Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Telefon: 06131 470500 ***** Email: guenter.jessen@t-online.de Liebe Eltern, auf Ihre Anforderung erhalten Sie die Vertragsunterlagen für die Freitagnachmittagbetreuung Ihres Kindes / Ihrer Kinder. Schauen Sie sich bitte den Vertrag genau an. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Jessen (Tel.: 470500) gerne zur Verfügung. Füllen Sie bitte den Betreuungsvertrag in zweifacher Ausfertigung sorgfältig und gut lesbar aus. Die beiden ausgefüllten und unterschriebenen Verträge können Sie im Schulsekretariat, 55126 Mainz, Layenhofstraße 26 Telefon 06131 475764 oder bei Herrn, 55126 Mainz, Zeisigweg 13 abgeben. Nach der Vertragsunterzeichnung beider Verträge durch den Förderverein ist ein verbindlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen. Eine Vertragskopie wird Ihnen zugesandt. Der erste Elternbeitrag wird mit dem ersten Betreuungsmonat erhoben. Die Kinder der Freitagnachmittagbetreuung treffen sich immer nach Unterrichtsschluss auf dem Schulhof der Lambertstraße in der Nähe einer der Tischtennisplatten. Am ersten Tag der Freitagnachmittagbetreuung sollte ein Elternteil bei der Begrüßung dabei sein. Mit freundlichen Grüßen
Verein der Freunde und Förderer der Grundschule 2 Betreuungsvertrag Betreuung am Freitagnachmittag Vertragspartner Die Vertragspartner sind die Erziehungsberechtigten des zu betreuenden Kindes und der Verein der Freunde und Förderer der Grundschule in Mainz- Finthen e.v. Vertragsgegenstand Der Förderverein bietet eine kostenpflichtige Betreuung in der Grundschule Mainz- Finthen, Lambertstraße 14, an jedem Freitag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an. Betreuungsbeginn Monat: / Schuljahr: 2016../ 2017 unbefristet! Kosten der Betreuung Die Kosten für die Betreuung betragen 30,60 monatlich. Der Betreuungsbeitrag wird 10 Monate pro Jahr zum 1. eines Monats per Lastschrift eingezogen. Die Monate Juli und August sind kostenfrei. Die Kosten beinhalten die Betreuung, ein Mittagessen pro Betreuungstag und Materialien zum Basteln, Spielen und andere Aktivitäten. Angaben zur Familie / zum Erziehungsberechtigten.. Familienname Vorname eines Erziehungsberechtigten... Postleitzahl Wohnort Straße / Hausnummer Telefon:... Privat Büro Handy für den Notfall E-Mail-Adresse: Mandatsnummer: 2000. (Vergabe durch FÖV) Angaben zum Kind ----------------------------------------- -------------------------------- ------------------- -------------------- Familienname Vorname Geburtsdatum Klasse
Verein der Freunde und Förderer der Grundschule 3 Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich den Förderverein widerruflich, für die Betreuung meines / unseres Kindes die fälligen Betreuungskosten in einem monatlichen Rhythmus von meinem / unserem Konto einzuziehen. Der Lastschrifteinzug erfolgt jeweils zum 1. eines Monats mit dem Verwendungszweck Betreuungsgeld Bankverbindung der Erziehungsberechtigten Bank.. BIC: IBAN:.. Kontoinhaber.... Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers Telefon der Freitagnachmittagbetreuung 015730739428 ( Nur während der Betreuungszeiten) Bankverbindung Förderverein / Freitagnachmittagbetreuung VR Bank Mainz *** IBAN: DE51 5509 1200 0085 7732 16 *** BIC: GENODE61AZY Ich / wir sind mit den Vertragsbedingungen einverstanden Mainz,... Datum Unterschrift / Einverständnis Mainz,...... Datum Unterschrift: Vereinsvorsitzender oder Vorstandsmitglied
Verein der Freunde und Förderer der Grundschule 4 1. Betreuung Vertragsbedingungen Der Förderverein bietet in Zusammenarbeit mit der Grundschule Mainz- Finthen, Peter Härtling Schule, die Betreuung von Schulkindern an jedem Freitag von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an. Während der Schulferien in Rheinland Pfalz, an Projekttagen und an schulfreien Tagen wird keine Betreuung angeboten. Fällt der letzte Schultag vor den Ferien auf einen Freitag, wird eine Betreuung trotz Ferienbeginns bis 15:00 Uhr angeboten. Wenn das Kind / die Kinder nach der Betreuungszeit selbständig oder vor Beendigung der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen, muss die Betreuung schriftlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert werden. Nach dem Schulunterricht wird den Kindern ein vollständiges Mittagessen angeboten. Die Hausaufgaben können nach dem Mittagessen gemacht werden. Ruheräume stehen zur Verfügung. Die Anzahl der betreuten Kinder ist beschränkt. 2. Vertragslaufzeit Der Betreuungsvertrag wird für ein Schuljahr (12 Monate) abgeschlossen. Der Betreuungsvertrag verlängert sich stillschweigend, wenn der Vertrag nicht zum Ende eines Schuljahres gekündigt wird. Abweichende Vereinbarungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. 3. Kündigung Die Abmeldung eines Kindes ist während des laufenden Schuljahres nur aus zwingenden Gründen (Schulwechsel, besonderen Umständen oder Umzug usw.) zum Ende eines Monats möglich. Für die Abmeldung ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, die vier Wochen vor Monatsende dem Vorsitzenden oder Vorstand des Fördervereins vorliegen muss. Eine Kündigung durch den Förderverein erfolgt grundsätzlich nur schriftlich und ist nur in Ausnahmefällen - zum Beispiel wenn der fällige Betreuungsbetrag trotz Aufforderung nicht gezahlt wird, das Kind die Betreuung massiv stört, den Weisungen der Betreuerinnen nicht folgt oder nicht bereit ist, die Schulordnung einzuhalten. 4. Elternbeiträge Für das Betreuungsangebot wird ein Elternbeitrag von 30,60 Euro pro Monat erhoben. Der Elternbeitrag wird für 10 Monate erhoben, und zum 1. eines Monats per Lastschrift vom Bankkonto des Vertragspartners eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem neuen Schuljahr (1. September) und endet zum Ende des Schuljahres im Folgejahr. Sollte der Vertragsbeginn im Laufe des Schuljahres sein, wird der Elternbeitrag anteilig und sofort erhoben. Sollte der finanzielle Rahmen der Betreuung im Laufe des Schuljahres wesentlich über- oder unterschritten werden, ist der Vorstand des Fördervereins zur Anpassung der Elternbeiträge berechtigt und setzt das Einverständnis der Eltern stillschweigend voraus. Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, sind die Eltern aufgefordert, Änderungen bei der Bankverbindung rechtzeitig der Betreuung oder dem Vorsitzenden des Fördervereins mitzuteilen. Entstandene Bankgebühren durch Retouren werden dem Zahlungspflichtigen in Rechnung gestellt. 5. Schlussbestimmungen Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Vorstand des Fördervereins gesondert genehmigt werden. 6. Vertragsbestandteil Die Vertragsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die Schulordnung ist in seiner jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages und von den Kindern zu beachten. Eine Nichtbeachtung der Schulordnung und die Nichtbefolgung von Anweisungen der Betreuer führt unweigerlich zum Ausschluss des Kindes von der Betreuung. Elternbeiträge werden in dem Fall nicht erstattet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden, den Vereinsvorstand oder die Schulleitung.
Verein der Freunde und Förderer der Grundschule 5 Datenerfassungsblatt für Kinder in der Freitagnachmittagbetreuung Familienname: Vorname:.. Anschrift:.. Schulklasse:. Telefon:.. Handy: Notfall:.. Besonderheiten des Kindes: Erkrankungen / Allergien Sonstige Angaben... Unsere Tochter / unser Sohn geht nach der Betreuung alleine nach Hause bitte ankreuzen Unsere Tochter / unser Sohn wird nach der Betreuung von uns abgeholt bitte ankreuzen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Mainz, (Datum)