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Transkript:

- 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 1. August 2002 1 Geltungsbereich und Grundlagen 2 Fachbezogene Studienziele 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Aufbau des Studiums 5 Vermittlungsformen 6 Ausbildungsinhalte/Studiengebiete 7 Leistungsnachweise 8 Zwischenprüfung 9 Erste Staatsprüfung 10 Studienfachberatung 11 Lehramtserweiterungsprüfung 12 In-Kraft-Treten Anlage: Studienablaufplan 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHG) vom 11. Juni 1999, der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) vom 13. März 2000, geändert durch Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 16. November 2001 und der Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für die Lehramtsstudiengänge vom 30. April 2001, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften, das Studium für das Fach Geschichte im Lehramt an Gymnasien im Direkt- und Erweiterungsstudium. Diese Studienordnung ist stets in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften zu

- 25/24 - den Studienordnungen für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig vom 30. April 2001 zu sehen. Die Studienordnung gilt in Verbindung mit den Studienordnungen der Universität Leipzig der mit dem Fach Geschichte kombinierbaren Fächer sowie mit der Studienordnung für das erziehungswissenschaftliche Studium. 2 Fachbezogene Studienziele Das Studium im Fach Geschichte vermittelt im Rahmen der universitären Ausbildung fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen, über die zukünftige Lehrer als Fachleute für das historische Lernen an Gymnasien verfügen müssen. Die für das vertieft studierte Fach Geschichte notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei den Studierenden so entwickelt, dass sie während der späteren beruflichen Tätigkeit durch Fort- und Weiterbildung neuen Entwicklungen und Herausforderungen in Schule und Gesellschaft angepasst werden können. 3 Zugangsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme des Studiums sind in 13 SächsHG geregelt. Es werden Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen und das Latinum verlangt. Sofern das Latinum und/oder eine zweite Fremdsprache nicht mit dem Abiturzeugnis nachgewiesen werden können, müssen sie bis zur Zwischenprüfung nachgeholt werden. 4 Aufbau des Studiums (1) Das Studium kann zu Beginn eines Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. (2) Für das Höhere Lehramt an Gymnasien ist Geschichte als vertieft studiertes Fach im Umfang von 72 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich der Fachdidaktik Geschichte (8 SWS) zu studieren. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich Prüfungszeit und Praktika gemäß LAPO I neun Semester. Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.

- 25/25 - (3) Das Grundstudium umfasst in der Regel vier Semester und schließt mit der Zwischenprüfung ab. Für die Studiengänge Höheres Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Mittelschulen ist das Grundstudium im wesentlichen identisch. In der Regel ist am Ende des Grundstudiums durch die Studierenden zu entscheiden, welches Lehramt sie anstreben wollen. Das Hauptstudium umfasst in der Regel fünf Fachsemester und wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen. Ein möglicher zeitlicher Ablauf ergibt sich aus dem Studienablaufplan (Anlage). Vermittlungsformen sind: - Vorlesungen - Proseminare - Übungen - Hauptseminare - Praktika - Exkursionen 5 Vermittlungsformen 6 Ausbildungsinhalte/Studiengebiete Im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien sind nach Maßgabe dieser Studienordnung Lehrveranstaltungen aus folgenden Studiengebieten zu belegen: - A Geschichte des Altertums - B Geschichte des Mittelalters - C Neuere Geschichte (16. bis 19. Jahrhundert) - D Neueste Geschichte (20. Jahrhundert) - E Fachdidaktik Geschichte Leistungsnachweise und der Besuch von Lehrveranstaltungen in den Teildisziplinen Sächsische Landesgeschichte, Ost- und Südosteuropäische Geschichte, Vergleichende Geschichtswissenschaft/Ibero - Amerikanische Geschichte, Sozialund Wirtschaftsgeschichte und Historische Hilfswissenschaften/Archivwissenschaft werden entsprechend der zeitlichen Zuordnung dieser Lehrveranstaltungen für die ausgewiesenen Studiengebiete (A bis D) gewertet. Außerdem können noch Lehrveranstaltungen in Ur- und Frühgeschichte sowie Praktika und Exkursionen

- 25/26 - angeboten werden. 7 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise werden in Proseminaren für Hausarbeiten oder für andere vergleichbare Leistungen (Klausuren) und in Hauptseminaren für Hausarbeiten vergeben. Die Art und Weise, wie Leistungsnachweise erbracht werden können, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung vom Lehrenden bekannt gegeben und erläutert. Verbindlich sind die von der jeweiligen Professur festgelegten Vorgaben für den Erwerb von Leistungsnachweisen. (2) Die für einen Leistungsnachweis zu erbringenden Studienleistungen werden in der Regel mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. (1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen 8 Zwischenprüfung Zur Zwischenprüfung kann zugelassen werden, wer im Grundstudium folgende Lehrveranstaltungen belegt hat: 1. Vier Proseminare aus folgenden Studiengebieten: - Geschichte des Altertums, - Geschichte des Mittelalters, - Neuere Geschichte (16. bis 19. Jahrhundert) oder - Neueste Geschichte (20. Jahrhundert) sowie - Fachdidaktik Geschichte 2. Zwei Übungen eigener Wahl (eine Übung aus der Ur- und Frühgeschichte oder der Geschichte des Altertums oder der Geschichte des Mittelalters; eine Übung aus demjenigen Gebiet der Neueren oder Neuesten Geschichte, das nicht durch ein Proseminar abgedeckt ist) 3. Zehn Vorlesungen eigener Wahl Hierbei sind die in 6 genannten Gebiete in angemessener Epochenverteilung zu berücksichtigen. 4. Über den Besuch von vier Proseminaren sind Leistungsnachweise vorzulegen.

- 25/27-5. Gefordert sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen und das Latinum laut 3 dieser Ordnung. (2) Prüfungen Die Zwischenprüfung ist spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters abzulegen. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung, die sich aus vier Teilprüfungen zusammensetzt. Jede Teilprüfung dauert 15 Minuten. Prüfungsgebiete sind: - Geschichte des Altertums - Geschichte des Mittelalters - Neuere Geschichte (16. bis 19. Jahrhundert) - Neueste Geschichte (20. Jahrhundert) (1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen 9 Erste Staatsprüfung Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung im Fach Geschichte sind: - bestandene Zwischenprüfung im vertieft studierten Fach Geschichte (Lehramt) laut Zwischenprüfungsordnung - Besuch von fünf Hauptseminaren aus folgenden Gebieten: Geschichte des Altertums, Geschichte des Mittelalters, Neuere Geschichte (16. bis 19. Jahrhundert), Neueste Geschichte (20. Jahrhundert) sowie Fachdidaktik Geschichte - Besuch von 15 Vorlesungen eigener Wahl Hierbei sind die in 6 benannten Gebiete in angemessener Epochenverteilung zu berücksichtigen. - erfolgreich absolviertes Unterrichtspraktikum (Blockpraktikum) Für den Besuch von je einem Hauptseminar in Geschichte des Altertums, Geschichte des Mittelalters, Neuerer Geschichte (16. bis 19. Jahrhundert), Neuester Geschichte (20. Jahrhundert) und Fachdidaktik sind Leistungsnachweise zu erbringen.

- 25/28 - (2) Prüfungen Mit der Ersten Staatsprüfung wird das Studium an der Universität Leipzig abgeschlossen. Sie umfasst laut 10 und 73 der LAPO I: 1. Die wissenschaftliche Arbeit Die Wissenschaftliche Arbeit ist in einem der beiden vertieft studierten Fächer anzufertigen. Sofern die Wissenschaftliche Arbeit im Fach Geschichte angefertigt wird, können Themen aus den Gebieten A E nach 6 vergeben werden. 2. Die schriftlichen Prüfungen Prüfungsgebiete sind: - A Geschichte des Altertums - B Geschichte des Mittelalters - C Neuere Geschichte (16. bis 19. Jahrhundert) - D Neueste Geschichte (20. Jahrhundert) - E Fachdidaktik Geschichte a) Eine Klausur zu den Prüfungsgebieten A oder B Prüfungsdauer: 4 Stunden b) Eine Klausur zu den Prüfungsgebieten C oder D Prüfungsdauer: 4 Stunden 3. Die mündlichen Prüfungen a) Prüfung zu den Prüfungsgebieten A bis D Prüfungsdauer: 60 Minuten Es werden die Gebiete geprüft, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. b) Prüfung zu dem Prüfungsgebiet E Prüfungsdauer: 30 Minuten 10 Studienfachberatung (1) Die Studienfachberatung des Historischen Seminars dient der fachlichen Betreuung und Unterstützung aller Studierenden, die am Historischen Seminar

- 25/29 - studieren oder ein Studium aufnehmen wollen. (2) Die Studienfachberatung sollte während des gesamten Studiums in Anspruch genommen werden, weil vielfältige Möglichkeiten des Aufbaus und der Spezialisierung selbständige Entscheidungen der Studierenden für den Studienverlauf erfordern, insbesondere aber, wenn abzusehen ist, dass vom Studierenden die Regelstudienzeit überschritten wird. Das Historische Seminar bestimmt einen Studienfachberater für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geschichte. Sein Name wird im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt. 11 Lehramtserweiterungsprüfung Im vertieft studierten Fach Geschichte kann eine Lehramtserweiterungsprüfung abgelegt werden. Grundlage dafür sind die Regelungen nach 25 und 61 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I LAPO I) vom 13. März 2000. Grundlage für das Lehramtserweiterungsstudium ist diese Ordnung. Ein modifizierter Studienablaufplan ist erforderlich. 12 In-Kraft-Treten (1) Diese Studienordnung wurde vom Akademischen Senat der Universität am 12. Juni 2001 beschlossen. (2) Die Anzeige der Studienordnung wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 20. September 2001 (Az.: 3-7831- 13-0361/45-1) bestätigt. Sie tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2000 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Leipzig, den 1. August 2002 Professor Dr. Volker Bigl Rektor

- 25/30 - Anlage zur Studienordnung für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Geschichte Studienablaufplan (Empfehlungen für die Aufteilung der Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Geschichte) Grundstudium Studiengebiete* Anzahl und Vermittlungsform SWS Geschichte des Altertums 1 ProS, L 2 Geschichte des Mittelalters 1 ProS, L 2 aus: Neuerer Geschichte oder Neuester Geschichte 1 ProS, L 2 Fachdidaktik Geschichte 1 ProS, L 2 aus: aus: aus: Ur- und Frühgeschichte oder Geschichte des Altertums oder Geschichte des Mittelalters 1 Ü 2 Neuerer Geschichte oder Neuester Geschichte 1 Ü 2 Ur- und Frühgeschichte Geschichte des Altertums Geschichte des Mittelalters Neuerer Geschichte Neuester Geschichte

- 25/31 - Fachdidaktik Geschichte 10 V aus allen Gebieten 20 in angemessener Epochenverteilung gemäß 8 -------------------------------------------------------------------- Zwischenprüfung ------------------------------------------------------------------- Hauptstudium Studiengebiete* -------------------------------------------------------------------------- Geschichte des Altertums 1 H, L 2 Geschichte des Mittelalters 1 H, L 2 Neuere Geschichte 1 H, L 2 Neueste Geschichte 1 H, L 2 Fachdidaktik Geschichte 1 H, L 2 aus: Ur- und Frühgeschichte Geschichte des Altertums Geschichte des Mittelalters Neuerer Geschichte Neuester Geschichte Fachdidaktik Geschichte 15 V aus allen Gebieten 30 in angemessener Epochenverteilung gemäß 9 ---------------------------------------------------------------------------- vier Wochen fachdidaktisches Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit ---------------------------------------------------------------------------- Erste Staatsprüfung

- 25/32 - ---------------------------------------------------------------------------- ProS = Proseminar, H = Hauptseminar, Ü = Übung, V = Vorlesung, L = Leistungsnachweis. * Leistungsnachweise und der Besuch von Lehrveranstaltungen in den Teildisziplinen Sächsische Landesgeschichte, Ost- und Südosteuropäische Geschichte, Vergleichende Geschichtswissenschaft/Ibero - Amerikanische Geschichte, Sozialund Wirtschaftsgeschichte und Historische Hilfswissenschaften/Archivwissenschaft werden entsprechend der zeitlichen Zuordnung dieser Lehrveranstaltungen für die in 6 ausgewiesenen Hauptperioden gewertet.