Einladung zur Hauptversammlung am 30. April 2014, 10:00 Uhr, Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2

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Transkript:

Einladung zur Hauptversammlung am 30. April 2014, 10:00 Uhr, Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2

E.ON-Konzern in Zahlen in Mio 2013 2012 +/- % Stromabsatz (in Mrd kwh) 704,4 740,9-5 Gasabsatz (in Mrd kwh) 1.091,7 1.162,1-6 Umsatz 122.450 132.093-7 EBITDA 1) 9.315 10.771-14 EBIT 1) 5.681 7.012-19 Konzernüberschuss/-fehlbetrag 2.510 2.613-4 Konzernüberschuss/-fehlbetrag der Gesellschafter der E.ON SE 2.142 2.189-2 Nachhaltiger Konzernüberschuss 1) 2.243 4.170-46 Investitionen 8.086 6.997 +16 Operativer Cashflow 2) 6.375 8.808-28 Wirtschaftliche Netto-Verschuldung (31. 12.) 31.991 35.845-11 Debt Factor 4) 3,4 3,3 +0,1 3) Eigenkapital 36.385 38.820-6 Bilanzsumme 130.725 140.426-7 ROACE (in %) 9,2 11,1-1,9 5) Kapitalkosten vor Steuern (in %) 7,5 7,7-0,2 5) Kapitalkosten nach Steuern (in %) 5,5 5,6-0,1 5) Value Added 1.066 2.139-50 Mitarbeiter (31. 12.) 62.239 72.083-14 Ergebnis je Aktie 6), 7) (in ) 1,12 1,15-3 Eigenkapital je Aktie 6), 7) (in ) 17,54 18,33-4 Dividende je Aktie 8) (in ) 0,60 1,10-45 Dividendensumme 1.145 2.097-45 Marktkapitalisierung 7) (in Mrd ) 25,6 26,9-5 1) bereinigt um außergewöhnliche Effekte (siehe Kurz-Glossar unten) 2) entspricht dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit fortgeführter Aktivitäten 3) Veränderung in absoluten Werten 4) Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Netto-Verschuldung und EBITDA 5) Veränderung in Prozentpunkten 6) Anteil der Gesellschafter der E.ON SE 7) auf Basis ausstehender Aktien 8) für das jeweilige Geschäftsjahr; Vorschlag für 2013 Kurz-Glossar EBIT/EBITDA Die von E.ON verwendeten Kennzahlen sind bereinigte Ergebnisse aus fortgeführten Aktivitäten vor Finanzergebnis und Steuern beziehungsweise vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen. Bereinigt werden im Wesentlichen solche Aufwendungen und Erträge, die einmaligen beziehungsweise seltenen Charakter haben. Nachhaltiger Konzernüberschuss Ergebnisgröße nach Zinsen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, die ebenfalls um außergewöhnliche Effekte bereinigt ist.

1 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2014, 10:00 Uhr, in der Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und 289 Abs. 5 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. März 2014 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung bedarf. 2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, den aus dem Geschäftsjahr 2013 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.144.685.017,80 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,60 je dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt 1.144.685.017,80, zu verwenden. Die Ausschüttung der Dividende je Stückaktie ist am 28. Mai 2014 fällig, erfolgt jedoch voraussichtlich schon am 23. Mai 2014.

2 Einladung zur Hauptversammlung Die Dividende wird in bar oder teilweise in Form von Aktien der E.ON SE geleistet; die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl von Aktien werden in einem Dokument erläutert, das den Aktionären zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden. Die Zahlung der Dividende erfolgt voraussichtlich am 23. Mai 2014. Sofern die Zahl der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden Aktien jedoch die Zahl der zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Aktien übersteigt, kann eine Auszahlung der Dividende aufgrund der dann notwendigen verhältnismäßigen Zuteilung erst am 28. Mai 2014 erfolgen. Sämtliche Unterlagen zur Wahlmöglichkeit des Umtausches eines Teils des Bardividendenanspruchs in Aktien sind über die Internetseite der E.ON SE (www.eon.com/hv-2014) zugänglich. Die Dividende unterliegt der Besteuerung. Daher wird bei Wahl des Umtausches eines Teils des Bardividendenanspruchs in Aktien ein Teilbetrag in Höhe von etwa 28 Prozent der Dividende je Stückaktie in bar aus geschüttet und in Abhängigkeit vom steuerlichen Status der jeweiligen Aktionäre ganz oder teilweise an die Steuerbehörden abgeführt. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

Einladung zur Hauptversammlung 3 5. Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und für die prüferische Durchsicht Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungs- und Risikoausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor zu beschließen: a) Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. b) Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zudem zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014 bestellt. 6. Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der E.ON SE und der E.ON US Holding GmbH Zwischen der E.ON SE als herrschender Gesellschaft und ihrer 100-prozentigen Tochtergesellschaft E.ON US Holding GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die E.ON SE und die E.ON US Holding GmbH haben am 7. März 2014 eine Änderungsvereinbarung zum bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag soll durch die Änderungen auf einen aktuellen Stand gebracht und an die zwischenzeitlichen Änderungen des Aktiengesetzes sowie des Handelsgesetzbuchs angepasst werden. Zugleich sollen durch dynamische Verweise auf das Aktiengesetz mögliche künftige Gesetzesänderungen einbezogen werden. Zudem sollen

4 Einladung zur Hauptversammlung sämtliche Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge im E.ON-Konzern künftig einen einheitlichen Wortlaut haben. Weiterhin wird vorsorglich eine neue Mindestvertragslaufzeit des Vertrags bis zum 31. Dezember 2019 festgelegt, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der steuerlichen Organschaft nach 17 Satz 1, 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG erfüllt werden. Die Änderungen des Vertrags beschränken sich überwiegend auf redaktionelle Anpassungen des bisherigen Wortlauts einschließlich der Aktualisierung von Parteibezeichnungen. Die wesentlichen Regelungen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, insbesondere die Unterstellung der Leitung der Tochtergesellschaft unter die E.ON SE, die Weisungsbefugnis der E.ON SE sowie die Gewinnabführungs- und Verlustübernahmepflichten der Vertragsparteien, bleiben unverändert. Die Änderungsvereinbarung hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die E.ON US Holding GmbH ist wie bisher verpflichtet, ihren ganzen Gewinn vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung anderer Gewinnrücklagen an die E.ON SE abzuführen. Dies geschieht nunmehr entsprechend allen Vorschriften des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. Die E.ON SE verpflichtet sich wie bisher zur Verlustübernahme gegenüber der E.ON US Holding GmbH. Dies geschieht nunmehr entsprechend allen Vorschriften des 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.

Einladung zur Hauptversammlung 5 Die von der Hauptversammlung zu beschließenden Änderungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2014. Die Laufzeit des Vertrags wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 festgelegt. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahrs von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Abweichend davon besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Beherrschungs- und Gewinn abführungsvertrags unverändert; die E.ON US Holding GmbH unterstellt sich insbesondere der Leitung der E.ON SE. Der geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der E.ON SE wirksam. Die Gesellschafterversammlung der E.ON US Holding GmbH hat der Änderungsvereinbarung bereits zugestimmt. Von dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind die Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der ursprüngliche Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der gemeinsame Bericht des Vorstands der E.ON SE und der Geschäftsführung der E.ON US Holding GmbH nach 293a AktG sowie die weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen über die Internetseite der E.ON SE (www.eon.com/hv-2014) zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der E.ON SE zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Änderungsvereinbarung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, die zwischen der E.ON SE und der E.ON US Holding GmbH am 7. März 2014 vereinbart wurde, wird zugestimmt.

6 Einladung zur Hauptversammlung Mitteilungen und Berichte an die Hauptversammlung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 2.001.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Von diesen Aktien sind zurzeit 1.907.808.363 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 93.191.637 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien beziehungsweise solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, nicht ausgeübt werden kann. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der im Aktienregister am Ende des 23. April 2014 (sogenannter Technical Record Date) eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 23. April 2014 bis zum Ende der Hauptversammlung am 30. April 2014 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 30. April 2014 verarbeitet und berücksichtigt. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.

Einladung zur Hauptversammlung 7 Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2014 in deutscher oder englischer Sprache unter der Anschrift Hauptversammlung E.ON SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 20672 Hamburg Telefax: +49 69-25 62 70 49 oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung unter www.eon.com/hv-service zugehen. Aktionäre, die sich über den Online-Service zur Hauptversammlung anmelden möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Die Mitarbeiteraktionäre, die für den E-Mail-Versand zur Hauptversammlung vorgemerkt sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit einem separaten Schreiben zugesandt. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt.

8 Einladung zur Hauptversammlung Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft elektronisch übermittelt werden unter der E-Mail-Adresse hv-service@eon.com. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit dem den Aktionären zugesandten Formular zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden entsprechend den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Als besonderen Service für die Aktionäre gibt es zudem die Möglichkeit, über den Online-Service der Gesellschaft die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen unter www.eon.com/hv-service zu bevollmächtigen. Eine solche Vollmacht über den Online-Service kann bis zum Ablauf des 23. April 2014 erteilt werden. Darüber hinaus können über den Online-Service erteilte Weisungen noch am Tag der Hauptversammlung, also bis zum 30. April 2014, spätestens bis 12:00 Uhr, jedoch in keinem Fall nach Beginn der entsprechenden Abstimmung, über den Online-Service geändert werden. Schließlich können auch Dritte über den Online-Service bevollmächtigt werden, indem der Aktionär für sie eine Eintrittskarte bestellt. Die Gesellschaft wird die Eintrittskarte entsprechend ausstellen.

Einladung zur Hauptversammlung 9 Für die Nutzung des Online-Service zur Bevollmächtigung benötigen Aktionäre generell ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. In allen Fällen der Bevollmächtigung ist für die rechtzeitige Anmeldung und rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular zur Bevollmächtigung kann auch unter Hauptversammlung E.ON SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20672 Hamburg, angefordert werden. Registrierte Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der JPMorgan Chase Bank (Depositary). Rechte der Aktionäre (1) Tagesordnungsergänzungsverlangen, Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, 50 Abs. 2 SEAG, 122 Abs. 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30. März 2014, zugehen.

10 Einladung zur Hauptversammlung Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln: E.ON SE Vorstand E.ON-Platz 1 40479 Düsseldorf Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Internet unter www.eon.com/hv-2014 veröffentlicht. (2) Gegenanträge und Wahlvorschläge, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz Jeder Aktionär ist gemäß 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2014, an folgende Adresse zu richten: E.ON SE Vorstand E.ON-Platz 1 40479 Düsseldorf Telefax: +49 211-45 79-446 Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.

Einladung zur Hauptversammlung 11 Vorbehaltlich 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter www.eon.com/hv-2014 veröffentlicht. Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist) und von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. (3) Auskunftsrecht, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäft lichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

12 Einladung zur Hauptversammlung Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, 50 Abs. 2 SEAG, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.eon.com/hv-2014 abrufbar. Veröffentlichungen auf der Internetseite Alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung werden die Informationen nach 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter www.eon.com/hv-2014 zugänglich sein. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Aussprache im Internet zu übertragen. Düsseldorf, im März 2014 Der Vorstand

Finanzkalender 30. April 2014 Hauptversammlung 2014 13. Mai 2014 Zwischenbericht Januar März 2014 13. August 2014 Zwischenbericht Januar Juni 2014 12. November 2014 Zwischenbericht Januar September 2014 11. März 2015 Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2014 7. Mai 2015 Hauptversammlung 2015 7. Mai 2015 Zwischenbericht Januar März 2015 12. August 2015 Zwischenbericht Januar Juni 2015 11. November 2015 Zwischenbericht Januar September 2015 Allgemeine Informationen: E.ON SE E.ON-Platz 1 40479 Düsseldorf T 02 11-45 79-0 F 02 11-45 79-5 01 info@eon.com www.eon.com Fragen zur Hauptversammlung: E.ON-Hotline T 0 18 02-30 29 00 Weitere Informationen: Für Journalisten T 02 11-45 79-4 53 presse@eon.com Produktion Satz Druck Jung Produktion, Düsseldorf Addon Technical Solutions, Düsseldorf Ernst Kaufmann GmbH & Co. KG, Lahr