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Technische Anschlussbedingungen 20kV Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Ausgabe Februar 2010 Herausgegeben von Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Daxlander Straße 72 76127 Karlsruhe

Die Technischen Anschlussbedingungen 20kV (im Folgenden TAB 20kV genannt) der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (im Folgenden SWKN oder Netzbetreiber genannt) bestehen aus zwei Teilen: 1. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 des BDEW, Ausgabe 2008 (im Folgenden TAB Mittelspannung 2008 genannt) einer in Deutschland allgemein anerkannten grundsätzlichen Richtlinie. 2. Ergänzende Anschlussbedingungen 20kV der SWKN, Ausgabe 2010 (im Folgenden EAB 20kV genannt). Diese sind spezifische Regelungen, welche sich an den lokalen Netz- und Anschlussverhältnissen orientieren. Die TAB 20kV in dieser Fassung gelten ab 01.02.2010. Sofern sich TAB Mittelspannung 2008 und EAB 20kV widersprechen, gelten die EAB 20kV vorrangig.

Ergänzende Anschlussbedingungen 20kV Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Ausgabe Februar 2010 Herausgegeben von Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Daxlander Straße 72 76185 Karlsruhe Die nachfolgenden Ergänzenden Anschlussbedingungen 20kV (im Folgenden EAB 20kV genannt) ergänzen die jeweiligen Kapitel der TAB Mittelspannung 2008 des BDEW. Nicht ergänzte Inhalte der TAB Mittelspannung 2008 gelten unverändert im Netz der SWKN. 1

Zu 1 Grundsätze Die Übergabestation wird vom Anschlussnehmer errichtet und verbleibt in dessen Eigentum. Zu den Betriebsanlagen der SWKN gehören soweit im Netzanschlussvertrag nicht anderweitig geregelt die 20-kV-Ringkabel bis zu den Anschlussstellen der Endverschlüsse bzw. der Kabelstecker und die SWKN-Schließzylinder. Die Eigentumsverhältnisse für Messeinrichtungen sind in den Ergänzungen zu Ziffer 4 Abrechnungsmessung erläutert. Mit Inkrafttreten der TAB 20kV (Ausgabe 2010) treten die TAB 20kV (Ausgabe 2007) außer Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Die Beantragung für einen 20-kV-Netzanschluss erfolgt mit dem Formular Antrag auf 20-kV- Anschluss, das auf der Internetseite der SWKN heruntergeladen werden kann. Zu 1.4 Inbetriebsetzung Die Fertigstellung der Übergabestation zeigt der Errichter der SWKN mindestens 2 Wochen vor gewünschter Inbetriebsetzung schriftlich mittels Inbetriebsetzungsantrag ( TAB Mittelspannung 2008, Formular D.5) an. Sichtkontrolle Durch eine mit dem Errichter der Übergabestation vorgenommene Sichtkontrolle stellt die SWKN den Zustand der Übergabestation fest. Bei ordnungsgemäßem Zustand wird durch die SWKN die 20-kV- Einschleifung frei gegeben, andernfalls werden durch die SWKN Nachbesserungsmaßnahmen festgelegt, die vom Errichter umzusetzen sind. Vor Inbetriebnahme überreicht der Errichter der SWKN: Prüfprotokoll für die Schutzeinrichtung des Leistungsschalters, z.b. TAB Mittelspannung 2008, Formular D.7. Funktionsnachweis der Kommunikationseinrichtung für die Zählerfernablesung. Die Inbetriebsetzung erfolgt durch Beauftragte der SWKN in Anwesenheit des Errichters. Die Inbetriebsetzung der Übergabeschaltanlage bis zum Übergabeschalter (erste Trenneinrichtung nach den Ringkabelschaltern) erfolgt ausschließlich durch die SWKN oder deren Beauftragten nach Vorliegen der erforderlichen Errichterbestätigungen. Die Inbetriebsetzung der im Eigentum des Anschlussnehmers stehenden elektrischen Anlage ab dem Übergabeschalter inklusive der Messeinrichtungen erfolgt durch den Errichter der elektrischen Anlage. Zu 2 Netzanschluss Zu 2.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung Die SWKN betreibt eine Tonfrequenzrundsteueranlage (TRA) mit einer Rundsteuerfrequenz von 383 1/3 Hz. 2

Zu 3 Übergabestation Zu 3.1.1 Allgemeines Die Übergabestation ist vorzugsweise an der straßenseitigen Grundstücksgrenze zu errichten. Sollte dies nicht möglich sein, ist vor Baubeginn die 20-kV-Kabeltrasse durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit unentgeltlich zu sichern. Bei separaten Gebäuden wird der Einsatz von fabrikfertigen Stationen gemäß DIN EN 62271-202 empfohlen. Die Station muss die Störlichtbogenqualifikation IAC AB für einen Fehlerstrom von 16 ka und 1 s Dauer aufweisen. Die Gehäuseklasse hat der Betreiber bzw. der Errichter der Anlage zu wählen. Zu 3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung Die Verankerungen der Lüftungselemente dürfen von Außen nicht zu lösen sein. Trassenführung der Netzanschlusskabel Für Spannungsprüfungen, Kabelprüfungen und Erdungsmessungen ist bauseits mindestens eine verschließbare Öffnung (Wanddurchlass) mit einem Durchmesser von wenigstens 120 mm vorzusehen, durch die auf kürzestem Wege die Messleitungen vom Kabelmesswagen der SWKN in die Station geführt werden können. Beleuchtung, Steckdosen Die elektrische Energie für Beleuchtung und transportable Arbeitsgeräte ist der SWKN kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Zu 3.1.3 Elektrische und elektromagnetische Felder Zuständige Behörde für Anzeigen gemäß 26. BImSchV ist das Umweltamt der Stadt Karlsruhe. Zu 3.2 Elektrischer Teil Zu 3.2.2 Isolation Bei luftisolierten Schaltanlagen ist eine Mindestschaltfeldbreite von 900 mm einzuhalten. 3

Zu 3.2.3 Kurzschlussfestigkeit Die Übergabestation ist für einen Nennkurzzeitstrom (1 s) von 16 ka und für einen Nennstoßstrom von 40 ka auszulegen (IAC AB 16 ka/1 s). Zu 3.2.4 Schutz gegen Störlichtbogen Die Station muss die Störlichtbogenqualifikation für einen Fehlerstrom von 16 ka und 1 s Dauer aufweisen. Zu 3.2.6 Schaltanlagen Zu 3.2.6.2 Ausführung Im Netz der SWKN zugelassene SF 6 -Schaltanlagen sind zu erfragen, soweit sie nicht auf der Internetseite der SWKN veröffentlicht sind. Zur Erfassung der Erdkurz- und Kurzschlussströme müssen in mindestens einem Ringkabelschaltfeld und in allen Abgangsschaltfeldern mit 20-kV-Kabeln, die den Stationsraum verlassen, Anzeigegeräte eingebaut werden. Alle Anzeigegeräte müssen für die SWKN bzw. deren Beauftrage einsehbar sein. Von der SWKN zugelassene Erdkurzschlussanzeigegeräte inklusive der zugehörigen Einstellparameter sind zu erfragen, soweit sie nicht auf der Internetseite der SWKN veröffentlicht sind. Für Bedienungs- und Montagegänge ist eine Mindestbreite von 1,2 m vorzusehen. Sämtliche Schaltfeldtüren sind abschließbar auszulegen für SWKN-Profilzylinder. Als Schaltfeldverschluss ist nur ein Zentralverschluss mit Mehrfachverriegelung zulässig. Schaltgeräte-Antriebe von Eingangs- und Übergabeschaltfeldern sind abschließbar auszulegen. Zu 3.2.6.3 Kennzeichnung und Beschriftung Die Bezeichnungen der Ringkabelschaltfelder sowie die Stationsbezeichnung werden von der SWKN beschafft und angebracht. 4

Zu 3.2.7 Betriebsmittel Zu 3.2.7.1 Schaltgeräte Eingangsschaltfelder Bei luftisolierten Schaltanlagen sind nur Lasttrennschalter ohne Phasentrennplatten zugelassen. Die Lasttrennschalter sind für einen Nennstrom von 630 A auszulegen. Zu 3.2.7.3 Transformatoren Gießharztransformatoren müssen an zugänglichen Stellen durch ein Schutzgitter gegen zufälliges Berühren gesichert sein. Auf dem Schutzgitter oder auf dem Transformator ist das Verbotsschild P09 nach BGV A8. anzubringen. "Nicht berühren, Gehäuse unter Spannung" Zu 3.2.8 Sternpunktbehandlung Bisher betreibt die SWKN ihr 20-kV-Netz mit gelöschtem Sternpunkt. Ab 2010 erfolgt eine sukzessive Umstellung auf niederohmige Sternpunkterdung. Die Umstellung wird sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. Während dieses Umstellungszeitraums müssen Übergabestationen und Kundenanlagen für beide Arten der Sternpunktbehandlung geeignet sein. Einrichtungen zur Erd- und Kurzschlussanzeige sind gemäß Abschnitt 3.2.6.2 vorzusehen. Schutzeinrichtungen sind gemäß Abschnitt 3.2.9.3 auszulegen. Zu 3.2.9 Sekundärtechnik Zu 3.2.9.3 Schutzeinrichtungen Bei Betrieb mit niederohmiger Sternpunkterdung beträgt der minimale Erdkurzschlussstrom 0,5 ka und der maximale Erdkurzschlussstrom 2 ka. HH-Sicherungen sind bis zu einer Nennstromstärke von 40 A zulässig. Darüber hinaus sind Abgangsschaltfelder mit Leistungsschalter und UMZ-Schutz mit t>> 0,1 s vorzusehen. Bei niederspannungsseitigem Kurzschluss ist eine maximale Auslösezeit des mittelspannungsseitigen Schutzorgans von 0,5 s zu gewährleisten. Schutzprüfung Vor Inbetriebnahme der Anlage ist der SWKN das Prüfprotokoll D.7 der TAB Mittelspannung 2008 ausgefüllt zu übergeben. 5

Zu 3.2.10 Erdungsanlage Die Erdungsanlage ist für einen Erdkurzschlussstrom von 12 ka zu dimensionieren. Für die Messung des Ausbreitungswiderstandes der Erder muss an gut zugänglicher Stelle eine Potentialausgleichsschiene montiert und entsprechend Bild 4 angeschlossen werden. Um freistehende Stationsgebäude sind zur Potentialsteuerung Steuererder nach DIN VDE 0101 in das Erdreich einzubringen. Vorhandene Fundamenterder sind herbeizuführen und an der Potentialausgleichsschiene anzuschließen. Wahl und Aufbau der Niederspannungsbetriebserde unter Berücksichtigung von DIN VDE 0100 und DIN VDE 0101 ist Sache des Anschlussnehmers. Die gesamte Mittelspannungs-Schutzerdungsanlage wird vom Anschlussnehmer errichtet und verbleibt in dessen Eigentum. Für die ordnungsgemäße Planung, Errichtung und Instandhaltung trägt der Anschlussnehmer die Verantwortung. Zu 3.3 Hinweisschilder und Zubehör Zu 3.3.2 Zubehör Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen in 70/35 mm 2 Cu, bedienbar mittels Schaltstange gemäß DIN VDE 0681 Teil 2 Erdungsfestpunkte als Kugelbolzen, d = 25 mm Zu 4 Abrechnungsmessung Zu 4.1 Allgemeines Es gelten die Technischen Mindestanforderungen der SWKN an Messeinrichtungen. Die Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen sind als Anlage 1 des Messstellenrahmenvertrages auf der Internetseite der SWKN veröffentlicht. Ist nicht die SWKN mit dem Messstellenbetrieb beauftragt, wird empfohlen, rechtzeitig den Nachweis einzuholen, dass ein Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen dem vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber und der SWKN vorliegt. Die Messeinrichtungen und zugehörigen Steuergeräte sind in einem Zählerschrank gemäß Bild 5, nach Zustimmung der SWKN auch in Niederspannungs-Verteilerschränken mit entsprechenden Abmessungen, einzubauen. Der Zählerschrank ist grundsätzlich außerhalb des Mittelspannungsraumes aufzustellen. Vor dem Zählerschrank ist eine Bedien- und Arbeitsfläche von 1,20 Meter Tiefe vorzusehen. Erzeugungsanlagen, die unter das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetz (KWK-G) fallen, sind gemäß Vorgaben der jeweils gültigen Fassungen mit Messeinrichtungen auszustatten. 6

Zu 4.2 Wandler Für Messwandler-Sekundärleitungen ist vorzugsweise NYY zu verwenden. Stromleitungen 7-adrig (Nummernleitung) Spannungsleitungen 4-adrig Die Bereitstellung der Messwandler (Ausnahme 20-kV-SF 6 -Messungen) und der Prüfklemmenleiste, der Anschluss der Messwandler-Sekundärleitungen sowie Zählermontage und Verdrahtung vor Ort erfolgen durch die SWKN, sofern kein Dritter mit dem Messstellenbetrieb beauftragt ist. Werden Messwandler und Prüfklemmenleiste von den SWKN bereitgestellt, sind sie vom Errichter abzuholen und einzubauen. Die Lieferung und Verlegung der Messwandler-Sekundärleitungen erfolgt durch den Errichter. Zu 4.3 Spannungsebene der Messung Mittelspannungsseitige Messung in luftisolierten Schaltanlagen Bei mittelspannungsseitiger Messung werden für die Messspannung zwei zweipolige Spannungswandler in V-Schaltung, für den Messstrom zwei Stromwandler in die Außenleiter L1 und L3 eingebaut. Auf Anfrage ist auch eine 4-Leitermessung möglich. Die Messwandler können bei ausreichenden Feldabmessungen im Übergabefeld eingebaut werden. Andernfalls müssen die Messwandler in ein separates Messfeld eingebaut werden. Die Spannungswandler-Sekundärleitungen sind in der Nähe der Spannungswandler in den Außenleitern L1 und L3 mit 6 A abzusichern. Die Sicherungen sind so in das Messfeld einzubauen, dass sie ohne Öffnen der Schaltfeldtür zugänglich und plombierbar sind. Die Messleitung des Außenleiters L2, welche bei V-Schaltung geerdet wird, darf nicht abgesichert werden. Mittelspannungsseitige Messung in SF 6 -Schaltanlagen Bedingt durch die individuelle Konstruktion von SF 6 -Schaltanlagen können anstelle der oben aufgeführten Standardwandler ausschließlich Systemwandler des Schaltanlagenherstellers eingesetzt werden. Die Beschaffung der Messwandler erfolgt durch den Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer nach den Vorgaben der SWKN. Der Anschlussnehmer bzw. der Anschlussnutzer bzw. dessen Messstellenbetreiber übergibt der SWKN vor Einbau und Inbetriebnahme Eichscheine der Messwandler zur Prüfung. Mit dem Einbau der Messwandler darf erst nach Erhalt einer Kopie der Eichscheine mit dem Freigabestempel der SWKN begonnen werden. Verantwortlich für Unterhaltung und Instandsetzung einschließlich Ersatzteilvorhaltung ist der Anschlussnehmer bzw. der Anschlussnutzer. Zu 4.5 Datenfernübertragung Die Abfrage der Zählerstände erfolgt durch Fernablesung. Der Anschlussnehmer stellt der SWKN bzw. dem Messstellenbetreiber in unmittelbarer Nähe der Messeinrichtung eine Kommunikationseinrichtung (in der Regel analoger, extern anwählbarer Telefonanschluss) für die Fernablesung unentgeltlich zur Verfügung. Der Anschlussnehmer trägt dafür Sorge, dass die Kommunikationseinrichtung ohne Einschränkung betrieben werden kann. 7

Die für Messung und Fernablesung erforderlichen Geräte mit Ausnahme der Kommunikationseinrichtung werden durch die SWKN gestellt, sofern kein Dritter mit dem Messstellenbetrieb beauftragt ist. Zu 5 Betrieb Zu 5.1 Allgemeines Änderungen der betriebs- und anlagenverantwortlichen Person sind der SWKN unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Ringkabelschaltfelder stehen ausschließlich im Verfügungsbereich der SWKN und dürfen ausschließlich durch SWKN bzw. deren Beauftragten geschaltet werden. Zu 5.4 Instandhaltung Die Ergebnisse der Schutzprüfung sind der SWKN mit Prüfprotokoll D.7 zu dokumentieren und der SWKN zuzusenden. Zu 5.6 Blindleistungskompensation Der Verschiebungsfaktor cos φ der Kundenanlage muss zwischen 0,9 induktiv und 1 liegen. 8

Zu Anhang C Beispiele für Übersichtspläne von Übergabestationen Eine Übergabestation gemäß Bild 1 der TAB Mittelspannung 2008 mit nur einer Netzbetreibereinspeisung ist im Netzgebiet der SWKN nicht zulässig. Die Bilder 2 und 3 der TAB Mittelspannung 2008 werden ersetzt durch die nachfolgenden Bilder 1 bis 5 der EAB 20kV. 9

Eingangsschaltfelder Übergabe 1.) 2.) 3.) HH-Sicherungen für Nennströme bis max. 40 A oder Leistungsschalter mit UMZ-Schutz t>> 0,1s 3.) Ringkabel mit Kurz- und Erdkurzschlussanzeigegeräten Kabeltyp, Länge 20-kV-Schaltanlage: Fabrikat, Typ Bauart (Luft/SF 6 ) Nennstrom Nennkurzzeitstrom (1s) 16 ka Nennstoßstrom 40 ka ϑ TRAFO > 20/0,4 kv Öl/Gießharz Nennleistung U k in % kwh 4.) Σ 6.) kwh ϑ TRAFO > 20-kV-Schaltgeräte: 5.) I > I >> 5.) I > I >> 1.) Fabrikat, Typ 2.) Fabrikat, Typ 3.) Fabrikat, Typ HH-Sicherungen gemäß DIN VDE 0670 Teil 402 Messung und 1-kV-Schaltgerät: 4.) Zählerschrank gemäß Bild 5 5.) Leistungsschalter in AUS-Stellung abschließbar 6.) Lastgangsummierung Bild 1: Muster einer Übergabestation mit niederspannungsseitiger Messung 10

20-kV-Schaltanlage: Fabrikat, Typ Bauart (Luft/SF 6 ) Nennstrom Nennkurzzeitstrom (1s) 16 ka Nennstoßstrom 40 ka Eingangsschaltfelder 1.) 2.) 3.) Übergabe HH-Sicherungen für Nennströme bis max. 40 A oder Leistungsschalter mit UMZ-Schutz t>> 0,1s Ringkabel mit Kurz- und Erdkurzschlussanzeigegeräten Kabeltyp, Länge 20-kV-Schaltgeräte: 1.) Fabrikat, Typ 2.) Fabrikat, Typ 3.) Fabrikat, Typ HH-Sicherungen gemäß DIN VDE 0670 Teil 402 5.) 4.) ϑ TRAFO > I > I >> 20/0,4 kv Öl/Gießharz Nennleistung, U k in % kwh 6.) kwh kwh 7.) I > I >> I > I >> I > I >> Kundenname 1 Bezugsleistung Kundenname 2 Bezugsleistung Kundenname 3 Bezugsleistung Messung und 1-kV-Schaltgerät: 4.) Leistungsschalter in EIN-Stellung plombierbar 5.) Trennstrecken mit Trennmesser bestückt, plombierbar 6.) Zählerschrank gemäß Bild 5 7.) Leistungsschalter in AUS-Stellung abschließbar, bis max. 1000 A entsprechend Kundenbezugsleistung Bild 2: Muster einer Übergabestation mit einem Transformator, niederspannungsseitiger Messung, mehrere Kunden 11

Eingangsschaltfelder Übergabe/Messung 1.) 2.) 3.) 4.) I > I >> 5.) I > I >> kwh 6.) Ringkabel mit Kurz- und Erdkurzschlussanzeigegeräten 20-kV-Schaltanlage: Fabrikat, Typ Bauart (Luft/SF 6 ) Nennstrom Nennkurzzeitstrom (1s) 16 ka Nennstoßstrom 40 ka Kabeltyp, Länge 20/0,4 kv Öl/Gießharz Nennleistung, U k in % 20-kV-Kabel zu Unterstationen mit Kurz- und Erdkurzschlussanzeigegeräten Alle Leistungsschalter mit UMZ-Schutz t>> 0,1 s 20-kV-Schaltgeräte: 1.) Fabrikat, Typ 2.) Fabrikat, Typ 3.) Fabrikat, Typ 4.) Fabrikat, Typ 5.) Fabrikat, Typ 7.) I > I >> Messung und 1-kV-Schaltgerät: 6.) Zählerschrank gemäß Bild 5 1-kV-Schaltgeräte: 7.) Leistungsschalter entsprechend Trafo-Nennleistung Bild 3: Muster einer Übergabestation mit mehreren Transformatoren, mittelspannungsseitige Messung 12

Transformator 20-kV-Schaltanlage PE bzw. N Fernwirkschrank Niederspannungs- Betriebserde Potentialausgleichsschiene Sonstiges Mittelspannungs-Schutzerde (empfohlender Wert 5 Ohm) - Fundamenterder - Staberder - z.b. Banderder 40/4 mm verzinkt Steuererder - z.b. Banderder 40/4 mm verzinkt Bild 4: Erdungsanlage 13

Tonfrequenz-Rundsteuer-Empfänger Zähler Prüfklemmleiste Mindestmaße: Höhe: Breite: Tiefe: 950 mm 800 mm 215 mm Bild 5: Zählerschrank für Einzelmessungen ohne Wandlereinbau 14