Informationen zu Wegen in den Beruf der Erzieher/innen in Mecklenburg-Vorpommern

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1 Informationen zu Wegen in den Beruf der Erzieher/innen in Mecklenburg-Vorpommern Inhalt 1. Welche Ausbildungsformen gibt es? Vollzeitschulische Ausbildung Berufsbegleitende Ausbildung Staatlich anerkannte/r Erzieherin für 0 10-Jährige Erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen? Wie kann ich die Ausbildung finanzieren? Schulgeld Vergütung Vergütung in der vollzeitschulischen und berufsbegleitenden Ausbildung Vergütung in der Ausbildung zum/zur Staatl. anerk. Erzieher/in für 0 10-Jährige BAföG Aufstiegs-BAföG Bildungskredit Umschulung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen Ergänzende Sozialleistungen Leitfaden der Stiftung Warentest Wer berät mich? Wie finde ich Schulen? Kann ich die Ausbildung umgehen? Anerkannte Berufsabschlüsse im Ausland erworbene Qualifikationen Nichtschülerprüfung Wie kann ich früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge finden?...12 Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 1

2 1. Welche Ausbildungsformen gibt es? Die Erzieher/innenausbildung findet in Mecklenburg-Vorpommern an Fachschulen für Sozialwesen statt. Sie kann von den Fachschulen entweder in vollzeitschulischer oder in berufsbegleitender Form angeboten werden. Zudem gibt es seit 2017 die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin für 0 10-Jährige, die trotz einer ähnlich klingenden Berufsbezeichnung nicht zum bundesweit anerkannten Berufsabschluss staatlich anerkannte/r Erzieher/in führt. Als Aufnahmevoraussetzung zu den Ausbildungsformen in vollzeitschulischer oder in berufsbegleitender Form wird der Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in verlangt. Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüfte/n Sozialassistenten/Sozialassistentin dauert je nach schulischer und beruflicher Vorbildung ein bis zwei Jahre. Falls individuell eine Verkürzung der Sozialassistenzausbildung (beispielsweise durch einen fachfremden Berufsabschluss) auf ein Jahr gewährt wird, dauert die gesamte Ausbildung bis der Abschluss staatlich anerkannte/r Erzieher/in erreicht werden kann in der vollzeitschulischen sowie berufsbegleitenden Ausbildungsvariante insgesamt drei Jahre (ein Jahr Sozialassistenz- und zwei Jahre Erzieher/innenausbildung). Sofern eine Verkürzung nicht gewährt wird, dauert die Ausbildung vier Jahre (zwei Jahre Sozialassistenz- und zwei Jahre Erzieher/innenausbildung). Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungen gibt es nicht. Nähere Informationen zu den Aufnahmevoraussetzungen finden Sie in Kapitel 2 dieses Dokuments. Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten dieser und der vollzeitschulischen Ausbildungsform finden Sie in Kapitel 3.In Kapitel 5 finden Sie eine Suchmöglichkeit zum Finden von Fachschulen. Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als Fachkraft finden Sie in Kapitel Vollzeitschulische Ausbildung Der vollzeitschulische Ausbildungsgang zum/zur Erzieher/in dauert 2 Jahre. Falls die individuellen Förderbedingungen vorliegen, kann die Ausbildung grundsätzlich über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (teil-)finanziert werden. Weitere Informationen zu einer über Bildungsgutschein finanzierten Umschulung finden Sie in Kapitel 3 dieses Dokuments. 1.2 Berufsbegleitende Ausbildung Für sogenannte Seiteneinsteiger/innen (Personen, die den Ausbildungsabschnitt zum/zur Sozialassistent/in innerhab eines Jahres ableisten dürfen) wird das erste Ausbildungsjahr als Vorbereitungsjahr auf die Fachschulausbildung, in dem diese Schüler/innen dann den Abschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in erwerben, bezeichnet. In der berufsbegleitenden Ausbildungsvariante muss neben dem Schulbesuch einer Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachgegangen werden. Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 2

3 1.3 Staatlich anerkannte/r Erzieherin für 0 10-Jährige In dieser landeseigenen Ausbildung werden die Teilnehmenden auf eine pädagogische Arbeit mit Jährigen vorbereitet. Als ausgebildete Fachkraft im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns können die Absolvent/innen in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horten) pädagogische Prozesse für Kinder dieser Altersgruppe eigenständig leiten und gestalten. Die Ausbildung umfasst drei Jahre an einer höheren Berufsfachschule im Bereich Sozialwesen und findet sowohl in der Beruflichen Schule (Theorieunterricht) als auch in Kindertageseinrichtungen (praktische Ausbildung) statt. Wichtig zu wissen: Diese Ausbildung qualifiziert ausschließlich für eine pädagogische Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz zu dem Berufsabschluss staatlich anerkannte/r Erzieher/in führt er aber nicht zwingend dazu, bundesweit in leitender Tätigkeit oder überhaupt als Fachkraft in einer Kindertagesstätte arbeiten zu können. Nach Abschluss der Ausbildung soll die Vergütung einer staatlich anerkannte/r Erzieher/in entsprechen. Sicher ist dies jedoch unserer Einschätzung nach nicht, da die Ausbildung nicht an einer Fachschule, sondern an einer höheren Berufsfachschule durchgeführt wird. Dies führt in der Regel zu einer geringeren Vergütungshöhe. Nähere Informationen zu dieser Ausbildungsform und Kontaktdaten zu den teilnehmenden höheren Berufsfachschulen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie über die folgenden Verlinkungen: Ausbildung-Fachkraft-Kindertageseinrichtungen/ 2. Erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen? Um zu erfahren, ob Sie die Aufnahmevoraussetzungen für die Erzieher/innenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen, sollten Sie sich direkt an Fachschulen für Sozialwesen wenden. Die Schulen sind dazu Beratung beauftragt, Interessierte zu beraten. Besuchen sie die Webauftritte der Schulen, die für Sie in Frage kommen könnten und nehmen Sie Kontakt zu ihnen auf. Viele Schulen bieten zudem Informationsveranstaltungen an. Die Aufnahmevoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben den Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in anderen Bundesländern attraktive Aufnahmevoraussetzungen für am Quereinstieg Interessierte. Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Aufnahmevoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 3

4 Die Aufnahmevoraussetzungen zur vollzeitschulischen und berufsbegleitenden Ausbildungsvariante unterscheiden sich grundsätzlich nicht voneinander, außer dass bei der berufsbegleitenden Ausbildung ein Arbeitsvertrag mit einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung während der Ausbildung, nebst einer Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über eine Freistellung für die Unterrichtszeiten, vorliegen muss. Allerdings ist eine verkürzte Ausbildungsdauer für sogenannte Seiteneinsteiger/innen nur möglich, wenn man den Ausbildungsabschnitt zum/zur Sozialassistent/in innerhalb eines Jahres absolvieren kann. Das erste Jahr der dann dreijährigen Erzieher/innenausbildung wird als Vorbereitungsjahr auf die Fachschulausbildung, in dem diese Schülerinnen und Schüler den Abschluss als Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in erwerben, bezeichnet. Die Aufnahmevoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen für Sozialwesen in Mecklenburg- Vorpommern finden Sie in den 3 bis 6 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOSoz M-V vom 11. Dezember 2012): SozwesFSchulZAPOMV2012rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Ausbildungsabschnitt zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Regelzugang zur Erzieher/innenausbildung nur über die Sozialassistent/innenausbildung. Sie dauert je nach den individuellen Bildungsvoraussetzungen ein bis zwei Jahre. Vor Beginn der Ausbildung sind keine Erfahrungen im sozialpädagogischen Arbeitsbereich notwendig. Die Aufnahmevoraussetzung zur zweijährigen Sozialassistent/innenausbildung ist die mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung. Aufnahmevoraussetzung zur einjährigen Sozialassistent/innenausbildung ist das Abitur oder die Fachhochschulreife bzw. die mittlere Reife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Noten des Abschlusszeugnisses zur Mittleren Reife oder einer gleichwertigen Schulausbildung sollen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung im Einzelnen nicht schlechter als befriedigend ausgefallen sein. Ob die Vorgaben zu den Noten zwingend eingehalten werden müssen, können Sie beispielsweise bei einer Fachschule für Sozialwesen oder Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz erfragen. Bezüglich der Aufnahmevoraussetzungen empfehlen wie die Lektüre der 3 bis 6 in der Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz (Sozialassistenz- Höhere Berufsfachschulverordnung - SOAHBFSVO M-V vom 11. Dezember 2012): owdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-sozassberfschulvmvrahmen&doc.part=x&doc.origin=bs Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 4

5 3. Wie kann ich die Ausbildung finanzieren? Jede/r an einer Ausbildung zum/zur Erzieher/in Interessierte sollte im Vorfeld der Umsetzung dieses Vorhabens die zu erwartende finanzielle Situation bestmöglich abschätzen können. Im schlimmsten Fall kann eine im Vorfeld der Ausbildung ungeklärte Finanzierungssituation zu einem Ausbildungsabbruch führen. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Geld im Rahmen der Ausbildung zum/zur Erzieher/in. 3.1 Schulgeld An staatlichen Fachschulen wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater Trägerschaft wird dagegen in Mecklenburg-Vorpommern, in unterschiedlicher Höhe, von den Fachschüler/innen Schulgeld verlangt. Das durchschnittliche Schulgeld in Mecklenburg-Vorpommern beträgt monatlich ca. 186 Euro. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das Bundesland, in dem freie Fachschulen das höchste Schulgeld verlangen. 3.2 Vergütung Vor allem für Menschen, die aus anderen Berufszweigen kommen und/oder eine Familie zu versorgen haben, kommt sehr häufig nur eine Ausbildungsform in Frage, während der neben der fachschulischen Ausbildung ein Einkommen erzielt werden kann Vergütung in der vollzeitschulischen und berufsbegleitenden Ausbildung Fachschüler/innen in der vollzeitschulischen- oder berufsbegleitenden Ausbildungsform können als Assistenzkraft auf den Personalschlüssel angerechnet werden, sobald Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in erworben haben. Dies ist, je nach Vorbildung, nach einem oder zwei Jahren der Fall. Die Fachschüler/innen werden mitunter aber auch mit dem Abschluss Sozialassistent/in als Praktikant/innen vergütet. Die Vergütungshöhen obliegen in Mecklenburg- Vorpommern den Anstellungsträgern und sind völlig unterschiedlich. Wir empfehlen, sich bei potentiellen Anstellungsträgern im Vorfeld zu erkundigen, ob und, wenn ja, in welcher Höhe eine Vergütung während der Ausbildungsphase zum/zur Sozialassistent/in und zum/zur Erzieher/in stattfinden soll. Eine (Co-)Finanzierungen der Ausbildung über einen Bildungsgutschein kann möglich sein, sofern die individuellen Förderbedingungen vorliegen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in Kapitel Vergütung in der Ausbildung zum/zur Staatl. anerk. Erzieher/in für 0 10-Jährige Im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird in 11a (8) zur Vergütung der Auszubildenden Folgendes festgelegt: (8) Auszubildenden, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige ausgebildet werden, ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die im Verlauf der Ausbildung mindestens jährlich ansteigt. Die Ausbildungsvergütung soll sich an dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) orientieren und 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Diese Ausbildungsvergütung ist bei den Verhandlungen über die Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach 16 zu berücksichtigen. Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 5

6 Davon unabhängig ist die Verpflichtung der Träger von Kindertageseinrichtungen zur zeitlichen oder finanziellen Abgeltung der die Auszubildenden begleitenden Mentorinnen und Mentoren. Quelle: KTEinrGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Diese Ausbildung qualifiziert für eine pädagogische Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz zu dem Berufsabschluss staatlich anerkannte/r Erzieher/in führt er aber nicht zwingend dazu, in anderen Bundesländern in einer Kindertageseinrichtung arbeiten zu können. Nach Abschluss der Ausbildung soll die Vergütung einer staatlich anerkannte/r Erzieher/in entsprechen. Sicher ist dies jedoch unserer Einschätzung nach nicht, da die Ausbildung nicht an einer Fachschule, sondern an einer höheren Berufsfachschule durchgeführt wird. Dies führt in der Regel zu einer geringeren Vergütungshöhe. Interessierte sollten sich beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung darüber erkundigen, ob nach Abschluss der Ausbildung eine Vergütung auf dem Niveau der staatlich anerkannte/n Erzieher/innen in Mecklenburg-Vorpommern garantiert werden kann. Nähere Informationen zu dieser Ausbildungsform und Kontaktdaten zu den teilnehmenden höheren Berufsfachschulen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie über die folgenden Verlinkungen: Ausbildung-Fachkraft-Kindertageseinrichtungen/ 3.3 BAföG Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 6

7 3.4 Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument war unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Website: html#Wie%20wird%20gef%C3%B6rdert finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschlag wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. 3.5 Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Umschulung über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich. Beispielsweise könnten die ersten zwei Ausbildungsjahre über einen Bildungsgutschein (Co-)finanziert werden. Sobald der Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/Assistentin erworben wurde, können Anstellungsträger die Fachschüler/innen als Assistenzkräfte auf den Personalschlüssel anrechnen und somit die Vergütung (teil-)finanzieren. Fachschulen für Sozialwesen müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 7

8 Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters: 40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindowMod e%3d0%26_adf.ctrl-state%3dre8271i5z_28 Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden Sie in Kapitel 4 dieses Dokuments. 3.7 Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen Bei einem Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen kann, je nach individueller Situation und der Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen, eine Umschulung zum/zur Erzieher/in über die Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften (teil-)finanziert werden. 3.8 Ergänzende Sozialleistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu einem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden: %40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindowMo de%3d0%26_adf.ctrl-state%3d17wkyuunbb_28 Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse): Fachschüler/innen haben ggf. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 8

9 3.9 Leitfaden der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden kann, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Zum Leitfaden: 4. Wer berät mich? Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen grundsätzlich die durchführenden Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.). Kontaktdaten der für die Erzieher/innenausbildung zuständigen Fachschulen für Sozialwesen finden Sie in Kapitel 5. Die Schulen sind von der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes mit der Beratung beauftragt. Besuchen sie die Webauftritte der Schulen, die für Sie in Frage kommen könnten und nehmen Sie Kontakt zu ihnen auf. Viele Schulen bieten zudem Informationsveranstaltungen an. Aufnahmevoraussetzungen, Organisationsformen und Dauer der Ausbildung, sowie Anrechnungsmöglichkeiten einschlägiger Vorerfahrungen und Kriterien zur Anerkennung als Fachkraft, unterscheiden sich zwischen den Bundesländern teilweise sehr stark. Daher kann es sich für grenznah wohnende oder zu einem Umzug bereite Personen auch lohnen, Schulen über die Landesgrenzen hinaus zu kontaktieren. Zudem können sich auch die Schulen innerhalb eines Bundeslandes in vielerlei Hinsichten voneinander unterscheiden, beispielsweise in der Dauer der Ausbildung. Oft beraten die Schulen nur zu den Ausbildungsformen, die sie selbst anbieten. Empfehlenswert ist es, bei allen in Frage kommenden Schulen Informationen einzuholen. Ausbildung Für übergeordnete Fragestellungen zu der Erzieher/innen- oder Sozialassistent/innenausbildung oder wenn Sie bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten, empfehlen wir, sich an die oberste Schulaufsichtsbehörde, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, zu wenden. Über die folgenden Kontaktdaten des Ministeriums erhalten Sie weitergehende Beratung, beispielsweise zur Nichtschülerprüfung, zu Aufnahmevoraussetzungen und Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße Schwerin Zu Fragen, die den Personalschlüssel in Kitas betreffen, sind in Mecklenburg folgende Stellen zuständig: Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas - 9

10 Jugendämter Mecklenburg-Vorpommern: und in übergeordneter Funktion das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 2 Referat 220 Werderstraße Schwerin Agentur für Arbeit und Jobcenter 0%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindowMode %3D0%26_adf.ctrl-state%3Df3vhc14t2_5 Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter: Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: 5. Wie finde ich Schulen? Uns sind in Mecklenburg-Vorpommern drei öffentliche Schulen bekannt, an denen die Erzieher/innenausbildung berufsbegleitend angeboten wird. Die betreffenden öffentlichen Fachschulen befinden sich in Rostock, Schwerin und Stralsund. Es ist möglich, dass mittlerweile auch an weiteren, z.b. auch privaten, Fachschulen berufsbegleitende Ausbildungsgänge angeboten werden. Zur Suche von Fachschulen für Sozialwesen steht das Ausbildungsstättenverzeichnis des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern über folgenden Link (in der Rubrik Publikationen und Dokumente Sonstiges ganz unten auf der Website) zum Download zur Verfügung: In dem Ausbildungsstättenverzeichnis steht neben den Fachschulen für Sozialwesen in der Spalte Ausbildungsgang : Sozialwesen/Sozialpädagogik. Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas

11 Hochschulen Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Websites der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: 6. Kann ich die Ausbildung umgehen? Menschen mit bestimmten im In- und Ausland erworbenen fachnahen pädagogischen Berufsabschlüssen können in Mecklenburg-Vorpommern unter Umständen direkt oder über eine Nichtschülerprüfung als Fachkraft in Kitas anerkannt werden. 6.1 Anerkannte Berufsabschlüsse Zur Anerkennung pädagogischen Personals in Kitas als Fach - oder Assistenzkraft empfehlen wir Ihnen die Lektüre des 11 Pädagogische Fachkräfte - im Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V vom 1. April 2004): KTEinrGMVV4P2&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden Sie in Kapitel 4 dieses Dokuments. 6.2 im Ausland erworbene Qualifikationen Zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen empfehlen wir die Lektüre des 37 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOSoz M-V vom 11. Dezember 2012): SozwesFSchulZAPOMV2012rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Durchführung von Anpassungslehrgängen und Eignungsprüfungen regeln. Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter: Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas

12 6.3 Nichtschülerprüfung Die Nichtschülerprüfung wird in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile kaum noch wahrgenommen Eine der Zulassungsvoraussetzungen zu dieser Prüfung ist der Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/Sozialassistentin. Bei Interesse an einer Nichtschüler/innenprüfung empfehlen wir die Lektüre der 31 bis 33 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOSoz M-V vom 11. Dezember 2012): SozwesFSchulZAPOMV2012rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung Vorbereitungskurse auf eine Nichtschülerprüfung zum/zur Erzieherin sowie zum/zur Sozialassistent/in werden in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich durch private/freie Bildungsträger angeboten, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen und damit Bildungsgutscheine annehmen dürfen. Interessierten an einem solchen Vorbereitungskurs empfehlen wir, sich bei dem jeweiligen Bildungsanbieter darüber zu erkundigen, wie viele Personen vorheriger Vorbereitungskurse die anschließende Prüfung bestanden haben. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Sozialassistent " ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. 7. Wie kann ich früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge finden? Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie über die Studiengangsdatenbank der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Koordinationsstelle Chance Quereinstieg/Männer in Kitas

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