Lebendgeborene nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Eltern



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Transkript:

Lebendgeborene nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Eltern In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2000 und 2010 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2000 und 2010 Anzahl 750.000 700.000 650.000 600.000 550.000 500.000 766.999 10.583 (1,4%) 39.193 (5,1%) 41.257 (5,4%) 2.764 (0,4%) 68.616 (8,9%) 163.086 (21,3%) Eltern nicht verheiratet 1 Eltern verheiratet mit ausländischer Staatsangehörigkeit 677.947 9.927 (1,5%) 23.557 (3,5%) 29.492 (4,4%) 7.736 (1,1%) 75.853 (11,2%) 203.089 (30,0%) Eltern ausländisch 2 Eltern nicht verheiratet, Vater Deutscher, Mutter Ausländerin Eltern verheiratet, ein Elternteil deutsch 450.000 400.000 350.000 441.500 (57,6%) mit deutscher Staatsangehörigkeit Eltern nicht verheiratet, Mutter Deutsche 3 300.000 328.293 (48,4%) 250.000 Eltern verheiratet, beide Deutsche 200.000 150.000 100.000 50.000 1 Mutter Ausländerin, Vater Ausländer oder ohne Angabe 2 Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. 3 Vater Deutscher, Ausländer oder ohne Angabe 0 2000 2010 Jahr Quelle: Statistisches Bundesamt Quelle: Lizenz: Statistisches Creative Commons Bundesamt by-nc-nd/3.0/de Lizenz: Bundeszentrale Creative für Commons politische by-nc-nd/3.0/de Bildung, 2012, www.bpb.de Bundeszentrale für politische Bildung, 2012, www.bpb.de Seite 47

Fakten Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen bis zum Zweiten Weltkrieg nur zwischen 8 und 13 Prozent aller Kinder außerhalb der Ehe zur Welt. Zwischen 1950 und 1966 ist der Wert zwar von 10,6 auf 5,7 Prozent gesunken, seitdem aber stetig gestiegen. Bereits 1978 kam jedes zehnte Kind außerhalb der Ehe zur Welt, 1998 war es jedes Fünfte. 2010 waren die Eltern jedes dritten neugeborenen Kindes nicht verheiratet. Dabei lag der Anteil der Lebendgeborenen von nicht miteinander verheirateten Eltern in Westdeutschland bei 27,0 Prozent und in Ostdeutschland bei 61,2 Prozent (jeweils ohne Berlin). Elternschaft ist also nicht mehr so eng mit der Ehe verbunden wie bei früheren Generationen. Auf der Ebene der Bundesländer war der Anteil außerehelicher Geburten in Sachsen-Anhalt (64,0 Prozent) und Mecklenburg- Vorpommern (63,7 Prozent) am höchsten, aber auch in den anderen ostdeutschen Flächenländern lag er bei mehr als 59 Prozent. In Berlin hatte jedes zweite Neugeborene nicht miteinander verheiratete Eltern (49,5 Prozent). In Westdeutschland war der Anteil außerehelicher Geburten in Bremen (38,7 Prozent), Hamburg (36,2 Prozent) und Schleswig-Holstein (35,5 Prozent) am höchsten. Am niedrigsten war der entsprechende Anteil in Baden-Württemberg (22,1 Prozent), Hessen (25,6 Prozent) und Bayern (25,7 Prozent). Bei diesen Angaben ist allerdings zu bedenken, dass ein Teil der Eltern erst nach der Geburt des Kindes/der Kinder heiratet: Von 1991 bis 2010 stieg der Anteil der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern in Deutschland von 8 auf 20 Prozent. Er ist außerdem in den Bundesländern höher, in denen auch die außerehelichen Geburten besonders verbreitet sind. So hatten im Jahr 2010 in Ostdeutschland 36 von 100 Brautpaaren mindestens ein voreheliches gemeinsames Kind, in Westdeutschland galt dies für lediglich 16 von 100 Brautpaaren. Ein Kind besitzt von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Seit Anfang des Jahres 2000 kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Von den 677.947 im Jahr 2010 geborenen Kindern besaßen 644.463 (95,1 Prozent) die deutsche und 33.484 (4,9 Prozent) eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2000 lagen die entsprechenden Werte noch bei 93,5 und 6,5 Prozent und im Jahr 1995 also als Kinder ausländischer Eltern noch nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen konnten bei 87,0 und 13,0 Prozent. Von den 644.463 deutschen Kindern des Jahres 2010 hatten 614.971 (95,4 Prozent) mindestens ein Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit, 29.492 deutsche Kinder (4,6 Prozent) erwarben die deutsche Staatsange hörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip. Bei 48,4 Prozent aller neugeborenen Kinder besaßen im Jahr 2010 beide Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und waren gleichzeitig verheiratet im Jahr 2000 lag der Anteil noch bei 57,6 Prozent, Seite 48

1995 bei 66,2 Prozent. Bei 30,0 Prozent aller Kinder hatte die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, die Eltern waren aber nicht verheiratet dieser Anteil ist in den letzten Jahren beständig gestiegen: im Jahr 2000 lag er noch bei 21,3 Prozent, 1995 bei 14,5 Prozent. Mit 11,2 Prozent war die drittgrößte Gruppe die der Kinder, deren Eltern verheiratet waren, aber nur ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß (2000: 8,9 Prozent / 1995: 6,2 Prozent). Im Jahr 2010 hatten 70,4 Prozent der ausländischen Kinder verheiratete Eltern. Im Jahr 2000 lag der entsprechende Wert noch bei 78,7 Prozent, 1995 sogar bei 88,3 Prozent. Der Anteil der Geburten deutscher Frauen unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Partners an allen Geburten hat sich in den letzten 15 Jahren nur geringfügig verändert und schwankte zwischen 82 und 84 Prozent. Im Jahr 2010 hatten 83,3 Prozent aller Neugeborenen eine deutsche und 16,7 Prozent eine ausländische Mutter. Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen Nach dem ab 1. Januar 2000 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht erwerben neben Kindern, deren Väter oder Mütter Deutsche sind, auch Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen. Deutsche Kinder ausländischer Eltern müssen sich bei Erreichen der Volljährigkeit für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung dazu abgegeben wurde, verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Datenquelle Statistisches Bundesamt: Ehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Eltern, nichtehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Mutter, Statistisches Jahrbuch 2011, Geburten in Deutschland 2007 und 2012 Seite 49

In absoluten Zahlen, 1995 bis 2010 1 Mutter Ausländerin 2 Vater Ausländer 3 Vater Deutscher, Ausländer oder ohne Angabe 4 Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit nach 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben; einschließlich nicht verheirateter ausländischer Mütter ohne Angabe zum Vater. 5 Mutter Ausländerin, Vater Ausländer oder ohne Angabe Lebendgeborene, in absoluten Zahlen 1995 2000 2005 2009 2010 insgesamt 765.221 766.999 685.795 665.126 677.947 mit deutscher Staatsangehörigkeit insgesamt 665.507 717.223 655.534 632.415 644.463 Eltern verheiratet, beide Deutsche 506.847 441.500 347.336 323.953 328.293 Eltern verheiratet, ein Elternteil deutsch 47.446 68.616 81.028 75.424 75.853 dar.: Eltern verheiratet, Vater Deutscher 1 23.948 36.206 46.003 42.568 42.768 dar.: Eltern verheiratet, Mutter Deutsche 2 23.498 32.410 35.025 32.856 33.085 Eltern nicht verheiratet, Mutter Deutsche 3 111.214 163.086 181.105 196.651 203.089 Eltern nicht verheiratet, Vater Deutscher 1 2.764 5.909 7.410 7.736 Eltern ausländisch 4 41.257 40.156 28.977 29.492 mit ausländischer Staatsangehörigkeit insgesamt 99.714 49.776 30.261 32.711 33.484 Eltern verheiratet 88.052 39.193 21.644 23.822 23.557 Eltern nicht verheiratet 5 11.662 10.583 8.617 8.889 9.927 Quelle: Statistisches Bundesamt: Ehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Eltern, nichtehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Mutter, Statistisches Jahrbuch 2011 Seite 50

Anteile in Prozent, 1995 bis 2010 1 Mutter Ausländerin 2 Vater Ausländer 3 Vater Deutscher, Ausländer oder ohne Angabe 4 Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit nach 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben; einschließlich nicht verheirateter ausländischer Mütter ohne Angabe zum Vater. 5 Mutter Ausländerin, Vater Ausländer oder ohne Angabe Anteile an allen Lebendgeborenen, in Prozent 1995 2000 2005 2009 2010 insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 mit deutscher Staatsangehörigkeit insgesamt 87,0 93,5 95,6 95,1 95,1 Eltern verheiratet, beide Deutsche 66,2 57,6 50,6 48,7 48,4 Eltern verheiratet, ein Elternteil deutsch 6,2 8,9 11,8 11,3 11,2 dar.: Eltern verheiratet, Vater Deutscher 1 3,1 4,7 6,7 6,4 6,3 dar.: Eltern verheiratet, Mutter Deutsche 2 3,1 4,2 5,1 4,9 4,9 Eltern nicht verheiratet, Mutter Deutsche 3 14,5 21,3 26,4 29,6 30,0 Eltern nicht verheiratet, Vater Deutscher 1 0,4 0,9 1,1 1,1 Eltern ausländisch 4 5,4 5,9 4,4 4,4 mit ausländischer Staatsangehörigkeit insgesamt 13,0 6,5 4,4 4,9 4,9 Eltern verheiratet 11,5 5,1 3,2 3,6 3,5 Eltern nicht verheiratet 5 1,5 1,4 1,3 1,3 1,5 Quelle: Statistisches Bundesamt: Ehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Eltern, nichtehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Mutter, Statistisches Jahrbuch 2011 Seite 51