Friedhof Todesfall, was ist zu tun?
|
|
- Gerhardt Abel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation zu unterstützen.
2 Anzeige eines Todesfalles durch die Angehörigen. Wer erledigt was? Eintritt des Todes zu Hause Die Angehörigen: benachrichtigen ihren Hausarzt zur Feststellung des Todes und zur Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung leiten die ärztliche Todesbescheinigung sofort, spätestens jedoch innert 2 Tagen, an das Zivilstandsamt / Bestattungsamt des Sterbeortes weiter vereinbaren bei kirchlicher Bestattung oder Abdankung mit dem Pfarramt einen Bestattungstermin regeln mit dem Bestattungsamt des Wohnortes die Modalitäten der Bestattung Eintritt des Todes im Spital oder Heim Das Spital/Heim: veranlasst die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung und leitet diese an das Zivilstandsamt des Sterbeortes weiter Die Angehörigen: vereinbaren bei kirchlicher Bestattung oder Abdankung mit dem Pfarramt einen Bestattungstermin regeln mit dem Bestattungsamt des Wohnortes die Modalitäten der Bestattung Das Bestattungsamt des Wohnortes: organisiert die Einsargung und Aufbahrung regelt die Überführung vom Sterbeort zum Bestattungsort und allenfalls ins Krematorium (sofern nicht bereits erfolgt) macht die Anmeldung im Krematorium organisiert je nach Bestattungsart das Grabkreuz und die Grabkreuzbeschriftung, die Beschriftung von Urnenplatte usw. informiert Steueramt, AHV-Zweigstelle, Sozialversicherungsanstalt des Kantons und Amtsnotariat macht die amtliche Todesanzeige (sofern gewünscht) Das Zivilstandsamt des Sterbeortes: erhält die ärztliche Todesbescheinigung zum Eintrag in das Todesregister stellt amtliche Todesscheine für privaten Gebrauch auf Bestellung aus Die Angehörigen: melden den Todesfall bei Pfarramt und Bestattungsamt geben die private Todesanzeige auf melden den Todesfall an die Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse usw. stellen eine zu Hause aufbewahrte Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) dem Amtsnotariat in Buchs zu 2 3
3 Bestattungsamt / Front-Office während der Bürozeit T Pikettnummer Wochenende T Todesfälle innert 2 Tagen anmelden Todesfälle sind gemäss Art. 34 und 35 der Zivilstandsverordnung innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen. Tritt der Todesfall zu Hause in Widnau ein, ist vorerst ein Arzt zu verständigen, welcher die notwendige ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die Anzeige beim Bestattungsamt des Wohnortes erfolgt mit der ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein sowie Beerdigungs- bzw. Abdankungs- und Urnenbeisetzungsdatum (falls bereits vereinbart). Sofern nicht bereits erfolgt, veranlasst das Bestattungsamt die Einsargung und die Überführung des Verstorbenen/der Verstorbenen. Kath. Pfarramt T Pfarreisekretariat T Evang. Pfarramt T Bei einem Todesfall in einem Heim oder einem Spital ausserhalb der Gemeinde Widnau ist mit der Heim- bzw. der Spitalverwaltung Kontakt aufzunehmen. Diese gibt erste Informationen über das weitere Vorgehen ab. In den meisten Fällen haben die Angehörigen nur noch die Art und den Zeitpunkt der Bestattung mit dem Bestattungsamt des Wohnortes zu regeln. Bei kirchlicher Bestattung/Beisetzung haben die Angehörigen Datum und Zeit der kirchlichen Bestattung/Beisetzung mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (Mitteilung an Bestattungsamt). Bestattungsarten / Grabstein und Unterhalt Erdbestattung mit kirchlichem Beistand Der Sarg wird bei der Abdankungshalle aufgebahrt. Trauerfamilie und Gäste besammeln sich auf dem Friedhof zur Einsegnung und begeben sich anschliessend zum Gottesdienst in die kath. Kirche oder evang. Kapelle. Der Sarg wird währenddessen in die Erde gelegt. Die Beerdigung kann frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt stattfinden. Für die Beerdigung mit kirchlichem Beistand ist ein Termin mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (anschliessend Mitteilung ans Bestattungsamt Widnau). Einkleiden Verstorbene/r Falls Sie beim Einkleiden der verstorbenen Person Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen: Uhr Spitex Widnau T Uhr Keller Bestattungen GmbH T Michele Bagorda, Altstätten info@keller-bestattungen.ch 4 5
4 Feuerbestattung (Kremation) Abdankung mit Sarg / Urnenbesetzung Die verstorbene Person wird nach der Abdankungsfeier in St. Gallen kremiert und die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Friedhof beigesetzt. Abdankung mit Urne / Urnenbeisetzung Die Kremation findet vor der Trauerfeier statt. Die Urne befindet sich bei der Abdankungshalle. Bei einer Abdankung mit kirchlichem Beistand findet anschliessend der Trauergottesdienst und die Urnenbeisetzung statt. Die Kremation kann frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt stattfinden. Die Urne kann frühestens 24 Stunden nach der Kremation in St. Gallen abgeholt werden. Für die Abdankung und die Urnenbeisetzung mit kirchlichem Beistand ist ein Termin mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (anschliessend Mitteilung ans Bestattungsamt Widnau). Grabstein / Grabunterhalt Vor der Ausführung des Grabsteines ist eine Bewilligung einzuholen. Für die Detailausführung sind die Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement vom massgebend (Art. 31 ff.). Formulare und Informationen können beim Bestattungsamt / Front-Office der Gemeinde Widnau bezogen bzw. eingeholt werden. Das Formular kann unter Verwaltung / Betriebe Online-Schalter heruntergeladen werden. 6 7
5 Persönliche Erklärung über die Bestattungsart Bei einem Todesfall sind Hinterbliebene oft hilflos. Es empfiehlt sich, rechtzeitig und gemeinsam mit den Angehörigen die Bestattungsart und die Bestattungswünsche zu besprechen. Das Bestattungsamt Widnau unterstützt Sie in dieser Angelegenheit mit dem Formular «Persönliche Erklärung über die Bestattungsart». Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann beim Bestattungsamt Widnau deponiert werden. Todesfallanzeigen Für die Bestellung von privaten Todesanzeigen und Trauerzirkularen können Sie sich an folgende Tageszeitungen wenden: Der Rheintaler / Rheintalische Volkszeitung: Rheintal Medien AG, Hafnerwisenstrasse 1, 9442 Berneck Telefon inserate@rheintalmedien.ch Für die Zeitungsausgabe während der Woche (Montag bis Samstag): Abgabe am Vortag, bis spätestens Uhr, mit Vermerk «Todesanzeige» bei der Rheintal Medien AG (Adresse siehe oben) oder an die Inserateannahme per Fax: oder inserate@rheintalmedien.ch Für die Zeitungsausgabe am Montag können Sie am Sonntag die Anzeige von bis Uhr in Berneck aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Homepage: 8 9
6 Gebührentarif gültig ab / Wo Inhalt Gebühr Fr. Urnenwand Max Frei AG Urnenbestattung vor der Mauer Hanspeter Breitler Gemeinschaftsgrab/ Kubus Ingrid Tekenbroeck Beschriftung Platte inkl. Montage mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr Beschriftung Stahlplatte inkl. Montage mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr Wegschlagen, Beschriftung Chromstahl-Platte mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr inkl. versetzen Wegschlagen, Chromstahl-Platte mit Symbol inkl. versetzen Wegschlagen, Chromstahl-Platte ohne Beschriftung inkl. versetzen Wer bezahlt was? Die Politische Gemeinde Widnau übernimmt für in Widnau wohnhaft gewesene Verstorbene die Kosten für: Leichenschau amtliche Bestattungsanzeige Einsargen Sarg (Standardausführung) Holzkreuz Aufbahrung und Transport zum Friedhof Bestattungs- oder Kremationskosten Abholen der Urne Grabplatz Wird eine Einwohnerin oder ein Einwohner auswärts bestattet, vergütet die Politische Gemeinde Widnau die Bestattungskosten, die der Gemeinde erwachsen wären, wenn die Beisetzung bzw. Kremation in Widnau stattgefunden hätte. Der auswärtige Grabplatz wird nicht entschädigt. Die Kosten werden den Hinterbliebenen von der Finanzverwaltung Widnau zurückerstattet. Die Hinterbliebenen tragen folgende Kosten: Überführung in das Krematorium Grabunterhalt Grabstein allgemeine Beschriftungen bei Urnenabdankung Mehrkosten wie z.b. «spezieller» Sarg, Blumenschmuck usw. Urnen-Wiesengrab 1 Urnenbestattung 10 Jahre 500. Verlängerung 10 Jahre 500. Urnen-Haingrab 1 Urnenbestattung 10 Jahre 500. Verlängerung 10 Jahre 500. Familiengrab 1 Erdbestattung und Urne 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre 500. Verlängerung 20 Jahre Erdbestattungen und Urnen 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre Verlängerung 20 Jahre Erdbestattungen und Urnen 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre Verlängerung 20 Jahre Erdbestattungen und Urnen 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre Verlängerung 20 Jahre (Art. 2 Bestattungs- und Friedhofreglement, Art. 27 und 31 Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement) Die Reglemente können unter Verwaltung / Betriebe Reglemente heruntergeladen weden
7 Gemeindeverwaltung Bestattungsamt / Front-Office Neugasse Widnau Telefon Bürozeit Pikettnummer Wochenende Telefax einwohneramt@widnau.ch am_xli.18
Friedhof Todesfall, was ist zu tun?
Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen
MehrTODESFALL was ist zu tun?
TODESFALL was ist zu tun? Einwohneramt Andwil Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil Telefon: 071 385 12 15 Fax: 071 385 15 90 Internet: www.andwil.ch Zivilstandsamt Gossau Rathaus, 9200 Gossau Telefon: 071 388
MehrZeit und Ort der Abdankung/Bestattung Zeit und Ort der Abdankung/Bestattung werden in Absprache mit den Hinterbliebenen durch das Bestattungsamt
Ein Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas erleichtern. Melden eines Todesfalls Todesfälle sind
MehrTodesfall - was tun?
Einwohneramt Gaiserwald Bestattungen 9030 Abtwil Telefon 071 313 86 73 Telefax 071 313 86 87 Internet: www.gaiserwald.ch Todesfall - was tun? Eine kleine Orientierungshilfe Anzeigen eines Todesfalles durch
MehrMERKBLATT für die Angehörigen bei einem Todesfall
Politische Gemeinde Postfach 282 Staatsstr. 92 9463 Oberriet BESTATTUNGSAMT Telefon 071 / 763 64 90 Telefax 071 / 763 64 84 E-Mail bestattungsamt@oberriet.ch www.oberriet.ch MERKBLATT für die Angehörigen
MehrEin Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas
Ein Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas erleichtern. Auskunft Zivilstandsamt/Bestattungsamt Rathaus,
MehrTodesfall was nun? Leitfaden für Angehörige
Gemeinde Hüttikon Todesfall was nun? Leitfaden für Angehörige Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Probleme und Fragen. Wir wollen Ihnen
MehrEin Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge. möchten wir Ihnen diese etwas erleichtern. Auskunft
Ein Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas erleichtern. Auskunft Melden eines Todesfalls Todesfälle
MehrMerkblatt Todesfall. Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Merkblatt Todesfall Was ist zu tun bei einem Todesfall? Das der Wohngemeinde ist verantwortlich für das Begräbnis. Es steht kostenlos allen in der wohnhaften Personen (gesetzlicher Wohnsitz) zur Verfügung,
MehrWas ist zu tun bei einem Todesfall?
Was ist zu tun bei einem Todesfall? Der Tod eines Angehörigen löst Trauer und Ängste aus, es entstehen Unsicherheiten. Viele Fragen tauchen auf. Was ist im Umgang mit den Ämtern zu beachten? Erste Vorkehrungen:
MehrWas ist bei einem Todesfall zu tun?
BESTATTUNGSDIENSTE Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf Telefon 052 368 48 00 bestattungsdienste@aadorf.ch Was ist bei einem Todesfall zu tun? Hinweise und Ratschläge für Hinterbliebene Wer ist beim Tod zu benachrichtigen?
MehrTodesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?
Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Einwohnerkontrolle und Gemeindekanzlei Eiken www.eiken.ch info@eiken.ch 1 Inhaltsverzeichnis Was tun bei einem Todesfall zu Hause?... 2 Was tun bei einem Todesfall
MehrMerkblatt für Angehörige bei einem Todesfall
Bestattungsamt Hauptstrasse 79 9113 Degersheim michaela.giger@degersheim.ch www.degersheim.ch Direkt 071 372 07 20 Michaela Giger Fax 071 372 07 09 Referenz: gi Merkblatt für Angehörige bei einem Todesfall
MehrEin Todesfall was nun?
Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH Tel. 044 952 51 20 / Fax 044 952 52 00 zivilstandsamt@pfaeffikon.ch www.pfaeffikon.ch Ein Todesfall was nun? Ein Todesfall was nun? Liebe Leserinnen und Leser Wer befasst
MehrMerkblatt für Angehörige bei einem Todesfall
Bestattungsamt Hauptstrasse 79 9113 Degersheim michaela.giger@degersheim.ch www.degersheim.ch Direkt 071 372 07 20 Michaela Giger Fax 071 372 07 09 Referenz: gi Merkblatt für Angehörige bei einem Todesfall
MehrWegleitung für Bestattungen
Wegleitung für Bestattungen Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung, Bestattung oder Überführung zusammenhängt, wird vom Bestattungsamt
MehrTodesfall was nun? Bestattungsamt Andelfingerstrasse Ellikon an der Thur. Leitfaden für Angehörige. Liebe Angehörige
Bestattungsamt Andelfingerstrasse 3 Todesfall was nun? Leitfaden für Angehörige Liebe Angehörige Mit diesem Leitfaden wollen wir Ihnen in den schweren Stunden eines Todesfalls mit Rat zur Seite stehen.
MehrEinwohnergemeinde. Merkblatt über die Vorkehrungen bei Todesfällen. vom 17. März 2008
Einwohnergemeinde Merkblatt über die Vorkehrungen bei Todesfällen vom 17. März 2008 Stand 13. Dezember 2010 Merkblatt über die Vorkehrungen bei Todesfällen in der Gemeinde Sarnen Bei einem Todesfall sind
MehrEin Sterbefall was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige
Gemeinde Gränichen Ein Sterbefall was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige Jeder Tag ist der Anfang des Lebens. Jedes Leben der Anfang der Ewigkeit Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen,
MehrTodesfall Was ist zu tun?
Todesfall Was ist zu tun? Anzeige eines Todesfalles Im Spital / Heim Der Spital- oder Heimverwaltung ist (nur falls vorhanden) das Familienbüchlein auszuhändigen. Diese erledigt die notwendigen Formalitäten
MehrTodesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?
Gemeindekanzlei, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach Gemeindekanzlei Telefon 061 865 90 90 E-Mail gemeindekanzlei@wallbach.ch Internet www.wallbach.ch Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Inhaltsverzeichnis
MehrWegleitung für Bestattungen
Wegleitung für Bestattungen Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist, bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz und trotzdem müssen rasch viele
MehrWie gehen Sie bei einem Todesfall vor?
Wie gehen Sie bei einem Todesfall vor? Eintritt des Todes Meldung bei der zuständigen Stelle Erster Kontakt mit einem Bestatter Gespräch mit dem Pfarramt oder der Ritualberatung Weitere Schritte Beruhigende
MehrMerkblatt Todesfall. Eine Wegleitung für die Angehörigen Was ist in einem Todesfall zu tun?
Merkblatt Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Was ist in einem Todesfall zu tun? Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Fragen und
MehrMerkblatt Todesfall. Leiter Bestattungsamt Rolf Hösli T N (ausserhalb Öffnungszeiten)
Leiter Bestattungsamt Rolf Hösli T 052 723 30 10 N 076 342 55 77 (ausserhalb Öffnungszeiten) info@lommis.ch Merkblatt Todesfall Das Merkblatt soll Ihnen beim Tod eines Angehörigen eine Hilfe sein. Wenn
MehrGemeinde Walchwil. Todesfall - was ist zu tun?
Inhaltsverzeichnis Seite Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun? 3 Kontaktdaten Bestattungsamt 4 Aufgaben des Bestattungsamtes 4 Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie 5 Bestattungszeiten
MehrMerkblatt für den Todesfall
Gemeindeverwaltung Bestattungsamt CH-9042 Speicher Tel. 071 343 72 00 Fax 071 343 72 10 www.speicher.ch Janine Junker janine.junker@speicher.ar.ch Merkblatt für den Todesfall Ein Todesfall hat für die
MehrBestattungen / Wegleitung
Bestattungsamt Roggwil TG St. Gallerstrasse 64 Postfach 9325 Roggwil Telefon 071 454 77 59 Telefax 071 454 77 55 n.scheuss@roggwil-tg.ch www.roggwil-tg.ch Bestattungen / Wegleitung Das Bestattungsamt gibt
MehrEin Todesfall was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige
Bestattungsamt Auwiesenstrasse 1 052 368 78 00 052 368 78 10 Ein Todesfall was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige melanie.eisenring@elsau.ch Der Verlust eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen
MehrTarif zum Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen
Gemeinde Wittenbach Postfach, 9303 Wittenbach Tel. 071 292 21 11, Fax 071 292 22 29, www.wittenbach.ch Ratskanzlei, Direkt 071 292 22 28 ratskanzlei@wittenbach.ch Tarif zum Reglement über die Friedhöfe
MehrBestattungsreglement 17. Mai 1993
Bestattungsreglement 17. Mai 1993 Bestattungsreglement Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gesetzliche Grundlagen Seite 1 Aufgabe, Aufsicht Seite 2 Anrecht Seite 2 Gräber Seite 3 Organisation
Mehr1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause?
Inhaltsverzeichnis 1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause?... 2 2. Was tun bei einem Todesfall im Spital (Pflege-) Heim?... 2 3. Bestattung... 3 4. Organisation der Trauerfeier und der Bestattung... 3
MehrEin Todesfall ist eingetreten Was ist zu tun, woran ist zu denken?
Ein Todesfall ist eingetreten Was ist zu tun, woran ist zu denken? Bestattungsamt Truttikon Ein Leitfaden zum Todesfall Was ist zu tun? Ob Sie den Verlust eines lieben Menschen beklagen oder vorsorgliche
MehrWas ist bei einem Todesfall zu tun?
Was ist bei einem Todesfall zu tun? Sie haben einen nahen Angehörigen verloren. Sie finden hier Antworten auf Fragen, die Sie in dieser schweren Zeit beschäftigen. Die verstorbene Person war im Rorschacherberg
MehrTodesfall. Was nun? - Merkblatt für die Angehörigen. Bestattungsamt Dänikon Tel Oberdorfstrasse Dänikon
Todesfall Was nun? - Merkblatt für die Angehörigen Oberdorfstrasse 1 8114 Dänikon D as kostbarste Vermächtnis eines Menschen ist die Spur, die seine Liebe in unseren Herzen zurückgelassen hat. Vinzenz
MehrTodesfall was nun? Leitfaden der Gemeinde Gossau ZH. Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.
Todesfall was nun? Leitfaden der Gemeinde Gossau ZH Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren. Albert Schweitzer Der Tod eines Menschen ist für die Angehörigen und Freunde eine
MehrBestattungsamt Fischingen Kurhausstrasse Dussnang Wegleitung bei einem Todesfall
Bestattungsamt Fischingen Kurhausstrasse 31 8374 Dussnang 058 346 80 82 Wegleitung bei einem Todesfall Stand: 01.03.2018 1 Vorwort Der Tod eines nahe stehenden Menschen kommt oft überraschend und die Angehörigen
MehrMerkblatt für Angehörige im Todesfall
Regionales Zivilstandsamt Bestattungsamt Zentralplatz 2b, Postfach, 5507 Mellingen Telefon 056 481 88 80 Fax 056 481 88 85 E-Mail zivilstandsamt@mellingen.ch Internet www.mellingen.ch Merkblatt für Angehörige
MehrGEMEINDERAT Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen
GEMEINDERAT Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Teufen INHALTSVERZEICHNIS Art. Art. Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 0 Art. Art. Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art.
MehrWas tun bei einem Todesfall? (Diese Information betrifft nur die Abwicklung in der Gemeinde Kaltbrunn)
Was tun bei einem Todesfall? (Diese Information betrifft nur die Abwicklung in der Gemeinde Kaltbrunn) Bei einem Todesfall fallen die Trauer und der Druck, innerhalb kurzer Zeit vieles besorgen zu müssen,
MehrTodesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?
Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Einwohner- und Bestattungsdienst der Gemeinde Magden Verzeichnis Inhaltsangabe Seite 1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause? 3 2. Welche Unterlagen werden für
MehrTodesfall in der Familie
Todesfall in der Familie Was ist zu tun Nützliche Hinweise Pikettdienst siehe Seite 5 1 20.09.2016 Merkblatt für die Hinterbliebenen Wer befasst sich schon gerne mit dem Tod und seinen Folgen? Vielleicht
MehrFriedhofkommission Zweckverband Friedhof Rümlingen und Umgebung Oktober Leitfaden Todesfall für Angehörige
Oktober 2015 Leitfaden Todesfall für Angehörige Die Friedhofkommission hofft, Ihnen mit diesem Leitfaden eine Hilfestellung zur Organisation im Todesfall eines Angehörigen an die Hand geben zu können.
MehrTodesfall was ist zu tun?
Gemeindeverwaltung Vitznau Todesfall was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Gerade wenn jemand aus dem Kreis unserer nächsten Angehörigen stirbt, machen wir eine besonders
Mehr8552 Felben-Wellhausen, Poststrasse 13 Telefon / Fax
Todesfall - was nun? Bei Todesfällen ergeben sich meist viele Fragen: Was ist zu tun? Welche Meldungen sind vorzunehmen? Wie wird die Bestattung organisiert? Dieses Merkblatt soll Ihnen diese und andere
MehrTodesfall wir helfen Ihnen weiter
Todesfall wir helfen Ihnen weiter vom Oktober 2017 Friedhofverband Weiningen Badenerstrasse 15 8104 Weiningen T 044 752 25 52 friedhof@weiningen.ch www.friedhof-weiningen.ch Liebe Angehörige Mit diesem
MehrWEGLEITUNG IM TODESFALL
WEGLEITUNG IM TODESFALL 2 Was ist bei einem Todesfall sofort zu tun? Arzt Verständigen Sie Ihren Hausarzt Dr. med. M. Ghafier 071 966 69 66 Dr. med. Ch. Wissmann 071 966 55 88 Dr. med. M. Gisin 071 966
MehrBestattungsamt Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon Telefon Ein Todesfall was nun?
Bestattungsamt Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon Telefon 044 952 51 20 zivilstandsamt@pfaeffikon.ch www.pfaeffikon.ch Ein Todesfall was nun? Seite 2 von 15 Liebe Leserin, lieber Leser dieses Leitfadens Liebe
MehrTodesfall und Bestattung - Wegleitung
BESTATTUNGSAMT Gemeindeverwaltung 8545 Rickenbach Tel: 052 320 95 03 Fax: 052 320 95 10 gemeinde@rickenbach.zh.ch www.rickenbach.zh.ch Todesfall und Bestattung - Wegleitung Sehr geehrte Damen und Herren
MehrEin Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Embrach
Ein Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Embrach Inhaltsverzeichnis 1. Todesfall was ist zu tun? 3 1.1 Grundsätzliches zur Bestattung 3 2. Mehr als Formalitäten Was unmittelbar
MehrMerkblatt Todesfall
Stadtkanzlei Bestattungsamt Rathausplatz 1 5620 Bremgarten Tel. 056 648 74 61 Fax 056 648 74 60 stadtkanzlei@bremgarten.ch www.bremgarten.ch Merkblatt Todesfall 05.01. Im Kanton Aargau ist das Bestattungswesen
MehrPolitische Gemeinde Uesslingen-Buch Todesfall, was nun? Vorkehrungen?
Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Todesfall, was nun? Vorkehrungen? Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen. Albert Schweitzer Inhalt Vorwort... 3 Vorkehrungen
MehrEin Todesfall was ist zu tun?
Ein Todesfall was ist zu tun? Der Tod ist das Tor zum Licht am Ende eines mühsam gewordenen Weges Franz von Assisi Leitfaden für Angehörige Liebe Angehörige Sie haben einen lieben Menschen durch den Tod
MehrLeitfaden für die Angehörigen
Leitfaden für die Angehörigen Oftmals herrscht bei Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Wir möchten Ihnen helfen, sich
MehrGemeinde Vilters-Wangs. Gebührentarif Bestattungswesen
Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif Bestattungswesen Gebührentarif Bestattungswesen der Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif Bestattungswesen der Gemeinde Vilters-Wangs Der Gemeinderat Vilters-Wangs
MehrNatürlicher Todesfall Tod infolge eines Unfalls Tod im Spital oder im Heim 1. Schritt: Arzt benachrichtigen. 1. Schritt Polizei benachrichtigen
Allgemeine Informationen zum Verfahren bei Todesfällen Natürlicher Todesfall Tod infolge eines Unfalls Tod im Spital oder im Heim 1. Schritt: Arzt benachrichtigen 1. Schritt Polizei benachrichtigen Bei
MehrEin Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Oberembrach
Ein Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Oberembrach Gemeinde Oberembrach Stand: 24.10.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Todesfall was ist zu tun?... 3 1.1 Grundsätzliches zur
MehrEin Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Oberembrach
Ein Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Oberembrach Gemeinde Oberembrach Stand: 9.1.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Todesfall was ist zu tun?... 3 1.1 Grundsätzliches zur Bestattung...
MehrMassnahmen bei einem Todesfall. Wegleitung für die Angehörigen
Massnahmen bei einem Todesfall Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Fragen und Probleme. Das Gemeindebüro
MehrEin Todesfall was ist zu tun?
Ein Todesfall was ist zu tun? Leitfaden per 8. Oktober 2013 Leitfaden: Ein Todesfall was ist zu tun? Seite 2/7 Leitfaden für die Angehörigen Oftmals herrscht bei Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit,
MehrTodesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?
Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Bestattungsamt der Gemeinde Magden Verzeichnis Inhaltsangabe Seite 1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause? 3 2. Welche Unterlagen werden für die Meldung des
MehrInhaltsverzeichnis. Einwohnergemeinde Gretzenbach. Seite: I. Organisation 3. II. Bestattungsordnung 3. III. Friedhofordnung 5
Friedhof- und Bestattungsreglement 2005 Einwohnergemeinde Gretzenbach Inhaltsverzeichnis Seite: I. Organisation 3 II. Bestattungsordnung 3 III. Friedhofordnung 5 IV. Schlussbestimmungen 8 Gebühren- und
MehrB E S T A T T U N G S A M T
TODESFALL B E S T A T T U N G S A M T Der Todesfall eines nahe stehenden Menschen löst häufig Trauer, Schock und Orientierungslosigkeit aus. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen helfen, sich
MehrI. Friedhöfe In der Stadt Rapperswil-Jona stehen folgende Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung:
111 Merkblatt zum Bestattungs- und Friedhofreglement I. Friedhöfe In der Stadt Rapperswil-Jona stehen folgende Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung: Katholischer Friedhof St. Johann (bei der Stadtkirche)
MehrDas einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen.
1 Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen. Albert Schweitzer Liebe Leserin, lieber Leser dieses Leitfadens Liebe
MehrGemeinde Vilters-Wangs. Gebührentarif Bestattungswesen
Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif Bestattungswesen Gebührentarif Bestattungswesen der Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif Bestattungswesen der Gemeinde Vilters-Wangs Der Gemeinderat Vilters-Wangs
MehrBegräbnisgemeinde Buchholterberg Wachseldorn
Vorgehen bei einem Todesfall 1. Ärztliches Zeugnis Telefonieren Sie beim Eintritt eines Todesfalles sofort dem Arzt. Er stellt das Formular Bescheinigung eines Todesfalles aus. Diese Bescheinigung übergeben
MehrTodesfall was nun? Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Uhr. Dienstag-Donnerstag Uhr
Todesfall was nun? Vom Menschen, den wir geliebt haben, wird immer etwas in unserem Herzen zurückbleiben; etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner
MehrT O D E S F A L L - Was ist zu tun?
Bestattungsamt Bahnhofstrasse 16 8603 Schwerzenbach Tel. 044 820 70 23 www.schwerzenbach.ch T O D E S F A L L - Was ist zu tun? Liebe Angehörige Mit diesem Leitfaden wollen wir Ihnen in den schweren Stunden
MehrBitte mitbringen: Papiere, die Sie bei einem Todesfall von Arzt, Spital oder Heim erhalten (Ärztliche Todesbescheinigung)
Leitfaden Todesfall Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen
MehrVorgehen bei einem Todesfall - die wichtigsten Schritte
Vorgehen bei einem Todesfall - die wichtigsten Schritte Dringend Nachdem jemand gestorben ist, muss der Tod durch einen Arzt/ eine Ärztin bestätigt werden. Feststellung des Todes Todesbescheinigung Tod
MehrTodesfall was nun? Kanzleidienste Rothenburg Stationsstrasse 4 Telefon Telefax
Todesfall was nun? Vom Menschen, den wir geliebt haben, wird immer etwas in unserem Herzen zurückbleiben; etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner
MehrTodesfall - was nun? - Leitfaden für Angehörige
Gemeinde Egg Präsidiales und Sicherheit Für alle Angaben in diesem Leitfaden garantiert die Gemeinde Egg keine Vollständigkeit. Anregungen und Ergänzungen können unter Telefon 043 277 11 11 oder unter
MehrPolitische Gemeinde. Wäldi
Politische Gemeinde Wäldi Friedhof- und Bestattungsreglement Inhalt Seite I. GESETZLICHE GRUNDLAGE, ORGANISATION, VERWALTUNG 2 II. BESTATTUNGSORDNUNG 3 III. FRIEDHOFORDNUNG 5 IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7-1-
MehrMerkblatt. für Todesfälle. Friedhofkommission. Januar 2012
Merkblatt für Todesfälle Januar 2012 Friedhofkommission Nach Friedhofvereinbarung 19 sind bei einem Todesfall sämtliche zu treffende Vorbereitungen, wie Meldung an die zuständige Behörde und das entsprechende
MehrEin Todesfall - Was ist zu tun?
Ein Todesfall - Was ist zu tun? Sich von einem Menschen endgültig verabschieden zu müssen, ist eine schmerzliche Angelegenheit. Der Tod eines/einer Angehörigen macht betroffen und löst Ängste aus, es entsteht
MehrINFORMATIONEN IM TODESFALL
INFORMATIONEN IM TODESFALL Persönliche Wünsche und Hinweise für Angehörige Stand: April 2018 Gemeindeverwaltung Stallikon Reppischtalstrasse 53 8143 Stallikon Tel. +41 (0)44 701 92 00 Fax +41 (0)44 701
MehrIst auch auf Erden alles vergänglich, so ist doch die Erinnerung unsterblich und schenkt uns Trost. Alle unsere Wege haben ein Ende
Was ist zu tun bei einem Todesfall? Ist auch auf Erden alles vergänglich, so ist doch die Erinnerung unsterblich und schenkt uns Trost. Alle unsere Wege haben ein Ende Ein Merkblatt der Gemeindeverwaltung
Mehr