Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop der E.V.T. Pyrotechnik G.b.R.

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Gewährleistung I. anwendbar auf nach dem abgeschlossene Verträge Umsetzung der EG-RL über den Verbrauchsgüterkauf

Transkript:

E.V.T. - Pyrotechnik G.b.R. Ohrenfeld 57 D-46049 Oberhausen Tel.: + 49 (0) 208-46 84 550 Fax: + 49 (0) 208-46 84 551 Mobil: + 49 (0) 160-966 52 897 E-Mail: Web: info@evt-pyrotechnik.de www.evt-pyrotechnik.de Steuer-Nr.: 124/5804/1499 UST-ID-Nr.: DE255635683 Stand: Dezember 2010 Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop der E.V.T. Pyrotechnik G.b.R. Präambel (1) Für alle Lieferungen und Leistungen der Firma E.V.T.-Pyrotechnik G.b.R., Inhaber: Angelika und Frank Zocher, Ohrenfeld 57, D-46049 Oberhausen (nachstehend Verkäufer genannt) beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (2) Zum Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Diese Geschäftsbedingungen stehen hier (www.evt-pyrotechnik.de/ evtshop/dokumente/agb.pdf) zum Download bereit. (3) Die in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktes festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z. B. Darstellungen von Produkteigen- E.V.T. - Pyrotechnik G.b.R. Gesellschafter: Angelika Zocher, Frank Zocher Ohrenfeld 57 D-46049 Oberhausen Bankverbindung: Stadtsparkasse Oberhausen BLZ: 365 500 00 Kto.-Nr.: 503 020 74

schaften in der Öffentlichkeit) keine die Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes. 1 Altersbeschränkung (1) Die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 und Kategorie T1 ist an Kunden unter 18 Jahren nicht erlaubt. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 werden an Personen abgegeben, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Kunde hat gegenüber dem Verkäufer vor der Ausführung der Lieferung einen entsprechenden Altersnachweis zu führen, beispielsweise durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises. (3) Dem Verkäufer steht es frei, den Altersnachweis in anderer geeigneter Weise vom Kunden zu fordern. 2 Vertragsschluss (Bestellung und Annahme) (1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren beim Verkäufer zu bestellen. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Kauf der bestellten Waren ab. Bestellungen des Kunden sind angenommen, wenn sie schriftlich oder in Textform durch E Mail oder per Telefax bestätigt werden oder wenn die Lieferung ausgeführt wird. (2) Der Kunde bestellt, indem er Produkte in den elektronischen Warenkorb legt und diese Auswahl elektronisch an den Verkäufer versendet. Die zur Bestellung erforderlichen technischen Schritte sind in der Anleitung Seite 2

"Technik des Bestellvorgangs" (www.evt-pyrotechnik.de/evtshop/dokumente/ technik_bestellvorgang.pdf) beschrieben und können dort nachgesehen werden. (3) Der Kunde hält sich an sein Angebot 14 Tage nach Zugang des Angebotes beim Verkäufer gebunden. Erfolgt eine Auftragsbestätigung oder Lieferung nicht innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung des Kunden, so gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. (4) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. 3 Liefertermine und Lieferbedingungen (1) Termine für die Ausführung der Lieferungen sind nicht verbindlich, es sei denn, eine verbindliche Terminvereinbarung ist ausdrücklich schriftlich getroffen worden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. (2) Einen Mindestbestellwert für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1; 2 und T1 besteht nicht. (3) Der Verkäufer liefert pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1; 2 und T1 grundsätzlich mit BAM Zulassung. Gegen Vorlage einer behördlichen Ausnahmegenehmigung (gemäß Sprengstoffgesetz) können die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 ganzjährig geliefert werden. Seite 3

Ansonsten erfolgt eine Lieferung nur während der gesetzlich zulässigen Zeiten, nämlich in der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so erfolgt die Lieferung bereits ab dem 28. Dezember des Kalenderjahres. (4) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 können ganzjährig geliefert werden. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, dem Verkäufer zuvor den Verwendungszweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schriftlich mitzuteilen. (5) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 können ganzjährig geliefert werden. Die Abgabe erfolgt an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. (6) Der Kunde kann die bestellte Ware nur am Firmensitz des Verkäufers abholen oder während der gesetzlich zulässigen Abgabezeiten in den Verkaufsräumen des Verkäufers abholen. (7) Die Übergabe der Waren erfolgt ausschließlich an den Kunden als berechtigte Person. Der Kunde kann jedoch einen Dritten als empfangsberechtigte Person schriftlich gegenüber dem Verkäufer benennen. Der Kunde oder die empfangsberechtigte Person haben sich gegenüber dem Verkäufer durch Vorlage des amtlichen Personalausweises zu legitimieren. 4 Gefahrübergang und Rücksendungsrisiko (1) Die Gefahren des Unterganges und der Verschlechterung der Sache gehen auf den Kunden über, sobald die bestellte Ware dem Kunden übergeben wird, soweit der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde kein Verbraucher, so verbleibt es bei der Regelung des 447 BGB. Seite 4

(2) Im Falle des Widerrufs der Vertragserklärung bei Fernabsatzverträgen durch Verbraucher gelten die dort genannten besonderen Bestimmungen für die Rücksendung. 5 Preise, Versand- und Verpackungskosten (1) Die auf den jeweiligen Produktseiten genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile einschließlich der Kosten für Verpackung. (2) Die Kosten für Versand und Verpackung sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese kann vom Kunden hier (www.evt-pyrotechnik.de/evtshop/dokumente/liefer_versandkosten.pdf) eingesehen werden. (3) Es besteht kein Mindestbestellwert für den Kunden. 6 Zahlungsbedingungen (1) Als Zahlungsart wird Vorkasse vereinbart. Die Bestellung wird erst dann ausgeführt, wenn der Rechnungsbetrag vollständig dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist. Bei Stammkunden kann auch eine Lieferung auf Rechnung vereinbart werden. (2) Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Bestellung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers vierzehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung - insbesondere einer Mangelbeseitigung - steht. Seite 5

(3) Wird Vorkasse als Zahlungsart vereinbart und ist nicht innerhalb der Frist von vierzehn Tagen nach Vertragsschluss gemäß 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldeingang auf das Konto, welches in der Bestätigung angegeben wurde, festzustellen, steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. 7 Gewährleistung Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. 8 Verhalten bei Transportschäden (1) Für den Fall, dass Waren mit einem offensichtlichen Transportschaden dem Kunden bei der Abholung übergeben werden, wird darum gebeten, diesen Schaden sofort vor Ort gegenüber dem Verkäufer zu reklamieren. Der Kunde soll in diesem Fall die Annahme der übergebenen Sache bei der Abholung verweigern und dies dem Verkäufer unverzüglich mitteilen. Der Kunde kann dies ebenfalls über die zur Verfügung gestellten Rufnummern 0208-46 84 550 oder 0208-458 5000 oder 0160-9665 289 7 oder durch E Mail oder durch Fax oder auf dem Postwege dem Verkäufer mitteilen. (2) Verborgene Transportschäden soll der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung dem Verkäufer mitteilen. (3) Diese vertragliche Obliegenheit führt nicht zu einer Verkürzung der Gewährleistungsfristen und auch nicht zu einer Beschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Seite 6

9 Haftung des Verkäufers (1) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist. (2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Absatz 5, die Haftung für Unmöglichkeit nach Absatz 6. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (4) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Seite 7

(5) Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (6) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 10 Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt (1) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (2) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Seite 8

11 Rechtswahl und salvatorische Klausel (1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch die Vertragsparteien durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken. Seite 9