Das Studium im Fach Technik - ein Leitfaden -

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1 Institut für Technische Bildung Das Studium im Fach Technik - ein Leitfaden - 1. Das Studium - Übersicht 1.1 Regelstudienzeiten Unter Regelstudienzeit wird die Anzahl von Studiensemestern verstanden, in der man sein Studium beendet haben sollte. Von den meisten Studierenden kann das Studium in dieser Zeit allerdings nicht beendet werden, was z.z. aber noch keine Konsequenzen nach sich zieht. Wichtig ist die Regelstudienzeit jedoch für diejenigen, die BAföG erhalten: Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ist abhängig von dem angestrebten Abschluß: - Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 8 Semester inkl. Prüfungszeit - entspricht 130 SWS - Lehramt für Sonderpädagogik 9 Semester inkl. Prüfungszeit - entspricht 160 SWS 1.2 EG-Bereich Im Lehramtsstudium müssen sich die Studierenden auch mit Inhalten der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften befassen. Es ist sinnvoll, sich am Anfang des Studiums mit grundlegenden Fragestellung vor allem aus den Bereichen Pädagogik und Psychologie zum beschäftigen. So kann die Arbeit an Seminaren - auch im Fach Technik - erleichtert werden, z.b. dadurch, daß Grundlagen der allgemeinen Didaktik und der pädagogischen Psychologie vorhanden sind. Dafür sind vorgesehen: 48 SWS 1.3 Technik als Langfach Für Hauptschule und Realschule müssen zwei Hauptfächer studiert werden, die in Umfang und Wertigkeit gleich sind. Das Fach Technik kann mit folgenden Fächern kombiniert werden: Arbeit/Wirtschaft Deutsch Englisch Mathematik Ausnahmen von diesen Kombinationsmöglichkeiten sind möglich bei besonderer Vorbildung oder bei Wechsel von Studiengang oder Studienort. Wird im Bereich der Sonderschule Technik als Hauptfach studiert, so richten sich die universitäre Ausbildung im Fach sowie die Prüfungsvorschriften nach den Bestimmungen für Hauptschule und Realschule. Im Laufe des Studiums muß eine bestimmte Mindestanzahl von Semesterwochenstunden (SWS) studiert werden: SWS Davon entfallen mindestens 10 SWS auf die Fachdidaktik.

2 2 1.4 Technik als Kurzfach Technik kann auch als Schwerpunktfach für das Fach Sachunterricht oder Kurzfach beim Lehramt an Sonderpädagogik mit folgenden Semesterwochenstunden studiert werden: SWS Davon entfallen mindestens 8 SWS auf die Fachdidaktik. 2. Organisation des Studiums Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium wobei für das Grundstudium 3 Semester, für das Hauptstudium 4 Semester vorgesehen sind. 2.1 Langfach Grundstudium Grundlagenveranstaltungen: Kurse in den Werkstätten und Laboren: Einführung in die Technik Entwerfen, Konstruieren, Herstellen Technisches Zeichnen Einführung in die Fachdidaktik Holz Metall / Kunststoff Elektrotechnik / Elektronik Dabei müssen folgende ET-Scheine (Erfolgreiche Teilnahme) erworben werden: Holz Metall / Kunststoff Elektrotechnik / Elektronik Grundlagen der Technik Fachdidaktik In der Zwischenprüfung - ein Prüfungsgespräch von ca. 30 Minuten - werden Kenntnisse in Grundlagen der Technik und in der Fachdidaktik abgefragt. Hauptstudium Es werden Lehrveranstaltungen zu folgenden Schwerpunkten angeboten: stoffverarbeitende Systeme energieverarbeitende Systeme informationsverarbeitende Systeme methodische Vorgehensweisen in der Technik Technikbewertung Einführung in die EDV Messen, Steuern, Regeln Didaktik und Methodik des Technikunterrichts Vorbereitung, Durchführung und Evaluation des Fachpraktikums Kooperation technischer und ökonomischer Bildung Technik im Sachunterricht Fachpraktikum Das Fachpraktikum kann in Technik oder im anderen gewählten Fach abgeleistet werden. Zur Vorbereitung des Fachpraktikums wird eine Veranstaltung angeboten die auch von denjenigen besucht werden muß, die das Fachpraktikum im anderen Fach absolvieren. Betriebspraktikum Das Betriebspraktikum ist verbindlich (Ausnahmen siehe zu 26.3 a bis d Amtliche Mitteilungen 2/98 vom ) und wird durch eine Veranstaltung vorbereitet.

3 3 Fachpraktische Prüfung Die fachpraktische Prüfung kann ab dem dritten Semester abgelegt werden und findet in der Bereichen Holz, Metall/Kunststoff und Elektrotechnik/Elektronik statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung Gemäß der am Beginn des Studiums gültigen Prüfungsverordnung müssen bestimmte Vorleistungen erbracht werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die z.z. aktuelle Verordnung stammt aus dem Jahr Im Fach Technik müssen folgende Leistungen erbracht werden: - bestandene Zwischenprüfung und die im Grundstudium erworbenen ET-Scheinen - 2 ET-Scheine aus: stoffverarbeitende Systeme energieverarbeitende Systeme informationsverarbeitende Systeme Bearbeitungs- und Bewertungsmethoden technischer Probleme Kooperation technischer und ökonomischer Bildung Fachdidaktik - Nachweis: eines Betriebspraktikums der Teilnahme an zwei Betriebserkundungen der Einführung in die EDV des Maschinenscheins (mit dem ET-Schein des Holzkurses erworben) 2.2. Kurzfach Im Kurzfach, bei dem die Zwischenprüfung entfällt, sollen die Veranstaltungen aus dem Grundstudium und einige Veranstaltungen aus dem Hauptstudium des Langfaches besucht werden. Fachpraktische Prüfung Die fachpraktische Prüfung kann ab dem dritten Semester abgelegt werden und findet in der Bereichen Holz, Metall/Kunststoff und Elektrotechnik/Elektronik statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung ET-Scheine: Holz (mit Maschinenschein gekoppelt) Metall / Kunststoff Elektrotechnik / Elektronik Grundlagen der Technik Fachdidaktik Nachweise: Teilnahme an einer Betriebserkundung des Maschinenscheins (mit dem ET-Schein des Holzkurses erworben) 3. Die Abschlußprüfung Die erste Ausbildungsphase endet mit der Ersten Staatsprüfung, zu der sich die Studierenden beim Landesprüfungsamt für Lehrämter anmelden müssen. Zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Man sollte sich darüber im Klaren sein, daß man zu diesem Zeitpunkt auch eine Vielzahl von Prüfern und Prüfungsthemen benennen muß, was oft mit Schwierigkeiten verbunden ist, die durch entsprechende Planung und Organisation gemildert werden können.

4 4 3.1 Langfach Die Abschlußprüfung besteht aus drei Teilen: Hausarbeit Ein Prüfungsteil beim Langfach ist die Hausarbeit (Examensarbeit). Sie kann wahlweise in einem der Fächer geschrieben werden. Themenstellung, Betreuung und Bewertung der Hausarbeit erfolgen durch Lehrende des Faches, zu denen man rechtzeitig Kontakt aufnehmen sollte. Nach Zustellung des Themas durch das Prüfungsamt muß die Arbeit innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der Abgabefrist nur in besonderen Fällen möglich. Klausur Ein weiterer Teil der Prüfung stellt die Klausur (Arbeit unter Aufsicht) dar. Dabei handelt es sich um eine vier Zeitstunden dauernde schriftliche Arbeit. Mögliche Themenbereiche können mit dem zu wählenden Hauptprüfer besprochen und eingegrenzt werden. Mündliche Prüfung Die Themenschwerpunkte sollten mit den gewählten Prüfern abgesprochen werden. Sie dauert: 60 Minuten 3.2 Kurzfach Das Kurzfach wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Mündliche Prüfung Die Themenschwerpunkte sollten mit den gewählten Prüfern abgesprochen werden. Sie dauert: 30 Minuten 4. Allgemeines 4.1 Studienordnung Es ist sinnvoll, sich am Anfang des Studiums mit dem Inhalt der Studienordnung vertraut zu machen und die Studienplanung entsprechend zu gestalten. Die Studienordnung kann bei den Lehrenden des Faches eingesehen werden. 4.2 Institut für Technische Bildung Das Institut für Technische Bildung ist die Organisationseinheit für das Fach Technik. Ihm gehören alle Lehrenden des Faches an. Das Institut verwaltet die Mittel und wird von einem Institutsvorstand geleitet, der auch das Lehrangebot beschließt. Dem Vorstand gehören an: zwei Professoren, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, ein technischer Mitarbeiter, ein Student. 4.3 Lehrende Das Kollegium des Faches Technik besteht aus drei Lehrenden: Prof. Dr. Kurt Henseler, A , Tel Prof. Dr. Gert Reich, A , Tel (Uni-intern 5388) wiss. Mitarb. Karl-Heinz Hoffmann A , Tel (Prof. Hartmut Sellin (em.), A , Tel ) FAX 0441 / Die jeweiligen Sprechstunden können dem aktuellen Veranstaltungsverzeichnis entnommen werden.

5 5 4.4 Lehr- und Laborwerkstätten Für die Ausbildung von Technik-Lehrkräften verfügt die Carl-von-Ossietzky Universität über verschiedene Lehr- und Laborwerkstätten, in denen die praktischen Anteile des Studiums durchgeführt werden: Elektronik-Labor, A , Leitung: Horst Awißus, Tel Metallwerkstatt, A , Leitung: Wolfgang Helms, Tel Holzwerkstatt, A , Leitung: Peter Schmidt, Tel Fachschaft Die Fachschaft, die von allen Studierenden eines Studiengangs gebildet wird, kann Einfluß auf die Studienbedingungen und die Gestaltung eines Studienganges nehmen, z.b. durch die Vertretung studentischer Interessen in den Gremien der Fachbereiche. Kontakt zur jeweiligen Fachschaft kann über den AStA oder den Aushang am schwarzen Brett aufgenommen werden. 4.6 Weitere Informationsmöglichkeiten Bei Problemen, die das Studium allgemein betreffen: Zentrale Studienberatung. Bei Problemen im psychosozialen Bereich: Psychosoziale Beratung. Bei Fragen, die die Organisation von Betriebs-, Sozial- oder Schulpraktika betreffen: Zentrum für pädagogische Berufspraxis (ZpB). In Prüfungsangelegenheiten: Landesprüfungsamt für Lehrämter. Nähere Informationen zu den Beratungsstellen finden sich im Veranstaltungsverzeichnis. Die Lehrenden des Faches Technik stehen natürlich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Stand: Juli. 1998

6 6 [KURT: \KH\STUDGANG\STUDIENFÜHRER98.DOC]

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