Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Nordrhein-Westfalen (Stand 04.04.2016) Fachschulausbildungen Die Erzieher/innenausbildung in Nordrhein-Westfalen findet an so genannten Berufskollegs (Fachschulen für Sozialpädagogik) statt und wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten. Die eine Ausbildungsform gliedert sich in eine zweijährige (in Teilzeitform vier- bis fünfjährige) schulische Ausbildung und ein anschließendes einjähriges (in Teilzeitform ein- bis zweijähriges), vergütetes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Bei der anderen Ausbildungsform ist das Berufspraktikum in die schulische Ausbildung integriert. Sie wird deshalb auch als praxisintegrierte Ausbildung (PIA) bezeichnet. Im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung sind die Schüler/innen in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeiten dort an einem bzw. an zwei oder drei Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und dem jeweiligen Berufskolleg). An den anderen Tagen der Woche besuchen die Schüler/innen dann das Berufskolleg. Vergütung In Nordrhein-Westfalen haben Fachschüler/innen in der Teilzeit- und in der praxisintegrierten Ausbildung die Möglichkeit ein Gehalt zu beziehen. Die Teilzeitausbildung in Nordrhein-Westfalen richtet sich vor allem an ausgebildete Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen, die sich zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterqualifizieren möchten. In der Regel sind diese Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen während ihrer Teilzeitausbildung in einer Kita in Teilzeit als Ergänzungskräfte angestellt und verdienen sich darüber (teilweise) ihren Lebensunterhalt. PIA-Fachschüler/innen sind während ihrer Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten über die gesamte Ausbildungsdauer eine monatliche Vergütung. Die Vergütung beträgt je nach Träger und Ausbildungsjahr meist zwischen 350 und 500 Euro, in einigen Fällen auch mal bis 1.100 Euro monatlich. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen mit den Verdienstmöglichkeiten in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Tabelle_Vergütung_ohne_MP Download Zulassungsbedingungen Quereinstiegsinteressierte, die zwar über eine Berufsausbildung, aber über keine pädagogische Aus- bzw. Vorbildung verfügen, benötigen in Nordrhein-Westfalen unter anderem noch 900 Stunden Praxiserfahrungen in einem pädagogischen Arbeitsfeld, um für die Erzieher/innenausbildung zugelassen zu werden. Die gesamten Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an einem Berufskolleg finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK (siehe Anlage E, 28, Seite 44) Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. So gibt es beispielsweise Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne
pädagogischen Vorerfahrungen direkt in die Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden können. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung auch ohne pädagogische Erfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Tabelle BL_Zulassung Download ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Das Bundesland Nordrhein-Westfalen beteiligt sich aktuell mit einem Standort am ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas". Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen bzw. -akademien, die für Berufswechslerinnen und Berufswechsler eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin (weiter)entwickeln wollen. Falls Sie Interesse an einer Teilnahme an dem ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" haben, empfehlen wir Ihnen, sich in folgenden Verteiler einzutragen. Ihre Daten werden an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weitergeleitet und ausschließlich dafür genutzt, Sie über allgemeine Neuigkeiten oder neue Standorte dieses Bundesmodellprogramms zu informieren. zum Verteiler Weitere Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) In Nordrhein-Westfalen besteht an mehreren Standorten die Möglichkeit, die Erzieher/innenausbildung praxisintegriert zu absolvieren. Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) dauert drei Jahre. Im Rahmen der PIA sind die Schüler/innen in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeiten dort an einem bzw. an zwei oder drei Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und dem jeweiligen Berufskolleg). An den anderen Tagen der Woche besuchen die Schüler/innen dann das Berufskolleg. PIA-Fachschüler/innen müssen deshalb eine Praxisstelle vorweisen, bei der sie während der gesamten Ausbildungszeit in Teilzeitmit mindestens 18 Stunden pro Woche angestellt sein werden. In der Regel erhalten die PIA-Schüler/innen über die gesamte Ausbildungsdauer eine Vergütung, die je nach Träger, Region und Ausbildungsjahr oftmals zwischen 350 und 500 Euro, in einigen Fällen auch mal bis 1.100 Euro monatlich betragen kann. Für PIA gelten die in Nordrhein-Westfalen üblichen Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme an einem Berufskolleg (Fachschule für Sozialpädagogik), siehe: Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK (siehe Anlage E, 28, Seite 44) I Download Quereinstiegsinteressierte, die zwar über eine Berufsausbildung, aber über keine pädagogische Aus- bzw. Vorbildung verfügen, benötigen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 900 Stunden Praxiserfahrungen in einem pädagogischen Arbeitsfeld, um für PIA zugelassen zu werden. Die erforderlichen 900 Praxisstunden können z.b. über das Absolvieren eines Bundesfreiwilligendienstes, eines Freiwilligen Sozialen Jahres, oder eines Praktikums erworben werden. Während eines Praktikums kann eine Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. www.kita.nrw.de/fachkraefte-fachberatung/informationen-zur-aus-und-weiterbildung Weiterführende Materialien/Handreichungen zur praxisintegrierten Ausbildung (PIA) Teilzeitausbildung
Neben der praxisintegrieren Ausbildung und der vollzeitschulischen Ausbildung gibt es in Nordrhein-Westfalen an wenigen Standorten auch eine teilzeitschulische Ausbildungsform (vier bis fünf Jahre Berufskolleg und ein ein- bis zweijähriges Berufspraktikum). Die Teilzeitausbildung in Nordrhein-Westfalen richtet sich vor allem an ausgebildete Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen, die sich zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterqualifizieren möchten. In der Regel ist diese Personengruppe während ihrer Teilzeitausbildung in einer Kita als Ergänzungskräfte angestellt und verdient sich darüber (teilweise) ihren Lebensunterhalt. In Nordrhein-Westfalen spielt die Teilzeitausbildung allerdings kaum noch eine Rolle. Unserem Wissen nach gibt es keinen Überblick darüber, welche Ausbildungsformen an welchen Berufskollegs (Fachschulen für Sozialpädagogik) angeboten werden. Interessierte müssen sich bei den einzelnen Berufskollegs erkundigen, welche Ausbildungsformen dort jeweils angeboten werden. In der Rubrik Ausbildungsstätten weiter unten auf dieser Webseite gibt es eine Suchfunktion zum Finden von Berufskollegs (Fachschulen für Sozialpädagogik) in Nordrhein-Westfalen. Zulassungsvoraussetzungen In Nordrhein-Westfalen gelten für alle Ausbildungsmodelle Vollzeit-, Teilzeitausbildung und praxisintegrierte Ausbildung die gleichen einschlägigen Zulassungsvoraussetzungen. Diese sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK (siehe Anlage E, 5, Seite 41f. 28, Seite 44) festgelegt und lauten: 1. Mittlerer Schulabschluss und 2. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.b. Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Heilerziehungshelfer/in) oder den Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 900 Stunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.b. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum). oder Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) oder Fachhochschulreife und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 900 Stunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung. ESF-Bundesmodellprogramm (Quereinstieg) Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich aktuell mit einem Modellprojekt (Träger: AWO Westliches Westfalen) am ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen bzw. -akademien, die für Berufswechslerinnen und Berufswechsler eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin (weiter)entwickeln wollen. In Nordrhein-Westfalen benötigen Personen, die im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms ihre
Erzieher/innenausbildung absolvieren möchten, allerdings zusätzlich zu den regulären Zugangsvoraussetzungen noch Stunden pädagogische Praxiserfahrungen. Diese Voraussetzung ist in der nordrhein-westfälischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegt. Am Modellprogramm Interessierte können sich jedoch beim Träger des nordrhein-westfälischen Modellprojekts, der AWO Westliches Westfalen, auch ohne pädagogische Praxiserfahrungen schon bewerben und auch gegebenenfalls als Teilnehmer/in ausgewählt werden. Interessierte müssen in diesem Fall nachweisen (z.b. durch einen Praktikumsvertrag), wie sie die notwendigen 900 Stunden bis zum Ausbildungsbeginn absolvieren wollen. Wir empfehlen, dass Interessierte vor Abschluss eines Praktikumsvertrags, sich im Vorfeld bei der AWO Westliches Westfalen informieren sollten, ob die angestrebte Tätigkeit auch zur Anerkennung der 900 Stunden führen wird. Die erforderlichen 900 Praxisstunden können z.b. über das Absolvieren eines Bundesfreiwilligendienstes, eines Freiwilligen Sozialen Jahres, oder eines Praktikums erworben werden. Während eines Praktikums kann eine Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Es gibt keine finanzielle Unterstützung für dieses Vorpraktikum durch den ESF oder die Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas. Nähere und verbindliche standortspezifische Informationen beispielsweise zum Bewerbungsverfahren oder ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen- erhalten Sie direkt von den jeweiligen Standorten. Standorte bundesweit I Kontaktdaten Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. www.fruehpaedagogik-studieren.de www.weiterbildungsinitiative.de/themen/ausbildung/hochschulen/ In Bezug auf die Anerkennung als Sozialpädagogische Fachkräfte kindheitspädagogischer Studiengänge in Nordrhein- Westfalen informiert das folgende Dokument (Seite 8). Informationen des LVR-Landesjugendamtes zum Personal in Kindertageseinrichtungen I Download Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Im nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz KiBiz finden Sie Informationen darüber, welche beruflichen Qualifikationen Sie benötigen, um in Nordrhein-Westfalen als Fach- bzw. als Ergänzungskraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeiten zu können, siehe Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 26. Mai 2008 in der Fassung vom 1. Januar 2015 I Download Im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden sich unter www.anerkennung-in-deutschland.de I Link Umschulung Erwerbslose Frauen und Männer können bei den regionalen Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern eine Umschulung zur
Erzieherin bzw. zum Erzieher beantragen. Umschüler/innen werden in den ersten zwei Jahren durch die Agentur für Arbeit finanziert. Die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres ist dadurch gesichert, dass in Nordrhein-Westfalen das dritte Ausbildungsjahr ein Berufsanerkennungsjahr ist, für das es eine tariflich vereinbarte Vergütung nach dem TVÖD - SuE für Praktikant/innen gibt. Die Vergütung des Berufsanerkennungsjahres liegt ca. bei 1.433,13 brutto Monatsentgelt (ab 01.03.2015). In Nordrhein-Westfalen sind alle öffentlichen Berufskollegs, die die Bildungsgänge Fachschule für Sozialpädagogik oder Fachschule für Heilerziehungspflege führen, nach AZAV zertifiziert und können damit Umschülerinnen und Umschüler aufnehmen. Die praxisintegrierte Ausbildung kann jedoch nicht über einen Bildungsgutschein finanziert werden, da es bei dieser Ausbildungsform kein finanziertes Berufsanerkennungsjahr gibt. Externenprüfung Der fachschulische Ausbildungsteil zur Erlangung des Berufsabschlusses staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher" kann im Rahmen einer Externenprüfung nur an Berufskollegs erworben werden. Die Berufskollegs werden von der zuständigen Bezirksregierung mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Das anschließende Berufsanerkennungsjahr muss in jedem Fall durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die reguläre Dauer des Berufsanerkennungsjahres (ein Jahr in Vollzeit) auf minimal 6 Monate verkürzt werden. Eine Zulassung zur Externenprüfung an einem Berufskolleg ist nur bei Erfüllung der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen und erst frühestens zwei Jahre nach Antragstellung möglich. Die Zulassungsbedingungen sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs definiert APO-BK (siehe Anlage E, 34, Seite 45) I Download Weiterführende Materialien/Handreichungen zur Externenprüfung I Link Weitere Informationen zur Externenprüfung können den Internetauftritten der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Bezirksregierungen entnommen werden Link Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung werden in Nordrhein-Westfalen nicht von Berufskollegs, sondern ausschließlich durch private Bildungsanbieter angeboten (Dauer: 1,5 bis 2 Jahre). Interessierte Personen sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Externenprüfung mitbringen (hierzu bitte Kontakt zu einem Berufskolleg aufnehmen). Zusätzlich sollten sie sich bei dem Bildungsanbieter darüber erkundigen, wie viele Personen dort in den vergangenen Jahren erfolgreich zum Abschluss gekommen sind und wie viele es nicht geschafft haben. Im Jahr 2015 lag die Quote der Bestehenden bei knapp 60%. Zwecks Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen für einen Vorbereitungskurs sollten Erwerbslose einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren. Finanzierung Der Besuch eines Berufskollegs in öffentlicher Trägerschaft und staatlich anerkannter Ersatzschulen ist kostenfrei. Dennoch können Kosten für Lehrmittel anfallen. Berufskollegs in freier oder privater Trägerschaft erheben in der Regel ein Schulgeld. Unterstützung während der Ausbildung kann es nach dem BAföG geben, sofern die Fördervoraussetzungen individuell gegeben sind. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Beschäftigte/r in einer Kita, die ihre Ausbildung im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) absolvieren, erhalten eine Vergütung. Vergütung Im Rahmen einer praxisintegrierten Ausbildung besuchen die Fachschüler/innen ein Berufskolleg, sind aber gleichzeitig schon in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt. Der Schulunterricht und die praktische Arbeit wechseln sich
dabei miteinander ab. Eine Besonderheit der praxisintegrierten Ausbildung ist, dass die Fachschüler/innen für ihre praktische Tätigkeit vergütet werden bzw. ein Ausbildungsgehalt beziehen. Fachschüler/innen, die in Nordrhein-Westfalen die praxisintegrierten Ausbildung absolvieren, erhalten in der Regel eine monatliche Vergütung, die je nach Träger, Region und Ausbildungsjahr oftmals zwischen 350 und 500 Euro, in einigen Fällen auch mal bis 1.100 Euro monatlich betragen kann. Eine erste Orientierung darüber, welche unterschiedlichen Verdienstmöglichkeiten fachfremd ausgebildete Erzieher/innenfachschüler/innen während ihrer berufsbegleitenden bzw. praxisintegrierten Ausbildung in den unterschiedlichen Bundesländern haben, zeigt folgende Tabelle: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit I Download BAföG www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php Informationen zu den Bezugsvoraussetzungen, zur Förderhöhe und der Antragstellung Meister-BAföG Für nordrhein-westfälische Ausbildungsgänge zur Erzieherin/zum Erzieher können derzeit keine Leistungen nach dem AFBG (sog. Meister -BAföG) gewährt werden. http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php Informationen zum Meister-BAföG Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php Informationen zum Bildungskredit Umschulung und Nichtschülervorbereitungskurse über Bildungsgutscheine Erwerbslose Frauen und Männer können zum einen bei den regionalen Arbeitsagenturen eine Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher beantragen (siehe Rubrik Umschulung), zum anderen einen Vorbereitungskurs für die Externenprüfung gefördert bekommen. Leistungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich im Vorfeld durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter hat beraten lassen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung mit einem Bildungsgutschein bescheinigt wurde. Man sollte also im eigenen Interesse die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter rechtzeitig aufsuchen. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Zur Bundesagentur für Arbeit I Link Berufsanerkennungsjahr In Nordrhein-Westfalen wird das dritte Ausbildungsjahr als Berufsanerkennungsjahr geführt, für das es eine tariflich vereinbarte Vergütung nach dem TVÖD - SuE für Praktikant/innen gibt. Die Vergütung des Berufsanerkennungsjahres in Höhe von 1.433,13 Euro brutto Monatsentgelt (ab 01.03.2015) soll den Lebensunterhalt im dritten Ausbildungsjahr der Umschulung finanzieren. Ergänzende Leistungen Ob zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zusätzlich zu den genannten staatlichen Förderleistungen oder zur Vergütung bei einer berufsbegleitenden Ausbildung ein aufstockender Anspruch auf Ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. (siehe Adressen und Ansprechpartner/innen) Mit Kindern, die im selben Haushalt leben, könnte zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch in einem Praktikum oder während einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen (zu beantragen bei der Familienkasse). Ansonsten oder zusätzlich könnte ein Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (mit Wohneigentum: Lastenausgleich)
geltend gemacht werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter oder BAföG besteht. Noch ein Tipp: Öffentliche Fachschulen erheben kein Schulgeld. Fachschulen in freier oder privater Trägerschaft häufig schon. Ausbildungsstätten Berufskollegs (Fachschulen und Berufsfachschulen) Berufskollegs (Fachschulen für Sozialpädagogik), an denen Ausbildungsgänge zur Erzieherin/zum Erzieher durchgeführt werden, finden sie über folgenden Link, wenn Sie bei Suche nach Stichworten das Wort Sozialpädagogik eingeben: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/extra/verfahren/ausb-st/index.php Berufsfachschulen Sozial-/Gesundheitswesen, an denen Ausbildungsgänge zur Kinderpflegerin/zum Kinderpflegerin und zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten durchgeführt werden, finden sie über folgenden Link, wenn Sie bei Suche nach Stichworten das Wort Kinderpflege eingeben: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/extra/verfahren/ausb-st/index.php Hochschulen www.fruehpaedagogik-studieren.de Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Vorbereitungskurse zur Externenprüfung In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die für den Wohnort zuständige Bezirksregierung zu wenden: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/ministerium/service/nrw-karte/index.html Erst wenn dort keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ministerien: Zuständiges Ministerium für den Bereich Erzieher/innenausbildung Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Referat 312 Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 58 67-40 poststelle(at)msw.nrw.de Zuständiges Ministerium für den Bereich Kindertageseinrichtungen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 837-02 poststelle(at)mskjks.nrw.de Zuständiges Ministerium für Ausbildung an Hochschulen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon: (0211) 896-04 poststelle(at)miwf.nrw.de Agentur für Arbeit und Jobcenter www.arbeitsagentur.de Partner vor Ort Zuständige Stellen für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden sich unter www.anerkennung-in-deutschland.de I Link ESF-Modellprogramm "MEHR Männer in Kitas" In den Projekten des ESF-Modellprogramms "MEHR Männer in Kitas" des BMFSFJ wurden, beispielsweise durch den Einsatz von Info-Bussen, Schüler-Praktika oder Mentorenprogrammen, Wege erprobt, mehr Männer für das Arbeitsfeld Kita zu gewinnen. Ein ehemaliger Projektträger ist in Nordrhein-Westfalen noch beim Thema Quereinsteiger/innen aktiv. www.maik-caritasnet.de ESF-Modellprojekt in Köln