Informationsbroschüre. Sterbfall und Friedhof. Stadt Bonndorf im Schwarzwald

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1 Informationsbroschüre Sterbfall und Friedhof Stadt Bonndorf im Schwarzwald

2 Sterbe- und Friedhofswegweiser Obwohl viele Menschen den Gedanken an den Tod verdrängen, ist es sinnvoll schon zu Lebzeiten bestimmte Fragen zu klären, die in diesem Zusammenhang entstehen. Die diesbezüglich getroffenen Entscheidungen sollten mit nahestehenden Personen besprochen und auch eventuell schriftlich niedergelegt werden. Eine schriftliche Erklärung sollte zusammen mit den persönlichen Unterlagen (Stammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde o.ä.) aufbewahrt werden. Nachfolgend erhalten Sie einige Hilfestellungen, zu Fragen die in diesem Zusammenhang möglicherweise auftreten können. Was ist bei einem Sterbfall zu tun? Den Arzt benachrichtigen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen leitet dies die Verwaltung in die Wege Ein Bestattungsunternehmen beauftragen Dieses überführt dann den Verstorbenen zum Friedhof bzw. ins Krematorium. Der Bestatter übernimmt des Weiteren, wenn dies gewünscht wird die Anmeldung des Todesfalles beim Standesamt. Bei unnatürlichem Tod ist die Kriminalpolizei zu verständigen. Das Pfarramt bezüglich der Gestaltung der Trauerfeier und Terminfestlegung der Beerdigung oder Urnenbeisetzung benachrichtigen.

3 Welche Unterlagen sind dem Standesamt ggf. über den Bestatter vorzulegen? Todesbescheinigung des Arztes Bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen Bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. Familienbuchabschrift (in der Regel sind diese Urkunden im Familienstammbuch enthalten) Bei Verwitweten: Gleiches wie bei Verheirateten, zusätzlich jedoch noch eine Sterbeurkunde des Ehegatten Bei Geschiedenen: Gleiches wie bei Verheirateten (sollte kein Familienbuch vorhanden sein, ist noch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vorzulegen). Bei Ausländischen Staatsbürgern: ausländischer Reisepass (türkischer Nüfus ist kein Passdokument); jeweils ausländische Urkunden (Geburts-, Heiratsurkunden) im Original sowie einer Übersetzung in die deutsche Sprache oder internationale Urkunden. Wir weisen daraufhin, dass eine Beurkundung des Sterbefalls erst nach Vorlage aller Urkunden erfolgen kann. Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es auf den Friedhöfen der Stadt Bonndorf im Schwarzwald? Einzelgrab Einzelgräber (Reihengräber) sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt werden. In jedem Einzelgrab wird nur eine Leiche beigesetzt.

4 An einem Einzelgrab wird ein Verfügungsrecht auf die Dauer von 25 Jahren verliehen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Doppelgrab Ein Doppelgrab (Wahlgrab) ist eine Grabstätte für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen. In einem Doppelgrab werden in der Regel zwei Leichen bestattet. Das Nutzungsrecht an einem Doppelgrab wird auf die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und kann nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit (25 Jahre) die Nutzungszeit (40 Jahre) nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut erworben wird. Urneneinzelgrab In einem Urneneinzelgrab (Urnenreihengrab) wird nur eine Urne beigesetzt. Ein Urneneinzelgrab wird auf die Dauer von 25 Jahren erworben. Urnendoppelgrab In einem Urnendoppelgrab (Urnenwahlgrab) können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern ein Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut erworben wird. Das Nutzungsrecht an einem Urnendoppelgrab wird für 40 Jahre erworben. Urnengemeinschaftsstätte (nur auf dem Friedhof Bonndorf) Hierbei handelt es sich um Urnenreihengräber, die in einem bestimmten abgegrenzten Bereich angelegt sind und insgesamt als eine Grabstätte angesehen werden.

5 Die Pflege der Urnengemeinschaftsstätte übernimmt die Stadt Bonndorf i. Schw.. Urnenstele (nur auf dem Friedhof Bonndorf) Eine Urnenstele ist eine Säule mit einzelnen Kammern, in denen eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden können. Die Urnenkammern werden mit einer Granitplatte verschlossen. In einer Urnenkammer dürfen maximal zwei Urnen beigesetzt werden. An einer Urnenkammer wird ein Nutzungsrecht auf die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit (25 Jahre) die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut erworben wird. Anonymes Urnengrab (nur auf dem Friedhof Bonndorf) Die Urne wird an einem anonymen Urnengrabplatz beigesetzt. Die Beisetzung der Urne erfolgt durch Bedienstete der Stadt Bonndorf ohne Beisein der Hinterbliebenen zu einem von der Stadt Bonndorf festgelegten Termin. Begleitung auf dem Weg des Abschieds und der Trauer Allen, die darum bitten, bieten die Kirchen Begleitung auf dem Weg des Abschieds und der Trauer an. Auf Wunsch kommt ein Seelsorger/eine Seelsorgerin ins Haus.

6 Katholisches Pfarramt St. Peter und Paul Bonndorf Pfarrer Eckhart Kopp Pfarrer Michael Hipp Anschrift: Kirchstraße 14, Bonndorf Tel /235 Evangelisches Pfarramt Bonndorf Pfarrerin Ina Geib Pfarrer Mathias Geib Anschrift: Alpenstraße 12, Bonndorf Tel /348 Für Menschen ohne Religionszugehörigkeit gibt es die Möglichkeit über die Stadt Bonndorf, Bürgerservice, Informationen über freie Theologen/Grabredner zu erhalten. Informationen zum Erb- und Steuerrecht Das Erb- und Steuerrecht sind sehr umfangreich und die Nachlassabwicklung läuft von Fall zu Fall verschieden ab. Einen Erbschein beantragen sowie die Eröffnung des Testamentes erfolgt über das zuständige Notariat. Das Notariat wird durch das zuständige Standesamt informiert. Notariat Bonndorf Schloßstraße 9, Bonndorf Tel /9365-0

7 Wo kann Witwen- oder Witwerrenten/Waisenrenten beantragt werden? Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg/Bund (ehemals LVA/BfA) Auskunfts- und Beratungsstelle Waldshut Chilbiweg 25, Waldshut-Tiengen Tel / Die Antragsstellung kann auch über die Wohnsitzgemeinde erfolgen Stadt Bonndorf, Bürgerservice, Martinstraße 8 Tel / Diese Informationsbroschüre wurde Ihnen überreicht durch Stadt Bonndorf im Schwarzwald Bürgerservice Martinstraße Bonndorf im Schwarzwald Tel.: / buergerservice@bonndorf.de Aktuelle Informationen über Bonndorf finden sich auch im Internet unter: Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:00 12:00 Uhr Montag Mittwoch 14:00 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 18:00 Uhr

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