T O D E S F A L L - Was ist zu tun?

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1 Bestattungsamt Bahnhofstrasse Schwerzenbach Tel T O D E S F A L L - Was ist zu tun? Liebe Angehörige Mit diesem Leitfaden wollen wir Ihnen in den schweren Stunden eines Sterbefalls mit Rat zur Seite stehen. Der Leitfaden informiert Sie was bei einem Todesfall zu tun ist, bzw. welche notwendigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen sind. Eintritt des Todes zu Hause Ist jemand zu Hause gestorben, muss für die Feststellung des Todes derjenige Arzt zugezogen werden, welcher die verstorbene Person behandelte, bei Abwesenheit sein Stellvertreter oder der Notfallarzt. Der Arzt füllt das Formular der ärztlichen Todesbescheinigung aus. Dieses muss dem Bestattungsamt des Wohnortes überbracht werden. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Gewaltdelikt, Vergiftung oder unklarer Todesursache) wird der zugezogene Arzt die notwendigen Massnahmen selbständig veranlassen. Für die Einsargung und Überführung melden Sie sich bei der Firma H. Gerber AG, Bestattungsdienste, Lindau ZH, Tel.: Die Hinterbliebenen müssen persönlich das Bestattungsamt des Wohnortes über den Todesfall informieren

2 Eintritt des Todes im Spital oder Heim Die Spital- oder Heimverwaltung meldet den Tod direkt dem Bestattungsamt des Sterbeortes. Die Hinterbliebenen müssen persönlich das Bestattungsamt des Wohnortes über den Todesfall informieren. Bei allen Todesfällen Setzen Sie sich möglichst rasch mit dem Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person in Verbindung. Das Bestattungsamt kümmert sich um die Bestattung und, sofern noch nicht erfolgt, um die Einsargung, Überführung und allfällige Aufbahrung. An Wochenenden und allgemeinen Feiertagen kann mit der Meldung bis zum nächsten Arbeitstag gewartet werden. Das Leichenauto kann über Telefon (Firma Gerber, Lindau) angefordert werden. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit folgende Unterlagen zum Bestattungsamt mitzubringen: bei Eintritt des Todes zu Hause, die ärztliche Todesbescheinigung Schriftenempfangsschein für Schweizer Ausländerausweis und Reisepass für Ausländer wenn vorhanden das Familienbüchlein Wenn nötig werden weitere Dokumente nachträglich einverlangt. Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie Wann kann die Einsargung, bzw. die Überführung stattfinden? (bei einem Todesfall zu Hause) Wird eine Kremation oder eine Erdbestattung gewünscht? Wird eine Aufbahrung in der Friedhofshalle Schwerzenbach gewünscht? Der Schlüssel für die Aufbahrungshalle wird den Angehörigen während der Zeit der Aufbahrung mitgegeben. Gehörte die verstorbene Person einer Kirche an? Wird eine Beisetzung mit anschliessender Abdankung in der Kirche gewünscht, gibt es eine Beisetzung im engsten Familienkreis oder wollen Sie frei über die Urne verfügen? - 2 -

3 Soll die Beisetzung in ein Reihen- oder Familiengrab, in ein Urnengrab, in das Gemeinschaftsgrab (nur Urne; namenlos) oder in ein bereits bestehendes Grab (nur Urne) erfolgen? Wer ist Kontaktperson / die Vertretung der verstorbenen Person? Das Bestattungsamt trifft nach Absprache mit Ihnen folgende Anordnungen Wir veranlassen das Einsargen, den Leichentransport ins Friedhofgebäude oder ins Krematorium, falls nicht der Arzt, der die Leichenschau gemacht hat, die Überführung bereits organisiert hat. Ebenfalls kümmern wir uns um die Anmeldung der Kremation und das Abholen der Urne. Wir setzen den verbindlichen Termin für die Abdankung und die Beisetzung/Beerdigung fest die Erdbestattung und die Kremation können frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen; eine Erdbestattung sollte jedoch nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Wir geben Ihnen die Adresse des zuständigen Pfarrers bekannt. Wir benachrichtigen die Friedhofverwaltung, die Kirchenverwaltung, den Sigrist, den Organisten und die beteiligten gemeindeinternen Stellen (Einwohnerkontrolle, Steueramt, Sektionschef, AHV-Zweigstelle, etc.) Wir veranlassen die amtliche Publikation der Todesanzeige im Glattaler und im Anzeiger von Uster und den Aushang im Anschlagkasten beim Gemeindehaus. Bei Abdankungen/Beisetzungen im engsten Familienkreis oder auf speziellen Wunsch der Angehörigen erfolgt die Publikation nicht oder erst nachträglich. Wir bestellen die Schrifttafel - versehen mit dem Namen, dem Geburts- und Todesjahr -, die nach erfolgter Bestattung als provisorische Grabbezeichnung gesetzt wird und beim Setzen des Grabsteins vom Friedhofgärtner entfernt wird. Für das Aufstellen des Grabsteins gibt es keine Wartefrist, da jedes Grab über einen festen Sockel für den Grabstein verfügt

4 Was bleibt für Sie zu tun nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt Druckauftrag/Versand der Leidzirkulare Aufgabe der Todesanzeige Erstellen der Adressliste für den Versand der Leidzirkulare (Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Arbeitgeber, Geschäftspartner, Behörden) Organisation des Leidmahls Blumen bestellen (Sargbouquet, Kranz, etc.) Trauergespräch mit dem zuständigen Pfarrer Mitteilung an allfällige Arbeitgeber, an Versicherungen, Kranken- und Pensionskassen, Banken und Post, Wohnungsvermieter (Wohnung kündigen), Vereinsvorstände, Strassenverkehrsamt, usw. Wir empfehlen insbesondere, allen Stellen, welche eine Rente oder sonstige Leistungen auszahlen, vorgängig telefonisch Mitteilung zu machen. Ansonsten wird zu viel ausbezahlt und es folgen Rückzahlungsforderungen. Die Adressen dieser Stellen finden Sie auf Post- oder Bankbelegen. Ein vorgefundenes oder bei einer Bank, einem Anwalt oder anderswo deponiertes Testament ist mit eingeschriebenem Brief dem Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster, innert 2 Tagen nach Auffindung zuzustellen (siehe auch Allfällige Anträge für AHV-Renten (Formulare erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle im Gemeindehaus, 1. Stock) stellen. Danksagungen (ev. auch Zeitung). Das Steueramt meldet sich betreffend Inventarisation; vorher dürfen keine Vermögenswerte beseitigt oder verändert werden (Ausnahme: offensichtlich vermögenslos). übliche Verwaltung ist erlaubt, Ausweise und Belege aufbewahren. Rechnungen zulasten Nachlass bezahlen (Quittungen aufbewahren). Zeitschriften-Abonnements kündigen. Kosten Gemäss der kantonalen Bestattungsverordnung ist die Wohngemeinde für die Bestattung verantwortlich. Verstorbene, die ihren letzten gesetzlichen Wohnsitz in Schwerzenbach hatten, haben Anspruch auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung auf dem Friedhof Schwerzenbach. Die unentgeltliche Bestattung umfasst folgende Leistungen der Gemeinde: Leichenschau, Benützung der Aufbahrungshalle, einen Sarg und die Einsargung, Sargkissen, Überführung der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde oder ins Krematorium und Abholen der Urne, Kremationskosten und Holzurne, Grabplatz [Reihengrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab (namenlos)], Öffnen und Zudecken des Grabes, prov. Grabbeschriftung, sowie die amtliche Publikation

5 Werden weitergehende Ansprüche gestellt, wie z.b. besondere Ausführung des Sarges oder der Urne usw., müssen die Mehrkosten von den Angehörigen übernommen werden. Für den Grabstein und den Grabunterhalt müssen die Angehörigen aufkommen. Eine teilweise Vergütung für die Bestattung von Schwerzenbacher Einwohnern in einer anderen Gemeinde oder im Ausland erfolgt aufgrund der Kantonalen Verordnung über die Bestattungen. Das Bestattungsamt benötigt dazu eine Kopie der Ihnen zugestellten Rechnung und die Angabe Ihrer Kontonummer. Diverses Todesschein: dieser wird auf Verlangen gegen Gebühr vom Zivilstandsamt des Sterbeortes ausgestellt. Die Angehörigen benötigen in der Regel einen Todesschein für Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Pensionskasse, Erbenbescheinigung etc. Steuerinventar: Das Steueramt wird bei jedem Todesfall benachrichtigt. Es muss bei jedem Todesfall ein Steuerinventar errichtet werden. Entsprechende Auskünfte erteilt das Steueramt derjenigen Gemeinde, in der die verstorbene Person den letzten Wohnsitz hatte. In Schwerzenbach erreichen Sie das Steueramt unter der Telefonnummer Erbenbescheinigung: Im Kanton Zürich gibt es keine amtliche Erbschaftsverwaltung. Die Erben müssen die Angelegenheiten selber regeln. Banken verlangen in der Regel eine Erbenbescheinigung. Diese kann beim Bezirksgericht des letzten Wohnortes verlangt werden. Für Schwerzenbach ist das Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster, Tel.: , zuständig (siehe auch Grabunterhalt: Die Bepflanzung der Gräber erfolgt ausschliesslich durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke. Die Kosten für die Bepflanzung und Instandhaltung der Gräber werden den Angehörigen verrechnet. Grabvertrag: Für den Grabunterhalt wird für die ganze gesetzliche Ruhezeit ein Grabunterhaltsvertrag abgeschlossen. Auskünfte hierzu sind beim Bestattungsamt Schwerzenbach, Tel , erhältlich. Grabsteine: Für das Aufstellen des Grabsteins bedarf es einer Bewilligung. Dem Bestattungsamt ist vor Beginn der Ausführungsarbeiten durch den Steinbildhauer ein Gesuch im Doppel einzureichen. Für das Aufstellen des Grabsteins gibt es keine Wartefrist, da jedes Grab über einen festen Sockel für den Grabstein verfügt. Letztwilliger Bestattungswunsch: Für Alleinstehende empfiehlt es sich, zu Lebzeiten beim Bestattungsamt des Wohnortes eine entsprechende Erklärung über die Abdankungsund Beisetzungswünsche zu deponieren. Diese ist kostenlos und wir sind Ihnen beim Aufsetzen gerne behilflich

6 Öffnungszeiten, Pikettdienst des Bestattungsamtes Montag Dienstag - Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Tel.-Nr. während den Öffnungszeiten: Ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist das Bestattungsamt nicht besetzt. Während Feier- und Festtagen wird ein Pikettdienst aufrechterhalten. Die Erreichbarkeit wird im Glattaler, Anzeiger von Uster und auf der Homepage publiziert oder Sie erfahren mehr unter der Tel.-Nr.: Wir hoffen Ihnen mit diesem Leitfaden weiterhelfen zu können. Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wichtige Adressen: Bestattungsamt, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, Tel Gemeindewerke, Zielackerstrasse 9, 8603 Schwerzenbach, Tel Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde, Kirchstrasse 10, 8603 Schwerzenbach, Tel Röm.-kath. Kirchgemeinde, Pfarreizentrum St. Gabriel, Dorfstrasse 9a, 8603 Schwerzenbach, Tel Arzt: melden Sie sich bei Eintritt des Todes immer zuerst beim zuständigen Arzt Einsargung und Überführung: Firma H. Gerber AG, Bestattungsdienste, Lindau, Tel

7 Persönliche Notizen: - 7 -

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