Rheinland-Pfalz Fachschulausbildungsformen Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung
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- Fanny Bauer
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1 Rheinland-Pfalz Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Rheinland-Pfalz in drei Formen absolviert werden. Erstens gibt es die so genannte vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Diese gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in der Fachschule und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Zweitens gibt es die klassische Teilzeitausbildung. Diese dauert vier bis fünf Jahre und gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von drei Jahren in der Fachschule und ein anschließendes Berufspraktikum. Das Berufspraktikum kann dann innerhalb eines Jahres absolviert werden oder aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Drittens gibt es die Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Diese Ausbildungsvariante wird seit 2013 im Rahmen eines Schulversuchs angeboten und dauert insgesamt drei Jahre. Das Berufspraktikum ist in die Ausbildung integriert. Zumeist sind die Fachschüler/innen bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen zwei Tage die Fachschule. Diese Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann aber von den Fachschulen auch anders organisiert werden. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell zwei Varianten, die Erzieher/innenausbildung in Teilzeit bzw. berufsbegleitend zu absolvieren. Sowohl bei der klassischen Teilzeitausbildung als auch im Rahmen des Schulversuches Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gelten die gleichen Aufnahmevoraussetzungen wie bei der regulären Vollzeitausbildung (siehe Zulassungsvoraussetzungen in diesem Dokument). Die Teilnehmer/innen des Schulversuches müssen allerdings bereits zu Beginn der Ausbildung in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung stehen und mindestens mit der Hälfte der regulären ortsüblichen Wochenarbeitszeit beschäftigt sein. Schulversuch Berufsbegleitende Teilzeitausbildung Die Ausbildung im Rahmen des Schulversuchs Berufsbegleitende Teilzeitausbildung wird in Rheinland-Pfalz seit 2013 angeboten und dauert insgesamt drei Jahre. Das Berufspraktikum ist in die Ausbildung integriert. Zumeist sind die Fachschüler/innen bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen zwei Tage die Fachschule. Diese Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann aber von den Fachschulen auch anders organisiert werden. Die Teilnehmer/innen des Schulversuches müssen bereits zu Beginn der Ausbildung in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung stehen und mindestens mit der Hälfte der regulären ortsüblichen Wochenarbeitszeit beschäftigt sein. Die Einrichtungen haben zwei Möglichkeiten, die Fachschüler/innen zu beschäftigen: 1. Wenn im Stellenschlüssel der Einrichtung eine halbe Stelle im Mitarbeiter/innenbereich frei ist, kann die Fachschülerin oder der Fachschüler auf dieser Stelle beschäftigt werden. 2. Ist eine solche Stelle im Stellenschlüssel nicht frei, kann der Arbeitgeber/Träger bei seinem zuständigen Jugendamt nach 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes befristet für die Dauer der Ausbildung eine zusätzliche halbe Stelle im Mitarbeiter/innenbereich beantragen. Mit Zustimmung des Jugendamtes kann mit der Fachschülerin/dem Fachschüler auf dieser Stelle dann ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden. Die Eingruppierung dieser Kräfte richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die Einrichtung gültigen Tarifordnung. In der Regel liegt sie unterhalb der Eingruppierung einer einschlägig ausgebildeten Kraft (Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in etc.).
2 Die Arbeitszeit des Beschäftigungsverhältnisses wird als Praktikumszeit anerkannt. Die Teilnehmer/innen des Schulversuchs bleiben während der gesamten Zeit der Ausbildung Beschäftigte. Es findet kein Wechsel in ein Praktikantenverhältnis statt. Weitere Informationen zu dieser Ausbildungsform können dem folgenden Dokument entnommen werden: n_und_erziehern.pdf Die klassische Teilzeitausbildung Die fachschulische Erzieher/innenausbildung dauert in Teilzeitform vier bis fünf Schuljahre Sie gliedert sich in eine dreijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung in der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik und in ein anschließendes überwiegend fachpraktisches Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Berufspraktikum kann innerhalb eines Jahres absolviert werden oder aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildung können während der Ausbildung einer Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen, auf den Personalschlüssel angerechnet werden und über diesen entlohnt werden. Die Eingruppierung dieser Kräfte richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die Einrichtung gültigen Tarifordnung. In der Regel liegt sie unterhalb der Eingruppierung einer einschlägig ausgebildeten Kraft (Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in etc.). Es ist ebenfalls möglich, nebenher keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen oder in einem fachfremden Berufsfeld zu arbeiten. Aufnahmevoraussetzungen In Rheinland-Pfalz gelten für alle drei Ausbildungsmodelle Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitende Ausbildung die gleichen einschlägigen Aufnahmevoraussetzungen. Die Teilnehmer/innen des Schulversuchs müssen allerdings zusätzlich bereits zu Beginn der Ausbildung an der Fachschule in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung stehen und mindestens mit der Hälfte der regulären Arbeitszeit beschäftigt sein. Die Arbeitszeit des Beschäftigungsverhältnisses wird als Praktikumszeit anerkannt. Die Teilnehmer/innen bleiben Beschäftigte. Es findet kein Wechsel in ein Praktikant/innenverhältnis statt. Die Aufnahmevoraussetzungen sind, siehe: ccase=1&js_peid=trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id =jlr-fhschulsozwvrp2005rahmen&doc.part=x&doc.price=0.0#focuspoint in der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen ( 5) festgelegt und lauten: 1.ein qualifizierter Sekundarabschluss I und a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
3 d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder 2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. Auf die Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet: 1. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten, 2. die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten, 3. eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit. (3) Die Schulbehörde kann die Aufnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber genehmigen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind. Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Websites der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas In der Vereinbarung über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten finden Sie Informationen darüber, welche beruflichen Qualifikationen Sie benötigen, um in Rheinland-Pfalz als Fach- bzw. als Ergänzungskraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeiten zu können: Kontaktdaten zu Beratungsangeboten finden sich unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Im Ausland erworbene Qualifikationen In der Vereinbarung über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten finden Sie auf Seite 4 weiterführende Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen:
4 Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie weitergehende Kontaktdate und Informationen. Link: Umschulung Erwerbslose Frauen und Männer können bei den regionalen Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern eine Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher beantragen. Umschüler/innen werden in den ersten zwei Jahren durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter finanziert. Die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres (Berufspraktikum) wird nicht durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter, sondern von den Trägern der Praxisstelle finanziert. In Rheinland-Pfalz sind alle staatlichen Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können damit Umschülerinnen und Umschüler aufnehmen. Die Vergütung während des Berufspraktikums richtet sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD). Nichtschülerprüfung Nichtschülerinnen und Nichtschüler können den Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher erwerben, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme an Fachschulen für Sozialpädagogik und die Zulassungsbedingungen zur Nichtschülerprüfung erfüllen (Nichtschülerprüfungen zur/zum staatlich geprüften Sozialassistent/in sind in Rheinland-Pfalz allerdings nicht möglich). Näheres regeln die Fachschulverordnung und die Landesverordnung über die Abschlussprüfungen an berufsbildenden Schulen. Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen (siehe 5 und 27): ccase=1&js_peid=trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id =jlr-fhschulsozwvrp2005rahmen&doc.part=x&doc.price=0.0#jlr-fhschulsozwvrp2005pg7 Landesverordnung über die Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen (siehe 11): BBiSchulPrORP2011pP13%3Ajurislr00&showdoccase=1&doc.hl=1&documentnumber=2&numberofresults=3%C2%A4tNavigationPositi on=1&doc.part=s%c2%b6mfromhl=true#focuspoint Die am Ende des fachschulischen Ausbildungsteils vorgesehene Abschlussprüfung kann als Nichtschülerprüfung abgelegt werden. Im Gegensatz dazu kann die Abschlussprüfung nach dem Berufspraktikum jedoch nicht in Form einer Nichtschülerprüfung abgelegt werden. Zur Ableistung des Berufspraktikums muss man Schülerin oder Schüler einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik sein. In Rheinland-Pfalz bieten private Bildungsanbieter und Schulen Kurse zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung an. Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Nichtschülerprüfung mitbringen. Hierzu wird empfohlen, telefonischen Kontakt zu der jeweils regional zuständigen Schulaufsicht/Schulbehörde aufzunehmen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Zusätzlich sollten sich Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Nichtschülerprüfung teilnehmen möchten, bei den jeweiligen Bildungsanbietern darüber erkundigen, wie viele Personen dort in den letzten Jahren die
5 Nichtschülerprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Teilweise sind die Durchfallquoten bei den Nichtschülerprüfungen relativ hoch. Erwerbslose sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um zu prüfen, ob sie eine Möglichkeit haben, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung Vorbereitungskurse für die Nichtschülerprüfung werden u. a. von der Katholischen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz als Fernkurs angeboten. Dieser Kurs ist auf eine Dauer von 2 Jahren angelegt. Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz (Fernkurs): Weitere wohnortnahe Bildungsanbieter kann man in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchieren (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den rheinland-pfälzischen Fachschulen für Sozialwesen wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung Die Eingruppierung von Fachschüler/innen, die entweder am Schulversuch Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher teilnehmen oder im Rahmen der klassischen Teilzeitausbildung einer einschlägigen Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen, richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der für die Einrichtung gültigen Tarifordnung. In der Regel liegt sie unterhalb der Eingruppierung einer einschlägig ausgebildeten Kraft (Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in etc.). Dies entspricht der Entgeltgruppe S2. Die letztendliche Entscheidung über die Eingruppierung trifft jedoch der Träger. Fachschüler/innen, die im Rahmen des Schulversuches Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher einer Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen, können nach unseren Informationen eine monatliche Vergütung zwischen 900 und 1000 Euro Brutto erhalten. BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier:
6 Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs- BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Website: html#Wie%20wird%20gef%C3%B6rdert finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Umschulung über Bildungsgutschein Erwerbslose Frauen und Männer können in Rheinland-Pfalz bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragen. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link: In Rheinland-Pfalz sind alle staatlichen Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können damit Umschülerinnen und Umschüler aufnehmen. Umschüler/innen bekommen die ersten zwei Ausbildungsjahre über die Bildungsgutscheine finanziert. Im dritten Ausbildungsjahr absolvieren die Umschüler/innen dann das Berufspraktikum und erhalten dafür eine monatliche Vergütung vom Träger. Die Vergütung während des Berufspraktikums (1.433,13 brutto im Monat ab
7 nach TVPöD) kann den Lebensunterhalt im dritten Jahr einer über Bildungsgutschein finanzierten Maßnahme finanzieren. Man sollte sich im Vorfeld des Berufspraktikums jedoch unbedingt beim (zukünftigen) Träger darüber erkundigen, wie hoch die monatliche Vergütung tatsächlich sein wird. Nichtschülerprüfungs-Vorbereitungskurs über Bildungsgutschein Erwerbslose Frauen und Männer können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen, der sie zur Teilnahme an einem Nichtschüler-Vorbereitungskurs berechtigt. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters: Berufspraktikum In Rheinland-Pfalz wird das dritte Ausbildungsjahr als Berufspraktikum geführt, für das es eine tariflich vereinbarte Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) gibt. Die Vergütung des Berufspraktikums in Höhe von 1.433,13 Euro brutto Monatsentgelt (ab ) kann den Lebensunterhalt im dritten Jahr einer über Bildungsgutschein finanzierten Umschulung finanzieren. Man sollte sich im Vorfeld des Berufspraktikums jedoch unbedingt beim (zukünftigen) Träger darüber erkundigen, wie hoch die monatliche Vergütung tatsächlich sein wird. Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen,
8 Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können: Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie hier: Unter Bildungsgang wählen Sie bitte folgendes aus: FS Sozialwesen Sozialpädagogik (Erzieher/in) Hochschulen mit kindheitspädagogischen Studiengängen finden Sie hier: Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten Für übergeordnete Fragestellungen: Für übergeordnete Fragestellungen (z.b. für Informationen zur Nichtschülerprüfung) oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die für den Wohnort zuständigen Kontaktpersonen der rheinland-pfälzischen Schulaufsicht/Schulbehörde zu wenden: Frau Kebig (Trier) Tel: +49(651) Frau Sauer (Koblenz) Tel: +49(261) Herr Winter (Neustadt a.d.w.) Tel: +49(6321) Erst wenn Sie dort keine ausreichenden Auskünfte erhalten sollten, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu den jeweils zuständigen Ministerien: Ausbildung an Höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz und Fachschulen für Sozialwesen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mittlere Bleiche Mainz poststelle(at)mbwwk.rlp.de
9 Grundsatzfragen der Kindertagesbetreuung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Referat 744 Kaiser-Friedrich-Straße 5a Mainz poststelle(at)mifkjf.rlp.de Grundsatzfragen sozialer Fachkräfte und Anerkennung im Ausland erworbener Studienabschlüsse Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Referat 731 Kaiser-Friedrich-Straße 5a Mainz poststelle(at)mifkjf.rlp.de Anerkennung im Ausland erworbener schulischer Berufsabschlüsse im Bereich Sozialpädagogik Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht Südallee Koblenz poststelle(at)add.rlp.de Agentur für Arbeit und Jobcenter %40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindow Mode%3D0%26_adf.ctrl-state%3Dre8271i5z_5
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