SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PHARMATECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL

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Transkript:

Schulversuch GZ BMUKK-17.021/0048-II/1a/2007 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PHARMATECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden. Pflichtgegenstände Stunden Religion 1) Politische Bildung... 80 Deutsch und Kommunikation... 120-40 Berufsbezogene Fremdsprache... 40-120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht... 180 Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 2) Fachunterricht Chemie 2).... 160 Physik... 40 Angewandte Mathematik 2)... 140 Laboratoriumsübungen... 160 Spezieller Fachunterricht Pharmatechnologie 2)... 200 Produktionsmanagement... 40 Technische Chemie... 40 Pharmatechnologisches Laboratorium... 200 Projektpraktikum 3)... 40 Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)... 1 440 Freigegenstände Religion 1) Lebende Fremdsprache 4) Deutsch 4) Unverbindliche Übung Bewegung und Sport 4) Förderunterricht 4) 1) Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 3) Dieser Pflichtgegenstand ist in der letzten Schulstufe zu führen. 4)

- 2 - II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Deutsch und Kommunikation B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Lehrplan für die Anlagen A/3/1 bis A/3/9 in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t F a c h u n t e r r i c h t Allgemeine didaktische Bemerkungen: Der Schulversuchslehrplan basiert auf dem Rahmenlehrplan der verwandten Lehrberufe Chemielabortechnik und Chemieverfahrenstechnik, sodass bei der Vermittlung des Lehrstoffes sowohl die Gemeinsamkeiten des Fachunterrichtes als auch die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe bei der Bildung von Fachklassen im speziellen Fachunterricht berücksichtigt werden können. C h e m i e Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Chemie kennen. Sie sollen über die Eigenschaften und Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt Bescheid wissen.

- 3 - Sie sollen Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über den Brand- und Explosionsschutz haben. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz. Allgemeine Chemie: Terminologie. Zustände der Materie. Reaktionsgleichungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Atombau und Periodensystem. Chemische Bindung. Chemisches Gleichgewicht. Radioaktivität. Anorganische Chemie: Elemente (Einteilung, Herstellungsverfahren, Verbindungsgruppen). Umweltaspekte. Organische Chemie: Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellung organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen). Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Allgemeine Chemie: Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Organische Chemie. P h y s i k Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Physik kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Allgemeine Physik: Aufgabe. Arbeitsweise. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).

- 4 - Physikalische Grundgesetze: Mechanik. Wärmelehre. Gasgesetze. Optik. Elektrizität. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematische Aufgaben, deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes erforderlich sind und das Verständnis für Funktionsgänge unterstützt, lösen können. Sie sollen sich der mathematischen, physikalischen und chemischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Begriffe: Masse. Volumen. Dichte. Chemische Formeln. Gehalt von Lösungen: Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen. Chemische Reaktionsgleichungen: Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe. Gravimetrie: Berechnung gravimetrischer Bestimmungen. Stöchiometrischer Faktor. Elektrogravimetrie. Volumetrie: Gehalt von Maßlösungen. Berechnung von Titrationen. Physikalische Berechnungen: Gase. Wärmelehre. Elektrochemie. Statistik: Grundlagen. Fehlerberechnungen. Qualitätssicherung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

- 5 - Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Gehalt von Lösungen. Chemische Reaktionsgleichungen. Volumetrie. Statistik. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Lehrberuf verwendeten Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben und instand halten können. Sie sollen die Laborchemikalien, insbesondere die Gifte auch unter Verwendung der Sicherheitsdatenblätter sachgemäß handhaben und entsorgen können. Sie sollen die Arbeitsabläufe im Labororatorium planen und steuern, die Arbeitsergebnisse beurteilen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen können. Sie sollen die chemischen und physikalischen Übungen aus der Praxis des Lehrberufes ausführen, anorganische und organische Präparate herstellen und analytische Aufgaben durchführen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung, die Schutzmaßnahmen und die Gefahrenquellen Bescheid wissen. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenquellen. Laboratoriumstechnik: Sicherheitsmaßnahmen. Ausführen von Grundoperationen. Planen und Vorbereiten chemischer Arbeiten. Qualitätssicherung durchführen. Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen: Arten. Handhaben. Instandsetzen. Laborchemikalien: Arten. Sicherheitsdatenblätter. Handhaben. Entsorgen. Chemische und physikalische Übungen: Probe nehmen von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen.

- 6 - Anorganische und organische Präparate: Arten. Herstellen. Analytische Aufgaben: Identifizierung einzelner Kationen und Anionen. Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen. Spezieller Fachunterricht P h a r m a t e c h n o l o g i e Die Schülerinnen und Schüler sollen über Funktion, Handhabung, Instandhaltung und Wartung der berufseinschlägigen Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe Bescheid wissen. Sie sollen Kenntnisse über die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, über pharmaspezifische Arbeitsstoffe haben sowie über die festen, halbfesten, flüssigen und sterilen Präparate und Präparatgruppen Bescheid wissen. Sie sollen mit den praxisrelevanten Verfahrenstechniken und mit den Produktionsanlagen vertraut sein sowie Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, die Schutzausrüstungen, die Arbeitshygiene und über die Crosskontamination haben. Sie sollen über die in diesem Lehrberuf angewandte Mess-, Regel- und Prozessleittechnik Bescheid wissen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen. Arbeitshygiene. Crosskontamination. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe: Arten. Aufbau. Funktion. Handhabung. Instandhaltung. Wartung. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendungsmöglichkeiten. Pharmaspezifische Arbeitsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendungsmöglichkeiten. Verarbeitungsmöglichkeiten. Einsatzgebiete. Umgang mit Sicherheitsdatenblättern.

- 7 - Präparate und Präparatgruppen: Arten. Wirkstoffgruppen, Wirkungsbedingungen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen. Dosierung. Verabreichung. Toxikologie. Produktion. Produktionsüberwachung. Abfüllung. Verpackungstechnologien. Lagerung, Lagerordnung. Verfahrenstechniken: Arten. Stoffaufbereitung. Mechanische, thermische und physikalisch-chemische Trennverfahren. Arzneiformgebung. Optimierung. Prozesskontrolle. Qualitätsmanagementsysteme. Produktionsanlagen: Arten. Aufbau. Bedienung. Wartung. Prozesskontrolle. Mess-, Regel- und Prozessleittechnik: Grundlagen. Messgeräte. Messverfahren. Steuer- und Regeleinrichtungen. Regelkreise. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Präparate und Präparatgruppen. Verfahrenstechniken. T e c h n i s c h e C h e m i e Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die technische Herstellung und Anwendung anorganischer sowie organischer Stoffe und deren wichtigsten Verbindungen haben. Sie sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, die Schutzausrüstungen, die Arbeitshygiene und die Crosskontamination Bescheid wissen. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen. Arbeitshygiene. Crosskontamination. Technische Herstellung und Anwendung anorganischer Stoffe: Wasser. Gase. Galenisch wichtige Verbindungen. Lesen von technischen Unterlagen. Umweltaspekte. Technische Herstellung und Anwendung organischer Stoffe: Galenisch wichtige cyclische und acyclische Verbindungen. Lesen von technischen Unterlagen. Umweltaspekte.

- 8 - P r o d u k t i o n s m a n a g e m e n t Die Schülerinnen und Schüler sollen mit der Organisation von Arbeits- und Produktionsabläufen vertraut sein sowie über die Grundlagen der Arbeitsgestaltung Bescheid wissen. Organisation von Arbeitsabläufen: Gesetzliche Richtlinien. Konzeption und Projektplanung von Produktionen. Arbeitsvorbereitung. Warenfluss. Logistik. Prozesskontrollen. Verpackung. Lagerhaltung. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Produktionsablauf: Technische Unterlagen. Auswahl, Beschaffung und Überprüfung der Materialien. Einsatzplan der Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Reinigungsmaßnahmen. Überwachung der Produktionsprozesse zur Sicherung der Produktqualität. Arbeitsgestaltung: Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ergonomie. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. P h a r m a t e c h n o l o g i s c h e s L a b o r a t o r i u m Die Schülerinnen und Schüler sollen die berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten sowie die praxisrelevanten Mess- und Prüfverfahren sicher durchführen können. Sie sollen einfache Übungen zur Verfahrenstechnik ausführen zu können. Sie sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung, die Schutzmaßnahmen, die Arbeitshygiene und über die Crosskontamination Bescheid wissen. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Arbeitshygiene. Crosskontamination. Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Instandhalten.

- 9 - Mess- und Prüfverfahren: Durchführen von Maßanalysen und gravimetrischen Bestimmungen. Anwenden physikalischer, elektrochemischer, chromatographischer, microbiologischer und optischer Messmethoden. Messen und Ablesen von Betriebszustandsgrößen. Übungen zur Verfahrenstechnik: Protokollieren, Lesen und Interpretieren von Produktionsschemata und Verfahrensfließbildern. Bedienen und Überwachen von Regelkreisen. P r o j e k t p r a k t i k u m Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können. Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, pharmazeutisch-technischen und mathematischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können. Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der fest gelegten Arbeitsabläufe. Projektdarstellung: Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien und Betrieben des Lehrberufes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Verfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

- 10 - Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Die Laboratorien sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Im Projektpraktikum ist insbesondere beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterkooperation Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Es ist auf die Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, pharmazeutisch-technischen und mathematischen Sachthemen zu achten. Dabei empfiehlt sich, dass Schülerinnen und Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden im Team planen und erarbeiten. Der Berufsrealität entsprechend ist der Einsatz EDV-gestützter Geräte wichtig und notwendig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die besonderen Gefahren im Beruf (Giftstoffe, Brand- und Explosionsgefahr, Verätzung und dergleichen) und auf die Erfordernisse des Umweltschutzes hinzuweisen. FREIGEGENSTÄNDE L e b e n d e F r e m d s p r a c h e D e u t s c h

- 11 - UNVERBINDLICHE ÜBUNG Bewegung und Sport FÖRDERUNTERRICHT