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1 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Sachsen (Stand ) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Sachsen regulär in zwei Formen absolviert werden. Erstens gibt es die dreijährige vollzeitschulische Ausbildungsform. Die berufspraktische Ausbildung ist in die schulische Ausbildung integriert (die berufspraktische Ausbildung umfasst 3 Blockpraktika). Zweitens ist in Sachsen auch eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Diese berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt vier Jahre und richtet sich auch an Mitarbeiter/innen sozialpädagogischer Einrichtungen, die über keinen pädagogischen Abschluss verfügen. Die Teilnehmer/innen sind dazu verpflichtet, neben dem Fachschulbesuch in Teilzeit einer praktischen Tätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachzugehen. Diese Form der Erzieher/innenausbildung findet in der Regel an vier Tagen in der Praxisstelle und an einem Tag in der Fachschule statt. Die Anstellungsträger können die Fachschüler/innen im Rahmen des Personalschlüssels einsetzen. Ein Wechsel zwischen der vollzeitschulischen- und der Teilzeitform ist nur zum Ende einer Klassenstufe möglich. Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungsformen gibt es nicht. Umfassende Informationen zur Erzieher/innenausbildung finden Sie auf dieser Webseite sowie beim sächsischen Kita-Bildungsserver: Sächsischer Kita-Bildungsserver Link Vergütung Ein Kindertagesstättenträger kann eine/n geeignete/n Bewerber/in im Rahmen des Personalschlüssels einsetzen, soweit diese/r (gleichzeitig, d. h. berufsbegleitend) an der Teilzeitausbildung teilnimmt. Diese Möglichkeit eröffnet 5a Abs. 1 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) vom 20. September Die berufspraktische Ausbildung muss vom Kindertagesstättenträger während der Tätigkeit in der Einrichtung sichergestellt sein. Fachschüler/innen, die von ihrem Anstellungsträger auf dessen Personalschlüssel angerechnet werden, erhalten hierfür auch eine Vergütung: Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte Link Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten der vollzeitschulischen- und der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der sächsischen berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als pädagogische Fachkraft oder Assistenzkraft im Bundesland Sachsen finden Sie in der Rubrik Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen der Erzieher/innenausbildung in Teilzeit und der vollzeitschulischen Ausbildung sind

2 grundsätzlich gleich. Allerdings muss während der Ausbildung in Teilzeit zusätzlich eine die fachschulische Ausbildung begleitende einschlägige berufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung in Sachsen finden Sie im 74 der sächsischen Schulordnung Fachschule vom 2. Dezember 2009, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 237) geändert worden ist: Sächsische "Schulordnung Fachschule" Link Angaben zu der Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie in der sächsischen Schulordnung Fachschule in den 50 bis 56 im Abschnitt 2 (Fachbereich Sozialwesen - Unterabschnitt 1) sowie im Unterabschnitt 4 (Fachrichtung Sozialpädagogik) in den 72 bis 78. Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung gemäß 74 der sächsischen Schulordnung Fachschule : 1. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und 2. a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder c) eine erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung. Auf Tätigkeiten gemäß Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c werden das freiwillige soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde. Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten der vollzeitschulischen- und der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen zur Sozialassistent/innenausbildung In Sachsen ist neben einer zweijährigen Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten auch eine einjährige Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten möglich. Die Ausbildung dauert regulär zwei Jahre. Nur für Bewerber/innen mit Hochschulreife wird die Ausbildung auf ein Jahr (Beginn der Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr) verkürzt. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Sachsen gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Im Bundesland Sachsen gibt es keinen Standort, an dem eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" ermöglicht wird. Nähere Informationen zum Bundesmodellprogramm und den beteiligten Bundesländern finden Sie über diese Verlinkung: ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" Link Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen bzw. -akademien, die für Berufswechslerinnen und Berufswechsler eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin (weiter)entwickeln wollen. Mit Beginn der drei Jahre dauernden Ausbildung werden die teilnehmenden Personen in Teilzeit angestellt. Die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wird mit mindestens circa 1040 Euro brutto im Monat vergütet. Falls Sie Interesse an einer Teilnahme an dem ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" haben, empfehlen wir Ihnen, sich in folgenden Verteiler einzutragen. Ihre Daten werden an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weitergeleitet und ausschließlich dafür genutzt, Sie über allgemeine Neuigkeiten und die Standorte dieses Bundesmodellprogramms zu informieren.

3 zum Verteiler Weitere Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download In den folgenden Rubriken werden detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Sachsen zur Verfügung gestellt, die Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten. Umfassende Informationen zur Erzieher/innenausbildung bietet zudem der sächsische Kita-Bildungsserver: Sächsischer Kita-Bildungsserver Link Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Erzieherinnenausbildung in Teilzeitform Im Bundesland Sachsen besteht die Möglichkeit, die Erzieher/innenausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Diese berufsbegleitende Ausbildungsform dauert insgesamt vier Jahre und richtet sich auch an Mitarbeiter/innen sozialpädagogischer Einrichtungen, die über keinen pädagogischen Abschluss verfügen. Durch eine verpflichtende praktische Tätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und dem Fachschulbesuch in Teilzeit ergibt sich für die Auszubildenden in der Regel eine Vollzeitauslastung. Diese Form der Erzieher/innenausbildung findet in der Regel an vier Tagen in der Praxisstelle und an einem Tag in der Fachschule statt. In der Regel werden zwei der drei zu absolvierenden Praktika im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in der Kindertagesstätte, das Blockpraktikum (12 Wochen) in einer anderen Einrichtung oder einem anderen Angebot der Kinder- und Jugendhilfe absolviert. Die Anstellungsträger können die Fachschüler/innen im Rahmen des Personalschlüssels einsetzen. Ein Wechsel zwischen der vollzeitschulischen- und der Teilzeitform ist nur zum Ende einer Klassenstufe möglich. Altersgrenzen zur Aufnahme gibt es nicht. Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten dieser und der vollzeitschulischen Ausbildungsform finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen der Erzieher/innenausbildung in Teilzeit und der vollzeitschulischen Ausbildung sind grundsätzlich gleich. Allerdings muss während der Ausbildung in Teilzeit zusätzlich eine die fachschulische Ausbildung begleitende einschlägige berufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung in Sachsen finden Sie im 74 der sächsischen Schulordnung Fachschule vom 2. Dezember 2009, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Mai 2016 (SächsGVBl., S. 237) geändert worden ist: Sächsische "Schulordnung Fachschule" Link Angaben zu der Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie in der sächsischen Schulordnung Fachschule in den 50 bis 56 im Abschnitt 2 (Fachbereich Sozialwesen - Unterabschnitt 1) sowie im Unterabschnitt 4 (Fachrichtung Sozialpädagogik) in den 72 bis 78. Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung gemäß 74 der sächsischen Schulordnung Fachschule 1. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und 2. a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder c) eine erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung.

4 Auf Tätigkeiten gemäß Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c werden das freiwillige soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde. Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten der vollzeitschulischen- und der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen zur Sozialassistent/innenausbildung In Sachsen ist neben einer zweijährigen Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten auch eine einjährige Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten möglich. Die Ausbildung dauert regulär zwei Jahre. Nur für Bewerber/innen mit Hochschulreife wird die Ausbildung auf ein Jahr (Beginn der Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr) verkürzt. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Sachsen gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Zudem empfehlen wir den folgenden Link zum sächsischen Kita-Bildungsserver: Sächsischer Kita-Bildungsserver Link Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Zur Anerkennung pädagogischen Personals in Kitas als Pädagogische Fachkraft oder Assistenzkräfte in Sachsen empfehlen wir Ihnen die Lektüre des 1 der sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte Link sowie den 12 im sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen Link Angaben zur Eignung des Personals finden sich im 29 des sächsischen Landesjugendhilfegesetzes Link Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Im Ausland erworbene Qualifikationen Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link Umschulung

5 In den Jahren 2015 und 2016 konnten Berufswechsler/innen im Bundesland Sachsen auch über eine Umschulung, die von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, eine dreijährige vollzeitschulische Ausbildung zum/zur Erzieher/in beginnen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Programm im Jahr 2017 fortgesetzt wird, allerdings liegen uns hierfür keine Informationen vor. Im Rahmen dieses Programms wird eine Förderung der ersten zwei Ausbildungsjahre mit Bildungsgutschein (nach den Regelungen des SGB) möglich. Im dritten Jahr werden die Teilnehmer/innen über den Anstellungsträger (ESF gefördert) finanziert. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nicht von denen der regulären vollzeitschulischen Erzieher/innenausbildung (siehe die Rubrik Zulassungsvoraussetzungen auf dieser Webseite). Die Arbeitsverwaltungen erhalten Platzkontingente für die Bildungsgutscheine mit anschließender ESF-Förderung. Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik können sich für eine Teilnahme an dem Programm bewerben und Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und von der Arbeitsverwaltung ausgewählt werden, aufnehmen. Fachschulen müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie grundsätzlich von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Um Fragen zu Umschulungsangeboten zum/zur Erzieher/in verbindlich beantwortet zu bekommen, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu der Sächsischen Bildungsagentur. Die Kontaktdaten der Sächsischen Bildungsagentur finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Abschlussprüfung für Schulfremde Im Bundesland Sachsen ist der Erwerb des Abschlusses staatlich anerkannte/r Erzieher/in auch über eine Abschlussprüfung für Schulfremde möglich. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist nur bei Erfüllung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen möglich. Die Zulassungsvoraussetzungen sind die gleichen, wie die zur Aufnahme in die Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (siehe die Rubrik Zulassungsvoraussetzungen auf dieser Webseite). Auch alle Anteile der berufspraktischen Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern müssen nachgewiesen werden. Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind an die jeweils zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Die Prüfungen werden von öffentlichen Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik durchgeführt. Umfassende Informationen zur Abschlussprüfung für Schulfremde zum/zur Erzieher/in im Bundesland Sachsen finden Sie in den 35 bis 39 sowie im 77 der sächsischen Schulordnung Fachschule vom 2. Dezember 2009, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Mai 2016 (SächsGVBl., S. 237) geändert worden ist: Sächsische "Schulordnung Fachschule" Link Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse an einer Abschlussprüfung für Schulfremde frühzeitig Beratung durch die Sächsische Bildungsagentur einzuholen. Die Sächsische Bildungsagentur gibt auch nähere Auskünfte zu der Frage, ob nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung noch eine Chance besteht, eine Erzieher/innenausbildung im Bundesland Sachsen aufzunehmen. Kontaktdaten der Sächsischen Bildungsagentur finden Sie auf dieser Webseite in der Rubrik Ansprechpartner/innen. Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für Schulfremde Vorbereitungskurse werden in Sachsen als Umgehung einer regulären Ausbildung angesehen und führen unseres Wissens nach nicht zu einer Zulassung zur Abschlussprüfung für Schulfremde. Interessierte an der Abschlussprüfung für Schulfremde sollten sich umfassend durch die Sächsische Bildungsagentur beraten lassen. Kontaktdaten zur Sächsischen Bildungsagentur finden Sie auf dieser Webseite in der Rubrik Ansprechpartner/innen.

6 Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik in Sachsen wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings beispielsweise für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung während der Ausbildung in Teilzeitform Ein Kindertagesstättenträger kann eine/n geeignete/n Bewerber/in im Rahmen des Personalschlüssels einsetzen, soweit diese/r (gleichzeitig, d. h. berufsbegleitend) an der Teilzeitausbildung teilnimmt. Diese Möglichkeit eröffnet 5a Abs. 1 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) vom 20. September Die berufspraktische Ausbildung muss vom Kindertagesstättenträger während der Tätigkeit in der Einrichtung sichergestellt sein. Fachschüler/innen, die auf den Personalschlüssel angerechnet werden, erhalten hierfür auch eine Vergütung: Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte Link Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten der vollzeitschulischen- und der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der sächsischen berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Link Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: "Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG" Link Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Webseite: Link

7 finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Volloder Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Link Umschulung über Bildungsgutschein In den Jahren 2015 und 2016 konnten Berufswechsler/innen im Bundesland Sachsen auch über eine Umschulung, die von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, eine dreijährige vollzeitschulische Ausbildung zum/zur Erzieher/in beginnen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Programm im Jahr 2017 fortgesetzt wird, allerdings liegen uns hierfür keine Informationen vor. Im Rahmen dieses Programms wird eine Förderung der ersten zwei Ausbildungsjahre mit Bildungsgutschein (nach den Regelungen des SGB) möglich. Im dritten Jahr werden die Teilnehmer/innen über den Anstellungsträger (ESF gefördert) finanziert. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nicht von denen der regulären vollzeitschulischen Erzieher/innenausbildung (siehe die Rubrik Zulassungsvoraussetzungen auf dieser Webseite). Die Arbeitsverwaltungen erhalten Platzkontingente für die Bildungsgutscheine mit anschließender ESF-Förderung. Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik können sich für eine Teilnahme an dem Programm bewerben und Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und von der Arbeitsverwaltung ausgewählt werden, aufnehmen. Fachschulen müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie grundsätzlich von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Um Fragen zu Umschulungsangeboten zum/zur Erzieher/in verbindlich beantwortet zu bekommen, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu der Sächsischen Bildungsagentur. Die Kontaktdaten der Sächsischen Bildungsagentur finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für Schulfremde Vorbereitungskurse werden in Sachsen als Umgehung einer regulären Ausbildung angesehen und führen unseres Wissens nach nicht zu einer Zulassung zur Abschlussprüfung für Schulfremde. Interessierte an der Abschlussprüfung für Schulfremde sollten sich umfassend durch die Sächsische Bildungsagentur beraten lassen. Kontaktdaten zur Sächsischen Bildungsagentur finden Sie auf dieser Webseite in der Rubrik Ansprechpartner/innen. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise

8 einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Leitfaden Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest Link Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Über folgenden Link finden Sie Erzieher/innenausbildungen durchführende Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik in Sachsen: Sächsische Schuldatenbank Link Platzieren Sie in der Auslistung nach Schulart/Schultyp bitte ein Häkchen in dem Feld Fachschule und in der Auflistung nach Trägerschaft bei öffentliche und private Träger. Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Zudem empfehlen wir den folgenden Link zum sächsischen Kita-Bildungsserver: Sächsischer Kita-Bildungsserver Link Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die Sächsische Bildungsagentur zu wenden. Sächsische Bildungsagentur Über folgenden Link finden Sie die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur Link Bei Fragen zur Anrechnung auf den Personalschlüssel empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zum sächsischen Landesjugendamt: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Landesjugendamt Carolastraße 7a Chemnitz Telefon: (0371) Webseite des Landesjugendamtes Link

9 Agentur für Arbeit und Jobcenter Link Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link

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