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1 !"#$%&'( "%##(%$*+,(+ -./ :: 3./ ;./5<6=>.2 A4BB./:98 './ ?CD E.0:C/ F9>/5925 3H I9:4D 1HKL3K2LLN +/K 12!"ischenprü,ungsordnung 23achspe5i,ische Bestimmungen9,ür den :tudiengang mit dem Abschluss Erste :taatsprü,ung,ür das Lehramt an GrundA B HauptA und Realschulen im Lernbereich Gesellscha,ts"issenscha,ten an der Bergischen Universität Wuppertal vom 15. Mär5 200O Auf Grund des 2 Abs. 4, des 92 Abs. 2 und des 94 Abs. 1 in Verbindung mit 31 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Cordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz F HG) vom 14. März 2000 (GV. CRW. S. 190) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Covember 2004 (GV. CRW. S. 752) und des 8 Abs. 3 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) vom 27. März 2003 (GV. CRW. S. 182), hat die Bergische Universität Wuppertal die folgende Zwischenprüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) erlassen. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsausschuss 3 e 4 Prüfungen und Leistungspunkte 5 Zulassung zur Zwischenprüfung und Zwischenprüfungszeugnis 6 Übergangsbestimmungen 7 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Q 1 Geltungsbereich aiese Zwischenprüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) findet im Zusammenhang und nach Mabgabe der Zwischenprüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) auf alle Studierenden Anwendung, die für die Studiengänge mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften gemäb LPO vom 27. März 2003 an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben worden sind. Q 2 Rrü,ungsausschuss Gemäb 4 Abs. 1 der Zwischenprüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) bildet der Fachbereich G (Bildungswissenschaften) einen Prüfungsausschuss, der für die Zwischenprüfung im Studiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften zuständig ist.

2 Q 3 e aer Lernbereich Gesellschaftswissenschaften setzt das Studium einer Gesellschaftswissenschaft als Leitfach und von fachübergreifenden didaktischen und wissenschaftsmethodischen Anteilen voraus. Im Studiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen sind im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften im Grundstudium Leistungspunkte in den Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften und in einem Leitfach nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten zu erwerben. Im Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften sind die folgenden Leistungspunkte zu erwerben (8 SWS, 10 LP)d aas besteht nach Wahl der Studierenden aus 4 Veranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fächer Geographie, Geschichte, Soziologie oder Politikwissenschaft. aas wird durch ein fachübergreifendes Kolloeuium abgeschlossen. Bei Wahl des Leitfaches Geografied 2 e - 1 und 2 oder 3 Geo 1 Einführung in die Allgemeine Geografie 8 SWS 10 LP P a Sichtweisen der Geografie I oder II 2 SWS 2 LP P b Methoden der Geografie ( z. B. Karten- und Atlasarbeit) 2 SWS 2 LP P c Teilgebiet der Allgemeinen Geografie (z. B. Siedlungsgeografie, 2 SWS 2 LP Hydrogeografie, Klimageografie, Wirtschafts- und Sozialgeografie) Geo 2 Regionale Geographie 8 SWS 10 LP P a Landeskunde CRW 2 SWS 2 LP P b Landeskunde aeutschlands 2 SWS 2 LP P c Landschaftszonen, Grobräume 2 SWS 2 LP Geo 3 Allgemeine Geographie 8 SWS 10 LP P a Physische Geographie 2 SWS 2 LP P b Humangeographie 2 SWS 2 LP P c Methoden der Allgemeinen Geographie 2 SWS 2 LP Bei Wahl des Leitfaches Geschichted Zwei e nach Wahl des Studierenden (he 6 SWS, he 8 LP)d (P 1 oder P 2) und (P 3 oder P 4)d P 1d ithemen, Methoden, juellen des griechisch-römischen Altertumsk (mit Leistungsnachweis im Proseminar und abschlussprüfung im Anschluss an eine Vorlesung) 2

3 P 2d ithemen, Methoden, juellen der mittelalterlichen Geschichtek (mit Leistungsnachweis im Proseminar und abschlussprüfung im Anschluss an eine Vorlesung) P 3d ifrühe Ceuzeitd Themen, Methoden, juellen des 16. F 18. Jahrhundertsk (mit Leistungsnachweis im Proseminar und abschlussprüfung im Anschluss an eine Vorlesung) P 4d ithemen, Methoden, juellen des 19. und 20. Jahrhundertsk (mit Leistungsnachweis im Proseminar und abschlussprüfung im Anschluss an eine Vorlesung) sowie Ein Wahlmodul aus dem Katalog der e W mit abschlussprüfung im Anschluss an eine Vorlesung (he 6 SWS, he 8 LP). aie Liste der Wahlmodule wird durch Aushang und durch Abdruck im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Bei Wahl des Leitfaches Sozialwissenschaften sind 2 LP mit Studien aus dem Fachdidaktik des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften nachzuweisen sowie zwei e nach Wahl des Studierendend Entweder he ein aus der Politikwissenschaft und der Soziologie oder beide e aus einem der Fächerd Schwerpunktfach Soziologied 1 Soz Theorien der Soziologie 6 SWS 9 LP P a VorlesunglSeminar mmakrosoziologische Ansätze und Paradigmenm 2 SWS 3 LP P b SeminarlÜbung zur Vorlesung mmakrosoziologische Ansätze und 2 SWS 3 LP Paradigmenm P c Seminar mmakrosoziologische Konzepte und ihre Anwendungm 2 SWS 3 LP 2 Soz aifferenzierung und Integration moderner Gesellschaften 6 SWS 9 LP P a Vorlesung msozialstruktur und soziale Ungleichheitm 2 SWS 3 LP P b Seminar mevolution, aifferenzierung und Transformation von Gesellschaftenm 2 SWS 3 LP WP c Seminar mmodernisierung moderner Gesellschaftenm 2 SWS 3 LP WP d Seminar msozialpolitikm 2 SWS 3 LP Schwerpunktfach Politikwissenschaftd 1 Pol Grundlagen und Geschichte der Politikwissenschaft 6 SWS 9 LP P a VorlesunglSeminar mgrundbegriffe der Politikwissenschaftm 2 SWS 3 LP P b VorlesunglSeminar mformen, Inhalte, Prozesse der Politikm 2 SWS 3 LP P c VorlesunglSeminar mpolitische Theorie und Ideengeschichtem 2 SWS 3 LP 2 Pol Analyse der Politik 6 SWS 9 LP P a VorlesunglSeminar meinführung in die politikwissenschaftliche Analyse 2 SWS 3 LP P b VorlesunglSeminar mformen, Inhalte, Prozesse der Politikm 2 SWS 3 LP P c VorlesunglSeminar mvergleichende Analyse der Politikm 2 SWS 3 LP 3

4 Q 4 Rrü,ungenB Leistungspunkte (1) aie Zwischenprüfung ist studienbegleitend. Sie besteht aus den Leistungen, die zum Erwerb der in 3 genannten Leistungspunkte führen. (2) aie Leistungspunkte werden in den in 3 genannten Veranstaltungen auf Grund individuell erkennbarer und mit mindestens nausreichendo beurteilten Leistungen erworben. Hierfür gibt es in der Regel die folgenden Formend - mündliche Prüfung von 20 F 40 Minuten aauer, - schriftliche Prüfung von zwei Stunden aauer, - mehrere Teilprüfungen in schriftlicher undloder mündlicher Form, - mündlicher Vortrag, - schriftliche Hausarbeit. aie Lehrenden legen bei der Ankündigung der Lehrveranstaltung fest, in welcher Form die Leistungspunkte erworben werden können. (3) aie abschlussprüfungen in Pflichtmodulen des Faches Geschichte werden als Klausuren oder als mündliche Prüfungen durchgeführt und sind einmal wiederholbar (eingeschränkte Wiederholbarkeit). Q 5!ulassung 5ur!"ischenprü,ung und!"ischenprü,ungs5eugnis (1) aie Zulassung zur Zwischenprüfung erfolgt mit der Einschreibung in den Lehramtsstudiengang. aie Zulassung ist mit der Meldung zur ersten Leistungspunkteprüfung mit eingeschränkter Wiederholbarkeit um die Erklärung gemäb 8 Abs. 2 Ziff. 2 der Zwischenprüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) zu ergänzen. (2) Mit der Vorlage folgender Cachweise wird das Zwischenprüfungszeugnis ausgestelltd - bei Wahl des Leitfaches Geschichte der Cachweis von 34 Leistungspunkten, bei Wahl der übrigen Leitfächer der Cachweis von 30 Leistungspunkten, - Bescheinigung über die Teilnahme am Mentorensystem, Cäheres regelt 13 Zwischenprüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen). Q O Vbergangsregelung aiese Zwischenprüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung aufnehmen. Leistungen von Studierenden, die das Studium im Wintersemester 2003l2004 aufgenommen haben und bis zum In-Kraft-Treten dieser Ordnung bereits Studien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage einer Studienempfehlung vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung erbracht haben, werden anerkannt. Studierende die auf Grundlage einer Studienempfehlung bis zum LP erworben haben, haben die Zwischenprüfung bestandenp Studierende, die ihr Studium zum WS 04l05 begonnen haben, können ihr Grundstudium auf der Grundlage der Studienempfehlung bis abschlieben. Q W InAXra,tATreten und Ver[,,entlichung (1) aiese Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) aiese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen als Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal veröffentlicht. 4

5 AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des beschliebenden Ausschusses für die Lehrerbildung vom und der Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Cordrhein- Westfalen vomvom Az Cr 39064l6. Wuppertal, den15. März 2006 aer Rektor der Bergischen Universität Wuppertal Universitätsprofessor ar. Volker Ronge 5

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