Mecklenburg-Vorpommern
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- Holger Brandt
- vor 6 Jahren
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1 Mecklenburg-Vorpommern Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung findet in Mecklenburg-Vorpommern an Fachschulen für Sozialwesen statt. Als Zulassungsvoraussetzung zu den beiden unterschiedlichen Ausbildungsformen (vollzeitschulisch oder berufsbegleitend) wird der Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in verlangt. Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüfte/n Sozialassistenten/Sozialassistentin dauert je nach schulischer und beruflicher Vorbildung ein bis zwei Jahre. Falls für Sie eine Verkürzung der Ausbildungszeit zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin (beispielsweise durch einen fachfremden Berufsabschluss) auf ein Jahr gewährt wird, dauert die Ausbildungszeit zum/zur Erzieher/in in der vollzeitschulischen sowie berufsbegleitenden Ausbildungsvariante insgesamt drei Jahre. Sofern eine Verkürzung nicht gewährt wird, dauert die Erzieher/innenausbildung vier Jahre. Für sogenannte Seiteneinsteiger/innen (Personen, die den Ausbildungsabschnitt zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin innerhalb eines Jahres ableisten) wird das erste Ausbildungsjahr als Vorbereitungsjahr auf die Fachschulausbildung, in dem diese Schüler/innen den Abschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in erwerben, bezeichnet. In der berufsbegleitenden Ausbildungsvariante wird neben dem Schulbesuch einer Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachgegangen. Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungen gibt es nicht. Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Auf der rechten Seite dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. Im Folgenden werden detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung gestellt. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Die Erzieher/innenausbildung findet in Mecklenburg-Vorpommern an Fachschulen für Sozialwesen statt. Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungen gibt es nicht. Berufsbegleitende Ausbildung Als Zulassungsvoraussetzung zu der vollzeitschulischen und berufsbegleitenden Ausbildungsform wird der Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in verlangt. Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüfte/n Sozialassistenten/Sozialassistentin dauert je nach schulischer und beruflicher Vorbildung ein bis zwei Jahre. Falls für Sie eine Verkürzung der Ausbildungszeit zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin (beispielsweise durch einen fachfremden Berufsabschluss) auf ein Jahr gewährt wird, dauern die Ausbildungszeit zur/ zum Erzieher/in in der vollzeitschulischen sowie berufsbegleitenden Ausbildungsvariante insgesamt drei Jahre. Sofern eine Verkürzung nicht gewährt wird, dauert die Erzieher/innenausbildung vier Jahre. Für sogenannte Seiteneinsteiger/innen (Personen, die den Ausbildungsabschnitt zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin innerhalt eines Jahres ableisten dürfen) wird das erste Ausbildungsjahr als Vorbereitungsjahr auf die Fachschulausbildung, in dem diese Schüler/innen dann den Abschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in erwerben, bezeichnet. In der berufsbegleitenden Ausbildungsvariante muss neben dem Schulbesuch einer Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachgegangen werden.
2 Fachschulen für Sozialwesen finden Sie in der unter Ausbildungsstätten in diesem Dokument. Unter Finanzierung finden Sie wichtige Informationen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Erzieher/innenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Kontaktdaten zur weiteren Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen. Aufnahmevoraussetzungen Die Aufnahmevoraussetzungen zur vollzeitschulischen und berufsbegleitenden Ausbildungsvariante unterscheiden sich grundsätzlich nicht voneinander, außer dass bei der berufsbegleitenden Ausbildung ein Arbeitsvertrag mit einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung während der Ausbildung, nebst einer Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über eine Freistellung für die Unterrichtszeiten, vorliegen muss. Allerdings ist eine verkürzte Ausbildungsdauer für sogenannte Seiteneinsteiger/innen nur möglich, wenn man den Ausbildungsabschnitt zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin innerhalb eines Jahres absolvieren kann. Das erste Jahr der dann dreijährigen Erzieher/innenausbildung wird als Vorbereitungsjahr auf die Fachschulausbildung, in dem diese Schülerinnen und Schüler den Abschluss als Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in erwerben, bezeichnet. Die Aufnahmevoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen für Sozialwesen in Mecklenburg- Vorpommern finden Sie in den 3 bis 6 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOSoz M-V vom 11. Dezember 2012): SozwesFSchulZAPOMV2012rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Ausbildungsabschnitt zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Regelzugang zur die Erzieher/innenausbildung nur über die Sozialassistent/innenausbildung. Sie dauert je nach Zulassungsvoraussetzung ein bis zwei Jahre. Vor Beginn der Ausbildung sind keine Erfahrungen im sozialpädagogischen Arbeitsbereich notwendig. Die Zulassungsvoraussetzung zur zweijährigen Sozialassistent/innenausbildung ist die mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung. Zulassungsvoraussetzung zur einjährigen Sozialassistent/innenausbildung ist das Abitur oder die Fachhochschulreife bzw. die mittlere Reife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Noten des Abschlusszeugnisses zur Mittleren Reife oder einer gleichwertigen Schulausbildung sollen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung im Einzelnen nicht schlechter als befriedigend ausgefallen sein. Ob die Vorgaben zu den Noten zwingend eingehalten werden müssen, können Sie beispielsweise bei einer Fachschule für Sozialwesen oder Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz erfragen. Bezüglich der Aufnahmevoraussetzungen empfehlen wie die Lektüre der 3 bis 6 Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz (Sozialassistenz- Höhere Berufsfachschulverordnung - SOAHBFSVO M-V vom 11. Dezember 2012): showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-sozassberfschulvmvrahmen&doc.part=x&doc.origin=bs
3 Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen/-akademien sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Mecklenburg-Vorpommern gibt es Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt in die Fachschule aufgenommen werden können. Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Aufnahmevoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Websites der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Zur Anerkennung pädagogischen Personals in Kitas als Fach - oder Assistenzkraft empfehlen wir Ihnen die Lektüre des 11 Pädagogische Fachkräfte - im Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V vom 1. April 2004): KTEinrGMVV4P2&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden sich unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Im Ausland erworbene Qualifikationen Zur Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse empfehlen wir die Lektüre des 37 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOSoz M-V vom 11. Dezember 2012): SozwesFSchulZAPOMV2012rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Durchführung von Anpassungslehrgängen und Eignungsprüfungen regeln. Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: Umschulung
4 Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich. Beispielsweise könnten die ersten zwei Ausbildungsjahre über einen Bildungsgutschein (Co-)finanziert werden. Sobald der Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/Assistentin erworben wurde, können Anstellungsträger die Fachschüler/innen als Assistenzkräfte auf den Personalschlüssel anrechnen und somit die Vergütung (teil-)finanzieren. Fachschulen für Sozialwesen müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters: 0%40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindo wmode%3d0%26_adf.ctrl-state%3dre8271i5z_28 Kontaktdaten zu weiterführender Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Nichtschülerprüfung Die Nichtschülerprüfung wird in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile kaum noch wahrgenommen Eine der Zulassungsvoraussetzungen zu dieser Prüfung ist der Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/Sozialassistentin. Bei Interesse an einer Nichtschüler/innenprüfung empfehlen wir die Lektüre der 31 bis 33 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOSoz M-V vom 11. Dezember 2012): SozwesFSchulZAPOMV2012rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung Vorbereitungskurse auf eine Nichtschülerprüfung zum/zur Erzieherin sowie zum/zur Sozial assistenten/-assistentin werden in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich durch private/freie Bildungsträger angeboten, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen und damit Bildungsgutscheine annehmen dürfen. Interessierten an einem solchen Vorbereitungskurs empfehlen wir, sich bei dem jeweiligen Bildungsanbieter darüber zu erkundigen, wie viele Personen vorheriger Vorbereitungskurse die anschließende Prüfung bestanden haben. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen.
5 Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachschulen Sozialwesen in Mecklenburg-Vorpommern wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung während der Ausbildung zum/zur Erzieher/in Fachschüler/innen in der vollzeitschulischen- oder berufsbegleitenden Ausbildungsform können als Assistenzkraft auf den Personalschlüssel angerechnet werden, sobald Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in erworben haben. Dies ist, je nach Vorbildung, nach einem oder zwei Jahren der Fall. Die Fachschüler/innen werden mitunter aber auch mit dem Abschluss Sozialassistent/in als Praktikantinnen und Praktikanten vergütet. Die Vergütungshöhen der Fachschüler/innen obliegen in Mecklenburg-Vorpommern den Anstellungsträgern und sind völlig unterschiedlich. Wir empfehlen, sich bei potentiellen Anstellungsträgern im Vorfeld zu erkundigen, ob und, wenn ja, in welcher Höhe eine Vergütung während der Ausbildungsphase zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin und zum/zur Erzieher/in stattfinden soll. Eine (Co-)Finanzierungen der Ausbildung über einen Bildungsgutschein kann möglich sein, sofern die individuellen Förderbedingungen vorliegen. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter der Überschrift Umschulung über Bildungsgutschein weiter unten in diesem Dokument. BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link:
6 Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs- BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Website: html#Wie%20wird%20gef%C3%B6rdert finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Umschulung über Bildungsgutschein Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich. Beispielsweise könnten die ersten zwei Ausbildungsjahre über einen Bildungsgutschein (Co-)finanziert werden. Sobald der Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/Assistentin erworben wurde, können Anstellungsträger die Fachschüler/innen als Assistenzkräfte auf den Personalschlüssel anrechnen und somit die Vergütung (teil-)finanzieren. Fachschulen für Sozialwesen müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters.
7 Kontaktdaten zu weiterführender Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Vorbereitungskurse zur Nichtschüler/innenprüfung über Bildungsgutschein Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zur Finanzierung eines Vorbereitungskurses ein Bildungsgutschein beantragt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. 0%40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindo wmode%3d0%26_adf.ctrl-state%3dre8271i5z_74 Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können:
8 Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialwesen Uns sind in Mecklenburg-Vorpommern drei öffentliche Schulen bekannt, an denen die Erzieher/innenausbildung berufsbegleitend angeboten wird. Die betreffenden öffentlichen Fachschulen befinden sich in Rostock, Schwerin und Stralsund. Es ist möglich, dass mittlerweile auch an einigen privaten Fachschulen berufsbegleitende Ausbildungsgänge angeboten werden. Zur Suche von Fachschulen für Sozialwesen steht das Ausbildungsstättenverzeichnis des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern über folgenden Link (in der Rubrik Sonstiges ganz unten auf der Webseite) zum Download zur Verfügung: In dem Ausbildungsstättenverzeichnis steht neben den Fachschulen für Sozialwesen in der Spalte Ausbildungsgang : Sozialwesen/Sozialpädagogik. Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Vorbereitungskurse zur Nichtschüler/innenprüfung In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu den im Folgenden aufgeführten Behörden in Mecklenburg-Vorpommern: Bei Fragen zur Nichtschüler/innenprüfung oder zu den Zulassungsvoraussetzungen empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zum hierfür zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
9 Werderstraße Schwerin Zu Fragen, die den Personalschlüssel in Kitas betreffen, sind in Mecklenburg folgende Stellen zuständig: Jugendämter Mecklenburg-Vorpommern: und in übergeordneter Funktion das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 2 Referat 220 Werderstraße Schwerin Agentur für Arbeit und Jobcenter %40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindow Mode%3D0%26_adf.ctrl-state%3Df3vhc14t2_5 Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die Entscheidung über die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen trifft in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Durchführung von Anpassungslehrgängen und Eignungsprüfungen regeln. Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter I Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über:
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