sich die Angehörigen mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzten. in einem Spital oder Heim Die Verwaltung sorgt direkt dafür, dass die ärztl. Todesbescheinigung ausgestellt wird und leitet diese an den zuständigen Bestattungsdienst weiter. Die Angehörigen müssen sich nur mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen. Jeder Todesfall ist sofort, jedoch spätestens innerhalb von zwei Tagen, dem Bestattungsdienst der Wohngemeinde zu melden. für die Bestattungsdienste mitzubringende Unterlagen ärztl. Todesbescheinigung (ausgestellt durch den Arzt), sofern nicht im Spital oder im Heim gestorben. Familienbüchlein (wenn vorhanden) bei Ausländern Pass und Ausländerausweis Wenn Sie eine seelsorgerische Betreuung wünschen, können Sie sich an das entsprechende Pfarramt. Mitteilungen des Todes Die Bestattungsdienste informieren folgende Stellen: Das zuständige Bezirkszivilstandsamt Das zuständige Konsulat (bei Ausländern) Das Sozialversicherungszentrum (Abmeldung von AHV und anderen Renten) Die Steuerverwaltung des Wohnortes Das Notariat Aadorf (sofern die/der Verstorbene in Aadorf wohnhaft war) Das Bundesamt für Statistik in Bern (erfolgt durch das Bezirkszivilstandsamt) Die KESB, sofern die/der Verstorbene minderjährige Kinder hatte Die Militärsektion des Kantons (sofern der Verstorbene militärpflichtig war)
3 Beerdigung Vorgängig sollte abgeklärt werden, ob eine Erdbestattung oder eine Kremation zu erfolgen hat. Wünsche der/des Verstorbenen gehen denjenigen der Angehörigen vor. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung: Reihengräber für Erd- oder Urnenbestattung (auf allen Friedhöfen der Gemeinde) Urnengräber vor der Wand mit Namenstafeln (evang. Friedhof) Urnennischen in der Wand mit Namenstafeln (kath. Friedhof Aadorf und Tänikon) Anonymes Gemeinschaftsgrab (evang. Friedhof) Gemeinschaftsgrab mit Beschriftung (evang. Friedhof) Evtl. ist auch abzuklären, ob die Urnenbeisetzung in einem bereits bestehenden Grab (dessen Grabesruhe von 12 Jahren noch nicht überschritten ist) erfolgen soll. Die Bestattung oder Kremation kann frühestens 48 Stunden nach dem Tode erfolgen. In der Regel finden die Beerdigungen zu folgenden Zeiten in Aadorf, Tänikon und Aawangen statt: Kath. Aadorf: Kath. Tänikon: Evang. Aadorf und Aawangen: morgens um Uhr, Besammlung in der Kirche morgens um Uhr, Besammlung in der Kirche nachmittags um Uhr, Besammlung auf dem Friedhof und anschliessend Abdankung in der Kirche Die Bestattungsdienste des Wohnortes organisieren die Bestattung, d.h. die Einsargung, sofern noch nicht erfolgt die Überführung vom Sterbeort auf den Friedhof oder ins Krematorium Anmeldung der Kremation (Krematorium Winterthur) das Überbringen der Urne auf den Friedhof die zur Verfügungstellung des Grabplatzes Publikation in der REGI DIE NEUE und in der Aadorfer-Zeitung Durch die Bestattungsdienste erfolgt eine Meldung an das zuständige Pfarramt inkl. Pfarrer, Mesmer und Organist. Für die Organisation der Beisetzung und der Trauerfeier wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Kirchen-Sekretariat (Kontaktangaben auf dem Beiblatt). Der Beerdigungstermin muss immer von den Bestattungsdiensten bestätigt werden.
4 Was ist noch durch die Angehörigen zu erledigen? für die Abdankung Versand der Leidzirkulare (Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Arbeitgeber, Geschäftspartner, etc.) Aufgabe der persönlichen Todesanzeige in den Zeitungen evtl. Einladungskarte für Leidmahl (dem Leidzirkular beilegen) evtl. Restaurant und Leidmahl/Imbiss reservieren evtl. Blumen bestellen nach der Abdankung Mitteilung an Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Post, Strassenverkehrsamt, Kreditkarteninstitute, Wohnungsvermieter, etc. Einige Institute, verlangen für die Abmeldung einen Auszug aus dem Todesregister. Dieser kann von den Angehörigen beim Bezirkszivilstandsamt für Fr. 30. bestellt werden. (Kontaktangaben auf dem Beiblatt) Testamente (evtl. bei Bank, Notariat deponiert) unverzüglich beim Notariat einreichen evtl. Zeitungen, Wohnungen, Telefone, TV, etc. kündigen Aufgabe der Danksagung Grabpflegevertrag abschliessen (mit Kirchgemeinde oder Gärtner) Grabstein bestellen evtl. Anträge für Witwen- und Waisenrente (Formulare können bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bezogen werden) Koste n Die Kosten für die Beisetzung (Einsargen bis Grabplatz) werden für in Aadorf wohnhaft gewesene Verstorbene von der Gemeinde Aadorf übernommen. Diese Beiträge werden durch die Friedhofkommission festgelegt. Zusätzliche Überführungen, Platten für Urnenwand und Gemeinschaftsgrab, spezielle Särge und Grabpflege gehen zu Lasten der Angehörigen (gem. Friedhofreglement). Diese Kosten werden Ihnen von den Bestattungsdiensten in Rechnung gestellt (ca. nach 3 Monaten).
5 Wichtige Adressen Bestattungsdienste Aadorf Tel: Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf Fax: Katholisches Pfarramt Aadorf Tel: Pfarrer Daniel Bachmann Tel: Kirchplatz 4, 8355 Aadorf Katholisches Pfarramt Tänikon Tel: Pfarrer Daniel Bachmann Tel: Tänikon 8, 8356 Ettenhausen Evangelisches Pfarramt Aadorf-Aawangen Tel: Sekretariat Irene Hess Wiesentalstrasse 16, 8355 Aadorf Chrischona Aadorf Tel: Prediger Stefan Zulauf Kapellstrasse 12, 8355 Aadorf Bestattungsdienst Hansueli Sommer Tel: (nur ausserhalb Gemeinde-Öffnungszeiten) Tel: Kirchgasse 7, 8352 Räterschen REGI DIE NEUE Tel: Elgger-Aadorfer Zeitung Tel: Thurgauer-Zeitung, Frauenfeld Tel: Notariat Aadorf Tel: Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen Tel: Kirchplatz 5 [email protected] 8370 Sirnach Zivilstandsamt Bezirk Frauenfeld Tel: Bankplatz 1 [email protected] 8500 Frauenfeld
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