GEMEINDE. Gemeinde. Der Bürgermeister am Wort. Geschätzte GemeindebürgerInnen Liebe Jugend! Am kommenden Sonntag findet die Nationalratswahl statt.



Ähnliche Dokumente
GEMEINDE. Gemeinde. Frohes Osterfest! Allen GemeindebürgerInnen und Mitbürgern wünschen wir ein

Gemeinde. Werte GemeindebürgerInnen!

Am kommenden Sonntag wird die 1. Kerze am Adventkranz entzündet, die Vorbereitungszeit auf das schönste Fest des Jahres WEIHNACHTEN beginnt.

Der Winter ist vorbei und der Frühling ist heuer rasch und angenehm ins Land gezogen.

Werte GemeindebürgerInnen!

Dieses Fest ist vorbei, aber die Vorbereitungsarbeiten für das nächste erfreuliche Jubiläum laufen auf Hochtouren.

Allen GemeindebürgerInnen und Mitbürgern wünschen wir ein. Frohes Osterfest!

Nur eines! Gehen Sie zur Wahl und machen Sie von Ihrem demokratischen Recht der Mitbestimmung auch Gebrauch.

Deshalb kommen Sie zahlreich zur Gemeindeversammlung!

Sollten Sie trotz zweier Wahltage zu dieser Zeit nicht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, so können Sie auch eine Wahlkarte beantragen.

Gemeinderatssitzung

18 (1a) - B a u a n s u c h e n gemäß 14 in Verbindung mit 18 (1a) NÖ Bauordnung 2014

Wahltag. Landtag. Dein Tag.

FAHRPLAN BURGENLAND GÜLTIG AB 10. DEZEMBER WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland. Burgenland. Österreichischer Gewerkschaftsbund

B a u a n s u c h e n

Die Ferien für unsere Kinder, die Urlaubszeit und somit die Sommermonate stehen unmittelbar vor der Tür!

IM NAMEN DER REPUBLIK

GEMEINDE. Gemeinde. Der Bürgermeister am Wort. Geschätzte GemeindebürgerInnen Liebe Jugend! Ihr Bürgermeister:

Informationsblatt für Bauvorhaben

Tourenoptimierung bei der Restabfallsammlung!

An alle Bezirkshauptmannschaften, die Politische Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming, den Magistrat Graz und alle Gemeinden

Gottesdienstordnung vom bis

Bauen und Wohnen. Was muss ich beachten? Tiroler Hausbau & Energie Messe Rechtsanwalt Dr. Thomas Krapf 1

Werte GemeindebürgerInnen!

Ansuchen um kostenlose Verfahrenshilfe in Steuerangelegenheiten (Steuerschutz) und Vermögensbekenntnis

GEMEINDE. Gemeinde. Geschätzte GemeindebürgerInnen Liebe Jugend! Die närrische Zeit, der Fasching ist vorbei.

Stempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N

VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND. Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt 37. Jahrgang

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR. ÄNDERUNGEN, SATZ UND DRUCKFEHLER VORBEHALTEN.

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2017/ Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Werte GemeindebürgerInnen!

Stempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N

SachbearbeiterIn. Telefon

Kleine Wiener Wahlhilfe

Jugendtickets. Jetzt auch für das Smartphone. Top-Jugendticket nur 60

Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014

Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach

LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND. Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 6. Februar Stück

Jugendtickets. Nur 60 für Wien, NÖ & BGLD

30. August JAHRE KAMPTALBAHN FAHRPLÄNE 2014 FÜR ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL (BAHN, ÖBB POSTBUS, WIESELBUS, GARSER BUS) IM KAMPTAL

AKTIVPASS. aktiv in Linz unterwegs. Soziales, Jugend und Familie

Gemeindemitteilungen

ANTRAG AUF ZUERKENNUNG EINES STIFTUNGSSTIPENDIUMS

Erbeuten Sie fette Rabatte weiter bis KW 42!!

Kleine Wiener Wahlhilfe

Ihr Zeichen, DW FAX Information. arbeiten wird. Ich bitte. ersten

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Aktionspreis auf Saisonkarten bis !!!

Förderungen. Jetzt mit unseren Tipps durchstarten! noeaab.at

BGLD. DORFERNEUERUNG ANSUCHEN

Bezirkshauptmannschaft Gemeindeamt Langen Ein98i 19. JUNI 2017

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 2016 beschlossen: Änderung der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen

Vollendungsanzeige (technische Anlagen) gem. 17 BauPolG

G e b ü h r e n s a t z u n g

GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:

KUNDMACHUNG UND LADUNG

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt:

MD BD 1516/2003 Wien, 31.März 2005

Anmeldung zur Kindertagespflege

Burgenland Heizungsanlagenänderung - Pflichten

Gottesdienstordnung vom 09. Dezember 2017 bis 31. Dez. 2017

Informationen zur EU-Wahl 2019 in Leichter Sprache

Marktgemeinde Stainach-Purgg KUNDMACHUNG UND LADUNG

1,2 oder 3? Für jeden was dabei! Häufig gestellte Fragen zum SemesterTicket 1, 2 und 3. An wen richtet sich das SemesterTicket 1 und 2?

1,2 oder 3? Für jeden was dabei! Häufig gestellte Fragen zum SemesterTicket 1, 2 und 3. An wen richtet sich das SemesterTicket 1 und 2?

Antrag Förderung 24-Stunden-Betreuung

Tarif- und Fahrplanauskunft, Ticket- und Verkehrsinfo, News, Downloads, Infos über uns und vieles mehr

FAHRPLÄNE 2019 FÜR ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL (BAHN, ÖBB POSTBUS, WIESELBUS, GARSER BUS) IM KAMPTAL. Informationen unter

R I C H T L I N I E N

Infomappe. der EWA für Ihr Bauvorhaben. Bereich Ansprechpartner Telefon Fax Mobiltel. . Andreas Schranz

Gemeinderatswahl 14. März 2010

Förderansuchen 2019 Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen

GEMEINDE-NACHRICHTEN

BUSFAHREN VOR UND NACH DEM JAHRESWECHSEL 2017/2018

FAHRPLÄNE 2017 FÜR ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL (BAHN, ÖBB POSTBUS, WIESELBUS, GARSER BUS) IM KAMPTAL

ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG

Kleine Wiener Wahlhilfe

WAS IST VOM BAUHERRN ZU BEACHTEN insbesondere im Zusammenhang mit der Recycling-Baustoffverordnung?

Immer in Bewegung DIE ÖBB VORTEILSCARD G SCHEIT SPAREN. ÖBB FAHREN. oebb.at

Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen Antrag Kindergartenjahr * 20 /20

MARKTGEMEINDE PERNITZ

Kundmachung. des endgültigen Ergebnisses der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Draßmarkt

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

GEMEINDE-NACHRICHTEN

DIE ÖBB VORTEILSCARD

Donnerstag, den um Uhr

R i c h t l i n i e n. über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

Das VOR- Tarifsystem. Alle Infos und Preise auf. Einfach von A nach B in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Stand: Juli 2017

BUSFAHREN VOR UND NACH DEM JAHRESWECHSEL

Österreich Waldviertel Besuch

Transkript:

An einen Haushalt Zugestellt durch Post. at Jahrgang 2013 6. Stück Ausgegeben und versendet am 25. Sept. 2013 GEMEINDE Gemeinde Deutsch Schützen Eisenberg Höll Edlitz - St. Kathrein 00 A - 7474 Deutsch Schützen Nr. 76 Kontakt: Tel: 03365/2225 Fax: 2225 4 post@deutschschuetzeneisenberg.bgld.gv.at Der Bürgermeister am Wort Geschätzte GemeindebürgerInnen Liebe Jugend! Am kommenden Sonntag findet die Nationalratswahl statt. Jeder Wahlberechtigte hat bereits die erforderlichen Informationen hinsichtlich Wahlzeit, Wahlort etc. erhalten. Auf dem amtlichen Stimmzettel für die Nationalratswahl Regionalwahlkreis 1B Burgenland Süd sind insgesamt 10 Parteien angeführt. Neu bei dieser Wahl ist, dass neben einer Vorzugsstimme für den Wahlwerber des Regionalwahlkreises, nun auch je 1 Vorzugsstimme für den Wahlwerber des Bundeswahlvorschlages und des Landeswahlvorschlages der gewählten Partei vergeben werden kann. Das geschieht durch Bezeichnung des Wahlwerbers entweder mit dem Namen oder der Reihungsnummer auf der entsprechenden Parteiliste. Die jeweiligen Wahlvorschläge sind im Wahllokal bzw. in der Wahlzelle angeschlagen. Geschätzte Wähler u. Wählerinnen, machen Sie von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl. Sie bestimmen damit das politische Geschehen in unserem Land für die nächsten fünf Jahre mit. In der Gemeindestube selbst werden schon Vorarbeiten für die nächste Wahl geleistet nämlich die Wahlen zum Jagdausschuss in den einzelnen Ortsteilen. Bedingt durch den gesetzlich vorgegebenen Fristenlauf können diese Wahlen frühestens im Dezember 2013 stattfinden. Wahlberechtigt sind bei dieser Wahl die Eigentümer der Grundstücke die zum Jagdgenossenschaftsgebiet gehören. Näheres dazu wird rechtzeitig verlautbart. Der Oktober steht vor der Tür und damit auch die Haupterntezeit für unsere Weinbauern. Am Eisenberg hat leider die Natur ihre Kraft gezeigt und einen Großteil der Ernte zunichte gemacht. Trotzdem bin ich mir sicher, dass die Winzer ihr Bestes geben werden, und wir auch einen guten 2013er trinken können. Ich wünsche uns allen einen schönen Herbst! Ihr Bürgermeister

Bgld. Baugesetz Auszugsweise werden die wichtigsten Bestimmungen des Bgld. Baugesetzes als Grundinformation mitgeteilt: Geringfügige Bauvorhaben 16: Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten u. Bauteilen bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen. Anzeigeverfahren 17: Errichtung oder Änderung von Gebäuden bis zu einer Nutzfläche von 200 m² Errichtung oder Änderung von Bauwerken (Einfriedung, Carports, Schwimmbäder etc.) Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden. Erforderlich ist die Zustimmung der Grundstückseigentümer (Nachbarn), die von den Grenzen des Baues weniger als 15 m entfernt sind mit Datum und Unterschrift auf den Bauplänen. Bei Neu-, Zu- u. Umbau ist immer ein Energieausweis vorzulegen. Wenn alle Unterlagen vorliegen hat die Gemeinde innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der vollständigen Bauanzeige die Baufreigabe zu erteilen. Es findet keine Bauverhandlung statt. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben 18: Für alle Bauvorhaben, die - Nicht geringfügig sind, - deren Nutzfläche 200 m² übersteigt oder für die - keine Bauanzeige erfolgen konnte (Nachbarn keine Zustimmung geleistet) ist eine Baubewilligung erforderlich. Es ist zwingend eine Bauverhandlung an Ort und Stelle notwendig. - Die Baubehörde hat binnen 3 Monaten die Baubewilligung mit Bescheid zu erteilen. Für das Verfahren nach 17 und 18 sind jedenfalls Baupläne, von einem befugten Unternehmer erstellt, vorzulegen. Vor rechtskräftiger Erteilung der Baufreigabe bzw. der Baubewilligung darf mit dem Bau nicht begonnen werden! Die Baubehörde kann sich von der ordnungsgemäßen Bauausführung jederzeit durch Besichtigung überzeugen. Bei Gebäuden mit mehr als 200 m² Nutzfläche ist für die Durchführung des Bauvorhabens ein Bauführer zu bestellen. Dieser ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Bauvorhabens verantwortlich. Die Fertigstellung des Baues ist der Gemeinde anzuzeigen. Es ist ein Schlussüberprüfungsprotokoll von einem Bausachverständigen (Baumeister, Architekt) vorzulegen, der an der Bauausführung nicht beteiligt gewesen sein darf. Wird das Protokoll nicht vorgelegt, nimmt die Gemeinde mit ihrem Sachverständigen die Schlussüberprüfung vor. Die Baubehörde hat binnen drei Wochen nach Erhalt eines positiven Schlussüberprüfungsprotokolls schriftlich die Benützungsfreigabe zu erteilen. Vor der Benützungsfreigabe darf das Gebäude nicht benützt werden. Für Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis 5 kw Engpassleistung, die parallel zu Dach- oder Wandflächen auf diesen ausfliegen oder in diese eingefügt sind, ist kein Bauverfahren erforderlich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des 17 oder 18 Bgld. Baugesetz.

Bei Bauten im Grünland ist die Bezirksverwaltungsbehörde Oberwart Baubehörde I. Instanz. Liegt das Baugrundstück im Landschaftsschutzgebiet, ist zusätzlich eine Bewilligung vom Amt der Bgld. Landesregierung, Abt.5, Hauptref. III Natur- u. Umweltschutz, erforderlich. Hinsichtlich der Errichtung, wesentlichen Änderung und Abnahmeprüfung von Heizungsanlagen sind die Eigentümer verpflichtet, diese mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kw unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vor Inbetriebnahme bei Bürgermeister anzuzeigen. Es wird ersucht diese Bestimmungen zu beachten! Auskünfte zu sämtlichen Bauangelegenheiten erhalten Sie im Gemeindeamt. Planunterlagen sind rechtzeitig zur Bewilligung einzureichen! Auf die Erledigungsfristen ( 17 6 Wochen und 18 3 Monate) wird verwiesen. Günstige Garagenstellplätze f. PendlerInnen nun an 12 Garagenstandorten in Wien und Mödling, alle mit guter Anbindung an den öffentlichen, innerstädtischen Verkehr, um 55,-- Euro im Monat (Jahresgebühr 550,-- Euro) einen garantierten Stellplatz anmieten. Für Besitzer einer Jahreskarte der Wiener Linien und StudentInnen mit Semesterticket gilt sogar ein ermäßigter Tarif von 46,80 Euro im Monat (468,-- Euro für das Jahr). Für die Inanspruchnahme der Aktion benötigen die Antragsteller eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate). Die Anmeldung erfolgt über die Mobilitätszentrale Burgenland. Deren Mitarbeiter informieren gerne zu dieser Aktion und helfen auch bei der Antragsstellung. Die Anmeldung ist bis 31.12.2013 möglich, die maximale Mietdauer läuft vorerst bis Ende 2014. In Zusammenarbeit mit der WIPARK (Garagenbetreiber in Wien) können Burgenländerinnen und Burgenländer mit Hauptwohnsitz im Burgenland Kontakt Mobilitätszentrale Burgenland www.b-mobil.info/pendler Mail: office@b-mobil.info Antragsformular und Informationsblatt sind auch im Gemeindeamt erhältlich. Tel.: 02682/21070 Fax: 02682/21070-90 7000 Eisenstadt, Domplatz 26 Entsorgung asbesthaltiger Produkte Abfälle, die Asbestzement beinhalten (z.b. Eternitplatten) sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als gefährlicher Abfall eingestuft und als solcher zu behandeln. Gefährliche Abfälle dürfen nur an befugte Sammler übergeben werden und sind begleitscheinpflichtig. Die Entsorgung über den Sperrmüllcontainer der Gemeinde ist nicht gestattet! Die Gefährdung der Gesundheit beruht vor allem darauf, dass ich Fasern im Lungengewebe festsetzen können. Um die Freisetzung solcher Fasern zu verhindern, ist deshalb allerhöchste Vorsicht bei Abbauoder Abbrucharbeiten angebracht. Aber auch beim nachfolgenden Abtransport und der Entsorgung. Deshalb dürfen Asbestzementabfälle, etwa aus dem Abbruch einer Dacheindeckung oder von Fassadenelementen, keinesfalls mit anderen Abfällen (z.b. mineralischen Bauschutt oder Sperrmüll) vermischt werden. Die Entsorgung selbst kann nur durch Deponierung auf einer bewilligten Baurestmassen-, Reststoff- oder Massenabfalldeponie erfolgen.

Aus diesem Grund bietet die Unternehmergruppe BMV/UDB ab sofort eine neue Entsorgungsschiene für die Entsorgung von Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle (wie z.b. Eternitplatten, Blumenkisten, Wannen, Tröge, Gartenmöbel, etc.) an. Für jede Abfallsammelstelle wird ein Big-Bag mit einem Fassungsvermögen von rd. 1m³ zur Verfügung gestellt. In diesem Big-Bag können die angelieferten Materialien aus Asbestzement gesammelt werden. Um einen problemlosen Abtransport zu ermöglichen sind die Big-Bags unter Dach auf befestigter Fläche zu lagern und auf Europaletten zur Abfuhr bereit zu stellen. Die Abholung wird von der Umweltdienst Burgenland GmbH auf Abruf durchgeführt. Die Big-Bags werden von der Unternehmergruppe BMV/UDB kostenlos zur Verfügung gestellt. Großmengen bzw. größere Produkte, die mit diesen Big-Bags nicht entsorgt werden können, können direkt bei einer Umladestation der Unternehmensgruppe BMV/UDB angeliefert werden. Weiters gibt es bei größeren Mengen noch die Möglichkeit der Direktabholung. Nähre Infos dazu erhalten sie am Mülltelefon zum Nulltarif unter 0800/806154. Für die Handhabung im Zuge von Sanierungsarbeiten und den Transport unbedingt folgende Punkte beachten: 1. Bei der Entfernung von Asbestzementplatten Staubentwicklung vermeiden evtl. Mundschutz tragen, 2. Platten möglichst zerstörungsfrei demontieren, 3. Bruchstücke in staubdichte Säcke verpacken, 4. Staubentwicklung beim Transport vermeiden, geschlossenen Container verwenden. Tipp: Vermischen sie nicht Asbestzement mit Baurestmassen oder Sperrmüll! Vermischt gilt die gesamte Menge als gefährlicher Abfall, was die Entsorgung unnötig verteuert. Steuerverfahren für Mittellose Mit der neuen Einrichtung Steuerschutz bietet die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mittellosen Personen die Möglichkeit, in scheinbar ausweglosen Steuerangelegenheiten kostenlos Verfahrenshilfe in Anspruch zu nehmen. Das Angebot richtet sich an einkommensschwache und vermögenslose Personen, die mit Forderungen der Finanzbehörde konfrontiert sind, denen sie hilflos gegenüberstehen. Die Verfahrenshilfe unterstützt den/die betroffenen Bürger/innen mit einem/er Steuerberater/in, der/die die Rechte des/der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde wahrt. Voraussetzungen Das Angebot richtet sich an einkommensschwache und vermögenslose Personen (an Personen, welche die zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters erforderlichen Mittel nicht ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen Unterhalts aufbringen können), die mit Forderungen der Finanzbehörde konfrontiert sind, denen sie hilflos gegenüberstehen. Verfahrenshilfe kann daher nur Personen gewährt werden, die weder über Einkommen noch über Vermögen verfügen sowie steuerlich nicht vertreten sind und in den letzten zwölf Monaten auch nicht vertreten waren. Die Voraussetzungen für die kostenlose Verfahrenshilfe sind nachzuweisen. Um Verfahrenshilfe muss angesucht werden. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder behält sich das Recht vor, auch nach für den Ansuchenden positiver Prüfung der Voraussetzungen Ablehnung vorzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verfahrenshilfe. Für Vereine und juristische Personen ist die kostenlose Verfahrenshilfe nicht möglich.

Ablauf Selbsterklärungsformular ausfüllen Das Formular kann auf der Homepage der KWT oder unter www.steuerschutz.org heruntergeladen, per Email oder zu den Anmeldezeiten (siehe Pkt2) bestellt werden. Anmeldung zur Sprechstunde bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder telefonisch Mi u Do von 15.00 17.00 Uhr T: +43 1 811 73 DW 236 Email: steuerschutz@kwt.or. Der nächstmögliche Termin wird bei Anmeldung bekanntgegeben. Erstgespräch Das Erstgespräch in der Sprechstunde der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist nur mit Anmeldung möglich (siehe Pkt.2). Ein amtlicher Lichtbildausweis sowie das unterfertigte Selbsterklärungsformular sind mitzubringen. Auf Basis der Angaben im Ansuchen und dem vorgebrachten Anliegen wird nach dem Erstgespräch mit dem/der Steuerschutz- Vertreter/in entschieden, ob Verfahrenshilfe gewährt werden kann. Es kann nur dann Verfahrenshilfe gewährt werden, wenn die Angelegenheit nicht offenbar mutwillig betrieben wird oder aussichtslos ist. Die Sprechstunde wird vorerst nur in Wien angeboten und findet nach Anmeldung in 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 222-228, 6. Stock statt. Verfahrenshilfe Wird Verfahrenshilfe gewährt, wird der/dem Steuerschutz-Suchenden kostenlos ein/e Steuerberater/in für diesen Fall zu Seite gestellt. Lehrlingsfreifahrt Letztes Jahr wurden das Jugendticket (die Lehrlingsfreifahrt um 19,60) sowie das Top- Jugendticket ( 60,00) als Nachfolger der Lehrlingsfreifahrt eingeführt. Mit dem Top-Jugendticket können Lehrlinge unter 24 Jahren in ganz Burgenland, Wien und Niederösterreich (die ganze Woche Montag-Sonntag, auch in den Ferien) die Öffis benützen. Das Jugendticket gilt für Fahrten zwischen Wohnort und Lehrstelle bzw. Wohnort und Berufsschule. Nachdem ursprünglich der Gelegenheitsverkehr für Internatsschüler (Strecke: Wohnort Internate Eisenstadt, Mattersburg, Pinkafeld, Oberwart) nicht mit dem Ticket befahren werden konnte, hat die Arbeiterkammer nach vielen Verhandlungen Anfang 2013 sichergestellt, dass diese Strecke nun auch für das Top-Jugendticket gelten. Ab dem 2. September 2013 kommt es nun zu einigen Änderungen: NEU: Das (Top)-Jugendticket ist in Zukunft in Kombination mit dem neuen Lehrlingsausweis edu.card der AK Burgenland gültig. Beim Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen sowohl das erworbene (Top)-Jugendticket als auch der AK-Lehrlingsausweis edu.card vorgezeigt werden. Wie kommt man zum Ticket? Das Top-Jugendticket oder Jugendticket kaufen Es kann online auf shop.wienerlinien.at, bei allen burgenländischen Postfilialen sowie teilnehmenden Postpartnern und bei den Ticketautomaten und Vorverkaufsstellen der Wiener Linien gekauft werden. Wie kommt man zum AK-Lehrlingsausweis? Den Lehrlingsausweis bei der Arbeiterkammer beantragen. Jede AK-Bezirksstelle bietet dieses Service an. Man braucht einen Ausweis sowie den (Ausbildungs-) Lehrvertrag mit. Dann bekommt man eine Bestätigung, bis man den Ausweis erhält. AK sendet den AK-Lehrlingsausweis innerhalb von 2 Wochen per Post zu Der AK-Lehrlingsausweis edu.card ist für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Was kann der Ausweis noch? Der AK-Lehrlingsausweis gilt zusätzlich als offizieller Lehrlingsausweis. Bei vielen Veranstaltungen zahlen Lehrlinge weniger Eintritt. Gegen Vorweisen dieses Ausweises können sie diese Ermäßigung erhalten. Weitere Informationen gibt es beim Jugendreferat der AK Burgenland - 02682 740-3164.

Jubiläen Geburtstage - 4. Vierteljahr 2013 GUTMANN Martha (60) Eisenberg/P., Hauptstraße 40 3. Oktober BERGER Gerhard (65) Edlitz i.b. 14 5. Oktober LANG Irma (93) Deutsch-Schützen 141 8. Oktober KUMMER Karl (65) Eisenberg/P., Dorfstraße 68 9. Oktober BRITTING Brigitte (55) Deutsch-Schützen 185 9. Oktober WEBER Irene (75) Eisenberg/P., Gartengasse 11 12. Oktober WESTERMAYER Erwin (55) Deutsch-Schützen 179 14. Oktober HALPER Joachim (50) Deutsch-Schützen 172 17. Oktober STROJIL Mirjana (70) Eisenberg/P., Hauptstraße 42 19. Oktober BAUER Viorica (60) Deutsch-Schützen 121 20. Oktober KERN Martha (80) Edlitz i.b. 53 23. Oktober MEYERHOFER Berta (65) Edlitz i.b. 4 23. Oktober WACHTER Maria (55) Deutsch-Schützen 45 23. Oktober KOPFENSTEINER Berta (94) Deutsch-Schützen 38 25. Oktober WINDISCH Elsa (80) Deutsch-Schützen 94 30. Oktober BAUMANN Johann (50) Deutsch-Schützen 232 1. November SCHLAFFER Gisela (90) Deutsch-Schützen 180 4. November POLLER Maria (92) Höll 28 5. November DERGOVITS Silvia (50) Eisenberg/P., Hauptstraße 24 6. November WEBER Werner (60) Deutsch-Schützen 145 7. November SIMON Ingrid (60) Höll 24 9. November WEBER Judit (55) Eisenberg/P., Winzerweg 70 10. November WEBER Elisabeth (85) Deutsch-Schützen 161 16. November CSEKO Maria (65) Deutsch-Schützen 249 16. November HEISCHMANN Karin (70) Deutsch-Schützen 139 20. November OSWALD Theresia (80) St. Kathrein i.b. 6 21. November HOLZGETHAN Josef (70) Eisenberg/P., Hauptstraße 31 26. November HEISSIG Helmut (65) Edlitz i.b. 19a 27. November MEIXNER Franz (85) Eisenberg/P., Dorfstraße 21 29. November WIESLER Paul (50) Deutsch-Schützen 237 3. Dezember WEBER Helene (75) Eisenberg/P., Winzerweg 68 7. Dezember PALKOVITS Johann (50) Edlitz i.b. 8 9. Dezember KRAMMER Marianne (55) St. Kathrein i.b. 48 12. Dezember DOMNANOVICS Anna (80) Deutsch-Schützen 172 20. Dezember ZINTER Franz (80) Deutsch-Schützen 182 24. Dezember RAMESEDER Wolfgang (70) Eisenberg/P., Am Weinberg 29 24. Dezember KAINZ Charlotte (65) Eisenberg/P., Hauptstraße 14 24. Dezember LUIPERSBECK Susanne (50) Edlitz i.b. 21 24. Dezember KOLLAR Michael (65) Deutsch-Schützen 170 26. Dezember SCHWAB Anna (75) Deutsch-Schützen 105 27. Dezember UNGER Helmut (75) Deutsch-Schützen 75 31. Dezember Diamantene Hochzeit MAIXNER Stefan u. Helene Eisenberg/P., Dorfstraße 50 7. Oktober

06.10. Oktoberfest der Senioren, Komm Zentrum 12.10. Bauernpreisschnapsen, SPÖ Deutsch-Schützen, Gh.Kainz Eisenberg 12.10. Tag der offenen Vinothek, Eisenberg 12.10. FF Party mit WM-Sounds, FF Eisenberg, Halle Eisenberg 25.10. Ö3 Disco, Fanclub SC Gerersdorf, Halle Eisenberg 26.10. (Rad)Wandertag ÖVP 27.10.-28.10. Eisenberg friends meets friends, Vinothek am Eisenberg 02.10.-27.10. Wildwochen, Wachter-Wieslers Ratschen 30.10. -17.11. Spezialitäten von der Weidegans, Wachters-Wieslers Ratschen 03.11. Filmvorführung 17.00 Uhr, Bgld.Volkshochschulen, Komm Zentrum 08.11. Lange Nacht der Weidegans, Wachter-Wieslers Ratschen 09.11. Weintaufe, Wachter-Wieslers Ratschen 09.11. Wurst- u. Kernölschnapsen im Feuerwehrhaus Edlitz, ab 16.00 Uhr, OF Edlitz i.b. 10.11. Weintaufe in der Ortsvinothek Eisenberg, Beginn 15.00 Uhr 30.11. Adventbasar 14.00 Uhr, Komm Zentrum Deutsch-Schützen 01.12. Entzünden der 1. Kerze am Adventkranz um 17.00 Uhr, Gemeindeamt 06.12-07.12. Weinadvent, Eisenberg friends, Vinothek am Eisenberg 07.12. Glühweinstand beim Feuerwehrhaus, Jugend Eisenberg 07.12. SVD Bauernpreisschnapsen, Sportplatzkantine Deutsch-Schützen 08.12. Sautanz, Wachter-Wieslers Ratschen 13.12. Ö3 Disco, SV Deutsch-Schützen, Halle Eisenberg 14.12. Glühweinstand beim Feuerwehrhaus, Jugend Eisenberg 21.12. POP, SV Deutsch-Schützen, Halle Eisenberg 24.12. Glühweinstand beim Feuerwehrhaus, Halle Eisenberg 31.12. Silvester in Wachter-Wieslers Ratschen Buschenschanktermine GANZJÄHRIG geöffnet, ab 12 Uhr - Margits Heurigenschenke, Eisenberg/Hummergraben (Montag Ruhetag) 21.09.-27.10. Wiesler-Schreiner, Eisenberg, Untere Kellergasse 16 (Sa,So,Ft) 04.10.-06.10. ENOTECA Gemütl. Weinlokal(Rennhofer), (ab 14.00 Uhr) Eisenberg/P., Am Naturpark 16 18.10. Poller Helmut, Sautanz, Kulmer Weinberg 18.10.-27.10. Wallner Manuela u. Gerhard, Deutsch-Schützen, Weinberg Oktober Wachter-Wiesler Weingut, Deutsch-Schützen, Weinberg (Sa,So ab 15.00 Uhr) 02.11.-17.11. Weber Eduard u. Anita, Deutsch-Schützen, Weinberg 15.11. Poller Helmut, Sautanz, Kulmer Weinberg 16.11.-24.11. Poller Helmut, Kulmer Weinberg 06.12.-08.12. Wiesler-Schreiner, Eisenberg, Untere Kellergasse 16

Sonn- und Feiertagsbereitschaft Ärzte Oktober Wochentagsbereitschaftsdienst Sonntag 06.10. Jeden Dienstag Dr. Pungercic Christine Sonntag 13.10. Dr. Pungercic Jeden Mittwoch Sonntag 20.10. Dr. Moser Heinz Jeden Donnerstag Dr. Moser Heinz Feiertag Sonntag 26.10. 27.10. Samstag: 05.10. 12.10. Dr. Pungercic 19.10. Dr. Moser Heinz Sonn- und Feiertagsbereitschaft Feiertag 01.11. Dr. Pungercic Sonntag 03.11. Dr. Moser Heinz Sonntag 10.11. Sonntag Sonntag 17.11. 24.11. Samstag: 02.11. Dr. Moser Heinz 09.11. 16.11. Dr. Pungercic 23.11. Dr. Moser Heinz 30.11. Sonn- und Feiertagsbereitschaft Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz November Dezember Montag 07.10. Dr. Moser Heinz 14.10. 21.10. Dr. Pungercic 28.10. Dr. Moser Heinz Donnerstag, den 31.10. Dr. Pungercic Freitag 04.10. Dr. Moser Heinz 11.10. Dr. Pungercic 18.10. 25.10. Wochentagsbereitschaftsdienst Jeden Dienstag Dr. Pungercic Christine Jeden Mittwoch Jeden Donnerstag Dr. Moser Heinz Montag 04.11. 11.11. Dr. Pungercic 18.11. Dr. Moser Heinz 25.11. Freitag 08.11. Dr. Moser Heinz 15.11. Dr. Pungercic 22.11. 29.11. Dr. Moser Heinz Wochentagsbereitschaftsdienst Sonntag 01.12. Jeden Dienstag Dr. Pungercic Christine Sonntag 08.12 Dr. Pungercic Jeden Mittwoch Sonntag 15.12. Dr. Moser Heinz Jeden Donnerstag Dr. Moser Heinz Sonntag 22.12. Dr. Pungercic Feiertag Feiertag Sonntag 25.12. 26.12. 29.12. Dr. Moser Heinz Samstag: 07.12. Dr. Pungercic 14.12. Dr. Moser Heinz 21.12. Dr. Pungercic 28.12. Dr. Moser Heinz Montag 02.12. Dr. Pungercic 09.12. Dr. Moser Heinz 16.12. 23.12. Dr. Pungercic 30.12. Dr. Moser Heinz Dienstag, den 24.12. Freitag 06.12. Dr. Pungercic 13.12. 20.12. Dr. Pungercic 27.12. Öffnungszeiten von Dr. Moser AM OG (Dr. Heinz Moser und Dr. Ruth Moser-Mayer) Montag 7.00 11.00 Uhr Dienstag 7.00 11.00 Uhr 15.00 16.00 Uhr Mittwoch Ruhetag Donnerstag 7.00 11.00 Uhr Freitag 7.00 11.00 Uhr 15.00 17.00 Uhr Samstag 7.00 09.00 Uhr Wichtige Telefonnummern - Ärztin/Arzt/Institution Dr. Moser AM OG 2202 Dr. Gert Moser 03323/2217 Dr. Christine Pungercic 03324/7350 0664/3527672 Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Rettung: 144 Telefon-Seelsorge: 142 Schutzengelapotheke Großpetersdorf: 03362/22250 Apotheke Diana Güssing: 03322/42231 Krankenhaus Oberwart : 05/7979-32000 Krankenhaus Güssing: 05/7979-31000