Handreichung zur Umsetzung des Beratungskonzepts für die Schullaufbahnentscheidung in Klasse 8 und 9 an der Gemeinschaftsschule
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- Christina Adenauer
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1 Handreichung zur Umsetzung des Beratungskonzepts für die Schullaufbahnentscheidung in Klasse 8 und 9 an der Gemeinschaftsschule
2 Beratungskonzept für die Schullaufbahnentscheidung an der Gemeinschaftsschule Die Pädagogik der Gemeinschaftsschule geht auf die Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen ein. Dazu werden die Lernangebote auf die individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen der Lernenden abgestimmt. So kann jede Schülerin/jeder Schüler den für sie/ihn optimalen Schulabschluss erreichen. In der Gemeinschaftsschule können die Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen und in jedem Fach auf der für sie am besten geeigneten Niveaustufe lernen. Erst im Abschlussjahr der Sekundarstufe I, d. h. dem neunten oder zehnten Schuljahr, lernen die Schülerinnen und Schüler über alle Fächer hinweg einheitlich nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses. Dabei führt das grundlegende Niveau (G-Niveau) zum Hauptschulabschluss, der am Ende von Klassenstufe 9 oder 10 abgelegt werden kann, das mittlere Niveau (M-Niveau) zum Realschulabschluss am Ende von Klassenstufe 10 und das erweiterte Niveau (E-Niveau) am Ende der Klassenstufe 10 über eine Versetzungsentscheidung nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die gymnasiale Oberstufe. Mit dieser Versetzungsentscheidung ist der Wechsel in die Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums möglich, sofern eine zweite Fremdsprache besucht wurde. Der Wechsel in die Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder des beruflichen Gymnasiums setzt hingegen den Besuch einer zweiten Fremdsprache nicht voraus. Allerdings besteht dann die Verpflichtung, die zweite Fremdsprache während der gesamten Dauer der gymnasialen Oberstufe zu besuchen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind die jeweiligen Bildungspläne der verschiedenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eine wichtige Orientierungsgrundlage. Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung sowie in den anderen Förderschwerpunkten mit entsprechenden Bildungsgängen gibt es eigene Bildungsabschlüsse. Um die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler bei der Wahl des angestrebten Bildungsabschlusses zu unterstützen, erhalten sie im zweiten Halbjahr des achten bzw. neunten Schuljahres - dem Schuljahr, das dem angestrebten Bildungsabschluss für die Sekundarstufe I vorangeht - eine Beratung und eine Empfehlung, für welchen Bildungsabschluss die Schule die einzelne Schülerin/den einzelnen
3 Schüler für geeignet hält. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend (Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule 4 Abs. 3 Satz 3). Vor dem Hintergrund der durchgängigen Beratung der Eltern auf der Grundlage von Portfolio oder Lerntagebuch erhalten die Erziehungsberechtigten durch die Beratung und Empfehlung die Informationen, die sie zusammen mit ihren eigenen Erkenntnissen für die Entscheidung über die Wahl des Abschlusses benötigen. Ablauf des Beratungsverfahrens Zwischen Oktober und Dezember erhalten Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 und 9 in Informationsveranstaltungen der Schule Auskünfte über die möglichen Schulabschlüsse und Anschlussmöglichkeiten (schulische Anschlussmöglichkeiten, Möglichkeiten einer dualen Ausbildung und die damit verbundenen Aufstiegsmöglichkeiten sowie zur Studienwahl). Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden für jede Schülerin und jeden Schüler gezielte Informationen über Bildungsabschlüsse und mögliche Anschlüsse gegeben. Vor dem Übergang auf eine berufliche Schule oder in eine Berufsausbildung/- vorbereitung findet im letzten Schuljahr darüber hinaus eine Berufswegekonferenz für diese Schülerinnen und Schüler statt. Diese wird vom jeweiligen Staatlichen Schulamt durchgeführt. Im Anschluss an die Halbjahresinformation der Klassenstufe 8 und 9 finden bis zum 01. März die Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern statt. Wie bei den regelmäßig stattfindenden Coachinggesprächen wird auch hier die individuelle Lernentwicklung des Kindes in den Blick genommen. Im gemeinsamen Gespräch von Lerngruppenbegleiterin/Lerngruppenbegleiter, Lerncoach, Erziehungsberechtigten und Schülerin/Schüler werden die Kompetenzen der Schülerin/des Schüles, mögliche Bildungsabschlüsse, Anschlussmöglichkeiten und alternative Wege thematisiert. Grundlagen für dieses Gespräch sind der Lernentwicklungsbericht des Halbjahres, die individuellen Lernfortschritte, die beispielsweise im Lerntagebuch dokumentiert sind sowie evtl. weitere dokumentierten Erkenntnisse, die für eine pädagogische Gesamtwürdigung relevant sind. Daneben sind die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnungen, die Versetzungsordnung und die multilaterale Versetzungsordnung wichtige Grundlagen. Unterstützend können die Ergebnisse der Lernstandserhebungen VE-
4 RA8 (bei dem Gespräch in Klasse 9), der Kompetenzanalyse Profil AC (soweit sie bereits vorliegen) und Erfahrungen der Schülerin/des Schülers von außerunterrichtlichen Einblicken in verschiedene Berufs- und Tätigkeitsfelder hinzugezogen werden. Über das Ergebnis des Beratungsgesprächs wird die Lerngruppenkonferenz unterrichtet. Für Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot finden die Beratungsgespräche mit den Eltern ggf. unter der Beteiligung entsprechender Fachdienste statt. Bis zum 15. März erstellt die Lerngruppenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters eine Schullaufbahnempfehlung auf Basis der Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerin/des Schülers. Bei Bedarf können die Erziehungsberechtigten für ihre Entscheidungsfindung zur weiteren Schullaufbahn ihres Kindes die Beratung durch eine Beratungslehrkraft in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird der Termin für die Entscheidung über den geplanten Schulabschluss bis zum 15. Juni verlängert. Der Schule kann für dieses zusätzliche Beratungsangebot von der zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle in Abstimmung mit dem verantwortlichen Referat 77 des Regierungspräsidiums eine Beratungslehrkraft zugewiesen werden. Beratungslehrkräfte können mittels pädagogisch-psychologischer Methoden die Sichtweisen auf das Kind ergänzen. Wichtig ist, dass eine Beratung durch die Beratungslehrkraft während der gesamten Schullaufbahn in Anspruch genommen werden kann, nicht nur im Rahmen dieses Beratungsverfahrens. Bis zum 1. April entscheiden die Erziehungsberechtigten abschließend (sofern sie keine zusätzliche Beratung in Anspruch nehmen): 1. in Klasse 8, ob ihr Kind in Klasse 9 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben soll. 2. in Klasse 9, ob ihr Kind in Klasse 10 - die Hauptschulabschlussprüfung oder - die Realschulabschlussprüfung anstreben soll, oder ob es in Klasse 10 - auf gymnasialem Niveau (E) lernen soll, mit dem Ziel der Versetzung in die Sekundarstufe II. Die Schullaufbahnentscheidung wird in Klasse 8 und in Klasse 9 verbindlich durchgeführt.
5 Zeitlicher Ablauf zum Beratungsverfahren Schullaufbahnentscheidung Infoveranstaltungen Beratungsgespräche Erstellung der Empfehlung Entscheidung über den Schulabschluss Entscheidung über den Schulabschluss (bei Inanspruchnahme zusätzlicher Beratung durch eine Beratungslehrkraft) Oktober bis Dezember bis 01. März bis 15. März bis 01. April bis 15. Juni
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