Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den
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- Anton Krämer
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1 BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Vorwort Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen an der Bergischen Universität Wuppertal nach der LPO vom Diese Studienregelungen legen die Vorgaben für das Studium im Fach Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen an der Bergischen Universität Wuppertal fest. Sie gelten für alle Studierenden, die ihr Studium nach der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 27. März 2003 ab dem Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben. Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5) Das Studium hat eine Regelstudiendauer von sieben Semestern. Es ist im Fach Sport inhaltlich und organisatorisch modular strukturiert (Module 1-8). Die Studienleistungen werden über ein Leistungspunktsystem erfasst, zudem sind nach den u.g. Vorgaben Leistungsnachweise als Teil des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung zu erbringen. Als Teil des Studiums sind die Fachpraktischen Prüfungen (vgl. Anhang 1) abzulegen, die bereits Teil des Ersten Staatsexamens sind. Das Studium gliedert sich grundsätzlich in Grund- und Hauptstudium und umfasst einen Pflicht- und Wahlpflichtbereich von insgesamt 42 SWS, in denen 56 Leistungspunkte zu erwerben sind. Auf das Grundstudium entfallen 20 SWS, in denen 30 Leistungspunkte zu erwerben sind. Das Grundstudium ist mit einer Zwischenprüfung der Hochschule abzuschließen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt mit der Einschreibung. Die Zwischenprüfung im Fach Sport ist studienbegleitend. Sind alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise erbracht, wird das Zwischenprüfungszeugnis im Zentralen Prüfungsamt (Frau Hopp) ausgestellt (vgl. dazu auch die Zwischenprüfungsordnung des Faches Sport vom ). Auf das Hauptstudium entfallen 22 SWS, in denen 26 Leistungspunkte zu erwerben sind. Bestandteil des Studiums sind die Praxisphasen ( 10 LPO), die im Fach Sport als fachdidaktisches Praktikum als Teil des Hauptstudiums und Teil des Moduls 8 zu absolvieren sind. 1
2 Organisation und Gestaltung des Studiums (vgl. Übersicht auf S. 5) Die Hinweise zur Organisation und Gestaltung des Studiums gliedern sich in drei Abschnitte. Im ersten Teil finden sich die Vorgaben und Erläuterungen, die die einzelnen Module betreffen, im zweiten Teil die Vorgaben und Erläuterungen für Grund- bzw. Hauptstudium sowie im dritten Teil die Voraussetzungen für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen. Teil 1: Vorgaben und Erläuterungen zum Studium der Module 1-8 Modul 1: Zur sportwissenschaftlichen Orientierung werden drei Einführungsveranstaltungen im Umfang von je 2 SWS angeboten. Die Einführung in die Sportwissenschaft soll im ersten Semester, die Einführung in die Vermittlungspraxis sowie die Einführung in Forschungsmethoden sollen im ersten oder zweiten Semester studiert werden. Modul 2 / Modul 3: Die naturwissenschaftlichen sowie die geistes- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Sportwissenschaft werden über jeweils drei Proseminare vermittelt, in denen Wissensbestände und Problemfelder aus den zentralen Teildisziplinen der Sportwissenschaft thematisiert werden. Modul 4: Die vier Individualsportarten müssen schulformspezifisch mit je 2 SWS studiert werden. Die Elementarmethodiken entsprechen dem gewählten Schwerpunkt Grundschule (G), die Methodiken dem gewählten Schwerpunkt Haupt- und Realschule sowie dem Sek. I- spezifischen Anteil der Gesamtschule. Modul 5: Aus den Sportspielgruppen der Rückschlag-, Torschuss- und Torwurfspiele muss jeweils eine Veranstaltung im Umfang von 2 SWS besucht werden. Darüber hinaus muss die Veranstaltung Sportspieldidaktik für GHR studiert werden. Diese Veranstaltung sollte im mittleren Studienabschnitt belegt werden. Modul 6: Aus den Angeboten mit schulformspezifischer oder sportartübergreifender Thematik ( je 1 SWS), oder aber aus den Lehrveranstaltungen aus dem Wasser-, Winter-, Roll- oder Kampfsport (je 2 SWS) sind Übungen im Umfang von insgesamt zwei SWS zu studieren. Modul 7: Zur Vertiefung im Bereich der Sportwissenschaft werden themenspezifische Seminare mit jeweils 2 SWS angeboten, die erst nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Grundlagen (vgl. Modul 2 und 3) und im Umfang von insgesamt 4 SWS studiert werden müssen. Modul 8: Das Projekt Schulsport stellt eine unmittelbare Verbindung zum Berufsfeld Schule dar. Es besteht aus einem Seminar Planung und Analyse von Sportunterricht von 2 SWS, das auf die konkrete Planung selbständig durchzuführender Unterrichtsversuche vorbereiten soll. Anschließend ist ein fachdidaktisches Praktikum an Schulen durchzuführen (2 SWS), in dem Unterrichtsversuche gemeinsam geplant, durchgeführt und didaktisch reflektiert werden. Dieses Projekt ist Pflichtveranstaltung für alle Studierenden. 2
3 Teil 2: Vorgaben und Erläuterungen zum Grund- bzw. Hauptstudium. Grundstudium (20 SWS, 30 LP): Im Grundstudium ist die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen der Module 1 bis 3 Pflicht (16 SWS = 25 LP). Aus den Modulen 4 bis 6 sind darüber hinaus Lehrveranstaltungen in dem Umfang zu studieren, dass die Anzahl der noch erforderlichen 3 Leistungspunkte erreicht wird. Aus den Modulen 2 und 3 ist jeweils ein Leistungsnachweis des Grundstudiums zu erbringen (2 LP). Das Grundstudium ist mit einer Zwischenprüfung der Hochschule abzuschließen. Diese ist im Fach Sport studienbegeleitend. Hinweise zu den Regelungen für den Erwerb des Zwischenprüfungszeugnisses finden sich in der Zwischenprüfungsordnung. Hauptstudium (22 SWS, 26 LP): Im Hauptstudium sind aus den Modulen 4 bis 6 alle nicht für das Grundstudium benötigten Lehrveranstaltungen zu studieren ( ca. 15 SWS = 15 LP). Aus Modul 6 müssen 2 SWS studiert werden. Dazu können entweder eine zweistündige sportartspezifische Veranstaltung oder aber 2 einstündige Veranstaltungen mit sportartübergreifender bzw. schulformspezifischer Thematik belegt werden. Aus dem Modul 7 sind zwei Hauptseminare (je 2 SWS = 4 LP) zu studieren; dabei muss neben einem Seminar aus dem Bereich der Sportdidaktik (Pflicht) ein weiteres Seminar aus einem fachwissenschaftlichen Bereich studiert werden. Die von der LPO geforderten 8 SWS Fachdidaktik ergeben sich aus der Veranstaltung Grundlagen der Sportpädagogik/-didaktik (2 SWS), dem Projekt Schulsport (4 SWS / 3 LP) und einem weiteren Seminar zur Fachdidaktik aus Modul 7. Neben dem Projekt Schulsport (Modul 8), das u.a. aus einem fachdidaktischen Praktikum mit sportdidaktischer Betreuung besteht, ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Studiums ein individuelles Praxisstudium durchzuführen. In diesem Praktikum wird unter fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer oder erziehungswissenschaftlicher Fragestellung Unterricht beobachtet, durchgeführt und analysiert. Hinweise zu diesem individuellen Praxisstudium gibt das ISL (Information und Service für die Lehrerbildung im Zentrum für Bildungsforschung). Im Rahmen des Hauptstudiums sind 2 Leistungsnachweise zu erwerben, davon einer aus dem Bereich der Sportdidaktik, der andere aus dem Bereich, aus dem das Seminar in Modul 7 gewählt wurde (4 LP). Für die Leistungsnachweise des Hauptstudiums werden je 2 LP vergeben. 3
4 Teil 3: Voraussetzungen für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen: Im Rahmen des Ersten Staatsexamens sind im Fach Sport eine fachwissenschaftliche und eine fachdidaktische Prüfung abzulegen (vgl. 34 LPO); dabei entscheidet der Kandidat, in welchem Bereich er die schriftliche bzw. die mündliche Prüfung absolviert. Die Meldung zur fachdidaktischen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung kann erfolgen, wenn die erfolgreiche Teilnahme an allen 8 SWS Fachdidaktik nachgewiesen sowie der erforderliche LN erworben wurden; die Meldung zur fachwissenschaftlichen Teilprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Seminaren sowie den Erwerb des LN in dem fachwissenschaftlichen Seminar voraus. Die Meldung zur Zulassung zur ersten Teilprüfung setzt voraus, dass die Zwischenprüfung sowie wesentliche Teile der Fachpraktischen Prüfungen (mindestens 5 Sportarten) erfolgreich abgeschlossen sind. Vor der Meldung zur letzten Teilprüfung müssen alle erforderlichen Veranstaltungen aus Modul 7 und 8 erfolgreich belegt, alle Leistungsnachweise erworben sowie sämtliche fachpraktischen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sein. Für die Anmeldung zur Schriftlichen Hausarbeit im Fach Sport gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die schriftliche und mündliche Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Weitere Voraussetzungen zur Meldung zum Ersten Staatsexamen sind der Nachweis der Rettungsfähigkeit (DLRG Leistungsabzeichen Silber) sowie der Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs über 8 Doppelstunden. Hinweise zum formalen Verfahren der Anmeldung und zur Zulassung zum Ersten Staatsexamen gibt das Landesprüfungsamt bzw. finden sich in den 20 und 21 der LPO. Hinweise zum Verfahren der Anmeldung und zur Durchführung der Fachpraktischen Prüfungen finden sich im Anhang dieser Studienregelungen. 4
5 Modulübersicht Gesamtstundenzahl: 42 SWS Gesamtzahl der Leistungspunkte: 56 Modul 1: Sportwissenschaftliche Orientierung (6 SWS / 8LP) Einführung in die Sportwissenschaft (3 LP) Einführung in die Vermittlungspraxis (1 LP) Einführung in Forschungsmethoden (4 LP) Modul 2: Naturwissenschaftliche Grundlagen der Sportwissenschaft (5 SWS / 9LP) Grundlagen der Sportmedizin (2 SWS / 4 LP) Grundlagen der Bewegungswissenschaften (2 SWS / 3 LP) Grundlagen der Sportpsychologie (1 SWS / 2 LP) Modul 3: Geistes- und sozialwissenschaftliche Grundlagen der Sportwissenschaft (5 SWS / 8 LP) Grundlagen der Sportpädagogik und Sportdidaktik (2 SWS / 3 LP) Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Sports (2 SWS / 3 LP) Grundlagen der Methodik von Sportunterricht und Training (1 SWS / 2 LP) Modul 4: Theorie und Praxis der Individualsportarten (8 SWS/ 8 LP) Methodik der Leichtathletik Methodik des Gerätturnens Methodik des Schwimmens 2 SWS / 2 LP) Methodik Gymnastik/Tanz Modul 5: Theorie und Praxis der Sportspiele (8 SWS / 8 LP) Sportspieldidaktik für GHR Methodik Rückschlagspiele Methodik Torschussspiele Methodik Torwurfspiele Modul 6: Theorie und Praxis weiterer Sportbereiche Sportartübergreifende/schulformspezifische Ansätze (2 x 1 SWS / 2 LP) oder: Methodik Wasser-, Winter-, Roll-, Kampfsport (2 SWS / 2 LP) Modul 7: Vertiefung Sportwissenschaft (2 x 2 SWS / 2 x 2 LP) Bewegungs- /Trainingswissenschaften Sportmedizin Sportpädagogik Sportdidaktik Sportpsychologie Sportsoziologie Modul 8: Projekte Sportwissenschaft/Sportpraxis (4 SWS / 3 LP) Projekt Schulsport: Seminar Planung und Analyse von Sportunterricht + Fachdidaktisches Praktikum Je 2 Leistungsnachweise des Grundstudiums (2 LP) und des Hauptstudiums (4 LP) Wuppertal, 14. März
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)
BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss
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