Barrierefreiheit und Inklusion in Kindergärten im Lande Bremen

Ähnliche Dokumente
Wie sozial ist Bremen? - Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder?

Persönliche Assistenzen von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Bremen

Integration im Regelkindergarten. Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Landesrecht Schleswig-Holstein

Woran wollen wir den Erfolg von Inklusionsmaßnahmen ablesen?

Integration: Kinder mit und ohne Behinderung in den Krippen des Verein für Kinder e.v.

LEITLINIEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN. Stadt MIT IDEEN

Erbringung von Assistenzleistungen im Land Bremen

Konzeption. Tagesstrukturierende Maßnahmen für ältere Menschen mit Behinderung

Beitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion

Kinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen

Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 4, 5, 16, 16 a und 23 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S.

Frühförderung und Entwicklungsberatung Schritt für Schritt das Leben meistern.

gastfreunde Begleiten, Beraten und Betreuen Ambulante Betreuungsangebote für Menschen mit psychischer Erkrankung Perspektive Leben.

Agentur Familie & Beruf

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)

Merkblatt Inklusion. (Stand: ) I. Förderspektrum

JUNGEN MENSCHEN IN IHRER VIELFALT BEGEGNEN!

Landesinitiative: Teilhabe an Arbeit Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen. Netzwerktreffen Attendorn-Dünschede

Wie barrierefrei ist Bremens öffentlicher Raum?

Barrierefreiheit an Schulen: Anwahlverfahren an Oberschulen und Gymnasien für Schülerinnen und Schüler mit Körpfer- und Sinnesbeeinträchtigungen

Sonderparkgenehmigungen (Behindertenparkplätze) - Bestand, Regeln, Möglichkeiten und Verstöße

Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft

1. Zweck der Förderung

Anmeldung zur GTS. Klassen 1-4

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Unterbringung von Müttern mit Kindern im Strafvollzug

Die Großtagespflege in Niedersachsen

Diakonie Neuendettelsau Orte für Kinder

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap

...sein zu dürfen. So finden Sie uns. Das schöne am Alter ist, etwas sein zu dürfen ohne etwas werden zu müssen. Ernst Reinhardt

Tagesbetreuung für Kinder im Elementarbereich

Don Bosco-Haus pater-lenner-weg Mölln Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Konto BLZ

Konzeption. Kindergarten Öhrich Öhrichstraße Weilheim an der Teck Tel.: kiga teck.de

Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen mit Behinderungen

Entwicklung der Ambulantisierung von stationären Wohnformen für Menschen mit Behindungen

Auhof. Dienste für Menschen mit Behinderung. Wohnen, Lernen, Arbeiten für Menschen mit Behinderung. So kommen Sie zu uns


VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Tagespflegeeltern gesucht!

Warum Inklusion? Und mit welchem Ziel? Gliederung. 1. Inklusion zur Situation in Sachsen

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Wie waren die Kriterien zur Mittelverteilung im Rahmen des Städtebau-Sonderprogramms zur Integration von Flüchtlingen?

Herzlich Willkommen im Berufsförderungswerk Köln

2.1 Grundsatz Für die Einrichtung von Grundschulförderklassen gilt 30 Abs. 1 SchG entsprechend.

Wahlprüfsteine. an die Fraktionen des Stadtrates Ansbach zur Kommunalwahl Beirat für Menschen mit Behinderung in der Stadt Ansbach

Die nächsten Schritte gehen: Assistierte Ausbildung jetzt verankern und umsetzen!

Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen

Frühförderung und Entwicklungsberatung

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen

Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung

Einführung kostenfreie Grundbetreuung Entwicklung im Krippenbereich

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 63 des Abgeordneten Steeven Bretz Fraktion der CDU Drucksache 6/139

Zukunft der BAföG-Ämter im Land Bremen

Zwischenergebnisse zum Bereich Kindheit und Jugend

Ganztagsschule in Hessen. Formen, Rechtsgrundlagen, Qualitätsmerkmale

Hilfe nach 35a SGBVIII

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0430/ Sch/04 1

Langenhagen bewegt. Gemeinsamkeit macht stark, Unterschiedlichkeit macht schlau. 24. Juni Dr. Ilse Wehrmann Sachverständige für Frühpädagogik

Ziele der Stadt Raunheim. Informationsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Raunheim

Inklusion bei der Volkswagen AG

Landeswettbewerb Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung in NRW Start: 2007 jährliche Ausschreibung/Wettbewerb für Kommunen oder kommunale Ver

Der Oberbürgermeister. Bewegung bildet. Bewegung bildet. Kölner KITAs sind dabei

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 10 BPL

Unser Haus Unsere Leistungen

Beratung :: Diagnostik :: Förderung

SOS Kinderdorf e.v. Will- SOS-Kinderdorf Ammersee. kommen. im SOS-Kinderdorf Ammersee

Persönliche Assistenz Konzept 2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Assessment zur örtlichen Situation der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen (1/09)

Konzept. - Businessplan -

Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher

Zuhause sein. Dr. Alfred Neff Seniorendomizil. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bretten. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt...

Wahlprüfsteine des Gehörlosenverbands Berlin e.v. zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 18. September Antworten der CDU Berlin -

Meinungen zum Thema Bürgerbeteiligung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Video-Thema Begleitmaterialien

Positionspapier. Stand:

Flüchtlingsunterkunft nur für Frauen - aktueller Planungsstand

Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen

Integrative Kindertagesstätte Oerather Mühlenfeld Issumer Ring Erkelenz Tel

Wer macht Inklusion? Der Beitrag der Aktion Mensch: Locken oder Lenken? BeB Bundeskongress für Führungskräfte, Bergisch Gladbach,

Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Tübingen

Praxissemester in der Fünftage-/ Tagesgruppe

Wohnst Du noch oder lebst Du schon?

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen

Niedersächsisches Kultusministerium. KiTa und GS unter einem Dach Präsentation des Modellvorhabens

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht

Richtlinie für Großtagespflegestellen in Bremerhaven

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Landratsamt Ortenaukreis: Barrierefrei?! Projekt: Einfache Sprache. Ein Projekt im Rahmen der Fortbildung Kompetent für Inklusion

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/493 Landtag 18. Wahlperiode 03.07.12 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Barrierefreiheit und Inklusion in Kindergärten im Lande Bremen

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 20. April 2012 "Barrierefreiheit und Inklusion in Kindergärten im Lande Bremen" Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Die Integration aller Kinder auch unabhängig von Behinderung ist das Ziel der Bremer Behindertenpolitik. Zudem ist die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ein wichtiges Vorhaben der rot-grünen Landesregierung. Ein zentraler Bereich, in dem früh soziale Chancen verteilt werden, ist die Kindertagesbetreuung. Für die frühe Förderung auch von Kindern mit Behinderungen ist die barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung der Einrichtungen eine zentrale Voraussetzung. Wir fragen den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat den erreichten Stand an Barrierefreiheit und Integration behinderter Menschen in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven? 2. Wie viele Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (u3 und 3-6) sind in Bremen und Bremerhaven zurzeit behindertengerecht ausgestattet (bitte aufteilen nach den Kategorien rollstuhlgeeignet, mit Ausstattung für hörgeschädigte Kinder und mit Ausstattung für sehbehinderte Kinder, bitte jeweils auch prozentuale Angaben)? 3. In wieweit stellen auch Elternvereine ein barrierefreies Betreuungsangebot für behinderte Kinder sicher? 4. Bis wann werden noch nicht barrierefrei ausgestattete Betreuungsangebote behindertengerecht modernisiert? 5. Wie wird sichergestellt, dass behinderte Kinder möglichst in einer wohnortnahe Einrichtung betreut werden (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)? 6. Welche zusätzlichen Mittel stehen Kindergärten, die viele behinderte Kinder betreuen im Vergleich zu anderen Kindergärten mit wenig behinderten Kindern zur Verfügung (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)?

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat den erreichten Stand an Barrierefreiheit und Integration behinderter Menschen in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven? Antwort zu Frage 1: Die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen hat in der Stadtgemeinde Bremen eine lange Tradition, die Ende der 70er Jahre begann. Mit zunehmender Dezentralisierung integrativer Angebote für behinderte Kinder und Kinder mit wesentlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen wurden im Laufe der Jahre immer mehr Einrichtungen, Fachkräfte und Eltern mit fachlichen Aufgabenstellungen und gesellschaftlichen Fragen inklusiven Zusammenlebens und gemeinsamer frühkindlicher Bildung konfrontiert. Daraus entwickelte sich bis heute in vielen Kindertageseinrichtungen bei den Fachkräften ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz bezüglich inklusiver Pädagogik. Die Familien erlebten, wie gemeinsame Entwicklung von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Normalität wurde. Zeitgleich wurden die barrierefreien Zugänge und Bewegungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen kontinuierlich verbessert. In Altgebäuden wurde die Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen der baulichen und finanziellen Möglichkeiten umgesetzt. Für alle Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen sowie Beantragung von Nutzungsänderungen im Land Bremen ist durch die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in 53 die Barrierefreiheit sichergestellt: Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die von behinderten Menschen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern nicht nur gelegentlich aufgesucht werden, sind so herzustellen und instandzuhalten, dass sie von diesen Personen ohne fremde Hilfe in dem erforderlichen Umfang zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können. In der Stadtgemeinde Bremerhaven werden behinderte Kinder und Kinder, die von Behinderung bedroht sind, integrativ in den Einrichtungen betreut. Hierfür steht qualifiziertes Personal zur Verfügung und eine Barrierefreiheit ist in den Angeboten weitgehend gegeben. 2. Wie viele Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (u3 und 3-6) sind in Bremen und Bremerhaven zurzeit behindertengerecht ausgestattet (bitte aufteilen nach den Kategorien rollstuhlgeeignet, mit Ausstattung für hörgeschädigte Kinder und mit Ausstattung für sehbehinderte Kinder, bitte jeweils auch prozentuale Angaben)? Antwort zu Frage 2: Über das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen verteilt, sind z. Zt. 41 Kindertageseinrichtungen (sog. Schwerpunkteinrichtungen ) verschiedener Träger in besonderer Weise darauf eingestellt, integrative und inklusive Angebote zur Bildung, Erziehung und Betreuung aller Kinder vorzuhalten. Diese Schwerpunkteinrichtungen sind aufgrund ihrer pädagogischen Konzeption, ihrer Erfahrungen, der personellen, räumlichen und sachlichen Ausstattung besonders geeignet, die inklusive Förderung für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsretardierungen kompetent anzubieten. Eine Barrierefreiheit ist in diesen Einrichtungen weitgehend vorhanden. Wenn behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder auf Wunsch der Eltern in andere Kindertagesstätten aufgenommen werden sollen, wird im Einzelfall mit allen Beteiligten geprüft, welches Fachpersonal, welche materielle Ausstattung und welche räumlichen Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um eine adäquate Förderung inklusiv leisten zu können. 1

Es ist mittelfristig beabsichtigt, eine Übersicht zu erstellen, in der Angaben zur Barrierefreiheit einer Kindertageseinrichtung enthalten sind. Spezielle Ausstattungen und fachliche Kenntnisse, die für die Förderung und Betreuung sehbehinderter oder hörgeschädigter Kinder notwendig sind, werden nicht grundsätzlich in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten. In enger Kooperation mit den Eltern, Kinderärzten, Fachdiensten und dem Gesundheitsamt werden je nach Möglichkeit Voraussetzungen geschaffen, um auch Kinder mit speziellen Behinderungen in regulären Kindertageseinrichtungen inklusiv zu fördern. In den Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven, in denen Kinder, die von Behinderung bedroht sind, und behinderte Kinder betreut werden, ist die erforderliche Ausstattung weitgehend vorhanden. Sofern Kindertageseinrichtungen derzeit um- oder ausgebaut werden, dieses insbesondere vor dem Aspekt der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, werden die entsprechenden Anforderungen umgesetzt. Eine Beteiligung des Amtes für Schwerbehinderte ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gegeben. 3. In wieweit stellen auch Elternvereine ein barrierefreies Betreuungsangebot für behinderte Kinder sicher? Antwort zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremen gibt es eine große Anzahl von Kindertageseinrichtungen, deren Träger Elternvereine sind. Oft handelt es sich um kleine, manchmal eingruppige Einrichtungen, die in Wohnhäusern oder ehemaligen Ladengeschäften betrieben werden. Eine Barrierefreiheit ist daher in diversen Einrichtungen nur begrenzt darstellbar. Einige größere Einrichtungen von Elternvereinen in Gebäuden neueren Baudatums jedoch können barrierefrei genutzt werden. Wenn keine generelle Betriebserlaubnis für die Aufnahme behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder erteilt wurde, prüft das Landesjugendamt auf Antrag, ob die Förderung und Betreuung in der jeweiligen Einrichtung verantwortbar und damit zulässig ist. Zur Zeit werden in Einrichtungen von Elternvereinen nur vereinzelt Kinder, die in Ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigt sind, oder Kinder mit Behinderungen betreut. In den beiden in der Stadtgemeinde Bremerhaven im Bereich der Kindertagesbetreuung tätigen Elternvereine werden zurzeit nicht dauerhaft Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder behinderte Kinder betreut; somit ist ein barrierefreies Betreuungsangebot dort derzeit auch nur ansatzweise umgesetzt. In Einzelfällen werden auch hier Integrationsmaßnahmen durchgeführt. 4. Bis wann werden noch nicht barrierefrei ausgestattete Betreuungsangebote behindertengerecht modernisiert? Antwort zu Frage 4: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, ist für alle Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen (Wohnung/Büro wird Kita) ein Bauantrag erforderlich. Im Genehmigungsverfahren wird nach BremLBO die barrierefreie Nutzung gefordert. In bestehenden Kindertageseinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen wird versucht, weitestgehende Barrierefreiheit schrittweise im Rahmen der baulichen und finanziellen Möglichkeiten herzustellen. Ein konkreter Zeitplan besteht nicht. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist eine umfassende Modernisierung aller Betreuungsangebote, die derzeit nicht in Gänze behindertengerecht ausgestattet sind, vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht möglich. Bei Kindertageseinrichtun- 2

gen, die modernisiert werden bzw. aus- und angebaut werden für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, wird eine barrierefreie Ausstattung angestrebt. 5. Wie wird sichergestellt, dass behinderte Kinder möglichst in einer wohn-ortnahen Einrichtung betreut werden (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)? Antwort zu Frage 5: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargestellt, sollen in der Stadtgemeinde Bremen Kinder mit besonderen Förderbedarfen vorrangig in den 41 Schwerpunkteinrichtungen aufgenommen werden, die personell, konzeptionell, sachlich und räumlich besonders darauf eingestellt sind, inklusive Förderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder wohnortnah anzubieten. Wenn Eltern aus persönlichen Gründen die Förderung und Betreuung ihres behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes in einer anderen wohnortnahen Einrichtung wünschen, wird geprüft, ob die erforderlichen Hilfen und Unterstützung dort angeboten werden können. Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Einrichtung in die Lage versetzt werden kann, eine Förderung aller Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungsniveaus zu gewährleisten. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind in allen Ortsteilen Kindertageseinrichtungen vorhanden, die eine Ausstattung haben, um Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder behindert sind, betreuen zu können. 6. Welche zusätzlichen Mittel stehen Kindergärten, die viele behinderte Kinder betreuen im Vergleich zu anderen Kindergärten mit wenig behinderten Kindern zur Verfügung (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)? Antwort zu Frage 6: Die Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen erhalten für die personelle Ausstattung ihrer Einrichtungen je nach Angebotsstruktur Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe. Die jeweiligen Personalschlüssel orientieren sich dabei an Angebotsarten und der Zuordnung zu verschiedenen Einrichtungstypen, die nach der Komplexität der Aufgabenstellung, Besucherstruktur und sozialen Indizes eingeteilt werden. In Gruppen, in denen Kinder, die in ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigt sind und Kinder mit Behinderungen gefördert und betreut werden, wird eine pädagogische Grundausstattung mit zwei sozialpädagogischen Fachkräften während der gesamten Betreuungszeit sichergestellt. Diese personelle Infrastruktur bildet die pädagogische Grundlage, um der besonderen Aufgabenstellung mit inklusiver Pädagogik adäquat begegnen zu können. Sie wird unabhängig von jeweiligen Bedarfen einzelner Kinder bereitgestellt. Darüber hinaus werden nach Antragstellung und ärztlicher Begutachtung Personalstunden für die heilpädagogische Förderung im Kontext des Kita-Alltag für Kinder mit besonderen Förderbedarfen individuell bewilligt. Hierzu werden Fachkräfte unterschiedlicher Professionen eingesetzt. Wenn mit dem bereitgestellten Personaleinsatz die Teilhabe eines Kindes an den alltäglichen Aktivitäten und Bildungsangeboten in der Kindertageseinrichtung nicht sichergestellt werden kann, wird zusätzlich eine persönliche Assistenz für einzelne Kinder bewilligt. Die Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven, die integrative Plätze vorhalten, haben eine verbesserte Personalausstattung. Sofern Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut werden, die nicht über Integrationsplätze verfügen, werden zusätzliche Personalressourcen in Form von Integrationshelfern im Einzelfall hierfür zur Verfügung gestellt. 3