Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Marburg für das Spieljahr 2014/15



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Transkript:

Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Marburg für das Spieljahr 2014/15 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des Hessischen Fußball-Verbandes sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Alle Vereine und Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Spielgeschehen in den einzelnen Altersklassen 2.1 Für alle Altersklassen gilt: 2.1.1 Sind nach dem letzten Spieltag einer Spielklasse zwei oder mehr Mannschaften beim Kampf um einen entscheidenden Tabellenplatz punktgleich, so ist eine Entscheidung (etwa über die Meisterschaft) nach 16 JO (Entscheidungsspiele und -runden) herbeizuführen. 2.1.2 Kann oder will ein Kreismeister die ihm zustehende Teilnahme an Aufstiegsspielen in die Gruppenliga nicht wahrnehmen, entscheidet der Kreisjugendausschuss nach sportlichen Gesichtspunkten, welcher Mannschaft anstatt dessen (in der Regel ist dies die nächstplatzierte Mannschaft) diese Teilnahme ermöglicht wird. In Kreisligen darf diese Mannschaft nicht unter dem vierten Tabellenplatz stehen. 2.1.3 In Qualifikationsrunden entscheidet über die Platzierung nach der Anzahl der erzielten Punkte die Tordifferenz, danach die Anzahl der geschossenen Tore ( 16 Abs. 2., 5 JO). 2.1.4 Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel einer Qualifikationsrunde nicht an, so scheidet sie sofort aus dem Wettbewerb aus ( 16 Abs. 4., 5 JO). 2.1.5 Bei wesentlichen Änderungen der Mannschaftszahlen in einer Altersklasse behält sich der Kreisjugendausschuss auch nach Beginn der Verbandsrunde eine sinnvolle Angleichung des Spielgeschehens an die neue Situation nach sportlichen Gesichtspunkten vor. Dies gilt insbesondere in den Altersklassen, in denen Quali-Runden gespielt werden. 2.2 A-Junioren Die 12 auf Kreisebene gemeldeten Mannschaften spielen in der A-Junioren-Kreisliga in Hin- und Rückrunde den Kreismeister aus. Der Kreismeister bestreitet unmittelbar im Anschluss an die Meisterschaftsrunde die Aufstiegsspiele zur Gruppenliga Gießen-Marburg gegen die Kreismeister der Kreise Gießen und Biedenkopf (erstes Spiel Kreismeister Marburg Kreismeister Gießen) in einfacher Runde.. 2.3 B- Junioren Die 13 auf Kreisebene gemeldeten Mannschaften spielen in der B-Junioren-Kreisliga in Hin- und Rückrunde den Kreismeister aus. Der Erste der Kreisliga ist Kreismeister und steigt direkt in die Gruppenliga Gießen- Marburg auf. 2.4 C- Junioren Die 20 im Kreis spielenden Mannschaften spielen in vier Gruppen mit je fünf Mannschaften (Kreisliga-Quali-Gruppen A und B, Kreisklassen-Quali-Gruppen C und D) je eine Qualifikationsrunde mit Hin- und Rückspielen bis zur Winterpause. Die jeweils drei Erstplatzierten der Gruppen A und B bilden die Kreisliga, die restlichen Mannschaften dieser Gruppen sowie die jeweiligen Ersten der Gruppen C und D die Kreisklasse 1, die verbliebenden Mannschaftten die Kreisklasse 2. Der Erste der Kreisliga ist Kreismeister und steigt direkt in die Gruppenliga auf. 2.5 D9-Jugend

14 D9-Mannschaften spielen bis zur Winterpause eine einfache Qualifikationsrunde in zwei Gruppen mit 2x7 Mannschaften. Die Mannschaften auf den Plätzen eins bis drei erreichen die Kreisliga, die Mannschaften auf den Plätzen vier bis fünf bilden die Kreisklasse 1. Die Mannschaften auf den Plätzen sechs bis sieben Spielen in der Kreisklasse 2. In der Kreisklassen Quali. Spielen 2 Gruppen a. 6 Mannschaften eine einfache Runde bis zur Winterpause. Danach werden Mannschaften nach Stärke in die Kreisklassen 1-4/5 eingeteilt. Qualifikationsgruppen Der Erste der Kreisliga ist Kreismeister und steigt direkt in die Gruppenliga Gießen- Marburg auf. 2.6 D7-Jugend Die 9 gemeldeten Mannschaften Spielen in einer Hin.- Rückrunde bis zum Sommer 2015 den Kreismeister aus. 2.7 E-Jugend Die 13 für die Kreisliga gemeldeten Mannschaften spielen bis zur Winterpause eine Einfache Runde. Die ersten drei erreichen die Kreisliga. Diese Spielen dann im Frühjahr in einer 6 Gruppe den Kreismeister aus, der dann am Regionalendscheid Teil nimmt. Die Plätze vier und fünf bilden die Kreisklasse 1 die Plätze sechs/sieben die Kreisklasse 2. Die 29 für die Kreisklasse gemeldeten Mannschaften spielen bis zur Winterpause eine einfache Runde. Im Frühjahr werden dann die Mannschaften nach Stärke in die Kreisklassen 1-6 eingeteilt 2.8 F-Jugend Die 42 gemeldeten Mannschaften bestreiten jeweils drei bis vier Turniere mit jeweils sechs Mannschaften in den Monaten September und Oktober 2014 sowie Mai und Juni 2015. 2.9 G-Jugend Die 23 gemeldeten Mannschaften bestreiten jeweils drei bis vier Turniere mit jeweils fünf Mannschaften in den Monaten September und Oktober 2014 sowie Mai und Juni 2015. 3. Spielpläne, An- und Absetzung von Spielen 3.1 Die Erstellung des Spielplans sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Klassenleiter. 3.2 Regelspieltag für die B-, C- und D-Junioren ist der Samstag, für die A-Junioren der Freitag und für die E-Junioren der Sonntagvormittag. 3.3 Spiele insbesondere Nachholspiele können, wenn es zu einem termingerechten Ablauf notwendig erscheint, auch an Wochentagen angesetzt werden. 3.4 Der letzte Spieltag der Kreisligen muss termin- und zeitgleich ausgetragen werden. Spiele, die auf die Meisterschaft keinen Einfluss haben, können verlegt werden. 3.5 In Ausnahmefällen kann eine Verlegung eines Spiels nach Absprache der beteiligten Vereine und im Einvernehmen mit dem Klassenleiter erfolgen. Dabei sollte der Termin des verlegten Spiels vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegen. Ein schriftlicher Antrag auf Verlegung eines Spiels ist spätestens 6 Tage vor Spielbeginn dem Klassenleiter vorzulegen. Dies hat entweder über das DFBnet zu erfolgen oder es ist das übliche Formular zu verwenden. Verlegungen sind nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Die

Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters und mit der Veröffentlichung in fussball.de als genehmigt. 3.6 Erkennt eine Mannschaft später als sechs Tage vor Spielbeginn, dass sie zu dem angesetzten Termin nicht antreten kann, so hat sie dies dem Klassenleiter bis drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin (Eingang!) schriftlich anzuzeigen. Das Spiel wird dann wegen genehmigten Nichtantretens ohne weitere Bestrafung mit 0:3 gewertet. Eine Spielabsage innerhalb der letzten drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen und wird als Nichtantreten nach 44 Abs. 2 StrO bestraft. 4. Spielstätten 4.1 Als Spielstätten sind alle durch einen Beauftragten des HFV abgenommenen Sportplätze zugelassen. Dies können Rasen-, Kunstrasen- oder Hartplätze sein. Die Vereine haben sich auf alle Möglichkeiten einzustellen. 4.2 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der zuständige Platzbesichtigter des HFV gegebenenfalls in Absprache mit einem Vertreter der Gemeinde bzw. des Vereins. Im Übrigen wird auf die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Städtetag sowie dem DFB hingewiesen. 4.3 Bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen ist der Platzverein verpflichtet, den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten am Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. 4.4 Bei Spielverlegungen in Form eines Wechsels des Spielorts ist der Klassenleiter vor Spielbeginn zu informieren. 4.5 Jugendspielgemeinschaften und Juniorenfördervereine sind grundsätzlich verpflichtet, bei schlechter Witterung oder Terminüberschneidungen auf einen anderen Platz der die JSG bzw. den JFV bildenden Vereine auszuweichen. 4.6 Spiele unter Flutlicht sind grundsätzlich zugelassen. 4.7 Im Allgemeinen wird auf 56 SpO ( Platzbau ; Pflichten des Platzvereins) hingewiesen. Insbesondere hat der Platzverein für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Platzordner sind äußerlich kenntlich zu machen. 4.8 Der Platz- und der Gastverein stellen jeweils einen Linienrichter. Dieser ist auch im Spielbericht namentlich zu vermerken. 5. Spielberechtigung 5.1 Spielberechtigt sind alle Spieler, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können und nicht vor dem A-Jugend 1.1.1996, B-Jugend 1.1.1998, C-Jugend 1.1.2000, D-Jugend 1.1.2002, E-Jugend: 1.1.2004, F-Jugend: 1.1.2006, G-Jugend: 1.1.2008 geboren sind. 5.2 Das Spielen mit einer Passkopie oder einem Ausdruck aus der Spielerdatei pass-online ist nicht statthaft. 5.3 Bei fehlenden Pässen sollen die Spieler ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. 5.4 Bei Abstellung von Spielern für Auswahlspiele (z.b. C-Jugend) erfolgt keine Spielabsetzung in der nächsthöheren Altersklasse (z.b. B-Jugend).

6. Spielberichte und Spielleitung A- bis E-Jugend 6.1 Es ist grundsätzlich der elektronische Spielbericht zu verwenden. 6.2 Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins von den Vereinsvertretern ausgefüllt (kann schon zu Hause erfolgen). Die Vereine haben hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. 6.3 Auf dem Spielbericht dürfen so viele Spieler mit Vor- und Zunamen sowie mit Geburtsdatum eingetragen werden, wie Felder zur Eintragung vorhanden sind. Dabei müssen die Rückennummern der Spieler mit den Nummern im Spielbericht übereinstimmen. 6.4 Nach dem Spiel sind durch den Schiedsrichter auf dem Spielbericht die bis zu 4 Spieler, die eingewechselt wurden, zu benennen. In Freundschaftsspielen sind alle eingewechselten Spieler zu benennen. 6.5 Sollte aus technischen oder sonstigen Gründen, worüber durch den Schiedsrichter zu berichten ist, die Erstellung eines elektronischen Spielberichts nicht möglich sein, ist von beiden Vereinen ein Papier-Spielbericht auf einem Original-Spielberichtsformular des HFV auszufertigen. Dieser ist vor dem Spiel dem Schiedsrichter vollständig ausgefüllt zusammen mit einem frankierten und adressierten Briefumschlag zu übergeben. 6.6 Die Schiedsrichter werden vom KSA angesetzt. Tritt der angesetzte Schiedsrichter zum Spiel nicht an, muss die Begegnung durch einen evtl. anwesenden Schiedsrichter oder eine andere Person (Trainer, Betreuer, Spielervater) geleitet werden ( 33 JO). Diese(r) ist verpflichtet, gemeinsam mit dem Heimverein den Spielbericht zu erstellen. Sollte nur ein Papierspielbericht vorhanden sein, hat er diesen im Laufe des folgenden Tages vollständig ausgefüllt an den Klassenleiter zu senden. Beide Vereine haben auf der Rückseite die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift zu bestätigen. Beide Vereine sind zur Durchführung der Begegnung verpflichtet. Für die Durchführung des Spiels ist der Heimverein verantwortlich ( 33 Abs. 2 JO). F- und G-Jugend 6.7 Es wird nach den Spielregeln der Fairplay-Liga ohne angesetzte Schiedsrichter gespielt. Es sind Turnierspielberichte des HFV in Papierform anzufertigen. 7. Spieldauer 7.1 Die Spieldauer beträgt bei der A-Jugend 2x45 Minuten (Verlängerung: 2x15 Minuten) B-Jugend 2x40 Minuten (Verlängerung: 2x10 Minuten) C-Jugend 2x35 Minuten (Verlängerung: 2x5 Minuten) D-Jugend 2x30 Minuten (Verlängerung: 2x5 Minuten) E-Jugend 2x25 Minuten (Verlängerung: 2x5 Minuten). 7.2 Der Einsatz von Jugendlichen in mehr als einem Spiel innerhalb eines Tages ist gemäß 42 der Jugendordnung nicht statthaft. 8. Auswechselspieler 8.1 Während des gesamten Spiels dürfen bis zu vier Spieler (einschließlich 2.TW) in einer Spielruhe aus- und wieder eingewechselt werden. Alle Spieler sind im Spielbericht aufzuführen. 8.2 Alle im Spielbericht aufgeführten Spieler gelten als eingesetzt, sofern der Schiedsrichter die Auswechslungen nicht protokolliert. (Wichtig für den Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften!)

8.3 Spieler, die nicht zum Einsatz kamen, aber im Spielbericht aufgeführt sind, müssen nach Spielende durch den Schiedsrichter wieder entfernt bzw. gestrichen werden, da sonst u.u. vor dem Sportgericht geklärt werden muss, welche Spieler zum Einsatz gekommen sind. 9. Sportrechtsprechung 9.1 Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen auf Kreisebene ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. Zuständiges Rechtsorgan ist das Kreissportgericht sowie die von diesem bestimmten Einzelrichter. 9.2 Bei formalen Vergehen (fehlende Spielerpässe o.ä.) kann nach 21 RuVO der Klassenleiter Verwaltungsstrafen nach 18 StrO aussprechen. 10. Meldung der Spielergebnisse 10.1 Der Platz- oder ausrichtende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich nach Spielende im DFBnet zu melden. Spielausfälle sowie Spielabbruch sind ebenfalls zu melden. Unverzüglich im Sinne des 39 der Jugendordnung bedeutet, dass die Ergebnisse bis 18.00 Uhr des Spieltages eingepflegt sein müssen. Für Spiele, welche nach 17.00 Uhr beendet werden, gelten Spielergebnisse als unverzüglich gemeldet, wenn sie spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. 10.2 Von der Ergebnismeldung befreit auch die Anfertigung des elektronischen Spielberichts nicht. 10.3 Bei Versäumen der rechtzeitigen Meldung erfolgt Bestrafung nach 66 der Strafordnung direkt durch den Verband. Die Klassenleiter haben hierauf keinen Einfluss. 10.4 Meldungen können außer über das Internet auch über Telefon erfolgen: Kostenfreie Telefon-Nr. 0800 0332638 (nur aus dem Festnetz) oder per Handy: 069 2222 6 1111 (0,03 /Minute) oder per SMS: 33355 (0,19 pro SMS) oder über WAP-Handy: www.dfbnet.org/wap.vml 11. Anschriftenverzeichnis/Schriftverkehr 11.1 Den Vereinen wird durch den Kreisjugendaussschuss zur Kommunikation untereinander ein Anschriftenverzeichnis als Auszug aus der DFBnet-Datei Vereinsmeldebogen zur Verfügung gestellt. 11.2 Die Vereine sind verpflichtet, die Angaben in der DFBnet-Datei Vereinsmeldebogen stets auf dem aktuellen Stand zu halten und bei Änderungen den Kreisjugendwart und den betroffenen Klassenleiter zu informieren. 11.3 Sämtliche Informationen, die den Spielbetrieb betreffen, erfolgen grundsätzlich über das elektronische Postfach des (bei JSG: federführenden) Vereins. Gleiches gilt für Bestrafungen des Kreissportgerichtes sowie des Klassenleiters (nur Verwaltungsstrafen 21 RuVO). 12. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des Hessischen Fußball-Verbandes geahndet. Marburg, den 1.8.2014 Reiner Schrauf Kreisjugendwart