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Transkript:

Foto: istock FilippoBacci EINE KARTE, DIE HILFT SOZIAL CARD Diese Karte ist nicht übertragbar. Verlust bitte melden. SOZIALCARD EINE UNTERSTÜTZUNG DER STADT GRAZ

INHALTE INHALTE DIE SOZIALCARD...Seite 4 WER HAT ANSPRUCH...Seite 5 VORTEILE DER SOZIALCARD...Seite 7 ANTRAG AUF SOZIALCARD... Seite 10 WICHTIGES... Seite 11 NOCH FRAGEN?... Seite 12 2 SozialCard SozialCard 3

DIE KARTE WER HAT ANSPRUCH DIE SOZIALCARD Die Stadt Graz bietet mit der SozialCard Menschen mit geringem Einkommen, Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben sowie vergünstigte Tarife bei den Holding Graz Linien und diversen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Ein weiterer Vorteil den Sie mit dieser Karte in Anspruch nehmen können, ist die Unterstützung für Lebensmittel. WER HAT ANSPRUCH AUF DIE SOZIALCARD? Berechtigt zum Bezug der SozialCard sind Personen, die sowohl seit 6 Monaten den Hauptwohnsitz sowie den Lebensmittelpunkt in Graz haben und folgende weitere Kriterien erfüllen: Befreiung von Radio- und TV-Gebühren (GIS-Befreiung) Vollendung des 18.Lebensjahres (körperlich und geistig behinderte Menschen können auch jünger sein) SOZIAL CARD Diese Karte ist nicht übertragbar. Verlust bitte melden. Österreichische Staatsbürgerschaft oder: - Konventionsfl üchtlinge (anerkannter Flüchtling nach der Genfer Konvention) - Längerer als drei Monate genehmigter Aufenthalt in Österreich - EWR- Bürger/in mit einer EU-Anmeldebescheinigung AUSNAHMEN Sie können die SozialCard auch ohne GIS-Befreiung bekommen: wenn Sie in einer stationären Einrichtung (Pfl egeheim, Vollzeit Betreutes Wohnen, Wohnungslosen-Einrichtung) wohnen und dort keinen Fernseher oder Radio besitzen, der auf Ihren Namen angemeldet ist und ein Einkommen haben, mit dem Sie die GIS-Befreiung in Anspruch nehmen könnten wenn Sie länger als drei Monate Mindestsicherung, Sozialhilfe oder Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz beziehen 4 SozialCard SozialCard 5

WER HAT ANSPRUCH VORTEILE wenn Sie eine Pension haben, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, da Sie zusammen mit Ihren erwachsenen Kindern wohnen wenn Sie eine Behinderung haben und ein Einkommen haben, das so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, da Sie zusammen mit Ihren Eltern wohnen wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten und keinen Fernseher oder Radio besitzen wenn Sie eine Pension haben, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS Befreiung bekommen könnten und keinen Fernseher oder Radio besitzen WER BEKOMMT KEINE SOZIALCARD? Asylwerber und Asylwerberinnen Personen, die Unterstützung nach dem Steiermärkischen Betreuungsgesetz in Anspruch nehmen können. Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und nicht länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen. Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge, Studenten und Studentinnen Zivildiener und Präsenzdiener DIE VORTEILE DER SOZIALCARD 1 Die Grazer SozialCard Mobilität ist eine Jahreskarte der Holding Graz Linien. Sie gilt für Straßenbahnen und Stadtbusse mit ein- und zweistelliger Liniennummer in der Zone 101 und kostet 52 Euro. Wenn Sie auch die Schloßbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 62 Euro. Die Grazer SozialCard Mobilität ist unter Vorweis der SozialCard hier erhältlich: Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz Jakoministraße1, 8010 Graz Öff nungszeiten: Montag bis Freitag 8 18 Uhr, Samstag 9 13Uhr. Wenn Sie körperlich oder geistig beeinträchtigt sind und eine Begleitperson brauchen, darf auch die Begleitperson mit Ihnen mit Ihrer Grazer Sozial-Card Mobilität kostenlos mitfahren. Vom Sozialamt bekommen Sie eine Bestätigung, dass Sie eine Begleitperson brauchen. Dafür müssen Sie dem Sozialamt den Behindertenpass des Bundes - sozialamtes oder ein ärztliches Gutachten vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass die eigenständige Benützung öff entlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Die Bestätigung des Sozialamtes müssen Sie dann im Mobilitätscenter in der Jakomini straße abgeben. 2 Für Ihre Kinder bis zum18. Lebensjahr bekommen Sie zu Schulbeginn im September finanzielle Unterstützung für die Schulsachen. Für Kinder, die die 9-jährige Schulpfl icht bereits erfüllt haben, müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass diese die Schule weiterhin besuchen. 3 Im Dezember erhalten Sie vom Sozialamt finanzielle Unterstützung für die Heizkosten und eine Weihnachtsbeihilfe. 6 SozialCard SozialCard 7

VORTEILE VORTEILE Sie müssen die fi nanzielle Unterstützung für Schulsachen, Heizung, Weihnachten nicht zusätzlich beantragen. Wenn Sie im Aktionszeitraum eine gültige SozialCard haben, werden die Beträge direkt auf Ihr Konto (ein Konto pro Haushalt) überwiesen. Daher wichtig: Bitte informieren Sie umgehend das Sozialamt, wenn sich Ihre Kontonummer ändert! 4 Mit der SozialCard können Sie in den VinziMärkten in Graz einkaufen: Rochelgasse15 8020 Graz Öff nungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9 bis 13 Uhr Donnerstag 14 bis 18Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr Herrgottwiesgasse 51 8020 Graz Öff nungszeiten: Dienstag und Mittwoch 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 9 bis 13 Uhr 5 Sie erhalten Lebensmittel der Team Österreich Tafel. Ausgabestelle: Liebenauer Hauptstraße 84, 8020 Graz jeden Samstag von 18.00 bis 19.30 Uhr 6 Sie bekommen den Kulturpass der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur. Mit diesem Pass können Sie gratis verschiedene Kultureinrichtungen besuchen. Hier erhalten Sie den Kulturpass: Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26 8010 Graz SeniorInnen-Referat der Stadt Graz Stigergasse 2 8020 Graz Hunger auf Kunst & Kultur/Steiermark Brockmanngasse 5 8010 Graz Tel.: 0316 827-122 Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9 15 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr Alle anderen Ausgabestellen sowie Kulturpassregeln fi nden Sie unter www.hungeraufkunstundkultur.at/steiermark 7 Ermäßigte Mitgliedsgebühr in den Grazer Stadtbibliotheken: Jahresgebühr 10 Euro, Halbjahresgebühr 5 Euro 8 Kostenlose Teilnahme an Kursen und Workshops des Frauenreferates der Stadt Graz. 9 Kostenlos Nachhilfe für Ihre Kinder vom Verein der Steiermärkischen Bosniaken. Die Nachhilfe gibt es in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Informatik und fi ndet in den Räumen des Vereins statt: Gmeinstraße 22a Graz-Puntigam www.dzematbosnjak.at Tel.: 0676 513-2665 10 Vergünstigter Eintritt ins Hans Gross Kriminalmuseum, Universitätsplatz 3 8020 Graz Öff nungszeiten: Montag 10 bis 15 Uhr, Mittwoch10 bis 13 Uhr Führungen jeweils um 11 und 15 Uhr, an Feiertagen geschlossen 11 Als HundebesitzerIn können Sie den Antrag stellen, keine Hundeabgabe zahlen zu müssen. Das ist unter der Voraussetzung möglich, dass Sie kein Vermögen wie zum Beispiel Sparbücher, keine wertvollen Gegenstände, ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus besitzen. Hier können Sie diesen Antrag stellen: Referat für Gemeindeabgaben Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 105 8010 Graz Öff nungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr (oder nach Terminvereinbarung unter der Tel.: 0316 872-3444 oder -3446) 12 Finanzielle Vergünstigungen für Kinder-Feriencamps: Amt für Jugend und Familie Kaiserfeldgasse 25 8010 Graz Silvia Lambauer Tel.: 0316 872-3191 silvia.lambauer@stadt.graz.at 13 Vergünstige Waren oder Leistungen in einigen Grazer Geschäften. Im Sozialamt erhalten Sie eine Aufl istung dieser Geschäfte. 14 In den Bädern der Holding Graz bekommen Sie eine Ermäßigung der Eintrittskarte. 8 SozialCard SozialCard 9

ANTRAG AUF DIE KARTE WICHTIG WO UND WIE ERHALTE ICH DIE SOZIALCARD? PERSÖNLICH Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 2.Stock, Zimmer 242 8010 Graz Öffnungszeiten Montag 8 bis 16 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 14 Uhr Freitag 8 Uhr bis 12.30 Uhr SCHRIFTLICH PER POST Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 2.Stock, Zimmer 242 8010 Graz PER E-MAIL an sozialamt@stadt.graz.at FOLGENDE UNTERLAGEN SIND MITZUBRINGEN ODER IN KOPIE MITZUSCHICKEN das ausgefüllte Antragsformular Das Antragsformular bekommen Sie direkt im Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 2.Stock, Zimmer 242 oder auf www.graz.at/sozialamt Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) als PensionistInnen: den Pensionsbescheid als Konventionsfl üchtling: den Konventionspass Nicht-österreichische StaatsbürgerInnen: bitte um schriftliche Bestätigung, dass sie länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen = Visum. EWR-BürgerInnen, die ab 1. 1. 2006 nach Österreich gekommen sind, müssen auch die EU-Anmeldebescheinigung mitbringen. DIE GÜLTIGKEITSDAUER der SozialCard ist auf der Karte aufgedruckt. Sie können die Verlängerung der SozialCard frühestens ein Monat vor dem Ablaufdatum beantragen. BITTE BEACHTEN SIE! Wenn sich die Voraussetzungen bei Ihnen oder den Personen, die in Ihrem Haushalt wohnen ändern, müssen Sie das Sozialamt sofort darüber informieren. Wenn Sie Änderungen nicht melden und die SozialCard verwenden, obwohl sie nicht mehr gültig ist oder an andere Personen weitergegeben wurde, wird Ihnen die Karte entzogen und Sie können auch eine Strafe bekommen. den Bescheid der GIS-Befreiung ein Foto 10 SozialCard SozialCard 11

Foto: istock FilippoBacci NOCH FRAGEN? Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Tel.: 0316 872-6397 und 0316 872-6398 Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 2.Stock, Zimmer 242 8010 Graz sozialamt@stadt.graz.at www.graz.at/soziales Impressum Stadt Graz Sozialamt Für den Inhalt verantwortlich: Sozialamt der Stadt Graz Stand: November 2014