Todesfall - was nun?
|
|
|
- Kilian Friedrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDEVERWALTUNG Bestattungsamt Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach Telefon , Telefax Todesfall - was nun? Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 1/8
2 Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen sie sich in der Regel vorgängig wenig auseinandergesetzt haben. Nebst den Formalitäten betreffend Meldung des Todesfalles und der Organisation der Trauerfeier sind weitere Punkte der Bestattung und der künftigen Bepflanzung und Pflege des Grabes zu regeln und die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen helfen, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. Auch wenn wir den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen, kommen wir doch nicht umhin, Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Ob Sie heute selbst den Verlust eines Ihnen nahestehenden Menschen beklagen oder ob Sie vorsorgliche Massnahmen treffen wollen, wir möchten Ihnen die wichtigsten Informationen vermitteln. Feststellung des Todes Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung zuhanden der zuständigen Ämter aus. Sie bildet auch die Grundlage für die Anordnung der Bestattung. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder Heim, dann werden die Angehörigen von der Spital- oder Heimverwaltung an das Bestattungsamt der Wohngemeinde verwiesen, während das Zivilstandsamt des Sterbeortes direkt orientiert wird. Meldung beim Bestattungsamt Bei Todesfällen von in Neerach wohnhaften Personen, nehmen Sie mit dem Bestattungsamt Neerach Kontakt auf, das sich auch nach dem Zusammenschluss der Zivilstandsämter nach wie vor auf unserer Gemeindeverwaltung befindet. Unsere Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Telefonisch sind wir während den Bürozeiten unter erreichbar. Bei Todesfällen am Wochenende, an verlängerten Wochenenden oder Feiertagen, ist dem Bestattungsamt am nächstfolgenden Werktag Meldung zu erstatten. Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 2/8
3 Anzeigepflicht Zur Anzeige eines Todesfalles beim Bestattungsamt sind verpflichtet: Ehefrau oder Ehemann, bzw. Partner in Wohngemeinschaft Kinder oder deren Ehegatten die der verstorbenen Person nächstverwandte, ortsansässige Person die Person, die beim Tode zugegen war die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals Andere Personen können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Todesfall melden. Welche Dokumente sind nötig was müssen Sie mitbringen Ärztliche Todesbescheinigung; ist der Tod in einem Spital oder Heim eingetreten, so wird die Todesanzeige (amtliches Formular) und in der Regel auch die ärztliche Todesbescheinigung von diesen Stellen an das Bestattungsamt geschickt. Haben Sie jedoch eines dieser Formulare erhalten, so bringen Sie es ebenfalls mit. Familienbüchlein (falls vorhanden) Schriftenempfangsschein Bei Ausländern: Pass und Ausländerausweis Familienbüchlein, wenn die Heirat in der Schweiz stattgefunden hat Falls kein Familienbüchlein vorhanden ist, Eheschein, Geburtsschein Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie Die genauen Personalien der/des Verstorbenen Wann kann die Einsargung, bzw. die Überführung erfolgen Wird eine Kremation (Feuerbestattung) oder eine Erdbestattung gewünscht diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in diesen Fragen. Wird eine Abdankung in einer Kirche gewünscht oder soll nur eine Beisetzung im engsten Familienkreis und nur am Grab erfolgen (öffentliche oder stille Bestattung) Gemeindepfarrer oder eigener Seelsorger Organist/in der Gemeinde oder eigene Grabwahl Beisetzung im Gemeinschaftsgrab; wird eine Namenstafel gewünscht Wer ist Kontaktperson, wer Erbenvertreter Versand Todesanzeige innerhalb der Gemeinde Neerach Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 3/8
4 Grabwahl Auf dem Friedhof Betten stehen Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen für Erwachsene und Kinder zur Verfügung. Ebenfalls steht ein Gemeinschaftsgrab für reine Urnenbeisetzungen wahlweise anonym oder mit Namenstafel - zur Verfügung. Die Beisetzung auf dem Gemeinschaftsgrab wird mit Fr verrechnet. Ist der Wunsch nach einer Namenstafel vorhanden, ist eine Gebühr von Fr zusätzlich fällig. Der Friedhofgärtner ist besorgt für die Bepflanzung des Gemeinschaftsgrabes. Angehörige können ihren Blumenschmuck beim vorgesehenen markierten Platz abstellen. Zudem besteht im Friedhof Betten die Möglichkeit ein Familiengrab zu mieten. Die Familiengräber, für die eine Ruhezeit von 60 Jahren gilt, wird eine Gebühr von Fr. 3' verrechnet. Zusammenfassend stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl: Erdbestattungsgrab (Ruhezeit 20 Jahre) Urnengrab (Ruhezeit 20 Jahre) Gemeinschaftsgrab Familiengrab (Ruhezeit 60 Jahre) Keine Beisetzung der Urne Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab oder Urnengrab beigesetzt werden. Eine nachträgliche Urnenversetzung ist nur auf begründetes Gesuch hin an das Bestattungsamt Steinmaur, z.h. Friedhofvorsteherin, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur möglich. Das Bestattungsamt Neerach organisiert nach Absprache mit Ihnen die Bestattung Das Einsargen Überführung der/des Verstorbenen ins Friedhofgebäude/Krematorium Nordheim Zürich Evtl. Aufbahrung im Friedhofgebäude Kremation Urnenabholung im Krematorium Nordheim Festsetzung des verbindlichen Termins für die Abdankung und die Beisetzung. Die Bestattung soll in der Regel nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 7 Tage nach eingetretenem Tod stattfinden Bekanntgabe des zuständigen Pfarrers Benachrichtigung von: Pfarramt, Friedhofgärtner, Sigrist, Organist, alle betroffenen Ämter und Büros der Gemeindeverwaltung Neerach Versand einer Todesanzeige in alle Haushaltungen und Publikation im Mitteilungsblatt. Bei Abdankungen/Beisetzungen im engsten Familienkreis erfolgt die Publikation nur auf Wunsch der Angehörigen Hölzernes Grabkreuz, bis der Grabstein gesetzt ist Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 4/8
5 Was bleibt für Sie zu tun nach der Anmeldung beim Bestattungsamt Diese (unvollständige) Liste soll Ihnen helfen, damit nichts vergessen geht. a) für die Bestattung Druckauftrag und Versand der Leidzirkulare Aufgabe der privaten Todesanzeigen in der Zeitung Erstellen Sie eine Adressliste für den Versand der Leidzirkulare (Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Arbeitgeber, Geschäftspartner, Behörden) Bestellung des Leidmahls Bestellung der Blumen (Sargbouquet, Kranz etc.) Lebenslauf für das Pfarramt verfassen und abgeben Trauergespräch mit dem zuständigen Pfarramt b) Mitteilungen an Arbeitgeber Bank, Post Telefongesellschaft Wohnungsvermieter Strassenverkehrsamt Militär / Zivilschutz Vereine / Parteien c) Versicherungen (sehr oft mit einer Kopie des Todesscheins) AHV / IV Zusatzleistungen zur AHV / IV Pensionskasse Unfall- und Lebensversicherung Krankenkasse Haftpflicht / Autohaftpflicht d) Testament / Letztwillige Verfügung Testament mit eingeschriebene Brief an das Bezirksgericht Dielsdorf senden Erbschein, beim Bezirksgericht Dielsdorf beantragen (Kopie Todesschein beilegen) e) bestehende Verträge kündigen Fahrzeug, Leasing Mietverträge, Telefonanschluss, Radio- und TV-Anschluss, EKZ Kreditverträge / Abzahlungsverträge Diverse Abonnemente f) Verschiedenes Hausarzt Danksagungen Zeitschriften-Abonnemente Reservationen in einem Altersheim annullieren Schlüssel für fremde Objekte zurückgeben Allfällige Anträge für Witwen- oder Waisenrenten (Formulare erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung) Gerne sind wir Ihnen bei der amtlichen Organisation und Klärung von Fragen behilflich. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 5/8
6 Kosten Verstorbene, die ihren letzten gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Neerach hatten, haben Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung. Die Leistungen der Gemeinde umfassen: Leichenschau, Benützung der Aufbewahrungshalle, einfacher Sarg, Einsargung, Sargkissen, Leichenhemd, Überführung der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde oder ins Krematorium Nordheim in Zürich, Abholen der Urne, Grabplatz (Reihengrab, Gemeinschaftsgrab), Öffnen und Zudecken des Grabes, Holzgrabkreuz, Kremationskosten, Holzurne, Druck und Versand der Todesanzeige in alle Haushaltungen, monatliche Publikation im Mitteilungsblatt. Bei weitergehenden Ansprüchen, wie die besondere Ausführung des Sarges oder der Urne, müssen die Mehrkosten von den Angehörigen übernommen werden. Eine teilweise Vergütung für auswärtige Bestattungskosten erfolgt aufgrund der kantonalen Verordnung über Bestattungen. Das Bestattungsamt benötigt dazu eine Kopie der Ihnen zugestellten Rechnung und die Angabe Ihrer Kontonummer (Einzahlungsschein). Diverses / Wichtiges a) Termin Eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung erfolgt in der Regel nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 7 Tage nach dem Tod (gemäss kantonaler Bestattungsverordnung). b) Steuerinventar Das zuständige Gemeindesteueramt wird über jeden Todesfall informiert und setzt sich anschliessend mit den Angehörigen in Verbindung. Es erfolgt eine Inventarisation; vorher dürfen keine Vermögenswerte beseitigt, verändert, verschoben oder verbraucht werden. Die normale Verwaltung ist jedoch erlaubt (laufende Rechnungen, Mieten, etc.). Bitte bewahren Sie alle Ausweise, Belege, Rechnungen etc. auf. Bei Meldung des Todesfalls wird Ihnen ein separates Merkblatt über die Inventarisation abgeben. c) Todesschein Die Angehörigen benötigen in der Regel einen Todesschein für Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Pensionskasse, Erbenbescheinigung etc.. Dieser wird auf Verlangen und gegen Gebühr vom Zivilstandsamt Dielsdorf ausgestellt. Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Mühlestrasse 4, Zivilstandsamt Telefon oder [email protected]. d) Erbenbescheinigung Banken verlangen in der Regel eine Erbenbescheinigung. Diese kann beim Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstr. 7, 8157 Dielsdorf, Tel.-Nr , unter Beilage eines Todesscheins bestellt werden. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 6/8
7 e) Grabunterhalt Die Bepflanzung erfolgt entweder auf Anordnung der Hinterbliebenen durch den Friedhofgärtner oder durch die Hinterbliebenen selbst. Die Kosten für die Bepflanzung und Instandhaltung der Gräber werden vom Friedhofgärtner direkt den Angehörigen verrechnet. Der Friedhofgärtner muss die verwelkten Kränze, Pflanzen und Blumen jeweils vom Grab entfernen. Möchten Sie Kranzschleifen als Andenken nach Hause nehmen, sollten Sie dies möglichst bald nach der Bestattung selber tun. Schleifen sind nicht immer wetterfest und können bei Regen Schaden nehmen. Der Friedhofgärtner richtet Urnengräber nach dem Abräumen der Trauergebinde zur ersten Bepflanzung her. Bei Erdbestattung ist ein Herrichten des Grabes erst nach erfolgter, natürlicher Setzung möglich. Dies kann bis zu einem halben Jahr dauern, wobei der Grabschmuck Sache der Hinterbliebenen ist. f) Grabunterhaltsvertrag Für den Grabunterhalt während der ganzen Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) kann beim Bestattungsamt Steinmaur, z.h. Friedhofvorsteherin, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, Telefon , ein Grabunterhaltsvertrag errichtet werden. Dieser umfasst das zweimalige Bepflanzen des Grabes pro Jahr, das Giessen und Jäten. Unterhaltskosten für Erdbestattungsgrab Fr Urnen- oder Kindergrab Fr g) Grabsteine Für das Aufstellen von Grabsteinen/Grabmäler bedarf es einer Bewilligung. Der Bildhauer muss vor Beginn ein Gesuch im Doppel beim Bestattungsamt Steinmaur, z.h. Friedhofvorsteherin, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, einreichen. h) Letztwilliger Bestattungswunsch Für alleinstehende Personen empfiehlt es sich, zu Lebzeiten bei der Einwohnerkontrolle eine entsprechende Erklärung über die Abdankungs- und Beisetzungswünsche zu deponieren. Diese ist kostenlos. i) Beerdigungszeiten Die Bestattungen finden nur an Werktagen, in der Regel um Uhr und die Trauerfeier um Uhr statt. Stille Beisetzungen finden um Uhr oder Uhr, statt. k) Abdankungsvorbereitungen im Allgemeinen und Sonderfälle Im vorstehend dargelegten Sinne organisiert das Bestattungsamt das Grabgeläute und die vorgesehene Beisetzung auf dem Friedhof Betten sowie gegebenenfalls die Kirchenbenützung in der Regel nach vorgängiger Terminvereinbarung mit dem zuständigen reformierten, katholischen oder freikirchlichen Pfarramt. Die Gestaltung der Trauerfeier wird von den Hinterbliebenen mit der Pfarrperson festgelegt. Für Verstorbene anderer Glaubensrichtungen ist die Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier in allen Teilen Sache der Hinterbliebenen und des von ihnen beigezogenen Geistlichen. Sie sind auch für allfällig benötigte Lokalitäten selbst besorgt. Kultushandlungen auf dem Friedhof Betten sind in jedem Fall vorgängig mit dem Bestattungsamt abzusprechen. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 7/8
8 Wichtige Adressen und Telefonnummern Reformiertes Pfarramt Katholisches Pfarramt Hauptstr. 57 Buchserstrasse Steinmaur 8157 Dielsdorf Friedhofgärtner Sigristin Andreas Schellenberg Jennifer Imhasly Salenstrasse 10 Im Gässli Steinmaur 8162 Steinmaur Sekretariat Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG Bestattungsamt Steinmaur Lättenstrasse 9 Hauptstrasse Lindau 8162 Steinmaur (für Überführung zuständig) Krematorium Nordheim Käferholzstrasse Zürich Druck von Trauerzirkularen Zürcher Regionalzeitungen AG Tages-Anzeiger Grenzstrasse 10 Regionalausgabe Zürcher Unterland 8180 Bülach Zürichstrasse Bülach [email protected] Persönliche Notizen Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 8/8
Todesfall - was nun?
GEMEINDEVERWALTUNG Bestattungsamt Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach Telefon 044 859 16 16, Telefax 044 859 16 17 Todesfall - was nun? für Angehörige Liebe Leserin, lieber Leser dieses s Der Tod eines Mitmenschen
T O D E S F A L L - was nun?
T O D E S F A L L - was nun? Leitfaden für Angehörige Gemeinde Dielsdorf Zivilstandsamt Mühlestrasse 4 8157 Dielsdorf Tel. 044 854 71 80 Fax 044 854 71 75 [email protected] www.dielsdorf.ch Liebe
Todesfall - Leitfaden für die Angehörigen
Todesfall - Leitfaden für die Angehörigen Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen sie sich in der Regel vorgängig wenig auseinandergesetzt haben. Nebst den Formalitäten
Todesfall - was nun? Leitfaden für Angehörige. Bestattungsamt Telefon 044 817 75 80
Todesfall - was nun? Leitfaden für Angehörige Bestattungsamt Telefon 044 817 75 80 Liebe Leserin, lieber Leser dieses Leitfadens Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen
GEMEINDE AEUGST AM ALBIS
GEMEINDE AEUGST AM ALBIS Bestattungsamt Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis Telefon 044 763 50 60 Telefax 044 763 50 69 E-Mail [email protected] Homepage www.aeugst-albis.ch Todesfall was nun?
Todesfall was nun? Leitfaden für Angehörige. Hausen am Albis G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S
G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Bestattungsamt Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 20 Telefax 044 764 80 29 E-Mail [email protected] Homepage www.hausen.ch
Der Todesfall muss innert zwei Tagen persönlich beim Bestattungsamt gemeldet werden.
Gemeinde Egg Bestattungsamt Forchstrasse 145 Postfach 8132 Egg Tel: 043 277 11 11 Fax: 043 277 11 19 Mail: [email protected] Todesfall - was nun? Leitfaden für Angehörige Für alle Angaben in diesem
T O D E S F A L L - WAS NUN?
T O D E S F A L L - WAS NUN? LEITFADEN FÜR ANGEHÖRIGE Liebe Leserin, lieber Leser Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen sie sich in der Regel vorgängig wenig auseinandergesetzt
Todesfall. Was nun? - Merkblatt für die Angehörigen. Bestattungsamt Dänikon Tel Oberdorfstrasse Dänikon
Todesfall Was nun? - Merkblatt für die Angehörigen Oberdorfstrasse 1 8114 Dänikon D as kostbarste Vermächtnis eines Menschen ist die Spur, die seine Liebe in unseren Herzen zurückgelassen hat. Vinzenz
Gebührenverordnung. zum. Friedhof- und Bestattungsreglement. Leitfaden
Gebührenverordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement Leitfaden INHALTSVERZEICHNIS GEBÜHRENVERORDNUNG ZUM FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSREGLEMENT... 3 Art. 1 Bestattungskosten für verstorbene mit letztem
Bestattungsamt Turbenthal
Bestattungsamt Turbenthal Todesfall Was ist zu tun? Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 2 Was empfiehlt sich bereits zu Lebezeiten zu regeln. 2 Eintritt des Todes... 3 Meldung an das Bestattungsamt.. 3
Informationen für Angehörige
BÜLACH - BACHENBÜLACH HOCHFELDEN HÖRI UND WINKEL GESCHÄFTSSTELLE FRIEDHOF SOLISTRASSE 63 8180 BÜLACH TEL.-NR.: 044 863 12 75 E-MAIL: [email protected] Informationen für Angehörige Der Tod eines Menschen
Stadt Dübendorf. Ein Sterbefall Leitfaden für die Angehörigen
Stadt Dübendorf Ein Sterbefall Leitfaden für die Angehörigen Ein Sterbefall was ist zu tun? Leitfaden für die Angehörigen Liebe Leserin, lieber Leser dieses Leitfadens Liebe Angehörige Oftmals herrscht
Inhaltsverzeichnis. Gemeinde Wallisellen Bestattungswesen
Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen Direkt 044 832 63 68, Telefax 044 832 62 97 [email protected] www.wallisellen.ch Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Bestattungsamt... 3 Öffnungszeiten...
Ein Todesfall was ist zu tun?
Ein Todesfall was ist zu tun? Leitfaden per 8. Oktober 2013 Leitfaden: Ein Todesfall was ist zu tun? Seite 2/7 Leitfaden für die Angehörigen Oftmals herrscht bei Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit,
Bestattungsamt Todesfall was nun?
Bestattungsamt Tdesfall was nun? Leitfaden für Angehörige August 2006 Angepasst im Juli 2015 Liebe Angehörige Mit diesem Leitfaden wllen wir Ihnen in den schweren Stunden eines Tdesfalles mit Rat und Tat
Bitte mitbringen: Papiere, die Sie bei einem Todesfall von Arzt, Spital oder Heim erhalten (Ärztliche Todesbescheinigung)
Leitfaden Todesfall Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen
Todesfall was nun? Leitfaden der Gemeinde Gossau ZH. Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.
Todesfall was nun? Leitfaden der Gemeinde Gossau ZH Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren. Albert Schweitzer Der Tod eines Menschen ist für die Angehörigen und Freunde eine
Ein Sterbefall - was ist zu tun?
Ein Sterbefall - was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige Jeder Tag ist der Anfang des Lebens. Jedes Leben der Anfang der Ewigkeit. D er Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen, Verwandten
Wichtige Vorkehrungen im Todesfall
Wichtige Vorkehrungen im Todesfall 1) Formalitäten/Anordnungen vor der Bestattung Bei Tod infolge Krankheit Arzt Arzt benachrichtigen. Am besten den behandelnden Arzt; wenn dieser nicht erreichbar ist,
Natürlicher Todesfall Tod infolge eines Unfalls Tod im Spital oder im Heim 1. Schritt: Arzt benachrichtigen. 1. Schritt Polizei benachrichtigen
Allgemeine Informationen zum Verfahren bei Todesfällen Natürlicher Todesfall Tod infolge eines Unfalls Tod im Spital oder im Heim 1. Schritt: Arzt benachrichtigen 1. Schritt Polizei benachrichtigen Bei
Leitfaden Todesfall. Ratgeber für Hinterbliebene
Leitfaden Todesfall Ratgeber für Hinterbliebene Stand Mai 2016 INHALT Was tun, wenn jemand stirbt?... 2 FESTSTELLUNG DES TODES... 2 ANZEIGEPFLICHT... 3 ANORDNUNGEN FÜR DIE BESTATTUNG... 3 LETZTWILLIGE
Ein Todesfall ist eingetreten Was ist zu tun, woran ist zu denken?
Ein Todesfall ist eingetreten Was ist zu tun, woran ist zu denken? Bestattungsamt Truttikon Ein Leitfaden zum Todesfall Was ist zu tun? Ob Sie den Verlust eines lieben Menschen beklagen oder vorsorgliche
Todesfall was ist zu tun?
Gemeindeverwaltung Vitznau Todesfall was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Gerade wenn jemand aus dem Kreis unserer nächsten Angehörigen stirbt, machen wir eine besonders
Wegleitung für Bestattungen
Gemeinde Horn Bestattungsamt Tübacherstrasse 11 CH-9326 Horn Tel. 058 346 21 23 Fax 058 346 21 20 www.horn.ch [email protected] [email protected] Wegleitung für Bestattungen Liebe Angehörige Der Tod eines nahestehenden
Wegleitung für Bestattungen
Wegleitung für Bestattungen Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz und trotzdem müssen rasch viele
Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?
Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Einwohner- und Bestattungsdienst der Gemeinde Magden Verzeichnis Inhaltsangabe Seite 1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause? 3 2. Welche Unterlagen werden für
Merkblatt. für Todesfälle. Friedhofkommission. Januar 2012
Merkblatt für Todesfälle Januar 2012 Friedhofkommission Nach Friedhofvereinbarung 19 sind bei einem Todesfall sämtliche zu treffende Vorbereitungen, wie Meldung an die zuständige Behörde und das entsprechende
Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?
Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Einwohnerkontrolle und Gemeindekanzlei Eiken www.eiken.ch [email protected] 1 Inhaltsverzeichnis Was tun bei einem Todesfall zu Hause?... 2 Was tun bei einem Todesfall
Was tun bei einem Todesfall?
Was tun bei einem Todesfall? Was ist in diesem schwierigen Moment zu tun? Die folgende Checkliste hilft, das Notwendige Schritt für Schritt zu erledigen. Ein Familienangehöriger ist gestorben Natürlicher
Gedanken übers Sterben. Eine Hilfeleistung für den Todesfall
Gedanken übers Sterben Eine Hilfeleistung für den Todesfall Vorwort Der Tod kommt oft ganz unerwartet und viel zu früh. Im Schmerz allein gelassen, wissen Hinterlassene oft nicht weiter. Meine Bitte an
friedhofzweckverband bassersdorf-nürensdorf Was ist bei einem Todesfall zu tun? Leitfaden für die Angehörigen
friedhofzweckverband bassersdorf-nürensdorf Was ist bei einem Todesfall zu tun? Leitfaden für die Angehörigen Inhalt Seite 1. Wichtigstes in Kürze 4 2. Feststellung des Todes 5 3. Meldung des Todes beim
Bestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse 31 8374 Dussnang 071 978 70 71. Wegleitung bei einem Todesfall
Bestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse 31 8374 Dussnang 071 978 70 71 Wegleitung bei einem Todesfall Version: 5. Dezember 2012 1 Vorwort Ein Todesfall ist nebst der Trauer und dem Abschiednehmen
Todesfall Bestattung Grabpflege
Todesfall Bestattung Grabpflege Wegleitung des Bestattungsamtes Neftenbach Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Eintritt des Todes 4 Meldung des Todesfall (Anzeigepflicht) 4 Anordnung für die Bestattung
Todesfall - Was ist zu tun?
Todesfall - Was ist zu tun? Der Tod kommt oft überraschend und stellt uns vor nicht alltägliche Probleme. Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, andererseits empfinden Sie eine starke Trauer und Leere.
Todesfall eines Angehörigen
Gemeindekanzlei Landstrasse 43 5073 Gipf-Oberfrick Telefon 062 865 80 40 Fax 062 865 80 49 E-Mail [email protected] Internet www.gipf-oberfrick.ch Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Leitfaden
wenn ich diese Welt verlassen habe, sollen die folgenden Informationen helfen, meinen Abschied in meinem Sinne zu gestalten.
wenn ich diese Welt verlassen habe, sollen die folgenden Informationen helfen, meinen Abschied in meinem Sinne zu gestalten. Name Vorname Ort Datum Unterschrift Persönliche Daten Familienname Lediger Familienname
Informationen im Falle meines Todes
Personalien Name Vorname Adresse PLZ Ort Geburtsdatum Geburtsort Bürgerort Staat Staatsbürgerschaft 1 Staatsbürgerschaft 2 Konfession AHV-Nr. Krankenkasse Krankenversicherung Lebensversicherung 1 Lebensversicherung
Friedhof Todesfall, was ist zu tun?
Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen
Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Was ist zu tun bei einem Todesfall? Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkle unserer Trauer leuchten. Ein Merkblatt der Gemeinde Dagmersellen 2 Der Tod kommt oft überraschend und stellt
Neue Anlaufstelle beim Friedhof am Hörnli
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Stadtgärtnerei Einen Todesfall melden Neue Anlaufstelle beim Friedhof am Hörnli Der schwere Gang zu uns Wer einen nahestehenden Menschen verliert, ist
Gemeinde Niederwil. Ratgeber für den Todesfall
Kanton Aargau Gemeinde Niederwil Ratgeber für den Todesfall Wenn das Unfassbare plötzlich Realität wird Beschlussfassung: 11. April 2016 Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein unfassbar
Gemeindekanzlei Würenlingen
Gemeindekanzlei Würenlingen Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannte vor nicht alltägliche
Todesfall in der Familie
Todesfall in der Familie Was ist zu tun? Nützliche Hinweise Einleitung Der Tod kommt oft überraschend und stellt Familienangehörige und Bekannte vor nicht alltägliche Fragen und Probleme. Das Bestattungsamt
Handreichung für den Todesfall. Reformierte und katholische Kirchgemeinden Fällanden Politische Gemeinde Fällanden
Handreichung für den Todesfall Reformierte und katholische Kirchgemeinden Fällanden Politische Gemeinde Fällanden INHALTSVERZEICHNIS Seite EINFÜHRENDE GEDANKEN 3 UNMITTELBAR NACH DEM STERBEN Erste Schritte
Ratgeber für den Todesfall
Gemeinde Mönthal Ratgeber für den Todesfall W enn das U nfassbare plötzlich R ealität w ird Herausgeber: Gemeindekanzlei Mönthal Stand: Dezember 2011 W as m an tief in seinem H erzen besitzt, kann m an
Gemeindeverwaltung. und. Pfarramt
Gemeindeverwaltung und Pfarramt Ein Todesfall Was ist zu tun? G:\G-KANZLEI\Broschüren\Informationen\Broschüre Todesfall - was ist zu tun.doc Seite 2 zur Broschüre Ein Todesfall Was ist zu tun? Einleitung
Todesfall Was ist zu tun?
Ein Ratgeber für die Einwohner der Gemeinde Sennwald Todesfall Was ist zu tun? Bestattungsamt Sennwald Rathaus 9467 Frümsen Tel. 058 228 28 07 Fax. 058 228 28 00 E-mail: [email protected] Bestattungsamt
Wegleitung für Bestattungen
BESTATTUNGSAMT Frauenfelderstrasse 10 Telefon 071 626 83 90 Wegleitung für Bestattungen Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung,
Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen
s GEMEINDE STEIN AR Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Stein AR Von der Einwohnergemeinde Stein AR an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 10. März 1996 angenommen. Vom Regierungsrat
Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004
Friedhof- und Bestattungsreglement G E M E I N D E D Ö R F L I N G E N Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004 Inhaltsverzeichnis I. Zuständigkeit und Organisation II. Allgemeines über
Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen
Gemeindekanzlei Bestattungsamt Tel. 056 416 21 70 GEMEINDE NEUENHOF Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen
Stirbt eine Peson Zuhause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung
TODESFALL Der Gedanke an den Tod, so traurig dieses Thema auch ist, gehört zu unserem Leben. Oft ist man ratlos, wie man in dieser Situation vorgehen muss. In diesem Merkblatt finden Sie wichtige Hinweise
WEGLEITUNG IM TODESFALL
Hubstrasse 9535 Wilen Tel. 071 929 55 00 Fax 071 929 55 01 [email protected] WEGLEITUNG IM TODESFALL Es tut weh, einen geliebten Menschen zu verlieren. Gerade in dieser schwierigen Situation der Trauer
GEMEINDE RAIN. Gemeindeverwaltung Rain Dorfstrasse Rain Telefon Telefax
GEMEINDE RAIN Gemeindeverwaltung Rain Dorfstrasse 22 6026 Rain Telefon 041 459 80 00 Telefax 041 459 80 01 www.rain.ch - 2 - Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein trauriges und zugleich
Bestattungsverfügung. Erstellt von. Name: Geburtsdatum: Wohnort:
Bestattungsverfügung Erstellt von Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Hinweis: Bitte übergeben Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Bestattungsverfügung einer Vertrauensperson oder hinterlegen Sie
«MEINE WÜNSCHE IM TODESFALL» EINE HANDREICHUNG DER GEMEINDE. Meine persönlichen Wünsche an die Angehörigen
«MEINE WÜNSCHE IM TODESFALL» EINE HANDREICHUNG DER GEMEINDE Meine persönlichen Wünsche an die Angehörigen März 2016 Das Bewusstsein unserer Sterblichkeit macht unser Dasein erst menschlich. Max Frisch
Todesfall - Was nun?
Todesfall - Was nun? Stand: März 2016 Inhaltsverzeichnis Seite Bestattungswesen... 4 Kontaktpersonen... 4 Erreichbarkeit ausserhalb der Bürozeit 4 Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?... 4
Allgemeine Informationen zum Verfahren bei Todesfällen
Zivilstandskreis Ebikon Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon Honau, Meierskappel, Root, Udligenswil Regionales Zivilstandsamt Ebikon Allgemeine Informationen zum Verfahren bei Todesfällen Natürlicher
23 BESTATTUNGEN 23 / 2004. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen
23 BESTATTUNGEN Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen 3. Verpflichtung der Gemeinden 4. Bestattungen 5. Gräber Masse Ruhezeit
Gemeindekanzlei Döttingen
Gemeindekanzlei Döttingen Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche
Leitfaden für Todesfälle. Ratgeber für Hinterbliebene
Leitfaden für Todesfälle Ratgeber für Hinterbliebene Inhalt 2 Feststellung des Todes / Anzeigepfl icht 3 Bestattung 4 Art der Grabstätten / Aufbahrung / Trauerfeier 5 Leidmahl / Amtliche Publikation /
Hilfeleistungfür dievorbereitungmeiner Bestattung
Hilfeleistungfür dievorbereitungmeiner Bestattung 1 Meine Personalien:. Konfession:... Zu verständigende Personen: Partner, Kinder, Bezugsperson(Adresse).... Bestattungsart: Ich wünsche eine Erdbestattung
Leitfaden für den Todesfall
Leitfaden für den Todesfall Version 05.2015 Geschätzte Leserin, Geschätzter Leser, Oftmals herrscht bei Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen im Falle
Ein Trauerfall-Ratgeber in Zusammenarbeit mit der
Ein Trauerfall-Ratgeber in Zusammenarbeit mit der Steiner Vorsorge AG Fraumünsterstrasse 19 8001 Zürich Telefon 044 / 212 00 00 Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein unfassbar schmerzlicher
Informationen für die Angehörigen von Verstorbenen
- 1 - Informationen für die Angehörigen von Verstorbenen BESTATTUNGEN Stefan H E C H T Molpertshaus, Haidweg 6, 88364 Wolfegg Tel 07527-4265 / Fax 4263 / [email protected] / www.holzhecht.de
Persönliche Anordnungen für mein Sterben und für meinen Tod
Persönliche Anordnungen für mein Sterben und für meinen Tod Name: Vorname: Geburtsdatum: In der Sterbephase wünsche ich Begleitung durch: o Pflegepersonal o Angehörige o andere Helfer: o seelsorgliche/religiöse
Ein Todesfall was ist zu tun?
Ein Todesfall was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige Liebe Angehörige Sie haben einen lieben Menschen durch den Tod verloren; es heisst nun, von ihm Abschied zu nehmen. Es kommen jetzt viele Fragen auf
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren. Johann Wolfgang von Goethe Was tun im Todesfall? Nachstehend eine kleine Hilfe Gemeindeverband Kirchberg BE Ein Todesfall
WAS TUN IM TODESFALL?
WAS TUN IM TODESFALL? Ein Todesfall-Ratgeber für Verwandte, Erbenvertreter oder Willensvollstrecker Zur Ergänzung der Broschüre ''Handreichung für Todesfälle'' Ein Todesfall in der Familie ist für die
Gemeinde Uznach. Was tun bei einem Todesfall?
Gemeinde Uznach Was tun bei einem Todesfall? Vorbereitungen für den Todesfall Bei einem Todesfall fallen Trauer und vielfach unerwartete Arbeit zusammen. Innerhalb kurzer Zeit muss unter erschwerten Bedingungen
Gemeinde Augst. REGLEMENT über das Bestattungs- und Friedhofwesen
Gemeinde Augst REGLEMENT über das Bestattungs- und Friedhofwesen - - Inhaltsverzeichnis Zuständigkeit 4 Bestattungswesen 4 3 Zeit der Bestattung 4 4 4 5 4 6 4 7 Unentgeltliche Beisetzung 5 8 Was umfasst
M e i n e l e t z t e n L e b e n s w ü n s c h e
M e i n e l e t z t e n L e b e n s w ü n s c h e Hinweise für die Hinterbliebenen Quelle: Diverse - 1 - Vertrauliche Angaben im Hinblick auf den Todesfall Dieses Büchlein stellt weder ein Testament noch
GEMEINDE WINTERSINGEN
GEMEINDE WINTERSINGEN Bestattungs- und Friedhof-Reglement vom 1. Januar 1994 rev. 7. Dezember 2000 Inhalts-Verzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zuständigkeit 3. Personal 4. Meldepflicht 5. Organisation
Das Sterben gestalten. Wünsche an die Angehörigen
Das Sterben gestalten Wünsche an die Angehörigen 2 Warte nicht bis zum Augenblick des Todes, um ihn kennen zu lernen - dann wird es zu spät sein. Drukpa Rinpoche Liebe Leserin, lieber Leser Niemand redet
I. Friedhöfe In der Stadt Rapperswil-Jona stehen folgende Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung:
111 Merkblatt zum Bestattungs- und Friedhofreglement I. Friedhöfe In der Stadt Rapperswil-Jona stehen folgende Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung: Katholischer Friedhof St. Johann (bei der Stadtkirche)
Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach
Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 7. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis Seite I. Bestattungswesen... 3 Bestattungszeiten...3 Bestattung Auswärtiger...3
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren. Johann Wolfgang von Goethe Was tun im Todesfall? Nachstehend eine kleine Hilfe Gemeindeverband Kirchberg Ein Todesfall in
BESTATTUNGSAMT SIRNACH WEGLEITUNG IM TODESFALL
BESTATTUNGSAMT SIRNACH WEGLEITUNG IM TODESFALL Ausgabe März 2013 Inhalt Eintritt des Todes (Leichenschau)... 3 Meldung des Todes (Anzeigepflicht)... 3 Einsargen, Transport und Aufbahrung... 4 Abdankung...
Todesfall - Was ist zu tun?
Information des Gemeinderates und der Friedhofverwaltung Greppen Todesfall - Was ist zu tun? Anzeige an die Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) Familienangehörige oder nahe Verwandte melden den Todesfall
Politische. Gemeinde Warth-Weiningen. Friedhof- und Bestattungsreglement
Politische Gemeinde Warth-Weiningen Friedhof- und Bestattungsreglement INHALTSVERZEICHNIS 1. Organisation und Verwaltung Seite 2 Art. 1 Grundlagen Seite 2 Art. 2 Friedhöfe Seite 2 Art. 3 Friedhofordnungen
Inhalt. 1. Die Liebsten absichern 15. Teil 1: Vorsorgen für den Pflege- und den Todesfall 13. Vorwort 11
Inhalt Vorwort 11 Teil 1: Vorsorgen für den Pflege- und den Todesfall 13 1. Die Liebsten absichern 15 Das Einmaleins des Erbrechts 16 Wenn Kinder da sind Wenn keine Kinder da sind Erben und ihre Pflichtteile
Im Falle meines Todes
Weinet nicht, wenn ich scheide, wisset, dass ich nicht leide. Meine Kräfte waren aufgezehrt, alle Mühen hätten mein Leiden nur vermehrt. Im Falle meines Todes Anweisungen für meine Angehörigen Name und
Im Falle meines Todes
G E M E I N D E B E T T W I L GEMEINDEKANZLEI Telefon: 056 / 667 25 16 Fax: 056 / 667 26 11 Im Falle meines Todes Anweisungen für meine Angehörigen Name, Vorname:..... Wichtig Bitte diese Anweisungen an
F R I E D H O F- UND B E S T A T T U N G S R E G L E M E N T. Gemeinde Seewen SO. Stand 15. Dezember 2011, Version 2.1 C
F R I E D H O F- UND B E S T A T T U N G S R E G L E M E N T Gemeinde Seewen SO Stand 15. Dezember 2011, Version 2.1 C.000.201.16 Inhaltsverzeichnis Friedhofs- und Bestattungsreglement 3 A. Bestattungswesen
Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall. Anzeigen eines Todesfalles
Bestattungsamt Häggenschwil Dorryn Schafflützel Tel. 058 228 25 26 [email protected] Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall Geschätzte Trauerleute Im Hinblick auf einen Todesfall
Anordnungen für den Todesfall. Wichtige Informationen für Angehörige und Vertrauenspersonen
Anordnungen für den Todesfall Wichtige Informationen für Angehörige und Vertrauenspersonen Vorwort Wohl niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Sterben und dem Tod. Dennoch kann es zu einer Beruhigung
Inhaltsverzeichnis. Einwohnergemeinde Gretzenbach. Seite: I. Organisation 3. II. Bestattungsordnung 3. III. Friedhofordnung 5
Friedhof- und Bestattungsreglement 2005 Einwohnergemeinde Gretzenbach Inhaltsverzeichnis Seite: I. Organisation 3 II. Bestattungsordnung 3 III. Friedhofordnung 5 IV. Schlussbestimmungen 8 Gebühren- und
Bestattungs- und Friedhofreglement. 18. Juni 1999
Bestattungs- und Friedhofreglement 18. Juni 1999 1. Anpassung 25. Juni 2010 2. Anpassung 13. Juni 2014 I. Allgemeine Bestimmungen Die Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf beide Geschlechter.
Leitfaden rund um den Todesfall und die Beerdigung
Gemeindeverwaltung Bühler Bestattungsamt Dorfstrasse 42, 9055 Bühler Telefon: 071 791 70 23 Telefax: 071 791 70 90 Internet: www.buehlerar.ch Leitfaden rund um den Todesfall und die Beerdigung Wo Worte
Bestattungswesen 9434 Au. Todesfall
Bestattungswesen 9434 Au Todesfall Todesfall zu Hause was ist zu tun?... 2 Arzt aufbieten, der den Tod feststellt... 2 Spitex / Gemeindekrankenpflege... 2 Bestattungsunternehmen kontaktieren... 2 Meldung
Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall
Bestattungsamt Häggenschwil Maria Huwiler Tel 058 228 25 27 [email protected] Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall Geschätzte Trauerleute Im Hinblick auf einen Todesfall kommen oft
Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein
Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 24. Mai 1982 Änderung vom 8. Dezember 2003 Gesetzliche Bestimmungen Gestützt auf 13 des kantonalen Gesetzes über das Begräbniswesen
Informationsbroschüre. Sterbfall und Friedhof. Stadt Bonndorf im Schwarzwald
Informationsbroschüre Sterbfall und Friedhof Stadt Bonndorf im Schwarzwald Sterbe- und Friedhofswegweiser Obwohl viele Menschen den Gedanken an den Tod verdrängen, ist es sinnvoll schon zu Lebzeiten bestimmte
