Wie weiter ab Klasse 7?



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Transkript:

Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Herstellung: cw Obotritendruck GmbH, Schwerin Januar 2009

Inhaltsverzeichnis Vorwort des Ministers............................. 4 Welchen weiteren Bildungsweg kann Ihr Kind ab der Jahrgangsstufe 7 beschreiten?............. 6 Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern.... 8 Beratung durch die Schule....................... 10 Der gymnasiale Bildungsgang.................... 11 Wie erfolgt die Anmeldung für Schüler, die den gymnasialen Bildungsgang ab der Jahrgangsstufe 7 an einem Gymnasium bzw. an einer Gesamtschule besuchen wollen?... 12 Notizen.......................................... 15

Vorwort des Ministers Liebe Eltern, gemeinsam mit Ihrem Kind stehen Sie unmittelbar vor der Entscheidung, den für die weitere schulische Entwicklung Ihres Kindes geeigneten Bildungsgang zu wählen. Sie werden sehen, Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein breit gefächertes, gut ausgebautes Schulwesen, das auch Ihrem Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten und Begabungen gute Chancen eröffnet. Ihrem Kind stehen, gleich welche weiterführende Schule es besucht, alle Möglichkeiten bis hin zum Studium offen. Dennoch ist die anstehende Schulwahl in der Jahrgangsstufe 7 für Ihr Kind von besonderer Bedeutung. Es sollte auch weiterhin entsprechend seiner Begabungen in angemessener Weise gefördert werden. Sicher haben Sie sich über die Möglichkeiten der Gestaltung des weiteren Bildungsweges bereits umfassend informiert. Dieses Faltblatt fasst wichtige Informationen über die in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden weiterführenden Schul-

angebote und die damit verbundenen Bildungsabschlüsse zusammen. Mit der Broschüre möchte ich Ihnen weitere Entscheidungshilfen für die anstehende Schulwahl geben. Ich weiß, wir können die zukünftige Entwicklung unserer Kinder nicht voraussagen. Viele Kinder zeigen zu einem späteren Zeitpunkt eine besondere Lern- oder Persönlichkeitsentwicklung. Daher bietet jeder Schulabschluss in unserem Land die Möglichkeit einer weiteren Ausbildung - bis hin zum Hochschulstudium. Nutzen Sie bitte die Beratungsgespräche in den Schulen, denn unser gemeinsames Ziel ist es, mit Ihnen Ihr Kind mit seinen Begabungen und Interessen optimal zu fördern, so dass es an den schulischen Herausforderungen wachsen kann, mit Freude und Erfolg lernt und in seiner Entwicklung gestärkt wird. Henry Tesch Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Welchen weiteren Bildungsweg kann Ihr Kind ab der Jahrgangsstufe 7 beschreiten? a) Derzeit besucht Ihr Kind die Jahrgangsstufe 6 einer Regionalen Schule. Ab der Jahrgangsstufe 7 kann es 1. weiterhin diese Regionale Schule mit dem Ziel besuchen, die Berufsreife, die Berufsreife mit Leistungsfeststellung oder die Mittlere Reife zu erwerben, 2. ein Gymnasium mit dem Ziel besuchen, die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben oder 3. eine Integrierte oder Kooperative Gesamtschule (IGS oder KGS) besuchen, an der alle oben genannten Abschlüsse möglich sind: die Berufsreife, die Berufsreife mit Leistungsfeststellung, die Mittlere Reife und auch die Allgemeine Hochschulreife. b) Derzeit besucht Ihr Kind eine IGS oder KGS. Ab der Jahrgangsstufe 7 kann es 1. weiterhin die IGS oder KGS mit dem Ziel besuchen, die Berufsreife, die Berufsreife mit Leistungsfeststellung, die Mittlere Reife oder die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben oder 2. auf ein Gymnasium wechseln, um dort die Allgemeine Hochschulreife anzustreben oder 3. an eine Regionale Schule wechseln, um dort die Berufsreife, die Berufsreife mit Leistungsfeststellung oder die Mittlere Reife abzulegen.

c) Derzeit besucht Ihr Kind die Jahrgangsstufe 6 an einem Gymnasium zur Förderung besonderer musikalischer, sportlicher oder kognitiver Fähigkeiten. Ab der Jahrgangsstufe 7 kann es 1. die gymnasiale Ausbildung an diesem Gymnasium beziehungsweise auch an einem anderen örtlich zuständigen Gymnasium fortsetzen oder 2. eine Gesamtschule, eine IGS oder KGS, oder gegebenenfalls eine Regionale Schule besuchen. d) Derzeit besucht Ihr Kind die Orientierungsstufe an einer Grundschule. Ab der Jahrgangsstufe 7 kann es 1. eine Regionale Schule oder 2. eine Gesamtschule oder 3. ein Gymnasium besuchen, um die an diesen Schulen angebotenen Schulabschlüsse, wie oben in der Antwort a) aufgeführt, zu erwerben. 7

Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschulreife Fachoberschule Fachschule Berufsabschluss 13 12 Sekundarbereich II Berufsschule*** Berufsfachschule Höhere Berufsfachschule 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 11 Primarbereich Sekundarbereich I Förderschule** Berufsreife/ Berufsreife mit Leistungsfeststellung Regionale Schule Schulartunabhängige Orientierungsstufe Grundschule * Die Jahrgangsstufe 10 gehört am Gymnasium und im gymnasialen Zweig der Gesamtschule zum Sekundarbereich I und II. ** Die Förderschulen vergeben je nach Förderschwerpunkt unterschiedliche Schulabschlüsse. *** Die Berufsschule schließt für Jugendliche mit einem Förderbedarf zum Erreichen der Ausbildungsreife nach der Vollzeitschulpflicht Bildungsgänge der Berufsausbildungsvorbereitung (z.b. Berufsvorbereitungsjahr) ein.

Berufstätigkeit Allgemeine Hochschulreife Fachgymnasium ng Mittlere Reife Integrierte oder Kooperative Gesamtschule* Gymnasium* Sport-, Musikgymnasien, Klassen für hochbegabte Schüler

Beratung durch die Schule Nach der Jahrgangsstufe 6 können die Erziehungsberechtigten ihr Kind in den weiterführenden Schulen anmelden. Damit ist auch erstmals ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang möglich. Der Klassenlehrer wird Sie im Laufe des 6. Schuljahres umfassend über die Lernentwicklung auch im Hinblick auf die anstehende Schulwahl beraten. Am Ende des 6. Schuljahres erhalten Sie für Ihr Kind eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung. Die Entscheidung, welche Schule Ihr Kind dann besuchen wird, liegt bei Ihnen. Sie sollten in Ihre Überlegungen auf jeden Fall auch die Hinweise der aufnehmenden Schulen einbeziehen, weil diese über den weiterführenden Bildungsgang am besten informieren können. Entscheiden Sie sich nach Beratung durch die Schulen dafür, dass Ihr Kind ab der Jahrgangsstufe 7 an der jetzigen Schule verbleiben soll, ergibt sich für Sie kein weiterer Handlungsbedarf. Für den Besuch einer anderen Schule ist jedoch eine Anmeldung an dieser neuen Schule erforderlich. 10

Der gymnasiale Bildungsgang Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt seinen Schülern eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die sie befähigen soll, ein Studium an einer Hochschule zu absolvieren. Für die Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule ab Jahrgangsstufe 7 sind keine Zensurendurchschnitte vorgeschrieben. Grundsätzlich entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte über den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes. Sofern Sie sich entgegen der Schullaufbahnempfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entscheiden, gilt das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 als Probezeit. Sofern Ihr Kind die Probezeit nicht durch ausreichende Leistungen erfolgreich absolviert hat, muss es diesen Bildungsgang verlassen. Beachten Sie bitte, dass für alle Schüler des gymnasialen Bildungsganges einheitliche Bewertungs- und Versetzungsbestimmungen gelten. Ein Schüler ist am Ende einer Jahrgangsstufe zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens mit ausreichend (Note 4) bewertet worden sind. 11

Wie erfolgt die Anmeldung für Schüler, die ab Schuljahr 2009/2010 den gymnasialen Bildungsgang der Jahrgangsstufe 7 an einem Gymnasium bzw. an einer Gesamtschule besuchen wollen? Ihre derzeitige Schule gibt Ihnen darüber Auskunft, an welchen Schulen in der Region welche Bildungsgänge ab der Jahrgangsstufe 7 angeboten werden. Die aufnehmenden Schulen führen Informationsveranstaltungen durch. Die Schulen mit einer Orientierungsstufe informieren Sie über diese Termine. Die aufnehmenden Schulen bieten Ihnen damit die Möglichkeit des Kennenlernens an. Sie stellen sich dabei mit ihren spezifischen Zielen und Arbeitsweisen vor. Die Erziehungsberechtigten werden insbesondere über die Anforderungen des jeweiligen Bildungsganges informiert. Sie müssen sich entscheiden, ob Ihr Kind zukünftig den Bildungsgang der Regionalen Schule oder den gymnasialen Bildungsgang besuchen soll (Schularten siehe oben). 12

Nur wenn Ihr Kind die derzeitige Schule verlässt, müssen Sie sich für eine neue Schule anmelden. Die neue Schule händigt Ihnen dann das Anmeldeformular aus, mit dem Sie Ihr Kind bis spätestens Ende Februar anmelden. Sofern mehrere örtlich zuständige Gymnasien/ Gesamtschulen existieren, kann die Aufnahmekapazität einer Schule überschritten werden. Deshalb ist durch Sie ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben. Nach den Winterferien informieren Sie die derzeit besuchte Schule durch Übergabe einer Kopie der Anmeldung darüber, an welchem Gymnasium/ welcher Gesamtschule Sie Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 7 angemeldet haben. 13

Es ist das Ziel, Ihrem Wunsch so weit wie möglich zu entsprechen. Ausnahmen können Kapazitätsgründe an den aufnehmenden Schulen oder eine Unterschreitung der laut Schulgesetz vorgeschriebenen Schülermindestzahl sein. Sie werden von der von Ihnen gewählten Schule darüber informiert, ob Ihr Kind dort ab dem neuen Schuljahr die Jahrgangsstufe 7 besuchen kann. Sofern der Erst- oder Zweitwunsch nicht umgesetzt werden kann, wird sich das zuständige Staatliche Schulamt (Schwerin, Greifswald, Rostock, Neubrandenburg) mit Ihnen in Verbindung setzen. 14

Notizen 15