Förderung durch die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg GUT. Für unsere Vereine ,00 Euro.



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Transkript:

Förderung durch die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg GUT. Für unsere Vereine. Rahmenbedingungen für die Antragstellung Wir fördern Vorhaben und Maßnahmen, die in Vereinen umgesetzt werden sollen, mit 1. Worum geht es? 25.000,00 Euro. Gemeinsam in einem Verein aktiv zu sein, engagiert gleiche Interessen und Ziele zu verfolgen, soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen sowie an Gemeinsamkeiten und an der Geselligkeit teilzuhaben, sind nur einige Gründe, warum Menschen sich in Vereinen organisieren. Bei GUT. Für unsere Vereine. handelt es sich um eine Förderung der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg aus dem PS-Zweckertrag für Vereine und deren Mitglieder. Wir wollen mit unserer Förderung folgende Vereinsarten unterstützen, die nicht kommerziell ausgerichtet sind: Traditionsvereine (Bürger,- Heimat- und Schützenvereine) Sportvereine Musische Vereine (Musik, Gesang, Tanz, Theaterspiel) Kulturvereine (literarische Gesellschaften, Kunstvereine und Geschichtswerkstätten) Umwelt- und Naturschutzvereine Förder- und Trägervereine (für Jugendstätten, Kindergärten, Schulen) Karitative und humanitäre Vereine Interessenvereinigungen (z.b. Kleingärtnervereine, Tierschutzvereine) Nicht gefördert werden: Wirtschaftliche Vereine (z.b. Konsumvereine) Technische Vereine (z. B. Technischer Überwachungsverein) Interessenvereine (z.b. ADAC, Gewerkschaften) Parteien Politisch nahestehende Vereine Weltanschauungsvereine Hobbygruppen (z.b. Kegelclubs, Betriebssportgemeinschaften) Selbsthilfevereine (z. B. Alkoholismus, Arbeitslosigkeit) 2. Was wird gefördert? Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung für eine Förderung aus dem PS-Zweckertrag an die nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen und den weiteren Richtlinien geknüpft ist. ACHTUNG!! Grundvoraussetzung für eine mögliche Förderung ist der Erwerb eines Gegenstandes oder mehrerer, der/die wesentlicher integrativer Bestandteil bei der Umsetzung eines Vorhabens oder einer Maßnahme sind.

Das zu fördernde Vorhaben bzw. die zu fördernde Maßnahme gehört zu der Initiative GUT. Für unsere Vereine. Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihre Maßnahme mit Nennung des Gegenstandes, der erworben werden soll. Benutzen Sie hierfür das Antragsformular (zu finden unter www.ksk-ratzeburg.de). Dieses übersenden Sie uns mit einem Brief, per Mail oder Sie geben den Förderantrag in einer unserer 29 ServiceFilialen ab. Gefördert werden Anschaffungen, die zur Umsetzung des Vorhabens zwingend notwendig sind. Legen Sie uns bitte möglichst auch eine vorhandene Abbildung des neu anzuschaffenden Gegenstandes bei. Der Ausschreibungszeitraum läuft vom 14.01. bis 10.02. 2013. Das Vorhaben oder die Maßnahme muss im Jahr 2013 umgesetzt werden. Die Umsetzung des Vorhabens oder der Maßnahme findet im Kreis Herzogtum Lauenburg statt. Die Vereine, die einen Förderantrag einreichen, haben ihren Hauptsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg. Vereine, die eine Förderung beantragen, haben eine Kontoverbindung bei der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg. Unser Leitsatz ist: Wir fördern unsere Kunden. Der Nutzen des Vorhabens oder der Maßnahme für die Vereinsmitglieder muss deutlich erkennbar sein. Teilnahmeberechtigte Vereine akzeptieren und erfüllen die genannten Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigte Vorhaben und Maßnahmen für GUT. Für unsere Vereine. können von Vereinen aus den zugelassenen Vereinsarten eingereicht werden. Die Zulassung des Förderantrags steht im freien sachlichen Ermessen der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg. Jeder der teilnehmenden Vereine kann sich mit einem Vorhaben bzw. einer Maßnahme um die Förderung aus dem PS Zweckertrag bewerben. Gehen mehrere Förderanträge eines Vereins bei der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ein, ist nur der zuerst eingehende, ordnungsgemäße Förderantrag teilnahmeberechtigt. 3. Was wird nicht gefördert? Deckung von allgemeinen, laufenden Kosten durch die Förderung Kommerziell angelegte Vorhaben oder Maßnahmen Unterstützung von Privat- und Einzelpersonen Übernahme von Honorarkosten, Seminargebühren, Reisekosten, Baukosten, Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten für bestehende Räume/Gebäude sowie Mietkosten für den Einsatz von technischem Equipment (z. B. Musikanlage, Beamer) für Veranstaltungen jeglicher Art Kauf und Gestaltung von Bekleidung jeglicher Art wie z.b. Trainingsanzüge, Trikots, Uniformen, T-Shirts, Schuhe etc. Erwerb von PCs, PC-Software und Beamern 4. Was könnte gefördert werden? Sportgeräte Musikinstrumente

Equipment für das Tanz- und Theaterspiel Material für das Erstellen von Grünen Klassenzimmern Schulhof - Ausgestaltung, wie z.b. für das Aufstellen von Sport- und Freizeitgeräten Anlegen von z.b. Streuobstwiesen uvm. 5. Der Gesamtförderbetrag von 25.000,00 Euro wird für zwei Förderkategorien verwendet: Kategorie 1 Kategorie 2 Teilnahme von Vereinen mit weniger als 150 Mitgliedern Teilnahme von Vereinen mit mehr als 150 Mitgliedern Förderbetrag: 15.000,00 Euro Förderbetrag: 10.000,00 Euro 6. Wie geht es weiter? Je Kategorie müssen mindestens 10 Förderanträge vorliegen, damit die Jury den gesamten Förderbetrag je Kategorie ausschütten kann. Liegen je Kategorie weniger als 10 Förderanträge vor, behält es sich die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg vor, den Förderbetrag zu reduzieren. Alle uns eingereichten Förderanträge, die die Rahmenbedingungen erfüllen, werden sowohl auf unserer Homepage als auch durch die Wochenblätter des Markt-Verlages und des Kurt Viebranz Verlages der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Besucher unserer Homepage und die Leser vom Markt und den Anzeigern werden dann für ein Vorhaben ihrer Wahl abstimmen. Voraussetzung hierfür ist, dass mehr als 10 Förderanträge je Kategorie eingereicht werden. Je Kategorie kann 1 Stimme abgegeben werden Die 10 Förderanträge je Kategorie, die die meisten Stimmen erhalten, werden einer unabhängigen Jury vorgelegt. Alle Förderungsanträge, die der Jury vorgelegt werden, werden finanziell unterstützt. Die Jury setzt sich zusammen aus Personen von Schulen, aus der Jugendpflege, aus Vereinen sowie einem Vertreter der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg. Diese Jury entscheidet über die Höhe der finanziellen Förderung. Nach Erhalt des Förderbetrags erhält die Kreissparkasse eine Rechnung des angeschafften Gegenstandes. Die Rechnung muss im Jahr 2013 ausgestellt werden. Die Kreissparkasse ist berechtigt, in Veröffentlichungen über die Fördermaßnahmen zu berichten. Der Zuwendungsempfänger stellt hierfür geeignetes Text- und Abbildungsmaterial unentgeltlich zur Verfügung. Sie haben noch Fragen zu unserem gemeinnützigen Engagement oder zum Antragsverfahren? Wir beantworten gerne Ihre Fragen: Angela Meyer Am Markt 4-5 23909 Ratzeburg Telefon: 04541 / 881-955 angela.meyer@ksk-ratzeburg.de Holger Siedentopf Am Markt 4-5 23909 Ratzeburg Telefon: 04541 / 881-957 holger.siedentopf@ksk-ratzeburg.de

Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg - Antrag auf Förderung aus dem PS-Zweckertrag GUT. Für unsere Vereine. Bitte das Antragsformular vollständig ausfüllen. 1. Ihr Vorhaben/Ihre Maßnahme (ausführliche Projektbeschreibung bitte auf der nächsten Seite) 2. Was soll angeschafft werden? 3. Welche Kosten entstehen? Vereinsname Adresse: Ansprechpartner/in: Funktion: Telefonnummer: E-Mail-Adresse (falls vorhanden): Kontoverbindung des Antragstellers, bei der Kreissparkasse: Kontoinhaber/in: Kontonummer: Anzahl der Vereinsmitglieder: Wann soll Ihr Vorhaben bzw. Ihre Maßnahme umgesetzt werden? Wo soll Ihr Vorhaben bzw. Ihre Maßnahme durchgeführt werden?

Seite 2 des Antrags auf Förderung aus dem PS-Zweckertrag GUT. Für unsere Vereine. Ausführliche Beschreibung des Vorhabens bzw. der Maßnahme (bitte unbedingt ausfüllen):