Messeinrichtungen für Nieder- und Mittelspannungsanlagen Version

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1 1 Vorwort Diese Richtlinie soll eine sinnvolle Einfügung der Elektrizitätsmesseinrichtung in das Gesamtkonzept des Anschlusses der Kundenanlage an das Elektrizitätsnetz des zuständigen Netzbetreibers sein. Sie fasst die wesendlichen Gesichtspunkte, die für die Planung, den Bau oder der Veränderung von Wandler-/oder erforderlich sind, zusammen. Fragen, die bei der Anwendung dieser Richtlinie auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage mit dem zuständigen Netzbetreiber. Die Netzgesellschaft Schwerin mbh behält sich vor, diese Richtlinie zu ändern bzw. zu ergänzen. Diese Richtlinie gilt ab Allgemeines Die Inbetriebnahme der Elektrizitäts-Messeinrichtung erfolgt nur durch den Netzbetreiber (NB) oder dessen Dienstleister (MSB). Der Messaufbau wird durch den NB technisch vorgegeben. Die Elektrizitäts-Messeinrichtung besteht aus: - Elektrizitätszähler, - Messwandler, - DFÜ-Einheit - weiteren Zusatzgeräten. Bei Übergabe der Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) durch den Anschlussnehmer oder dessen Auftragnehmer wird der NB bzw. dessen Beauftragte über die Spannungsebene und die zu erwartende Leistungsinanspruchnahme in Kenntnis gesetzt. Mit der Errichtung dürfen nur Elektro-Fachfirmen beauftragt werden. 2. Elektrizitäts-Messeinrichtung Die durch den NB oder dessen MSB eingesetzte Elektrizitäts-Messeinrichtung entspricht der VDE- AR-N Die Art und die Anordnung der Messeinrichtung werden unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden festgelegt. Der oder die Elektrizitätszähler, die Messwandler, die DFÜ-Einheit und weitere Zusatzgeräte werden durch den NB oder MSB bereit gestellt. 3. Zählerschränke Für Wandlermessungen sind grundsätzlich Messschränke mit fertig verdrahteten (2 bzw.3) Montageplätzen entsprechend DIN VDE und DIN einzusetzen. Der Anbringungsort muss frei zugänglich und sicher bedienbar angeordnet sein (siehe hierzu TAB NS Nord 2012, Pkt. 5.5 Satz 1 und 2 und VDE-AR-N-4101 Pkt.4.4). Er muss außerdem erschütterungsfrei, frei von Schmutz, Witterungs- und Temperatureinflüssen und gegen mechanische Beschädigung geschützt und ausreichend beleuchtet sein.

2 2 Für die Messeinrichtungen ist eine Einbauhöhe von 1,10-1,85 m vom Fußboden einzuhalten. Die äußeren Maße von Zählerschränken mit Wechselplatte betragen mindestens 550 x 800 mm. Weitere Zählerschränke, wie in der TAB NS Nord ab Bild B 3.01 sind mit dem NB abzuklären. Die Geräteeinbautiefe beträgt mindestens 168 mm. Der Schutzgrad IP 41 ist mindestens einzuhalten. 3.1 Aufbau und Ausrüstung des Messschrankes Unterer Anschlussraum: 300 mm hoch über 2 bzw. 3 Felder mit plombierbarer Normfeld - Abdeckung der Klemmenleiste X1, Klemmen 1 14 sowie der Messpfadsicherungen F1 (3xD01) und der Sicherungen F2 für die DFÜ-Einheit ( für NS 1xD01, für MS 2xD01). Die Abdeckung von F1 und F2 hat mit transparenter Abdeckhaube, plombierbar zu erfolgen. In Messschränken im Freien sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, die das Auftreten von extremen Über- bzw. Untertemperaturen verhindern. Dabei sind 5 C sind nicht zu unterschreiten. Dafür sind in der Kundenanlage (nach der Messung) Vorraussetzungen zu schaffen, welche den Einbau und Anschluss einer geregelten Schrankheizung ermöglichen. Abweichungen sind vorab mit dem NB abzustimmen. 3.2 Anschaltung Messschrankverdrahtung und Verdrahtung zu den Messwandlern Die Querschnitte der Messwandlersekundärleitungen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Einfache Länge der Messwandlersekundärleiter (m) Leiterquerschnitte (Cu), (mm 2 ) Nsp.-Stromwandler Msp.-Stromwandler Spannungswandler 5 A 5 A 100 V bis ,5 25 bis bis Die Messwandlersekundärleitungen sind bis zur Klemmenleiste X1 bzw. bis zu dem Sicherungselement F1 im Messschrank ungeschnitten in separaten Kabeln oder bei Einzeladerverlegung im Schutzrohr, Strom- und Spannungsleitungen getrennt, nicht mit anderen Leitungen und nicht in der Nähe von Mittelspannungskabel- u./o. Schienen zu verlegen. Der Abgriff der Messspannung bei der niederspannungsseitigen Messung hat in Energieflussrichtung vor den Stromwandlern zu erfolgen. Die Messleitungen sind kurzschlusssicher auszuführen. Vorzugsweise ist einadrige Leitung, Typ: NSGAFöU zu verwenden. Verdrahtung innerhalb des Messschrankes: Strompfade: H07V-K xx mm 2 mit Aderendhülsen Spannungspfade: H07V-K xx mm 2 mit Aderendhülsen Datenleitung: H07V-K 1,0 mm 2

3 3 Sekundärverdrahtung Messwandler zur Klemmenleiste X1: (Die Leiterfarben sind gemäß DIN-VDE oder nummeriert und nach DIN-VDE 0295 auszuführen) Strompfade: L1S1- schwarz oder 1 L1S2- braun oder 2 L2S1- schwarz oder 3 L2S2- braun oder 4 L3S1- schwarz oder 5 L3S2- braun oder 6 Spannungspfade: Kabel Einzelader L1- braun schwarz L2- schwarz braun L3- grau schwarz N - blau blau Spannungsversorgung für die DFÜ-Komponente: L1 - L2 - N - braun schwarz (nur bei 100 V MS) blau Datenleitung zwischen Zählerplatz P1 und DFÜ: + rot - blau Die Aderkennzeichnung ist dauerhaft anzubringen. Die Isolation darf durch die Kennzeichnung nicht beschädigt werden. 4. Messwandler Die MS-Wandleranforderung ist mindestens 12 Wochen vor dem Inbetriebnahmetermin ausgefüllt dem NB zur Verfügung zu stellen. 4.1 Montage der Messwandler Im MS-Bereich sind die Spannungswandler vor den Stromwandlern anzuordnen. Die Wandler sind gemäß Anhang B anzuschließen. Die Erdung der Messwandler ist entsprechend DIN-VDE 0101 und DIN-VDE 0141 auszuführen. Vorzugsweise ist die Erdung von S1 vorzunehmen. Bei mehreren Kernen ist einheitlich zu erden. Sollten außer den Zählwicklungen- und Kernen außer für die Abrechnungsmessung weitere benötigt werden, so ist dieses im Vorfeld mit dem NB verbindlich abzustimmen

4 4 5. Zählerdatenfernauslesung Zur Zählerdatenfernauslesung ist entsprechend Metering - VDE-AR-N-4400 soweit nichts anderes vereinbart ist im Messschrank auf Hutschiene im oberen Leerfeld ein analoger, durchwahlfähiger halbamtsberechtigter Telefonanschluss (TAE-6n) oder eine entsprechende Nebenstelle bereitzustellen. Sollte dieses nicht möglich sein, ist eine Auslesemöglichkeit auf GSM Basis zu vereinbaren. 6. Inbetriebnahme von MS Wandlermessanlagen Die Prüfungen und Nachweise gemäß Anhang C Prüfprotokoll für Wandlermessanlagen im MS- Netzgebiet des NB sind vor Inbetriebnahme durch den Anlagenerrichter oder dessen Beauftragten in Gegenwart des zuständigen MSB durchzuführen, oder der zuständige MSB ist mit der Durchführung zu beauftragen.

5 5

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7 7 Anhang C Prüfprotokoll für Wandlermessanlagen Zählstelle: Kunde: Straße / Hausnummer: PLZ / Ort: Vertragsleistung (vom NB auszufüllen): Datenaufnahme Wandler: Typ: Hersteller: Eichjahr: SWS-Eigentumsnummer L1: SWS-Eigentumsnummer L2: SWS-Eigentumsnummer L3: Übersetzungsverhältnis: Wandlerkonstante: Stromwandler Spannungswandler Primärseitige Einbaulage der Stromwandler: P1 P2 zeigt zum NB Sekundärseitige Erdung der Stromwandler: S1 S2 Daten der Wandlersekundärkabel: Leitungslänge: Leitungstyp: Querschnitt: Stromwandler Spannungswandler Spannungspfadabsicherung: Typ: Nennstromstärke: A

8 8 Anhang C Prüfprotokoll für Wandlermessanlagen Prüfungen: Phasenbezogene Prüfung der Zuordnung der Strom- und Spannungswandlersekundärleitungen i.o. nicht i.o. Messung Übersetzungsverhältnis Stromwandler L1 L2 L3 I prim I sek I prim I sek I prim I sek 20% In 50% In 100% In (wenn technisch möglich) Übersetzungsverhältnis: i.o. nicht i.o. Messung Übersetzungsverhältnis Spannungswandler L1 L2 L3 U prim U sek U prim U sek U prim U sek 200 V / 3 = 115,4 V Übersetzungsverhältnis: i.o. nicht i.o. Bürdenmessung durchgeführt: ja nein Messgerät Bürdenmessung: (Hersteller / Typ ) Messgerät rückführbar: ja nein Messergebnis Bürdenmessung Nennbürde U Spannungspfad U Nennbürde I Strompfad I L1 L2 L3 Betriebsbürde Strom- / Spannungswandler Nennbürde ja nein Bemerkungen: Ergebnis der Prüfung: Errichter: (Blockschrift) Datum / Unterschrift (Errichter) Prüfer: (Blockschrift) Datum / Unterschrift (Prüfer)

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